Martina Tegtmeier
Nein, wenn Sie einen Abstand von 100 Metern vorschlagen und sagen, also Spielen gehört zum Leben dazu, immer, dann könnte man ja auch gleich, ich habe nicht gesagt, dass Sie vorgeschlagen haben, dass man das auf Schulhöfen einrichten sollte. Da haben Sie nicht genau zugehört, Herr Domke. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Das haben Sie jetzt vorgeschlagen.) Das können wir gerne noch mal gemeinsam nachher im Protokoll nachlesen, oder nein, gemeinsam nicht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) natürlich jeder für sich. So, und, Herr Domke, es ist ja auch durch Verfassungsrichter nicht bestätigt und im Glücksspielstaatsvertrag implementiert worden, dass die fiskalischen Interessen hinter den suchtpräventiven Ansatz der Verringerung der Spielhallendichte zurücktreten müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt. Das war schon 2017, da ging es um Bayern, da ging es um das Saarland, und da ging es um Berlin. Quantitative Regulierungsansätze sind demnach verfassungskonform. Sie reduzieren die Spielhallendichte und das Gesamtangebot an Spielen. Sie fördern das besonders wichtige Gemeinwohlziel der Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahr. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat schon auf Studien hingewiesen, die der Minister auch schon erwähnt hat, nämlich die besondere Gefährdung für das Spiel an Spielautomaten in Spielhallen. Er hat eine Studie zitiert und einen Prozentsatz da sogar niedergeschrieben, kann man alles in diesem Urteil nachlesen. Und ich möchte allerdings, was die wirtschaftlichen Folgen für die Betreiber angeht, auch nicht verhehlen, dass wir auch in der SPD-Fraktion dazu viele Diskussionen hatten. Und auch wir wurden von vielen Mitarbeitenden aus Spielhallen angeschrieben, die uns von ihrem bevorstehenden oder vermeintlichen Arbeitsplatzverlust berichteten beziehungsweise ihre Befürchtungen diesbezüglich uns mitgeteilt haben. Und gerade weil für uns jeder Arbeitsplatz zählt, sind wir bei der 2012 erfolgten Verankerung von Mindestabständen für Übergangsregelungen im Glücksspielstaatsvertrag eingetreten. Genau das war ja das Ziel, eine möglichst große Übergangszeit zu haben, damit sich halt die Spielhallenbetreiber auch darauf einrichten konnten. Und im Ernst, Herr Domke, also wenn man weiß, dass innerhalb einer so langen Frist diese Regelung greifen wird, dass man sich dann als wirtschaftlicher Betreiber (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, Christiane Berg, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) einer Spielhalle nicht in der Lage sieht, entsprechend zu reagieren, (Enrico Schult, AfD: Als Landtagsabgeordnete hat man gut reden, wenn man schon jahrelang hier sitzt! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) also das kann ich einfach nicht glauben. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil, in seinem Beschluss, den ich eben schon mal zeitlich beziffert habe, in seinem Leitsatz Nummer 4 niedergelegt: „Vor dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen den Ländern entfällt schutzwürdiges Vertrauen in die geltende Rechtslage bereits dann, wenn die geplanten Änderungen hinreichend öffentlich in konkreten Umrissen vorhersehbar sind.“ Also eine Übergangszeit noch mal bis zu einem, ich würde fast sagen, Sankt-Nimmerleins-Tag zu verlängern, finde ich ein Anliegen, das das Anliegen dieses Staatsvertrages und den Schutz der Jugendlichen und Kinder eben vor dieser Gefährdungssituation einfach ignoriert und in das Negative verkehrt und damit einfach ausdrückt, dass wir das nicht wollen. Wir stellen hier die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund, und der Kinder- und Jugendschutz ist uns hier nicht so wichtig. Und ich fand das Zitat, was hier eben gerade von Frau Oehlrich vorgetragen wurde von der Landesstelle für Glücksspielsucht so beredt, wie er sagte, also dieses Spielen auf Zeit, das ist für sie Glücksspiel, also das ist Pokern, ein Glücksspiel, das man verlieren kann. Dem wollte ich eigentlich gar nichts mehr hinzufügen. Aber ich mache es doch noch, ich sage nur noch, wir lehnen auch eine Überweisung in den Ausschuss ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Nee!)
