Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Das Gesetz dient der Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben. Inhaltlich gibt es da wenig auszusetzen. Wesentlicher Punkt ist die Einführung, dass das Referendariat in Teilzeit abgeleistet werden kann. Entgegen dem aber, was die Ministerin gesagt hat, dass damit die Attraktivität des Referendariats wesentlich erhöht, wesentlich verbessert würde und dass das der Nachwuchsgewinnung dient, meine ich bei realistischer Betrachtung, dass diese Möglichkeit der Teilzeit in der Praxis ohne große Relevanz ist. Man muss auch sich bewusst machen, dass der Referendar nicht feste Dienstzeiten absolviert. Der taucht, wenn es gut geht, ein-/zweimal in der Woche bei seinem Ausbilder auf. Und für den Erfolg des Referendariats ist, wie in der Schule auch, insbesondere das Verhältnis Ausbilder/Referendar entscheidend. Die Richter sind keine Pädagogen und der Alltag sieht leider so aus, dass man sich nicht unbedingt um Referendare reißt, wenn die angekündigt werden. Die werden dann verteilt. Manche machen das ungern. Das ist bedauerlich, ich habe das immer gerne getan, aber da liegen die wirklichen Probleme. Und ja, was noch? Es wurde gesagt, ja, Rostock kann man so und so sehen. Wir werden dem Entschließungsantrag zustimmen, weil das ja auch in der Anhörung deutlich wurde, dass schon – langfristig jedenfalls – ein Lehrstuhl in Rostock dazu führen kann, weil in diesem ländlichen Land, hier gibt es, kommen auch viele aus anderen Regionen, die das Land sich gerne ansehen, aber dort nicht leben möchten. Rostock hat da eine Ausstrahlung und hat auch eine Sogwirkung und würde dazu führen, hat also eine Bindungswirkung, dass mehrere hierbleiben. Eins muss noch angesprochen werden: Das Gesetz, ausdrücklich, dient auch dazu, so, wie es gefasst ist, der sprachlichen Gleichstellung für Männer und Frauen, also diese Gendergeschichte. Sie wissen, dass wir das sehr kritisch sehen, ich insbesondere. Und wenn es so weit geht, dass man also dann das „Juristenausbildungsgesetz“ ändern will sprachlich oder geändert hat in das „Gesetz zur juristischen Ausbildung“, da muss man erstens mal sagen, „Juristenausbildung“ und die „juristische Ausbildung“ sind nicht dasselbe. „Juristenausbildung“ ist völlig klar, so war ja auch das Bundesgesetz, so steht es ja auch dort drin, da weiß jeder, was gemeint ist, der Beruf des Juristen, der Volljurist wird da ausgebildet. Eine „juristische Ausbildung“ kann ich auch in der Kaufmannslehre, als Teil einer Kaufmannslehre erhalten. Das ist eben dann nicht das, was sonst mit der Juristenausbildung gemeint ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wenn das so weitergeht, wenn Sie also jetzt mit „Juristenausbildung“ schon nicht mehr leben können, weil „Jurist/-innenausbildung“ geht auch nicht, da müssen Sie den „Bürgersteig“ abschaffen, dann gibt es keine „Maurerausbildung“ mehr, da kann ich also beliebig fortsetzen. Da fangen Sie an, unseren Wortschatz zu dezimieren. Das ist absurd und darf hier nicht unerwähnt bleiben. Dennoch werden wir in diesem Tagesordnungspunkt, weil im nächsten Fall wird es ja noch viel schlimmer mit dem Genderwahn, werden wir hier zustimmen, ebenfalls dem Entschließungsantrag der FDP. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
