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Christian Pegel

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist detailliert vorgestellt. Ich würde gerne nur noch einmal zusammenfassend darauf hinweisen, dass wir Sie bitten als Landesregierung, über etwas zu beschließen, von dem wir vermutlich alle gemeinsam hoffen, es niemals zu brauchen. Denn es ist am Ende eine Gesetzgebung, die darauf abzielt, dass in Situationen, wo es nicht mehr möglich ist, die kommunale Selbstverwaltung aufgrund von außen kommenden Umständen regulär fortzusetzen, wir entsprechende Mechanismen greifen lassen können, um gleichwohl kommunale Selbstverwaltungsentscheidungen treffen und entsprechend das kommunale Geschehen weiter vorantreiben lassen zu können. Das, was wir hier weitgehend finden, kennen Sie bereits aus einem Gesetz von vor zweieinhalb Jahren. Es ist das Bemühen, für einen Fall der noch einmal deutlich aufflammenden Pandemiebewegung, die dann ein persönliches Begegnen ausschließt oder deutlich erschwert, gleichwohl entsprechende alternative Zusammenkommens- und Entscheidungsformen anzubieten. Wir haben diesen Gesetzentwurf ergänzt, für die sich aktuell zusätzlich als Herausforderung darstellende Situation ebenfalls bereitzuhalten, nämlich die möglicherweise eintretende Energiemangellage und die damit verbundenen Herausforderungen für die kommunale Familie, vor allem haushalterisch damit umzugehen. Wenn also aufgrund einer sich zuspitzenden Krisensituation die kommunale Familie herausgefordert wäre, sehr kurzfristige Entscheidungen zu treffen, insbesondere im haushalterischen Bereich, soll hier ebenfalls durch entsprechende Ausnahmen von sonst sehr zeitintensivem Prozedere, um solcherlei Dinge auffangen zu können, gleichermaßen reagiert werden können. Beispielhaft sei genannt, wenn ein Stadtwerk in wirtschaftliche Not gerät und eine Kommune dann sehr kurzfristig, weil der Energie- und Gasmarkt eben Kapriolen schlägt, sehr kurzfristig durch finanzielle Hilfen unterstützen möchte, würde es normalerweise mehrere Monate Vorlauf brauchen, um hier im Zweifel binnen weniger Tage helfen zu können. Wenn eine kommunale Seite dies denn möchte, sollen genau dafür auch Voraussetzungen geschaffen werden. Einziger, ich glaube, intensiverer Diskussionspunkt in den Beratungen ist geblieben die Frage, wie konkret kann man eigentlich die Voraussetzungen fassen, unter denen das Innenministerium diese Rechtsverordnungen erlassen darf. Erstens. Paragraf 1 sieht ganz ausdrücklich vor, worum es geht. Dieses Gesetz darf nur zunutze gemacht werden, wenn die kommunale Selbstverwaltungshoheit deutlich beeinträchtigt ist und nicht mehr quasi Kraft ihrer Üblichkeiten die gestaltende Kraft entwickeln kann, zu gut Deutsch, wenn die Pandemie so doll einwirkt, dass sich die Beteiligten nicht mehr treffen können oder aber die Krise an anderer Stelle so deutlich wird, dass kurzfristig entschieden werden muss und die Sicherstellung der jeweiligen Energieversorgung vor Ort das geboten erscheinen lässt. Es gibt also ein klares Ziel des Gesetzes, dass wir Ihnen heute leider noch nicht sagen können, welcher Inzidenzwert es denn wäre, ab dem man reagieren muss oder welche Krankenhausbelastung ist auch dem geschuldet, dass wir in den letzten zweieinhalb Jahren gelernt haben, dass dort mit den verschiedenen Virusmutationsvarianten auch sehr unterschiedliche Herausforderungen auf uns zugekommen sind. Wir gehen davon aus, dass das, was uns die jeweiligen gesundheitspolitisch Aktiven, aber insbesondere die Fachleute an die Hand geben können, uns dann auch hinreichende Gewissheit gibt, ob so eine Situation gegeben ist. Genau deshalb bitten wir Sie aber eben um die Rechtsverordnungsermächtigung und können es nicht schon im Gesetz festschreiben. Deshalb haben wir diese Unbestimmtheit, die aber für Gesetze nichts Untypisches ist, dass ich eben erst ausfüllen muss einen entsprechenden Tatbestand. Dass ich ein entsprechendes Tatbestandsmerkmal, was noch nicht mit null oder eins beschrieben werden kann, erst später ausfüllen muss, das ist nichts Unübliches. Von daher bitten wir Sie sehr um das Vertrauen an der Stelle. Ich glaube, in den letzten drei Jahren ist gut gezeigt worden, dass damit vertrauensvoll umgegangen wird. Wir brauchen es auf jeden Fall für die Krisenfestigkeit unserer kommunalen Familie. Herzlichen Dank für Ihre heutige Diskussion und hoffentlich Beschlussfassung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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