Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es vielleicht nicht ganz so leidenschaftlich, aber was bitte schön war das für ein Gesetzgebungsverfahren? Dazu ist jetzt viel gesagt worden. Ich kann es mir auch nicht wirklich verkneifen als nur zu sagen, der Weg bis zur heutigen Zweiten Lesung war schon, wenn man höflich ist, minimal ordentlich oder schlicht und einfach wirklich katastrophal. Ich bin ja auch ein gutes Jahr dabei und habe mir das ganz ehrlich doch etwas anders vorgestellt. Kurzfristig angesetzte Sondersitzung, knapp bemessene Zeiten zum Redigieren des Gesetzentwurfes und zeitlich erschwerte Absprachen unter Kollegen und zwischen den beteiligten Ausschüssen – wir Liberale bitten, nein, wir fordern, dass wir zukünftige Verfahren bei unseren Landesgesetzen lehrbuchgetreu behandeln. Das kann ja wirklich nicht so schwierig sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Willensbildungsprozess ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Lassen Sie uns wirklich sorgsam damit umgehen, die Verfassungsmäßigkeit mit höchster Güte zu wahren. Uns ist allen klar, was im schlechtesten Fall passiert – wird auch nicht passieren –: Wenn wir uns nicht fristgerecht bis zum 31.12. dieses Jahres auf ein Gesetz einigen können, ist das bisherige Gesetz schlicht und einfach nichtig. Die Kommunen stünden blank da, es gäbe kein Geld. Gesetze geben uns Orientierung und Stabilität, sie regeln, ordnen und steuern das gesellschaftliche Zusammenleben – vielleicht eine Binsenwahrheit für uns alle. Und es ist schon bedauerlich, dass die Landesregierung nicht dafür Sorge tragen konnte, rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf die Übergangsregelung, die vom Verfassungsgericht implementiert wurde, für alle Beteiligten sorgfältig einzutüten. Wirklich auf den letzten Drücker wird die Verantwortung hin und her geschoben. Uns als Opposition wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, den jetzigen Entwurf durchzuwinken. Das empfinden wir schlicht und einfach als unredlich. Deshalb werden wir uns zu diesem Gesetz heute auch enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Verteilung und der Gesamtaufwand – jetzt muss ich gucken, ich habe ja immer ein Problem mit meinen Zetteln, schlicht und einfach mach ich einfach hier weiter –, es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses Gesetz auch umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass sich die Kommunen kümmern müssen. Schließlich besagt das Konnexitätsprinzip, dass man in solch einem Fall so verfahren kann. Das Konnexitätsprinzip besagt in der Konsequenz, dass, wenn das Land die Aufgaben an die Kommunen überträgt, auch das nötige Geld zur Verfügung stehen muss. Und hier liegt auch für uns ein Knackpunkt, uns fehlt schlicht und einfach eine faktenbasierte Herleitung für eine plausible Begründung der Mittel. Statt einer Herleitung gibt es so das Prinzip – jedenfalls nach unserem Dafürhalten – Pi mal Daumen. Wir denken, eine faktenbasierte Herleitung ist wohl das Mindeste, was erwartet werden darf, wenn es wie hier um die Verteilung von Geldern geht, von viel Geld. Aber wir haben auch mit hohem Interesse verfolgt, dass die eine oder andere Stelle im Gesetzentwurf juristisch genauer gefasst wurde. Trotzdem befürchten wir, dass weiterhin Tür und Tor für weitere Klagen am Landesverfassungsgericht geöffnet bleiben. Mit den vielen rechtsberatenden, gestaltenden und verwaltenden Juristinnen und Juristen im Ministerium und den Landesbehörden müssten Sie es auch etwas besser wissen. Was genau ist eigentlich die valide Grundlage für den neuen Bewertungsschlüssel von ehemals 1 : 140 zu 1 : 95? Die Kollegin von den GRÜNEN hat es ja wohl ausgeführt – das muss ich hier nicht wiederholen –, wie schwierig es ist für eine Person, 95 Menschen zu begleiten. Ich kann hier wirklich nur sagen, das ist eine schwierige Aufgabe, die es wohl sehr schwer auch zu erfüllen gilt. Ebenso bleibt für uns noch offen, wie die Datengrundlagensammlung und -übermittlung organisiert wird. Und genauso offen – und das hätte ich auch gerne beschrieben gehabt – bleiben die Organisation und das Preisschild der ganzen Qualifizierungsmaßnahmen, um die sogenannten Teilhabemanager im Vorfeld für die neuen Aufgaben zu qualifizieren. Zur Erinnerung: Das Landesverfassungsgericht bemängelte damals nicht die Höhe der Entscheidung, sondern die Herleitung. Also plausibilisieren Sie die Prognoseleistung bitte dieses Mal genauer! Ich sags noch mal: Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
