Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon viel zu dem gesagt, was hier vorliegt: eine ins Gesetz geschriebene, an den Haushalt und damit das Gutdünken des Finanzministers geknüpfte chronische Unterversorgung der Betreuungsvereine. Für ein derart schnell alterndes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ist das eine Katastrophe! In den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sein, immer mehr Familienangehörige werden sich durch den Bürokratiedschungel schlagen müssen. Zu den Menschen, die mit einer rechtlichen Betreuung leben, zählen vor allem Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. In den letzten Jahren kamen darüber hinaus auch vermehrt demenziell veränderte Menschen hinzu. Betreuer/-innen unterstützen bei finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten, sie klären Fragen im Zusammenhang mit gesundheitlicher Vorsorge und Behandlung oder der Bestimmung des Aufenthaltsortes. Das, über das wir hier heute reden, klingt für den einen oder anderen vielleicht noch ganz weit weg. So mancher glaubt heute noch, das betrifft mich ja nicht, aber jeder Mensch kann durch einen Unfall gelähmt werden, wir alle werden alt und viele unserer Eltern und Großeltern sind es bereits. Angesichts der geplanten haushalterischen Gesetzesgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern graust es mir ehrlich gesagt vor der Zukunft. Im Bundesgesetz steht ganz klar, dass die Betreuungsvereine zu ihrer Aufgabenerfüllung nach Paragraf 15 Absatz 1 „bedarfsgerecht“ zu finanzieren sind. Und in Ihrem Gesetzentwurf ist jedoch nach wie vor lediglich von „Unterstützung“ die Rede. Es ist aber nicht die Intention des Bundesgesetzgebers, die Betreuungsvereine lediglich zu fördern, nein, sie brauchen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für ihre Querschnittsarbeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da können Sie ruhig klatschen, das ist wichtig. Dass Sie jetzt zwar die Festschreibung von 200.000 Euro aus dem Gesetz streichen, dies aber mit der Formulierung „nach Maßgabe des Haushalts“ lediglich ersetzen und es am Ende dann natürlich bei den 200.000 bleibt, das macht es fast noch schlimmer. Erst vor vier Tagen wurde erneut der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen, wie in der Politik üblich sehr wortreich, mit großen Bekundungen, wie wichtig uns allen die Inklusion doch ist. Bezüglich des Betreuungsrechtes kommt bei mir aber doch das Gefühl auf, dass Sie scheinbar das grundsätzliche Ziel aus den Augen verloren haben. Warum hat der Bundesgesetzgeber denn gesagt, die Betreuungsvereine sollen bedarfsgerecht finanziert werden? Sicherlich nicht, um die Länder zu ärgern. Nein, diese Zielsetzung wurde doch bewusst getroffen. Es ist keineswegs trivial, denn es geht um die Umsetzung von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention, meine Damen und Herren, und die Verpflichtung, von Deutschland eingegangen, Menschen mit Behinderungen die gleiche Anerkennung vor dem Recht zu gewähren wie allen anderen. 2015 wurde Deutschland im Rahmen einer Staatenprüfung stark kritisiert: die Situation des deutschen Betreuungsrechts mit einer ersetzenden Entscheidung des Betreuers, was heißt, der Betreuer entscheidet für die Person, der Wunsch und Wille des Menschen mit Behinderung wurde negiert und wird es immer noch. Anstelle von Fremdbestimmung und Missachtung der eigenen Präferenz einer Person sollte Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vielmehr die Freiheit fördern, selbst zu entscheiden – etwas, das hier jeder im Raum wohl auch so für sich beanspruchen würde. Und so muss auch das neue Betreuungsrecht aufgestellt werden, dass wir darauf hinarbeiten, genug Betreuerinnen und Betreuer zu haben, die auch mit genug Zeit dahin gehend einwirken können, dass Entscheidungen noch persönlich getroffen werden. Das Instrument der erweiterten Unterstützung – sprich die Möglichkeit eines temporären Fallmanagements mit dem Ziel, die Einrichtung einer Betreuung möglichst zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung des Einzelnen gesetzlich zu verankern –, das ist der Wunsch des Bundesgesetzgebers, und das muss auch in unserem Land modellhaft erprobt werden. Eine Grundlage dazu fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf völlig. Schauen Sie nach Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen, überall gibt es Modellregionen. Warum nicht in Mecklenburg-Vorpommern? (Beifall René Domke, FDP) Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und spürbar mehr Autonomie für die Betreuten kann es aber nur geben, wenn wir hier im Land die Betreuungsvereine vor Ort bedarfsgerecht finanzieren. Wenn echte Unterstützung Vorrang haben soll vor Stellvertretung, dann braucht dies Zeit, Personal und Geld. Fehlende finanzielle Mittel dürfen keine Blockade des Wunsches und Willens der Betreuten auslösen. Und ich sehe gerade, dass ich mit meiner Redezeit nicht hinkommen werde, deswegen kürze ich das mal ab. Sie haben unseren Änderungsantrag gelesen. Wir denken, dass wir eine Querschnittsmitarbeiterstelle pro 100.000 Einwohner finanzieren müssen. Das ist eine gute Grundlage dafür, Bedarfe zu ermitteln, um mal anzufangen und zu schauen, wo wir da hinkommen. Mir reicht es definitiv nicht, werte Kollegin Pulz-Debler, dass wir jetzt erst mal noch ein Jahr warten. Wir haben die Hilferufe der Betreuungsvereine gehört, (Torsten Renz, CDU: So ist es.) und ich bitte Sie, dem auch nachzukommen. Wir werden in einem Jahr hier stehen, (Torsten Renz, CDU: So eine soziale Kälte habe ich schon lange nicht mehr bei den LINKEN erlebt.) und die Lage wird genauso dramatisch sein und noch schlimmer, denn es wird bestimmt auch Betreuungsvereine geben, …
