Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also meine schönsten Zitate sind hier alle schon gefallen. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jammerschade, aber was solls! (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie es doch noch mal!) Ja, Herr Domke, Sie haben eben die Züge des Glücksspielstaatsvertrages sehr verkürzt hier dargestellt. (Zuruf von René Domke, FDP) Herr Noetzel hat ein bisschen was ergänzt. Also das fand ich schon beredt, ehrlich gesagt. Also der Landtag hat ja im Juni 2021 das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beschlossen, damit das auch zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli in Kraft treten konnte. Und der Glücksspielstaatsvertrag selber behielt die bereits bestehenden Ziele ja alle bei. Das war eben die Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht, die Kanalisierung in ein begrenztes Spielangebot sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes, die Gewährleistung des Schutzes von Jugendlichen und Spielern und so weiter. (Zuruf von René Domke, FDP) Also eine große Palette, sie dient dem Schutz von Personen, sie dient der Vorsorge vor Fehlentwicklungen und eben nicht der Gewinnoptimierung von Spielhallenbetreibern. Und das wurde ja auch schon mehrfach gesagt, mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind, wie seinerzeit auch vorgesehen, die im Jahr 2012 für das Abstandsgebot von Spielhallen befristet geschaffenen Übergangsregelungen entfallen. Und was die Spielhallen betrifft, so sind Mindestabstände in den Landesausführungsgesetzen zu regeln, und das haben wir hier ja auch bereits vor langer, langer Zeit getan. Und über diese 500 Meter kann man natürlich streiten. Es sind 500 Meter Richtung 400, 300, was auch immer. Da haben Sie natürlich vollkommen recht. Das ist ein Maßstab, den die demokratische Mehrheit für angemessen hält. Dem muss man natürlich nicht beipflichten. Wie gesagt, Herr Noetzel wies auf den eigenen Änderungsantrag in Bezug auf die 300 Meter hin. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Mit dem Abstandsgebot zwischen Spielhallen wird das Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch eine Begrenzung der Spielhallendichte und damit eine Beschränkung des Gesamtangebots der Spielhallen natürlich verfolgt. Bei dieser Vermeidung einer räumlichen Ballung geht es im Fall des Mindestabstands zu Schulen, wie schon bereits mehrfach gesagt, um den Jugendschutz. Kinder und Jugendliche sollen vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld geschützt werden. Und, Herr Domke, wenn Sie dann sagen, Spielen gehört zum Leben von Anfang an und Sie wollen hier 100 Meter, dann könnte man ja auch gleich auf jedem Schulhof schon mal so eine kleine Spielhallenecke einrichten, und dann würde das ja auch gar nicht schaden. (Marc Reinhardt, CDU: Zigarettenautomat unten, Alkoholverkauf, Cannabisstand.) Also ich fand die Argumentation ehrlich gesagt ein bisschen merkwürdig. Also Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass Glücksspiel ein normaler Bestandteil der Lebenswirklichkeit in jungen Jahren wird, halten wir für durchaus angemessen.
