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Daniel Peters

CDU 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, nun haben wir in der Zweiten Lesung das viel oder, na viel ja gar nicht, aber das in kurzer Zeit versucht durchzuwinkende IT-Gesetz auf der Agenda. Und das Thema Zeit ist tatsächlich auch etwas, was ja im Rahmen der Anhörung mit angesprochen wurde, dass hier sozusagen nur ein relativ kurzes Verfahren bestand, um sich damit zu beschäftigen. Und das mag auch ein Hinweis darauf gewesen sein, dass das hier eben dann doch letztlich ein, ja, in der Intention sehr richtiger Ansatz ist, aber wenn man sich eben diesen Gesetzentwurf genau anschaut, dann ist und bleibt es letztlich eine, ja, ich will mal fast sagen, es ist eine Art Organisationsverfügung. Wir bilden ein neues Landesamt, aber wie wir die großen Herausforderungen der Digitalisierung stemmen, das ist sozusagen nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Sie werden sagen, das muss auch nicht in so einem Gesetz stehen, es soll ja sozusagen der Anstoß sein, hier etwas zu zentralisieren. Und ja, diese Zentralisierung an der Stelle, die tragen wir mit. Warum? Weil natürlich das Ganze auch aus einer Art Not geboren ist. Wir wissen, dass wir IT-Kräfte, qualifizierte IT-Kräfte, die zu finden, das gleicht fast einem Lottogewinn. Das geht nicht nur der Verwaltung so, das geht auch der freien Wirtschaft so und allen anderen Branchen auch, die händeringend IT-Kräfte benötigen. Und deshalb ist es sicherlich richtig zu sagen, wir brauchen uns nicht der Illusion hinzugeben, dass wir in Zukunft für die öffentliche Verwaltung wahnsinnig viele Kräfte finden werden, sondern wir versuchen, das Ganze irgendwie zu bündeln, um eben da auch eine Effizienz beziehungsweise Synergien zu schöpfen, um letztlich auch dann die Aufgabenfülle bewerkstelligen zu können. Das ist richtig, und das sehen wir auch so. Aber die öffentliche Anhörung, die ja hier schon thematisiert wurde, hat doch einiges zutage befördert, über das man vielleicht noch mal hätte sprechen können. Und dieses „Sprechen-Können“ ist aber irgendwie ausgeblieben. Wir haben natürlich die Anhörung gehabt, wir haben natürlich das Ganze hier noch mal im Ausschuss diskutiert, aber die kritischen Punkte, die angesprochen wurden, haben dann letztlich nicht Eingang gefunden. Und ja, Sie sagen, die kommunale Ebene, die muss das letztlich alleine bewerkstelligen, und sozusagen die Landesverwaltung zu digitalisieren, das sei schon als Aufgabe groß genug, und dann die Kommunen dann auch noch mit einzufassen, das wäre dem Ganzen dann doch, wäre zu viel des Guten. Da sagen wir aber ganz deutlich Nein, wir müssen das Ganze einheitlich denken, weil die allermeisten Dienstleistungsaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger, die sind nun mal auf der kommunalen Ebene zu verorten, und das ist auch noch deutlich geworden. Und der Wunsch, auch die Kommunen mit einzubeziehen, der stammt ja jetzt nicht aus der Opposition, weil wir irgendwas irgendwie an diesem Gesetzentwurf herumkritteln wollen, sondern das war tatsächlich auch ein Wunsch, der ja von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene geäußert wurde, aber eben auch von anderen. Und ein zweiter großer Wunsch ist geäußert worden: Warum binden wir nicht stärker die vorhandene IT-Wirtschaft – die es sehr wohl gibt in Mecklenburg-Vorpommern, Gott sei Dank –, warum binden wir die nicht stärker in einen Prozess mit ein? (Beifall René Domke, FDP) Und genau darüber hätte man vielleicht noch intensiver reden können. Und deswegen, deswegen … Ich bedanke mich für den Applaus, explizit von der FDP – das ist ja die Interessensvertretung der Wirtschaft, zumindest ab und an mal, wenn ich nach Berlin gucke, leider nicht mehr so ganz, aber gut, da reden wir vielleicht an anderer Stelle noch mal. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich will durchaus sagen, also wir werden uns enthalten, weil wir den Grundansatz für richtig befinden, aber das wird tatsächlich nicht reichen, um selbst die Landesverwaltung in dem Tempo zu digitalisieren, und vor allem, ich gucke mal jetzt auf das Thema OZG, Onlinezugangsgesetz, da liegen wir bei fünf bis sechs Prozent in etwa Umsetzungsstand, das ist natürlich viel zu wenig. Wir wollen und hoffen, dass hinter diesem Gesetzentwurf und nach diesem Gesetzentwurf dann auch eine klare Zuordnung erfolgt. Sie haben zwar gesagt, das DVZ bleibt in seiner Struktur so bestehen und es gibt auch keine Doppelstrukturen, ich hoffe, dass das tatsächlich so ist und dass dieses Landesamt nicht dazu führt, dass in den nächsten Monaten Verunsicherung entsteht. Das wäre sozusagen dem Prozess, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben, nicht dienlich. Letztlich bleibt unsere Bitte, versuchen Sie, stärker auch die kommunale Ebene mit zu berücksichtigen, vielleicht in den weiteren Schritten, die man sich vorgenommen hat im Rahmen der Digitalisierung, hier stärker darauf zu achten, denn nur so werden wir auch das schaffen, was im Ausschuss sehr deutlich gesagt wurde: Wir müssen das Ganze viel stärker von den Bürgerinnen und Bürgern aus denken, weniger von uns aus, aus der Verwaltung heraus. Das Ziel ist doch, dass wir den Menschen mehr Service anbieten, und daran sollten wir auch zukünftig weiterarbeiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir enthalten uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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