Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die wichtigsten Aufgaben der Polizei sind die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Schutz vor Gewalt. Nur wenn sich die Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde. Polizeiarbeit dient so gesehen der Verwirklichung unserer Verfassung. Damit die Polizei ihrer Aufgabe gerecht werden kann, muss sie mit den dafür erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet sein. Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE heißt es dazu: „Die Koalitionspartner bekennen sich zu dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Pakt für Sicherheit und den darin vereinbarten … 6.200 Stellen für die Polizei.“ Im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 sucht man diese versprochenen 6.200 Stellen für die Landespolizei jedoch vergebens. (Beifall René Domke, FDP) Mittlerweile gibt die Landesregierung offen zu, dass sie die in der letzten Legislaturperiode vereinbarten rund 6.200 Stellen für die Polizei erst zum Ende dieser Legislaturperiode erreichen will. (Torsten Renz, CDU: Deswegen sind die Stellen aber noch da.) Sie sind im Haushalt nicht vorgesehen. (Torsten Renz, CDU: 6.183!) Zählen wir noch mal nach! (Torsten Renz, CDU: Nee, brauch ich nicht!) In jedem, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in jedem der vier vergangenen Jahre waren jeweils zum Jahresende mehrere Hundert Stellen bei der Landespolizei nicht besetzt. (Torsten Renz, CDU: Weil die ja ausgebildet werden müssen.) Die Attraktivität der polizeilichen Laufbahn beim Land ließe sich zum Beispiel durch die hohe Gehaltsfähigkeit der Polizeizulage erhöhen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Gewalterfahrungen der Polizeivollzugsbeamt/-innen bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, die sie dabei machen, wirken oft auf die Zeit nach der Beendigung des aktiven Dienstes nach. Und das sollte bei der Bemessung der Versorgungsbezüge angemessen berücksichtigt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind ja ganz neue Töne von den GRÜNEN!) Nein, definitiv nicht. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD, und René Domke, FDP) Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltenmonopols ist die Polizei in besonderem Maße den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommt der Generalverdacht wieder durch.) Das ist kein Generalverdacht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich! Das kennen wir doch schon von Ihnen.) … die Aufarbeitung des rechtsextremen Nordkreuz-Netzwerkes (Thore Stein, AfD: Oha!) und seine Verbindung zur Landespolizei durch einen Untersuchungsausschuss dieses Landtages auch als einen Beitrag dazu zu begreifen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Polizei den Rücken zu stärken, heißt für uns Bündnisgrüne, darüber hinaus die Polizeiarbeit auf verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zu stellen. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Doch gegen das aktuelle Sicherheits- und Ordnungsgesetz läuft gerade eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Grund: Mit der letzten Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hat die Polizei eine Reihe zusätzlicher Befugnisse erhalten, ohne dass dafür zugleich vorhandene Kontrollmöglichkeiten, zum Beispiel des Landes-beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, erweitert wurden. Anstatt auf einen Beschluss aus Karlsruhe zu warten, hätte die Regierungs-koalition hier aus unserer Sicht längst nachbessern können. (Beifall René Domke, FDP – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, so schützt man den Bürger! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Der Rechtsstaat schützt die Rechte des Einzelnen und den Einzelnen auch und gerade gegenüber staatlichen Eingriffen. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu sprechen, exekutive oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Doch die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gut ausgestattet. Nach Angaben des Richterbundes ist in Teilbereichen der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Überlastung zu erkennen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie mal, wer die Justiz belastet vor allen Dingen!) Das Problem ist, der aktuelle Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 ignoriert die mithilfe des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y ermittelten Personalbedarfe. Das wird in keinem Bereich so deutlich wie dem der Staatsanwaltschaft. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei der Staatsanwaltschaft wurden im Landeshaushalt zwei Stellen eingespart, obwohl dort nach der Übersicht der Landesregierung über den Personalbedarf der Justiz und die tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellen zum Stichtag 31.12.2021 zehn Stellen fehlen. Ein anderes Beispiel, das verdeutlicht, wie angreifbar die Personalausstattung der Justiz in unserem Land ist, betrifft das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Investitionsbeschleunigungs-gesetz vom 3. Dezember 2020 ist unser OVG erstinstanzlich zuständig geworden für Verfahren über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamt-höhe von über 50 Metern. Zweck dieser Regelung ist eine Beschleunigung der entsprechenden Verfahren. Allerdings kann sich dieser Zweck ohne Anpassung der personellen Ausstattung kleinerer Oberverwaltungsgerichte in sein Gegenteil verkehren. Aus Sicht meiner Fraktion ist das OVG Mecklenburg-Vorpommern daher mit drei zusätzlichen Richterstellen auszustatten, damit die Aufgaben, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) damit die Aufgaben des für diese Verfahren zuständigen Fünften Senats nicht von den Richter/-innen anderer Senate übernommen werden müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir in die Beratungen des derzeit verhandelten Nachtragshaushalts eingebracht. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Wer die Justiz mit zusätzlichen Stellen ausstatten will, muss sich fragen lassen, wo die künftigen Stelleninhaber/-innen herkommen sollen. Die Antwort lautet: aus dem Kreise der Absolvent/-innen des Zweiten juristischen Staatsexamens. Deshalb ist es folgerichtig, das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu gestalten. Dazu gehört auch, ein Referendariat in Teilzeit zu ermöglichen. Bei der Erarbeitung der Novelle zum Juristenausbildungsgesetz hätte die Koalition jedoch deutlich mehr Flexibilität zeigen und familienfreundlicher agieren können. Aber damit werden wir uns ja nachher noch genauer befassen. Eine auskömmliche Stellenausstattung bei Polizei und Justiz ist kein Selbstzweck, sondern Teil der Daseinsfürsorge. Dafür zwei Beispiele. Das eine: Personelle Engpässe bei der Justiz führen zu überlangen Verfahrensdauern. Mit durchschnittlich 20 Monaten zählen die Verfahren vor den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern zu den längsten bundesweit, und das, obwohl es hier oft um das schiere Existenzminimum geht. Das andere Beispiel betrifft die Landespolizei. Die führt zwar keine Statistiken über die Zeit, die sie durchschnittlich braucht vom Eingang eines Notrufs bis zum Eintreffen am Einsatzort, aus einer Stichprobe in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Wulff auf Drucksache 8/1327 ergibt sich aber, dass die jeweils zwischen 14 und 35 Minuten dauern kann. In so einer Zeitspanne kann viel passieren. Wenn die Menschen irgendwann einfach nicht mehr daran glauben, dass der Staat ihre Grundrechte schützt, schwächen wir den Rechtsstaat und damit auch die Demokratie. Dazu dürfen wir es nicht kommen lassen! Deshalb sagen auch wir Bündnisgrüne: Polizei und Justiz den Rücken stärken, gerade jetzt! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade jetzt! Gerade jetzt, wo heute in den frühen Morgenstunden Durchsuchungen bei rund 50 Frauen und Männern, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, begangen wurden, denen vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und einen Staat nach Vorbild des Deutschen Reichs von 1871 zu errichten. Die Gruppe soll geplant haben, das Reichstagsgebäude zu stürmen, durch Anschläge auf die Stromversorgung bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen sowie die Bundesregierung abzusetzen, um dann die Macht zu übernehmen. Für die Bundesanwaltschaft ist das wohl der größte Antiterroreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Damit Polizei und Justiz auch in Zukunft dazu in der Lage sind, solche Herausforderungen zu meistern, müssen wir diesen Institutionen in der Tat den Rücken stärken. Gerade jetzt! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
