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Ann Christin von Allwörden

CDU 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie bei Google das Wort „Übersetzende“ eingeben, fragt sie Google ganz überrascht, (Zuruf von Horst Förster, AfD) „meintest du übersetzen“. Und als ersten Suchtreffer zeigt Ihnen Google den Google-Übersetzer gefolgt vom Onlineübersetzer an. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es gibt auch andere Suchmaschinen. – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist kein Versehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Algorithmus von Google gibt das wieder, was wir alle bereits wissen: Das Wort „Übersetzende“ gibt es nicht. Es ist ein ausgedachtes Fantasiewort, das außerhalb der links-roten Lebenswelt niemand verwendet. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das sage ich als Frau, die hier stehen darf (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und zu diesem Thema reden muss. Holt mich nicht ab, bin ich ganz ehrlich. Gleiches gilt übrigens auch für das Wort „Dolmetschende“. (Marcel Falk, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD: Sie müssen nicht reden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Das stimmt, ich muss nicht reden, das ist richtig, aber ich tue es trotzdem. Gleiches gilt übrigens auch für das Wort „Dolmetschende“ oder die völlig verquaste Formulierung „Gebärdensprachdolmetschende“. Und zugegeben, wir als Opposition haben sicherlich Besseres zu tun, als uns mit der Sprachpanscherei der Landesregierung auseinanderzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Marc Reinhardt, CDU – Nikolaus Kramer, AfD: Da gibts Applaus von uns. – Julian Barlen, SPD: Finde den Fehler!) Aber es geht hier nicht um eine grundlegende Diskussion darüber, wie weit eine Landesregierung bei dem Verbaseln der deutschen Sprache gehen darf. (Torsten Koplin, DIE LINKE: „Verbaseln“ muss ich jetzt erst mal nachschauen.) Uns geht es um diejenigen, die von diesem Gesetz betroffen sind, die Menschen, die die Landesregierung ab sofort „Übersetzende“ nennen möchte. Das einzige Problem dabei, diejenigen, die hier zu „Übersetzenden“ gemacht werden sollen, wollen das nämlich eben gerade nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Landesverband der Dolmetscher und Übersetzer Mecklenburg-Vorpommern äußert sich da ganz klar. Sie sagen, „die wohlmeinende, um Nicht-Diskriminierung bemühte Gendersprache führt zu ihrem Gegenteil,“ (Petra Federau, AfD: Genau.) „zu einer Herabwürdigung unserer Berufsbezeichnungen“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein ganzer Berufsstand, der sich durch rot-rote Wortakrobatik herabgewürdigt fühlt! Herabwürdigung, das ist ein hartes Wort, es zeigt sehr eindrucksvoll, dass das Gendern nicht die inklusive und gerechte Wirkung hat, die Sie sich gerne erträumen. Solche deutlichen Worte führen bei unserer linken Landesregierung aber natürlich auf keinen Fall zum Umdenken, der eingeschlagene Weg wird stur weitergegangen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Wir haben in den Ausschussberatungen versucht, die Landesregierung von ihrer ideologischen Schiene abzubekommen. Zusammen mit den Kollegen der FDP haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die gröbsten Fehler glättet und den Berufsstand der Dolmetscher nicht weiter herabwürdigt. Vergebens, Rot-Rot hat das abgelehnt. Das ist durchaus bedauerlich, denn Ihr Gesetzentwurf enthält neben der Genderei auch einige handwerkliche Fehler. Die wollten wir auch korrigieren, aber Sie wollten auch das nicht. Deswegen bringen wir heute einen Änderungsantrag in den Landtag ein, denn die Fehler, die hier gemacht wurden, sind schon erheblich. Ganz bewusst ignorieren Sie die Gebärdensprachdolmetscher. Die Beeidigung der Dolmetscher ist auf Bundesebene im Gerichtsdolmetschergesetz geregelt, ausgenommen sind Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Beide sollen auf Landesebene geregelt werden. Hier hätten Sie eine allgemeine Beeidigung auch für Gebärdensprachdolmetscher ermöglichen können, das wollten Sie aber nicht. Nächstes Problem: Ihnen kommt gar nicht in den Sinn, dass eine Person für mehrere Sprachen Übersetzer sein kann. Ihr Gesetzentwurf sieht lediglich vor, den Titel für eine Sprache führen zu können. Auch das wollten wir ändern, Sie nicht. (Beifall René Domke, FDP) Nächstes Problem: Sie schreiben Pflichten und Ordnungswidrigkeitsbestände ins Gesetz, kommen aber nicht auf die Idee, berufliche Pflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeiten zu normieren. Das hört hier auch nicht auf, und ich komme wieder zum Anfang der Problemlage zurück. Ihre Wortneuschöpfungen passen nicht zu den Gesetzen, auf die Bezug genommen wird. (René Domke, FDP: Genau, das ist es.) Um das einmal zu verdeutlichen, zitiere ich aus Ihrer Gesetzbegründung: „Klarstellend war … aufzunehmen, dass die allgemeine Beeidigung die Ermächtigung im Sinne des § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung umfasst.“ Das ist technisch richtig, problematisch ist aber, dass die ZPO Ihre „Übersetzenden“ gar nicht kennt. Dort gibt es nämlich nur den „Übersetzer“. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU – Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Das gilt nicht nur für die „Übersetzenden“, sondern auch für die „Dolmetschenden“ – für jeden nachzulesen: Paragraf 189 Gerichtsverfassungsgesetz oder Paragraf 259 der Strafprozessordnung. (Julian Barlen, SPD: Man kann sich die Hose auch mit der Kneifzange anziehen.) Und das erzähle ich nicht aus Klamaukgründen oder weil ich mir die Hose mit der Kneifzange anziehe – ich habe das durchaus gehört –, sondern weil es Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes ist, dass Gesetze verständlich und tatbestandlich konsistent anwendbar sein müssen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aus den genannten Gründen um Zustimmung zum Änderungsantrag von CDU und FDP. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU)

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