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Michael Noetzel

Die Linke 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf – man glaubt es gar nicht – befasst sich mit der Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, das im Übersetzendengesetz aufgehen soll. Im Kern geht es darum, die für die Dolmetschenden durch Neuregelung auf Bundesebene aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Also darum geht es. Ich komme mir hier vor wie bei einer Debatte zur Rechtschreibreform in den 90ern, 1990ern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer hat denn mit dem Quatsch angefangen?!) wo auch der Untergang Deutschlands beschworen wurde, weil da aus dem „Doppel-s“ ein „s“ gemacht werden sollte oder andersrum oder aus dem „ß“. Und manchmal … (René Domke, FDP: Das können manche bis heute nicht. – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) So ist es. Aber es gibt es noch, und glauben Sie mir, in den Schulen ist es gang und gäbe, und die meisten haben sich daran gewöhnt. (Enrico Schult, AfD: Und da sind wir auch richtig gut aufgestellt in den Schulen, wie der Bildungsbericht zeigt. Na klasse!) Also ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass Übersetzende in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Jahren hat Deutschland aufgrund verschiedener internationaler Krisen und Konflikte sehr viele Geflüchtete aufgenommen. Da muss natürlich eine Verständigung gewährleistet sein. Und als Anwalt weiß ich natürlich, wie wichtig und auch wie problematisch das insbesondere im Bereich der Justiz ist. Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf also richtig und unproblematisch. Wir haben im Ausschuss auch ein paar kleine Schönheitskorrekturen vorgenommen, aber nichts Dramatisches. Der Zorn von AfD und FDP entfachte sich in den Ausschussberatungen vor allem an Sprachregelungen, das haben wir auch hier heute wieder gehört, konkret am Gendern. Meine Damen und Herren, wenn sich die Kritik an einem Gesetzentwurf nur auf diesen Aspekt bezieht und fokussiert, kann man sicherlich von einem gelungenen Gesetzentwurf sprechen. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP: Entschuldigung!) Inhaltlich habe ich zumindest keine Kritik gehört. Dass wir zum Thema Gleichstellung unterschiedliche Positionen vertreten, ist zumindest mit Blick auf die AfD nicht neu. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt nicht.) Bei der FDP war ich da schon etwas überrascht, (René Domke, FDP: Ja. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) das muss ich hier noch mal so sagen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das haben Sie auch mit Ihrer Rede nicht ausgeräumt. Gestritten haben Sie für das generische Maskulinum. Das können Sie gerne tun. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften jedoch sprachlich so formuliert sein, dass die Gleichstellung von Mann und Frau zur Geltung kommt. (Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie sollen also nicht nur nicht diskriminierend sein, sondern sie sollen proaktiv eine Botschaft vermitteln, die der Gleichstellung.

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