René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, sehr geehrter Herr Innenminister, was Sie uns hier zur Zweiten Lesung vorlegen, verdient eigentlich nur einen Kommentar: Gut gemeint, noch lange nicht gut gemacht. Und für das Ignorieren der Hinweise in den Beratungen müsste es eigentlich eine Bestnote geben. Zuhören ist in der Tat nicht Ihre Stärke. Die Intention einer IT-Zentralisierung der Landesverwaltung ist ohne Frage sinnvoll, da stehen wir voll dahinter. Und in dieser Hinsicht wird aber der vorgelegte Gesetzesentwurf dem gar nicht gerecht und kann auch dem gar nicht gerecht werden, weil bestimmte Fragen offengeblieben sind. Nach unserer Ansicht ist dieser Gesetzentwurf überhaupt noch gar nicht entscheidungsreif. Herr Minister Pegel, folgen Sie unserem Rat, folgen Sie dem Rat der Anzuhörenden, insbesondere dem Ratschlag des Landesrechnungshofs, und nehmen Sie diesen Gesetzentwurf noch einmal mit! Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das betonen Sie immer wieder, sollte die Devise sein. Das habe ich mehrmals bei Ihnen vernommen, aber das ist hier nicht umgesetzt worden. Die Zeit für eine gründliche Erarbeitung, vor allem für eine ordentliche Auseinandersetzung – wir haben schon gehört, Doppelstrukturen, die bestehen – sowie auch die vorgebrachten Einwände des Landesrechnungshofes sprechen dafür, dies noch mal vernünftig zu beraten, noch mal nachzubessern. Die erste Stellungnahme hatten wir schon am 22. Februar 22 – interessante Zahl übrigens. Kritisiert worden ist in diesem recht frühen Stadium, dass der Entwurf ja auch schon unzureichend ist hinsichtlich der Darlegung der Kosten und Auswirkungen auf den Landeshaushalt, der Wirtschaftlichkeit. Wir haben auch schon gehört: Personalbedarf, Zielorganisation, die Einbindung, haben wir auch gehört, der IT-Branche, eben auch externer Spezialisten, der Personalbedarf, die Zielorganisation, die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen im Landesamt, aber auch in Abgrenzung zu den Fachressorts. Auf meine Frage im Finanzausschuss blieb das Ministerium auch die Antwort schuldig: Wer entscheidet denn jetzt letzten Endes, wenn es zu einem Streit kommt, ob eine Fachanwendung, die das Fachressort bestellt, dass diese Fachanwendung dann vielleicht doch nicht beschafft wird? Wird am Ende das Fachressort entscheiden, wird das Innenministerium entscheiden? Sie haben im Ausschuss erklärt, die Bündelung und Abwägung der Anforderungen erfolgt durch das ZDMV. Damit schaffen wir eine Struktur, die über den Ressorts steht. Und, meine Damen und Herren, das ist zumindest etwas, das ist zumindest etwas, womit sich der Landtag dann auch auseinandersetzen müsste, denn wir teilen die Auffassung des Rechnungshofes, der sagt, dass das verfassungsrechtlich verankerte Ressortprinzip hier durchbrochen wird. Und da ist noch keine vernünftige Begründung geliefert worden, weder im Gesetzentwurf noch hier in Ihrem Redebeitrag. Sie haben außerdem ausgeführt, dass es dann individuelle Vereinbarungen geben sollte, die dann eben auf der Ministerialebene miteinander vereinbart werden, aber eben, wie gesagt, der Landtag wird nicht eingebunden. Ich halte es aber dafür für viel erforderlicher, dass wir nicht in einen langwierigen Abstimmungsprozess kommen, sondern dass die Fachressorts dafür weiterhin die Verantwortung behalten, wenn sie etwas bestellen, und dass es nicht einfach dann abgewiegelt werden kann, denn das ist keine Arbeitsweise, die uns voranbringt, das ist eher eine Arbeitsweise, die uns ausbremst. Es sind viele Hinweise gegeben worden. Ich bin auch beim Änderungsantrag der GRÜNEN dabei. Ich denke, die Fraktion wird da dem Änderungsantrag zustimmen. Gleichwohl, selbst mit diesen Änderungen ist der ganze Gesetzentwurf nicht besser geworden. Ich bin aber sehr dafür, dass man regelmäßig evaluiert, auch berichtet, vor allem gerade diese Zuständigkeitsstreitigkeiten, die schon vorprogrammiert sind. Da brauchen wir gar nicht in die Glaskugel zu schauen, das wissen wir in diesem Bereich, dass das dazu kommen wird, weil Fachanwendungen unterschiedlich beurteilt werden. Genau da möchten wir informiert werden, und zwar umfassend und zeitnah, damit wir die richtigen Rückschlüsse ziehen können. Ja, auch der Zeitdruck, der jetzt damit begründet wurde, dass die IT-Fachkräfte sonst abwandern würden – ich frage mich immer, über wen wir hier gerade reden. Bis jetzt habe ich das so verstanden, dass die IT-Spezialisten, die schon in den Häusern vorhanden sind, erst einmal zusammengezogen werden sollen, um hier zu verstärken, und gleichwohl, denke ich mal, mit attraktiven Angeboten kann man externen Sachverstand mit einkaufen. Auch da ist darauf hingewiesen worden. Die Beteiligung der IT-Branche halte ich hier für sehr sinnvoll. Es sind wesentliche Fragen ignoriert worden. Es sind fadenscheinige Begründungen, die nicht wirklich zur Erhellung beigetragen haben. Meine Damen und Herren, mir fehlen tatsächlich die Worte, auch mit welchem Zeitdruck das dann hier dem Gesetzgeber angeboten wurde. Das hätte wirklich viel gründlicher vorbereitet werden müssen. Die Einsparungen habe ich schon hinterfragt. Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, nehmen Sie den Gesetzentwurf noch mal mit, lassen Sie uns darüber noch mal weiter beraten! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)
