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Bettina Martin

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! In Wissenschaft und Forschung stehen wir in einem harten nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Damit wir weiter wettbewerbsfähig sind und den wissenschaftlichen Spitzennachwuchs bei uns in Mecklenburg-Vorpommern halten können, müssen wir attraktive Bedingungen bieten. Mit der neuen Landesgraduiertenförderung setzen wir genau da an. Wir stellen die Förderung unseres wissenschaftlichen Spitzennachwuchses auf neue und auf stabilere Füße. Im Kern geht es um Stipendien für Promovierende und für Künstlerinnen und Künstler. Sehr geehrte Damen und Herren, das erste Landesgraduiertenförderungsgesetz wurde vor 15 Jahren erlassen. Seitdem haben sich die Lebens- und die Arbeitsbedingungen für junge Forschende und Kunstschaffende stark verändert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir nun die Nachwuchsförderung und auch die Nachwuchswerbung zukünftig besser aufstellen. Es geht darum, die Förderung an die veränderten Bedingungen in Beruf und Leben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besser anzupassen. Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst sollen mit neuen Landesstipendien flexibler arbeiten können und auch flexibler leben können. Das derzeitige Stipendium in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro monatlich ist nicht mehr auskömmlich. Die Studierenden oder die Promovierenden und Kulturschaffenden müssen davon unter anderem auch ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren, und insgesamt kommt dann unterm Strich weniger raus als bei dem Höchstsatz der BAföG-Förderung. Wenn wir also mit unseren Stipendienangeboten im Vergleich zu anderen Bundesländern attraktiv sein wollen, müssen wir da ran. Wir wollen das Stipendium auf 1.500 Euro monatlich erhöhen, also eine Steigerung um 50 Prozent. Das ist erheblich, doch nur so erhalten wir auch wirklich einen gewünschten Effekt der Wettbewerbsfähigkeit. Zum Vergleich: Unser Nachbar Hamburg zahlt 1.200 Euro für sein Landesstipendium, Schleswig-Holstein 1.350 und ebenso auch Berlin. Wir liegen also höher als zum Beispiel die drei Nachbarn von uns. Aber wir erhöhen nicht nur die Fördersumme, sondern wir planen auch strukturelle Verbesserungen: Wir wollen erstens eine Geschlechterquote einführen. Liegt der Frauenanteil in einer jeweiligen Fachwissenschaft oder in einer Kunstrichtung unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitenden unter 50 Prozent, so ist das Stipendium bei gleichwertiger Qualifikation an die weibliche Bewerberin zu verleihen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was für ein Schwachsinn! Das ist unglaublich!) Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Herren der Schöpfung, wenn sie unterrepräsentiert sind. Zweitens haben wir aus der Verbändeanhörung den guten Hinweis aus dem Inklusionsförderrat aufgenommen, für Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich einzuführen. Drittens wollen wir mehr Zeit für Forschung ermöglichen, denn die Anforderungen in der Wissenschaft haben sich geändert. Es wird viel häufiger interdisziplinär geforscht und vor allem auch international gearbeitet. Das braucht mehr Zeit, und deshalb verlängern wir den Zeitraum der Förderung durch das Stipendium von zwei auf drei Jahre. Ziel ist es auch, den bürokratischen Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Stipendiumende hin zu entzerren. Und fünftens. Wir wollen die Interdisziplinarität stärken. Die Doktorandinnen und Doktoranden, die sich Zweitbetreuende auswählen, dürfen sich nun auch Professorinnen und Professoren aus Hochschulen auswählen, die sie betreuen, aber außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns dort forschen. Das fördert eben nicht nur Interdisziplinarität, sondern auch die Internationalität der Forschungsvorhaben. Und last, but not least wollen wir mehr Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs ermöglichen. Mit künftig drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien pro Jahr wird die künstlerische Nachwuchsförderung gestärkt. Bisher gibt es nur ein solches Stipendium. Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium hat eine Laufzeit von einem Jahr, also nicht drei Jahren, ist also kürzer, aber das ist auch für die künstlerische Tätigkeit genau der richtige Ansatz. Sehr geehrte Mitglieder des Landtages, wir haben diesen Gesetzentwurf nach engem Austausch mit den Hochschulen des Landes erarbeitet und auch aus der Verbandsanhörung wichtige, gute Hinweise aufgenommen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlichen bedanken und ich freue mich auf die weitere Diskussion über diesen Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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