Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Dezember blicken wir nun fast auf drei Jahre Corona-Pandemie zurück. In Zeiten dieser Krise gab und gibt es viele Herausforderungen zu bewältigen, einerseits, um Menschenleben zu schützen, andererseits, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Inzwischen gehen viele Expertinnen und Experten davon aus, dass die Pandemie in ein endemisches Stadium übergehen wird. Das ist eine gute Nachricht. Jedoch – und auch hier herrscht breiter Konsens in der Medizin und Wissenschaft – müssen wir davon ausgehen, dass die Infektionszahlen im Winter nochmals ansteigen und schwere Verläufe zunehmen werden. Aus diesem Grund ist es nach wie vor von größter Bedeutung, das Risiko einer Ansteckung, insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme hierfür ist die Isolationspflicht für nachweislich Infizierte. So gilt, wie die meisten von Ihnen sicherlich wissen, in Mecklenburg-Vorpommern eine Verpflichtung zur Absonderung für mindestens fünf, maximal zehn Tage bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus. Für diese Zeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, auch dann, wenn sie symptomfrei sind. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn der coronabedingte Verdienstausfall entsteht, weil Kinder oder Menschen mit Behinderung betreut werden müssen, entweder, weil die Einrichtungen vorübergehend geschlossen werden, oder die Kinder selbst infiziert sind. Sehr geehrte Damen und Herren, der Anspruch auf Entschädigung bei einem Verdienstausfall durch Corona ist nach wie vor eine wichtige Maßnahme, um mit dem Virus infizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin zu bestärken, sich abzusondern und somit Ansteckungen anderer zu vermeiden. Zudem sichert es Bürgerinnen und Bürger ab, die ihre Kinder oder Familienmitglieder mit Behinderung aufgrund eines Infektionsgeschehens zu Hause betreuen müssen. Die Anträge werden von den für die Lohnfortzahlung zuständigen Arbeitgebern beantragt. Insgesamt 74.724 Anträge auf Entschädigung wurden seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende November beim Landesamt für Soziales und Gesundheit gestellt. Um diese Fülle an Anträgen bearbeiten zu können, wurden rund 50 Stellen zusätzlich geschaffen. Mehr als die Hälfte der Verfahren sind abgeschlossen. An dieser Stelle gilt mein ausdrücklicher Dank dem Landesamt für diese logistische und organisatorische Leistung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Um die offenen Anträge zuzüglich der noch zu erwartenden Anträge weiterhin bearbeiten zu können, bedarf es weiterer finanzieller Unterstützung. Ermittelt wurde ein Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 36.400.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024. Um die gesetzlichen Entschädigungsleistungen auch künftig decken zu können, bittet die Landesregierung den Landtag daher um Zustimmung für eine Umschichtung in entsprechender Höhe aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ und eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus ist es unserer Ansicht nach wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Winter den Service einer kostenlosen Corona-Bürger-Hotline anbieten zu können. Unsere Landesbürger-Hotline stellt eine wichtige Informationsmöglichkeit zu allen Fragen zur Pandemie und damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben im Land dar. Seit Februar 2021 ist die Firma Avedo mit der Bereitstellung des Bürgertelefons beauftragt. Die Laufzeit des derzeitigen Vertrages endet zum 31.12.2022. Um die Bürgerinnen und Bürger aus Gründen des Bevölkerungsschutzes auch zu Beginn des neuen Jahres über die aktuellen Regelungen zu informieren, soll das Bürgertelefon ab dem 1. Januar weiter erreichbar sein. Benötigt werden hierfür finanzielle Mittel in Höhe von 76.000 Euro. Die Landesregierung bittet um Ihre Zustimmung für eine entsprechende Umschichtung aus dem Bestand des MV-Schutzfonds für eine Vertragsverlängerung bis zum 30. April 2023. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
