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Michael Noetzel

Die Linke 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der letzten Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag im Oktober, die eigentlich formeller Natur war, jedoch versucht wurde, von der CDU-Fraktion zu instrumentalisieren, (Daniel Peters, CDU: Oh!) um einen Keil in die Koalitionsfraktionen zu treiben, kommt dieser Antrag natürlich nicht überraschend. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zur Diskussion … (Marc Reinhardt, CDU: Es ist kein Antrag, ein Gesetzentwurf!) Der Gesetzentwurf, Entschuldigung! Zur Diskussion stehen hier Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz, das im Juni 2021 mit den Stimmen der CDU beschlossen wurde. Mit Ihren Stimmen, meine Damen und Herren – Sie haben es ja gesagt –, (Marc Reinhardt, CDU: Eben.) wurden 500 Meter Mindestabstand zwischen Glücksspielhallen festgeschrieben. Die Geschichte dieser 500 Meter reicht aber noch weiter. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Davon habe ich damals nichts gehört, auch nicht nachlesen können, dass Sie da irgendwas gesagt haben. (Marc Reinhardt, CDU: Das kann ich Ihnen einmal zuschicken, Herr Noetzel.) Bereits 2012 haben Sie diese mit auf den Weg gebracht. Es geht ja nicht nur um 2021, sondern – der Minister hat es angesprochen – seit 2012 existieren diese Regelungen. Und nun reden wir aktuell darüber, dass Ihre Gesetze Rechtskraft entfalten und konkrete Konsequenzen für Betreiber von Glücksspielhallen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Wie Sie wissen, bedauern wir das sehr, aber – meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wissen das, Sie haben das vielleicht erwähnt, das weiß ich jetzt nicht genau –, aber Sie erinnern sich daran, dass wir als Fraktion DIE LINKE zur Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes im Juni 2021 einen Änderungsantrag vorgelegt haben, der eine Reduzierung der Mindestabstände auf 300 Meter vorsah. (Marc Reinhardt, CDU: Das wollen wir ja jetzt machen.) Hintergrund war der drohende Verlust von Arbeitsplätzen und von Einnahmen für die Kommunen. Auch hieran darf ich noch mal erinnern, dieser Änderungsantrag wurde mit Ihren Stimmen abgelehnt. (Marc Reinhardt, CDU: Mussten wir! – Daniel Peters, CDU: Ich habe dafürgestimmt. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wenn Sie sich nun als Heilsbringer in der Not aufspielen und gegen Gesetze aufbegehren wollen, die Sie selbst mitbeschlossen haben, zeugt dies entweder von einer gewissen Schizophrenie, (Marc Reinhardt, CDU: Ist es jetzt verboten, Gesetze zu ändern?) oder es ist einfach nur heuchlerisch und unehrlich. (Marc Reinhardt, CDU: Jetzt können wir es machen.) Sie konnten oder wollten einen Koalitionsantrag nicht verhindern und wollen nun, dass wir Ihren Fehler ausbürsten (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und dass wir uns hier offen gegen unseren Koalitionspartner stellen. (Marc Reinhardt, CDU: Selbstverständlich! So, wie Sie es vor zwei Jahren wollten.) Das wird nicht passieren, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Marc Reinhardt, CDU: Wie Sie es vor zwei Jahren wollten.) Wir wollen doch bitte Ursache und Wirkung hier nicht verwechseln! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, wie der gerade angesprochene Änderungsantrag von Juni 2021 verdeutlicht, hält meine Fraktion Abstandsregelungen für denkbar und sinnvoll, die von der derzeitigen Gesetzeslage abweichen. Das habe ich auch beim letzten Mal gesagt. (Marc Reinhardt, CDU: Dann Feuer frei!) In Zeiten des Onlineglücksspiels, an dem man an jedem Ort und zu jeder Zeit sein Geld verzocken kann, scheint ein Zwangsabstand zwischen Glücksspieleinrichtungen von 500 Metern überholt. Zu exakt diesen Abstandsregelungen und den drohenden Folgen, die keineswegs überraschend kommen, sind inzwischen auch etliche Klagen anhängig. Es liegt nun in der Hand der unabhängigen Justiz. Wir sollten den Gerichten an dieser Stelle nicht vorgreifen, und aus diesem Grund müssen wir auch von einer Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf absehen. (Marc Reinhardt, CDU: Erst mal geht es um die Überweisung.) Aber selbst, wenn wir das Glücksspielgesetz nach der gerichtlichen Entscheidung nicht erneut anfassen müssten, wird es spätestens zur Evaluierung, welche im Staatsvertrag ja verankert ist, auf den Prüfstand gestellt. Auch dazu hat der Minister ausgeführt. Es bleibt zu hoffen, dass die Konsequenzen des durch Sie mitbeschlossenen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes dann nicht zu eklatant sind. (Marc Reinhardt, CDU: Heute haben Sie die Verantwortung.) Aber zur Wahrheit gehört auch, (Marc Reinhardt, CDU: Heute haben Sie die Verantwortung) und auch da muss ich mich dem Minister anschließen, es gab eine Übergangsfrist von zehn Jahren, mehr sogar insgesamt – zehn Jahre! –, und auch da, muss man sagen, hat die Glücksspielwirtschaft eine gewisse Verantwortung. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, ist es bereits deutlich geworden, auch innerhalb der Koalitionsfraktionen gibt es keine einhellige Meinung zu diesem Thema. Tatsächlich gehen hier häufig die Meinungen und Positionen sogar innerhalb der Fraktionen auseinander. (Marc Reinhardt, CDU: Das hat Tradition.) Einig ist sich meine Fraktion jedoch in dem Punkt, dass wir uns auch künftig für den Schutz der Spielerinnen und Spieler und eine wirksame Spielsuchtprävention einsetzen. (Marc Reinhardt, CDU: Da sind wir uns ja alle einig.) Ich bin davon überzeugt, dass dies der effektivere Weg im Gegensatz zu Verboten ist, um Paragraf 1 Nummer 1 des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 zu erfüllen, nämlich das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Das sollte unser aller Anliegen sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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