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Constanze Oehlrich

GRÜNE 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Bund hat im Gerichtsdolmetschergesetz das Verfahren zur allgemeinen Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden vereinheitlicht, um bundesweit gleiche Qualitätsanforderungen zu gewährleisten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden verfolgt die Landesregierung das Ziel, die für die Dolmetschenden durch das Gerichtsdolmetschergesetz aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes sieht insbesondere eine regelmäßige Überprüfung der Gerichtsdolmetschenden vor. Diese Anforderung soll aufgrund der neu einzuführenden landesgesetzlichen Regelung künftig auch für die Übersetzenden gelten. Als einen Schwachpunkt des Gesetzentwurfs benennt der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Mecklenburg-Vorpommern den Umstand, dass dieser nicht der übersichtlichen Struktur des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern vom 6. Januar 1993 folge. Dieses Gesetz beinhalte bereits viele der geforderten Regelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes des Bundes. Eigentlich sei nur eine Ergänzung von noch nicht enthaltenen Regelungen erforderlich. Diese Kritik verkennt jedoch, dass der Bund mit dem Gerichtsdolmetschergesetz eine einheitliche Regelung für Dolmetschende getroffen hat und dadurch die landeseigene Regelung in weiten Teilen obsolet geworden ist. Wenn das Land nun in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf über entsprechende Verweise auf das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes darauf abzielt, die hohen Qualitätsanforderungen an Dolmetschende auch für Übersetzende gelten zu lassen, handelt es sich dabei durchaus um eine übliche Regelungstechnik aus meiner Sicht. Bemerkenswert ist, dass der BDÜ den Gesetzentwurf insgesamt trotz der von ihm aufgezeigten und kritischen Aspekte begrüßt. Die Gewährleistung hoher einheitlicher Anforderungen an die Beeidigungsvoraussetzungen trage zu größerer Rechtssicherheit im Umgang mit Personen bei, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig seien. Insbesondere befürwortet der BDÜ den Umstand, dass die durch das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes vorgesehenen Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Dolmetschenden auch an die Übersetzenden gestellt werden sollen und dass die allgemeine Beeidigung für gerichtliche, notarielle und behördliche Zwecke gelten soll. Diese Grundrichtung des Landesgesetzes entspreche den Bedürfnissen der Praxis und findet die volle Zustimmung des Bundesverbandes. Günter Grass hat mal geschrieben, ich zitiere: „Bei der Übersetzung wird alles so transformiert, dass sich nichts verändert.“ Zitatende. Wenn wir nun auf der Grundlage des Entwurfs eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden höhere Anforderungen an Übersetzende formulieren, würde dies die Wertschätzung für diesen Berufsstand erhöhen. Auch daher wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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