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Beate Schlupp

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zunächst mal die Frage, über welchen Änderungsantrag wollen wir denn ziffernweise abstimmen? (René Domke, FDP: Den der GRÜNEN.) Den der GRÜNEN. Ziffernweise oder noch getrennt nach a, b und c? (René Domke, FDP: Nur Ziffernweise!) Nur ziffernweise. (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch nur 1 bis 4. – René Domke, FDP: 8/1639.) Das ist jetzt die Drucksachennummer, ja? (René Domke, FDP: Ja.) Okay, dann versuchen wir das jetzt mal hier so stante pede in die Abstimmung einzuführen. Also weitere Wortemeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf Drucksache 8/1345. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1612 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 abstimmen, soweit dieser Artikel 1 Nummer 4 betrifft. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Änderungsantrag ziffernweise abzustimmen. Ich rufe also zunächst auf die Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, der ja offensichtlich die Nummer 4 des Artikels 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, soweit dieser Artikel 1 Nummer 4 betrifft und die Ziffer 1 des Änderungsantrages, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Ich rufe auf Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 bis 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 18 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. (Unruhe auf der Regierungsbank) Wir sind in der Abstimmung. Auch für die Regierungsbank gilt das. Wir sind in der Abstimmung. Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe! (Torsten Renz, CDU: Zumal die beiden Stimmrecht haben.) Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 abstimmen, soweit dieser Artikel 1 Nummer 19 betrifft. Auch hierzu ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, den Antrag ziffernweise abzustimmen. Ich rufe also zunächst auf die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, AfD und FDP, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1639, soweit dieser Artikel 1 Nummer 19 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 20 bis 26 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 20 bis 26 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1635 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1635 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE und bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, Drucksache 8/1347, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 8/1611. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1631 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1638 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1347 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/1611 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1631 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/1638 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Noetzel.

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