Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Herr Domke, wenn ich das am Anfang kurz sagen darf: Das Partizip ist nicht die Lösung aller Genderprobleme. Darüber sind wir uns einig. Es geht um die Inhalte. (René Domke, FDP: Gut, da freue ich mich.) Und wenn sich die Inhalte durchsetzen und auch in der Sprache sich vernünftig durchsetzen, dann sind wir nahe beieinander. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist aber bei dem vorherigen Gesetz nicht gelungen.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir erörtern heute in Zweiter Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze. Es ist schon mehrfach gesagt worden, die rechtliche Betreuung von Erwachsenen mit Beeinträchtigungen – ich persönlich mag den Begriff „mit Behinderung“ nicht so gerne, Frau Shepley, sondern ich schreibe in meinem Buch was von „Menschen mit besonderem Bedarf“, weil es deutlicher macht, dass die Gesellschaft eine Aufgabe hat, hier die Verantwortung zu übernehmen – ist hier auf jeden Fall so oder so eine wichtige soziale Verpflichtung. Der Gesetzgeber hat das neu geregelt. Das Betreuungsgesetz wird jetzt neu strukturiert. Wir beachten dabei auch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 besser. Es geht auch um die Eigenständigkeit der betroffenen Personen, diese umfassend zu gewährleisten. Eine gewichtige Säule ist für uns dabei der Betreuungsverein, und die haben insbesondere auch Querschnittsaufgaben zu erledigen und sich um die ehrenamtliche Betreuung zu sorgen. Das ist sehr begrüßenswert. Und ich schließe mich sehr gerne dem Dank an die Betreuungsvereine, überhaupt auch an die übrigen Betreuerinnen und Betreuer an. Und ich kann dies auch ganz ehrlich machen, denn ich unterrichte selbst die Betreuerinnen und Betreuer an der Hochschule in Wismar (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) in den Bereichen Beratung, Verhandlung und Ethik. Sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es aber bei der Gesetzesänderung? Zunächst einmal geht es um eine kleine Änderung im Bereich des Betreuungsorganisationsgesetzes. Dabei ist auch eine Registrierungsverordnung betroffen. Im Landesrecht brauchen wir jetzt eine zuständige Behörde. Das ist geregelt worden. Das Justizministerium ist die zuständige Behörde für die spezifischen Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungsfragen, die dabei betroffen sind. Des Weiteren – darüber ist hier schon mehrfach diskutiert worden – geht es natürlich um die bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen Mitteln, die im Landesrecht umzusetzen ist. Sie haben recht, es waren zunächst 150.000 vorgesehen, die sind auf 200.000 erhöht worden. Immerhin wurde dabei auch eine prozentuale Erhöhung in den Folgejahren vorgesehen. Aber ja, ich stimme dem zu, das war nicht angemessen. Ich habe auch zu denjenigen Leuten gehört, die sich darum bemüht haben, dass das so nicht bleiben kann. In der öffentlichen Anhörung haben wir Ähnliches dazu dann auch gehört. Einerseits wurde deutlich, dass diese 200.000 nicht ausreichen können, und zweitens wurde aber auch deutlich, dass eine genaue Benennung dieses Betrages derzeit eben ganz schwierig ist. Es gab ja auch, das stimmt, verschiedene Versuche, das also hier jetzt weiter zu schätzen, zum Beispiel durch den Vergleich mit anderen Bundesländern oder durch einen Bezug auf die Einwohnerzahl. Und wenn ich jetzt die ganzen Änderungsanträge aufnehmen darf, die gehen genau in diese Richtung: einerseits auf 40.000 sozusagen bezogen, auf 40.000 Einwohner bezogen oder auf 100.000 Einwohner bezogen ein Querschnittsmitarbeiter in dem Zusammenhang. Denkbar ist das. Es gibt wirklich auch gute Überlegungen in diese Richtung, das so zu formulieren. Man kann aber auch einen Festbetrag, wie Frau Hoffmeister vorgeschlagen hat, vorschlagen, 44.000, und das meinetwegen dann aufteilen in bestimmte Beträge, die einerseits klar gezahlt werden, 10.000 Euro, und andere, die dann leistungsorientiert gezahlt werden. Das ist alles grundsätzlich denkbar. Damit sind hier diese Anträge, glaube ich, auch abgearbeitet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Rahmen der Ausschussberatungen ist dann deutlich geworden, im Rechtsausschuss und unter Mitberatung des Sozialausschusses, dass es eben sehr schwierig ist, konkrete Beträge einzusetzen. Und das ist ja gerade auch durch die unterschiedlichen Vorschläge eigentlich deutlich geworden. Wir hätten auch nicht so unterschiedliche Vorschläge, wenn es einfach wäre. Es ist aber nicht einfach. Und deswegen haben wir darauf verzichtet. Und das bedarfsgerechte Kriterium, die Bedarfsgerechtheit ist sozusagen das entscheidende Kriterium für uns geworden. Und das finde ich auch grundsätzlich vernünftig. Wir haben nun keinen Betrag genannt. Deswegen gibt es die Entschließung. Wenn Herr Domke jetzt vorhin sagt, nein, wir würden bei den 200.000 festhalten, das stimmt natürlich nicht. Die Entschließung sagt ja genau, dass wir dies nicht tun, sondern dass wir daran arbeiten werden, möglichst schnell bis zum September eine Evaluation, eine Überprüfung oder eine Feststellung der Bedarfsgerechtheit zu erkennen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Gesetz gilt aber ab 01.01.) und mit diesen Daten dann hineinzugehen in den nächsten Haushalt, um eine konkrete und dadurch auch geklärte Berechnung durchführen zu können. Lassen Sie mich das zusammenfassen: Die Arbeit der Betreuungsvereine ist sehr wichtig für uns. Wir haben die Hausarbeit, dass wir uns jetzt schnell um eine genaue Berechnung der Bedarfsgerechtheit kümmern. Das werden wir auch tun, und wir wollen das auch im nächsten Haushalt einsetzen. Insofern sind wir natürlich dabei und stehen auch dazu, dass wir die wichtige …
