Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf zur Optimierung der IT-Landschaft der Landesverwaltung soll das neue Landesamt Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. Das ZDMV soll für die Landesverwaltung künftig zentral die notwendige IT und das notwendige Digitalisierungs-Know-how zur Verfügung stellen. Konkret soll das ZDMV unter anderem die folgenden Aufgaben haben: die Bereitstellung von zentralen und fachbezogenen IT-Services zur Umsetzung der Digitalisierungsbedarfe der Landesverwaltung, die Beauftragung von IT-Dienstleistern für die Umsetzung und den Betrieb sowie die Beschaffung und das Management von nicht fachspezifischer Hardware, Software und Lizenzen der Informationstechnologie in der Landesverwaltung. Das Problem dabei ist, das Land verfügt bereits über einen zentralen IT-Dienstleister, die DVZ GmbH. Zu den Aufgaben der DVZ GmbH gehören nach der Anlage zum DVZ-Gesetz unter anderem der Betrieb des Landesrechenzentrums und des Landesverwaltungsnetzes, Beratungs- und Serviceleistungen, Softwareentwicklung und die zentrale Beschaffung von IuK-Technik für die Landesverwaltung. Hier wird es zwangsläufig zu Überschneidungen mit den Aufgaben kommen, die zukünftig das ZDMV wahrnehmen soll. Insofern ist es nicht hilfreich, dass laut Paragraf 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs die der DVZ GmbH übertragenen Aufgaben „unberührt“ bleiben sollen. Widersprüchliche Aufgabenzuweisungen müssen zeitnah aufgelöst werden, wahrscheinlich am ehesten durch eine Änderung des DVZ-Gesetzes und der darin enthaltenen Anlage. In der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses, auf die ja hier schon mehrfach Bezug genommen wurde, wurde der Entwurf des Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern nach meiner Wahrnehmung einhellig begrüßt. Vermisst wurde dort allerdings eine übergeordnete IT-Strategie. So bemängelte der Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme, die IT-Landschaft werde in dem Gesetzentwurf „nicht als ebenenübergreifende Landschaft zwischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und der Landesregierung mit den obersten und oberen Landesverwaltungen betrachtet“, sondern hier würden „nur die Prozesse innerhalb der Landesverwaltung ins Visier genommen. Angesichts der mit dem OZG“, dem Onlinezugangsgesetz, angestrebten „Verwaltungsdigitalisierung wäre dies aber ein naheliegender Ansatz gewesen.“ Das sieht der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich. Die Digitalisierung könne „nur gemeinsam zwischen Land und Kommunen erfolgreich vorangetrieben werden ... Damit die Vorzüge einer modernen Verwaltung bei möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern“ ankommen, „müssten Land und Kommunen an einem Strang ziehen und gemeinsame Strategien entwickeln.“ Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern machen sich bereits viele Länder im Schulterschluss mit den Kommunen auf den Weg zu einer gemeinsamen Strategie sowie zur Entwicklung und Förderung gemeinsamer IT-Standards, so zum Beispiel unser Nachbarland Schleswig-Holstein. Aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte Ziel des Gesetzes nicht nur eine zentrale und standardisierte IT-Landschaft in der Landesverwaltung mit zentralen und strukturierten Digitalisierungsprozessen sein, sondern die Etablierung dieser Prozesse unter der erklärten Maßgabe, die digitale Souveränität zu wahren. Nur mit einem klaren Bekenntnis zur digitalen Souveränität bei der Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung könne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Landesverwaltung gefördert werden und die Kontrolle über die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten durch die jeweils verantwortlichen öffentlichen Stellen sichergestellt werden. Dass unser Land dringend eine ebenenübergreifende IT-Strategie benötigt, war in der Anhörung allgegenwärtig. Eine solche IT-Strategie kann nur unter Einbeziehung der Kommunen erarbeitet werden, bilden diese doch die Hauptschnittstelle zwischen den Bürger/-innen und auch zur Wirtschaft. Der Gesetzentwurf formuliert zwar noch keine IT-Strategie, mit seiner Ausrichtung auf mehr Zentralisierung und Standardisierung ist er aber trotz seiner Mängel ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn ich sage „Mängel“, dann meine ich, dass dieser Gesetzentwurf ein Rahmen ist, der erst noch gefüllt werden muss, und zwar möglichst unter Einbeziehung dieses Landtages. Wir haben dafür an einigen Stellen des Gesetzentwurfs Änderungsvorschläge erarbeitet. Wir schlagen vor, dass die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs jedes Jahr überprüft werden. Wir schlagen vor, dass die Aufgabenverteilungen zwischen den verschiedenen Akteuren der IT-Landschaft jedes Jahr überprüft werden, und wir schlagen vor, dass die Übertragung von Aufgaben auf das ZDMV jedes Jahr überprüft wird und das Ergebnis dieser Überprüfung dann dem für Digitalisierung zuständigen Ausschuss dieses Landtages vorgelegt wird. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
