Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Wir haben jetzt das vierte Mal oder debattieren jetzt zum vierten Mal darüber, über diese Regelung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig wurde und seit 2021 Geltung hat. Es ist gut, dass wir dieses Gesetz in einem zügigen Verfahren neu auflegen konnten und es nun zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Wie ich es bereits in der letzten Debatte gesagt habe und auch wenn wir es uns anders wünschen würden, Corona ist nicht vorbei. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Insofern bleibt es notwendig, dass wir mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin Verfahrensweisen zum üblichen Sitzungsgeschehen ermöglichen, die von der Kommunalverfassung abweichen, denn wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass wir nicht wieder in eine Notlage schlittern. Insofern ist es gut und richtig, an dieser Stelle zu sagen, die bisherige Entwicklung des Infektionsgeschehens hat gezeigt, dass wir flexibel sein müssen und im Zweifel neue Parameter für die Entscheidungen einbeziehen müssen, wann eine Einschränkung der kommunalen Handlungsfähigkeit droht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Einen Gummiparagrafen.) Ziel bleibt es weiterhin, demokratische Prozesse auf allen Ebenen zu sichern. Im Fall von epidemischen Lagen sind die Kommunen zwar durch das Eilentscheidungsrecht von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten und so weiter auch ohne Sitzungen der Mandatsträger handlungsfähig, aber das sollten wir auf einem so gering wie möglichen Maß halten. Insofern sind auch weiterhin Videokonferenzen möglich, ohne das Prinzip der Öffentlichkeit zu verletzen. In diesem Sinne ist auch unser gemeinsamer Änderungsantrag zu verstehen, nach dem das Umlaufverfahren nicht mehr Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs sein soll. Entscheidungen müssen nachvollziehbar debattiert werden. Mit dem Umlaufverfahren drohen Entscheidungen in die Hinterzimmer vertagt zu werden. (René Domke, FDP: Ach! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dem wollen wir mit der Streichung vorbeugen. Und wir können auch zur Kenntnis nehmen, das habe ich in der letzten Debatte bereits gesagt, dass auch die Landesregierung im ersten Entwurf ebenfalls bereits von Regelungen Abstand genommen hat, die sich entweder nicht bewährt haben oder zu denen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen wurden. Meine Damen und Herren, zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit kann es auch weiterhin notwendig sein, für einen begrenzten Zeitraum die Standards der kommunalen Haushaltswirtschaft zu senken und die entsprechenden Verfahren zu erleichtern. So kann die kommunale Aufgabenerfüllung auch dann gewährleistet werden, wenn notwendige Mehrzahlungen drohen, für die also sozusagen eine Deckung im Haushalt notwendig ist. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass diese Freiräume auf kommunaler Ebene verantwortungsvoll genutzt wurden, weshalb auch hier geboten sei oder ist, diese Ausnahmeregelung fortzuführen. Doch nicht nur Corona, auch die künftige Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie kann haushaltsrechtliche Erleichterungen erforderlich machen. Die im Gesetzentwurf eröffnete Verordnungsermächtigung soll insbesondere dann greifen, wenn Liquiditätsengpässe kommunaler Energieversorgungsunternehmen drohen. Eine entsprechende Regelung scheint sinnvoll, denn ähnlich wie bei Corona können wir auch hier nicht in die Glaskugel schauen. Insofern gilt auch hier: Es ist besser, vorbereitet zu sein und entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen, um schlussendlich Energielieferungen an wichtige Sektoren der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Und zum Änderungsantrag der GRÜNEN: Zunächst einmal, der kam auch nach der Anhörung. Also bei uns kam der erst drei viertel zwölf an, das ist also insofern kein Argument. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber was es inhaltlich betrifft, kann ich mich dem nur anschließen, was der Minister gesagt hat und auch, was Frau Tegtmeier gesagt hat. Deswegen lehnen wir diesen auch ab und ich werbe noch einmal für die Zustimmung für den Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
