Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokumentes berichten, denn im Schwerpunkt ging es um die landesrechtliche Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschrift des neuen Paragrafen 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes. Mit dem Landesgesetz wird es möglich, ab dem 01.01.2023 das Referendariat auch als Teilzeitreferendariat abzuleisten. Damit werden unsere Referendare zugunsten von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben entlastet. Insgesamt wird es so familienfreundlicher. Das ist der Schwerpunkt. Wir haben dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dabei Gutes und Schlechtes erfahren. Als Hauptkritikpunkt wurde von den Sachverständigen die Inflexibilität der Teilzeitregelung genannt. Ein Wechsel in die Teilzeit ist nur während der ersten 15 Ausbildungsmonate vorgesehen, Pflegesituationen würden jedoch auch oft unvorhersehbar eintreten und auch ein Wechsel aufgrund der Kinderbetreuung müsse auch nach dem 15. Monat gewährleistet werden. Einige Sachverständige kritisierten zudem eine fehlende Chancengleichheit, wenn der Wechsel in Teilzeit trotz vorliegender Gründe nach dem 15. Monat verwehrt werde. Das Landesjustizprüfungsamt begründete diese begrenzte Wechselmöglichkeit mit den vorliegenden Rahmenbedingungen des Studiums. Es gibt bei uns im Land nur zwei Einstellungs- und Prüfungstermine im Jahr. Auch ist eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes auf zweieinhalb Jahre bei Inanspruchnahme der Teilzeit sowie eine entsprechend spätere Prüfung bei einem stichtagsbezogenen Wechsel mit dem Grundsatz der Chancengleichheit gegenüber anderen Referendaren und Referendarinnen noch vereinbar, so das Prüfungsamt. Bei jeder weiteren Hinausschiebung werde jedoch der Grundsatz der Chancengleichheit tangiert. In Härtefällen kann von Sonderurlaub Gebrauch gemacht werden, dies wurde auch in der Vergangenheit in einem Fall bereits genutzt. Die Sachverständigen hoben jedoch auch hervor, dass die Ermöglichung der Teilzeit im Referendariat neben der Verbeamtung ein weiterer und wichtiger Baustein für die Attraktivität des Referendariates sei, der zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung beitrage. Die Steigerung der Attraktivität sei angesichts der Nachwuchssorgen aufgrund der bevorstehenden Pensionierungs- und Ruhestandswelle nötig. Vonseiten einer Sachverständigen ist das Thema Digitalisierung von Prüfungsleistungen angesprochen worden. Dieses Thema vertieft zu behandeln, erschien jedoch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, bei dem es vorrangig um das Teilzeitreferendariat geht, nicht geboten. Auch ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Thema der Wiedereinführung eines vollwertigen juristischen Studiums an der Universität Rostock ist unter anderem vor diesem Hintergrund abgelehnt worden. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und CDU, bei Gegenstimme seitens der Fraktion der AfD und Enthaltung vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
