landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Reinhardt hat es sehr klar auf den Punkt gebracht, und ich glaube, genau das ist die moralisch-politische Abwägung, mit der Sie heute erneut befasst sind. Sie haben auf der einen Seite die Frage, wie viel Suchtprävention und wie viel Kinder- und Jugendschutz gelingt uns mit diesem Gesetz, und auf der anderen Seite die Frage, wie viel schnöder Mammon darf dagegenstehen und das beiseiteschubsen. Wenn wir auf die, im Übrigen, Herr Reinhardt, ja umfänglicheren Anhörungen, die 2021 und 2020 gelaufen sind zu diesem Themenfeld, rekurrieren, würde ich gerne zunächst mal auf die Überschrift Suchtprävention oder mögliche Hilfe für diejenigen, die der Spielsucht bereits verfallen sind, eingehen. Die meisten Spieler – das ist für diejenigen, die in diesem Lande in der Suchthilfe tätig sind, und das haben sie sehr klar damals auch in der Anhörung kundgetan –, die meisten Spielerinnen und Spieler mit auffälligem oder pathologischem Spielverhalten finden sich eben gerade im Bereich dieser anfassbaren, analogen Spielautomaten. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht hat das bereits im Gesetzgebungsverfahren 2021 deutlich vorgetragen. Ich erinnere mich im Übrigen sehr deutlich an den nachhaltigen moralischen Appell an uns von der Mitarbeiterin, die damals sagte, wir haben ganz verschiedene Süchte, Abhängigkeiten, mit denen wir arbeiten, aber keine sei für die Partnerinnen und Partner, für die Familien, für die Kinder dermaßen in der Regel, dermaßen unerwartet und einschneidend für ihr Leben wie die Spielsucht. Warum? Weil sie noch viel weniger als bei einer Alkoholabhängigkeit oder anderen stoffgebundenen Abhängigkeiten in der Regel keinen körperlichen Verfall haben, an dem sie zumindest etwas festmachen können als Partnerin und Partner, und sie haben oft erst dann eine Offenbarung des Spielsüchtigen, wenn die wirtschaftliche Grundlage der Familie schon in Gänze – und das war der deutliche Hinweis der entsprechenden Fachstelle –, in Gänze vernichtet ist. Sie haben also erst dann eine Entdeckung in der Regel bei den Partnerinnen und Partnern, bei den Kindern, wenn nichts mehr, nichts mehr zu retten ist, was die wirtschaftlich noch irgendwie aufrechterhält. Und das in den Blick genommen, 2021 im Gesetzgebungsverfahren deutlich in der Anhörung uns allen, zumindest denen, die es hören wollten, vorgetragen, weise ich gerne noch einmal darauf hin, dass sich gleichermaßen in dieser Anhörung die entsprechende Glücksspielsuchtstelle darauf bezogen hat, dass durch die massiven Lockdownintensitäten, die die Pandemie herbeigeführt hat, und die damit verbundene deutlich verringerte Möglichkeit, Spielangebote zu nutzen, aus ihrer Sicht für sie nachvollziehbar, darlegbar, spürbare Verringerungen von Suchtsymptomatiken bei vielen Betroffenen in ihrer Arbeit hätten feststellen lassen. Wir haben also eine durchaus, wenn auch unfreiwillig, empirische Darstellung erhalten derjenigen, die mit der Spielsucht regelmäßig in diesem Lande mit Betroffenen arbeiten. Und das, was wir hier mit den gesetzlichen Regelungen erzielen wollen, ist eine Verringerung der Spielhallendichte und der Spielhallenverfügbarkeit durch ausreichend große Mindestabstände. Und zwar aus suchtpräventiver Sicht wird das für wirkungsvoll und weiterhin geboten angesehen und es ist der Hinweis auch in dieser Anhörung deutlich an uns herangetragen worden, dass es maßgebliche Studien gibt, die darauf hinweisen, dass vom Spiel an Geldspielgeräten weiterhin die höchste, noch mal betont, höchste Suchtgefahr ausgeht, und zwar mit Abstand höchste Suchtgefahr. Der Abstand von 500 Metern sichert, dass die Spielhallen sehr wahrscheinlich außerhalb der jeweiligen Sichtweiten voneinander entfernt stehen und damit der Zeitabstand zum Nachdenken und zum Abbruch unkontrollierten Spielverhaltens wahrscheinlicher ist, als wenn die dichter zusammenrücken. Wer sich also in so eine Art Rausch hineingespielt hat und dann von einer Tür in die nächste fällt, soll durch diese 500 Meter einen größeren Abstand zurücklegen müssen, bei dem die Suchttherapeuten uns sagen, es erhöht die Chance, dass einmal so ein Klicken im Kopf einsetzt und man noch mal wieder abkühlt und sich dann doch von so einem Verhalten, was suchtähnlich oder suchtbeginnend ist, verabschieden kann. Eine zweite große Überschrift … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Herr Reinhardt, da sage ich gleich gerne noch was dazu, das sind so Kausalitäten, (Marc Reinhardt, CDU: Nein, das stimmt einfach nicht!) die nicht bestehen. Das finde ich so spannend. Aber zunächst noch mal zum Kinder- und Jugendschutz. Der Kinder- und Jugendschutz soll bewirken, dass ich eben nicht eine frühe Gewöhnung der Selbstverständlichkeit von Spielgelegenheit von Glücksspiel in meiner Umgebung habe. Auch an der Stelle sollten wir ein hohes Interesse daran haben, genau solchen suchtpräventiven Aktivitäten des Gesetzes nichts entgegenzustellen. Beiden Aspekten, Spielsuchtbekämpfung und Kinder- und Jugendschutz, dient diese Regelung, die Sie schleifen wollen. Wir haben im Ausschuss vor wenigen Monaten dann erst uns gemeinsam noch einmal in die Diskussion begeben und haben auf einen Antrag der FDP den Hinweis gegeben, wir wollen abwarten die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, die bundesweit stattfinden wird zum 31.12.2023. Und jetzt zu den immer mal wieder gerne behaupteten, völlig ohne jede Ansatzpunkte, woher die Kausalitäten kommen sollen, vorgetragenen Argumenten. Es gibt keinen der behaupteten Gründe, der dafür spräche, dass Anhaltspunkte für eine Zunahme illegalen Glücksspiels in diesem Land bestehen, (Marc Reinhardt, CDU: Doch, ich zeige Ihnen, welche. Ich könnte Ihnen gerne welche zeigen.) einfach in den blauen Raum hinein, in das Ungewisse hinein behauptet, mit dem Versuch, eine Behauptung macht hinterher einen Grund. Zweitens. Es gibt nicht erkennbar Hinweise darauf, wie Änderungen des Mindestabstandes eine Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet bewirken sollen. Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren kausalen Zusammenhang zwischen der Variante, ich kann online spielen und ich kann analog spielen. Auch das sind deutliche Hinweise der Glücksspiele. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Doch, das ist Quatsch!) Nein, die gibt es nicht. Hören Sie auf zu sagen, „Doch, das ist Quatsch!“! Das ist einfach Unfug, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und auch das war schon Gegenstand der Anhörung 2021. Sie verweigern sich schlicht den Hinweisen der Experten, die wir damals angehört haben. (René Domke, FDP: Gut, dass wir das im Protokoll haben.) Es gibt auch keine Kausalität, wie dieses Onlineglücksspiel Automatenglücksspiel verhindern soll. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, genau, ich finde es wundervoll, dass wir im Protokoll haben den Hinweis, am Ende geht es um schlichte Gewinnmaximierung. (Marc Reinhardt, CDU: Nein, das stimmt nicht!) Das war die Einbringung, die Sie gemeinsam hier haben vortragen lassen. Endgültig absurd wird es dann bei der extrem langen Verlängerung für die Verbundspielhallen für die Übergangslösung. Die Übergangslösung, meine Damen und Herren, stammt aus dem Jahr 2012. Damit hat man eine relativ lange Übergangslösung ins Gesetz eingebaut für diese Mindestabstände, um allen die Umstellung zu ermöglichen. Und Sie wollen jetzt aus 2012 auf 2020 verlängert, auf 2023 verlängert, 2037 machen, jetzt noch einmal die ursprünglich zweijährige Übergangszeit 2023 bis 2037. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Dann können Sie offen eingestanden die Regelung gleich rausstreichen, das hat auch für jeden halbwegs kundigen Juristen nichts mit einer Übergangsregelung zu tun. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aus dem Jahr 2012 sich bis ins Jahr 2037 zu begeben, unterminiert schlicht die hier gewollten Regelungen, die man bundesweit gemeinsam vereinbart hat. Ich plädiere sehr dafür, das, was hier gewollt ist, nämlich den Kinder- und Jugendschutz und die Suchtprävention deutlich im Blick zu behalten, sie nicht auszuhöhlen und sich insbesondere – und das war das Angebot, was auch im Ausschuss gemacht worden ist – die bundesweite Evaluierung Ende 2023 anzuschauen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die von Ihnen behaupteten Kausalitäten werden mit Sicherheit auch bei dieser Evaluierung eine Rolle spielen, sie werden auch darin nicht begründet sein. (Marc Reinhardt, CDU: Das glaub ich nicht.) Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und freue mich auf die Evaluierungsergebnisse in 2024. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗