Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorgeschichte des hier vorliegenden Gesetzentwurfes kennen wir jetzt aus jeder Sichtweise, und das Verfahren und der Entstehungsprozess wurden besprochen. Und ich dachte, ich mache jetzt weiter und wir reden noch mal über den Inhalt dieses Gesetzes. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Wirklich sehen lassen kann sich nämlich das Ergebnis dieses Prozesses. Um den Landkreisen und kreisfreien Städten die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eingliederungshilfeträger zu ermöglichen, wird der dafür vorgesehene Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2022 auf jährlich 9 Millionen Euro festgelegt. Damit wird den Kommunen eine Summe zur Verfügung gestellt, die geeignet ist, auch Unsicherheiten mit Blick auf die Entwicklung von Personal- und Sachkosten auszugleichen. Insgesamt beläuft sich die Personalausstattung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Bereich der Eingliederungshilfe seit diesem Jahr auf circa 263 Vollzeitäquivalente. Im Vergleich zum Jahr 2017 haben wir damit über 100 Stellen mehr in diesem Bereich. Das ist eine gute Entwicklung und wir sind froh, eine Regelung des Mehrbelastungsausgleichs gefunden zu haben, über die viel Konsens herrscht. Natürlich wäre manches einfacher gewesen, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten. Seit der Ersten Lesung im vergangenen Oktober wurde sich von vielen Seiten dafür umso intensiver mit dem Entwurf beschäftigt. Dabei möchte ich daran erinnern, dass im Sozialausschuss über Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit bestand, die zeitige Anpassung bis zum Jahresende möglich zu machen. Innerhalb von zwei Monaten einen solchen Gesetzentwurf zu bearbeiten, ist natürlich ein Kraftakt. Und besonders die Einarbeitung der Ergebnisse des Kommunalgipfels erforderten kurz vor Schluss noch einmal viel Abstimmungsbedarf. Als Fazit müssen wir doch aber alle sagen, dass es gut ist, dass sich die Ergebnisse des Kommunalgipfels vom 21. November nun auch in diesem Entwurf widerspiegeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Als sehr positiv betrachten müssen wir auch das grundsätzliche Ziel des Gesetzentwurfes. Wir brauchen eine solide Regelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, denn das BTHG schafft mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Hinter diesem Ziel stehen wir vollumfänglich. Natürlich müssen die Landkreise und kreisfreien Städte dafür befähigt werden, ihrer Aufgabenwahrnehmung besonders für Leistungen in der Eingliederungshilfe nachkommen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun das Verfahren zur Bestimmung der trägerbezogenen Jahresnettoauszahlung und der trägerbezogenen Erstattungsbeträge neu und bestimmt die Abschläge für das laufende Jahr. Dadurch sollen Vorfinanzierungen in den laufenden Haushalten der kommunalen Aufgabenträger reduziert werden. Außerdem werden die Mitwirkungspflichten der Träger der Eingliederungshilfe, also der Landkreise und kreisfreien Städte, genauer definiert. Dabei geht es in erster Linie um Datenerhebung und Datenübermittlung. Das Ergebnispapier des Kommunalgipfels zeigte an dieser Stelle schließlich einen gangbaren Weg auf. Gemeinsam mit den Eingliederungshilfeträgern und dem Kommunalen Sozialverband werden Finanz- und Sozialministerium ein einheitliches Datenerhebungsverfahren etablieren, damit eine bessere Kostenanalyse ermöglicht wird und die Kostenentwicklung genauer kalkuliert werden kann. Es ist also in aller Interesse, an dieser Stelle Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunen wird bereits zu Beginn des kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Natürlich ist es in strittigen Fragen oftmals nicht leicht, zu einem Kompromiss oder Konsens zu gelangen. Dennoch sei an alle Beteiligten appelliert, die nun getroffenen Einigungen auch langfristig zu tragen und eine gute Zusammenarbeit zu befördern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
