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Torsten Koplin

Die Linke 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten hier heute über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 und den Landesfinanzbericht 2022 des Landesrechnungshofs. Wenn man sich die Beschlussempfehlung anschaut, sieht man, dass die Themenvielfalt im Landesfinanzbericht enorm ist. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit, hier auf alle Punkte einzugehen. Deswegen möchte ich zwei herausgreifen. Als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ist natürlich das Corona-Management der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und natürlich die damit verbundenen Kreditermächtigungen. Wir haben zahlreiche notwendige Maßnahmen auf den Weg gebracht, und diese kosten, das wissen wir alle, viel Geld. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es richtig war, den MV-Schutzfonds als Sondervermögen aufzulegen. So konnten wir in einem Zug ausreichend Geld bereitstellen und das relativ schnell und ohne zu hohe bürokratische Hürden ausreichen. Ob man das am Ende alles ausreizen muss, ist eine andere Frage, aber mit dem Kreditrahmen in 2020 ist in Ungewissheit über die weitere Pandemieentwicklung eine Vorsorge getroffen worden, und das war – davon sind wir fest überzeugt – der richtige Weg. In dem Zusammenhang wird der Landesrechnungshof auch nicht müde, regelmäßig den Corona-Bezug verschiedener Maßnahmen, die wir aus dem MV-Schutzfonds finanzieren, infrage zu stellen. Insbesondere in Bezug auf Investitions… (Zuruf von Enrico Schult, AfD) So pauschal gilt das nicht. Insbesondere in Bezug auf Investitionsmaßnahmen in den Universitätskliniken und der Digitalisierung der Landesverwaltung werden derartige Kritiken häufig vorgebracht. Der Rechnungshof meint dazu, dass Finanzierungsbedarfe bereits vor Corona bestanden. Das mag sein. Das führt aber nicht dazu, dass hier ein Pandemiebezug fehlt. Pandemiebezug bedeutet, dass aufgrund der Pandemie dringende Handlungserfordernisse eintreten, und das ist hier der Fall. Es spielt keine Rolle, was hierfür früher geplant oder vielleicht auch versäumt wurde. Es geht um – ich ziehe mal den Vergleich zum Ordnungsrecht – die Abwendung einer konkreten Gefahr, unabhängig von Verschulden oder Versäumnissen in der Vergangenheit. Es geht darum, dass Universitätsmedizin und die Landesverwaltung unter Pandemiebedingungen arbeitsfähig sind. Das ist der Pandemiebezug im Kern. Hätte das Land vor Corona beschlossen, wir unterstützen die Kliniken bei der Anschaffung von Beatmungsgeräten oder der Forschung im Bereich von Atemwegserkrankungen, wäre doch niemand auf die Idee gekommen, diesem Vorhaben mit Ausbruch der Pandemie einen Corona-Bezug abzusprechen. Bezug entsteht bereits da, wo aus einem „nice to have“ ein „have to need“ wird. Und das war in ganz vielen Bereichen der Fall. Ich möchte mich aber auch kurz dem Teil des Berichts zuwenden, der die Prüfung der Wohlfahrtsverbände zum Gegenstand hat, zum einen, weil wir als Fraktion daran interessiert sind, zum anderen, weil wir uns in den letzten Jahren für die Wohlfahrtsverbände und deren auskömmliche und verlässliche Finanzierung engagiert und gleichzeitig ihre Kontrolle und mehr Transparenz bei der Fördermittelvergabe gefordert haben. Wie bekannt ist – und das hat der Bericht bestätigt –, werden die Fördermittel des Landes bei den allermeisten Trägern korrekt eingesetzt und abgerechnet. Es gab in der Vergangenheit aber auch immer wieder Berichte in den Medien, bei denen Träger der Wohlfahrt mit Skandalen in Verbindung gebracht wurden, auch bei uns im Land. Und auch der Bericht des Landesrechnungshofs zeigt Verstöße auf, die jedoch von 40 Euro bis einigen Tausend Euro reichen. In einem Fall, konkret in Ziffer 483 des Berichts, wurde sogar ein vorsätzliches Handeln nicht ausgeschlossen. Auf Nachfrage meiner Fraktion konnten wir auch Häufungen bei einigen Trägern feststellen. An dieser Stelle war der Bericht aus unserer Sicht zu oberflächlich und zu ungenau. So war im Bericht immer wieder von einigen Trägern die Rede oder es wurde bei einem weiteren Verstoß desselben Trägers nicht auf diesen Bezug genommen. Gerade weil wir die Arbeit der Wohlfahrtsverbände achten, weil sie einen wichtigen, ja, unersetzbaren Beitrag für unser Zusammenleben leisten, wollen und dürfen wir sie bei den Verfehlungen nicht über einen Kamm scheren oder pauschal verurteilen. Wenn es denn so ist, dass einige Träger ihre Fördermittel nicht ordnungsgemäß einsetzen und abrechnen, dann müssen diese zur Verantwortung gezogen werden. Die Wohlfahrtsverbände erhalten die Landesförderung auch für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten, einschließlich ihrer Finanzabteilungen. Meine Fraktion erwartet von den kontrollierenden Landesbehörden, aber auch vom Landesrechnungshof eine entsprechende Begleitung der Förderung und wird sich weiterhin für eine auskömmliche Förderung sowie für mehr Transparenz einsetzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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