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Anne Shepley

GRÜNE 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin jetzt seit etwas über einem Jahr Abgeordnete, und dass hier viele Gesetze geschrieben werden müssen, dass vieles überarbeitet und im Blick behalten wird, das halte ich für normal und richtig. Das Verfahren zum Landesausführungsgesetz SGB IX war nun aber tatsächlich die Inkarnation ministerieller Prokrastination. Ich wusste, dass das schwer wird. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD, Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE, und Sandy van Baal, FDP) Seit dem 1. August 2021 wissen Sie, werte Landesregierung, per Gerichtsurteil, dass Sie die Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich überarbeiten müssen. Im Dezember 2021 haben Sie sich auf dem Kommunalgipfel auf einen gemeinsamen Datenpool, bestehend aus Land und Kommunen, geeinigt, ebenso wie auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die die jeweilige Steuerungsempfehlung für 2022 erarbeiten sollte. Diese Absprachen haben Sie nicht eingehalten, im Gegenteil. Im Eilverfahren und im allerletzten Augenblick haben Sie hier in Erster Lesung einen hochkomplexen Gesetzentwurf eingebracht, sodass der eine oder die andere Kolleg/-in bei den ersten Reden nicht mal die Gelegenheit hatte, sich wirklich den Kopf darüber zu zerbrechen, was man hier sagen könnte. Dieser Gesetzentwurf wurde nun in den Ausschüssen und in der Anhörung von allen Seiten auseinandergenommen, sei es bezüglich der Höhe des Mehrbelastungsausgleichs, der angesichts von Inflation und Ukrainekrieg nun nicht mehr ausreichte – Überraschung –, der veranschlagten Sanktionen in Höhe von zehn Prozent gegen die Kommunen oder der grundsätzlichen Kritik der Leistungserbringer, dass es bei der Umsetzung des BTHG eigentlich um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ging und wir dies nicht unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit einschränken sollten. Nun ja, Sie haben nun zumindest gehandelt und daraufhin Ihren Entwurf erneut überarbeitet, auch dies unter enormem Zeitdruck. Lange aufgeschoben haben Sie in wenigen Tagen einen quasi neuen Gesetzentwurf vorgelegt im Änderungsmodus, in Word. Das durfte man sich dann aus der Vergleichsfassung, dem Word-Änderungsmodus und dem, was man sonst noch so gesammelt hatte in seinen Dokumenten, durfte man sich dann die richtige Fassung zusammensuchen. Und ich meine, Ihnen ist schon klar, dass wir als Abgeordnete hier auch eine Kontrollfunktion ausüben, und wie man die ausüben sollte – Sie haben es gehört, 13 Seiten, Herr Glawe sagte irgendwas mit 70 Seiten, meiner Meinung nach waren es 30 Seiten, aber vielleicht haben wir auch alle falsche Dokumente gehabt, das weiß man ja nicht so genau. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD, und Christiane Berg, CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Schriftgröße!) Jetzt haben Sie also im Ergebnis des letzten Kommunalgipfels dem berechtigten großen Druck der Kommunen nachgegeben, den Mehrbelastungsausgleich mehr als verdoppelt, Sie haben auch die Sanktionen auf 2026 verschoben, und nun sollen wir heute hier abstimmen, ob das dann alles so über die Bühne gehen kann. Ehrlich gesagt, kann ich den Entwurf heute natürlich nicht ablehnen, denn ich weiß ja, dass die Kommunen dieses Geld brauchen, und wir GRÜNE stehen natürlich für eine inklusive Gesellschaft, für personenzentrierte Leistungen, für eine strategische Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sowie ein auskömmliches Budget für Arbeit. Das bei Letzterem nunmehr der Lohnkostenzuschuss von 40 auf 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden soll, das begrüßen wir, auch wenn dies für viele Stellen wahrscheinlich noch immer nicht ausreichend ist. Aber wenn wir zur Umsetzung des BTHG zurückkehren, dann führen Sie aus, dass der Personalschlüssel der Eingliederungshilfe nicht bei 1 : 140, wie ursprünglich vorgesehen, sondern nun im Querschnitt, wie bei M-V üblich, 1 : 95 sein soll. Dies ist jedoch sehr stark abhängig davon, wo ich wohne, Landkreis, kreisfreie Stadt. Und es ist immer noch weit entfernt von dem bundesweit empfohlenen Schlüssel von 1 : 50. Sie gehen im vorliegenden Gesetz also davon aus, dass im Schnitt eine Person, eine Vollzeitstelle, 95 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen pro Monat begleitet und die Bedarfe erfasst, damit all diese Leute genauso am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, wie es von Ihnen gewünscht wird. Und dann müssen Sie sich ganz ernsthaft die Frage stellen: Haben Sie sich schon mal so ein ITP-Formular angeguckt? Wissen Sie, was es bedeutet für jemanden, dieses Formular auszufüllen, der auch nur eine leichte geistige Behinderung hat? Das kann Tage dauern. Wir reden vom ländlichen Raum. 1 : 95 – das funktioniert nicht, meine Damen und Herren. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte, dass wir alles daransetzen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Dafür müssen wir das BTHG flächendeckend umsetzen. Und wenn Sie sich die Zahlen angucken, wie viele Menschen diese Bögen noch nicht ausgefüllt haben, dann wissen Sie auch, vor welchen Problemen wir stehen, wenn wir nicht mehr Personal, wenn wir nicht mehr Mittel in die Kommunen bekommen. Und bei diesem Verfahren und diesen Ungenauigkeiten, da kann ich heute diesem Antrag nicht komplett zustimmen. Meine Fraktion wird sich enthalten müssen. Und ich möchte Sie wirklich darum bitten, dass es das erste und letzte Mal war, dass wir dieses absolute Wrack eines Gesetzgebungsverfahrens hier durchmachen mussten. Wir sind eine kleine Fraktion mit fünf Abgeordneten und entsprechend haben wir nicht die Kapazitäten wie Sie in der SPD mit 34. Und dass Sie dann im Ausschuss sitzen und noch nicht mal das Gesetz gelesen haben zu der Sitzung, die wir eilig einberufen haben, das fand ich absolut, absolut schrecklich. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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