Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen mit der Drucksache 8/1593 zum dritten Mal in diesem Jahr unsere Beschlussempfehlung vorlegen zu können, mit der wir wieder eine große Zahl von Petitionen endgültig zum Abschluss bringen können. Wie Sie unserer Sammelübersicht, also der tabellarischen Auflistung der behandelten Petitionen, entnehmen können, handelt es sich um 67 Eingaben, die wir im Berichtszeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober dieses Jahres geprüft, beraten und beschlossen haben. In diesem Berichtszeitraum haben wir insgesamt fünf Ausschusssitzungen durchgeführt, in denen wir die Petitionen zum Teil gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und der nachgeordneten Behörden beraten haben. Gerade in der vergangenen Woche haben wir eine Petition im Ausschuss behandelt, die dem Ausschuss fraktionsübergreifend besonders am Herzen liegt und die ich Ihnen kurz schildern will, um mal deutlich zu machen, wie die Arbeit im Petitionsausschuss läuft und was für Fälle wir haben. Da hat ein Großvater sich an den Petitionsausschuss gewandt, weil das Schulverwaltungsamt der Hansestadt Rostock die Schülerbeförderung seines Enkelkindes abgelehnt hat. Das Enkelkind besucht die örtlich zuständige Förderschule in einem über zehn Kilometer vom Wohnhaus entfernten Stadtteil. Das Kind hat eine Behinderung. Also wir reden über ein behindertes Kind, das in eine Förderschule geht. Da die alleinerziehende Mutter berufstätig ist, besucht das Kind vor der Schule den Frühhort, der sich circa 700 Meter vom Wohnhaus entfernt befindet. Die Förderschule selbst verfügt über keinen Hort. Die Mutter möchte daher ihr Kind morgens selbst in den Frühhort bringen und hat beim Schulverwaltungsamt der Stadt Rostock den Antrag gestellt, dass das Kind vom Frühhort zur Schule befördert wird. Diesen Antrag hat das Schulamt jedoch abgelehnt. Zwar bestehe ein Anspruch auf Schülerbeförderung, so das Schulamt, aus dem Gesetz lasse sich aber nur ein Anspruch für den Weg vom Wohnhaus zur Schule, nicht aber vom Hort – der Hort ist, wie gesagt, 700 Meter weg – zur Schule herleiten. Auch das Jugendamt und das Sozialamt haben die Übernahme der Beförderungskosten abgelehnt. Wir haben im Petitionsausschuss deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir eine Lösung für die Familie erwarten, und zwar dahin gehend, dass das Kind vom Hort zur Schule befördert wird. Das Petitionsverfahren haben wir vor diesem Hintergrund auch noch nicht abgeschlossen. Meine Damen und Herren, bei den 67 Petitionen, die wir heute hingegen zum Abschluss bringen wollen, konnte immerhin in 11 Fällen dem Anliegen vollumfänglich entsprochen werden. In 31 Fällen haben wir eine Kompromisslösung erzielt, 3 Petitionen haben wir den Fraktionen überwiesen und 7 Eingaben an die Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme, aber auch die Ideen, die die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bewegen, erfahren Sie bei Ihrer Arbeit in den Wahlkreisen. Eine weitere Quelle der Information, wenn nicht gar der Erkenntnisse, sind aber auch die Beschlussempfehlung und die Berichte des Petitionsausschusses, deren Lektüre ich Ihnen daher besonders empfehle. Der Petitionsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
