Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Zwischen Spielhallen ist nach Paragraf 11 Absatz 2 Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten. Zudem sind die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle in einem Radius von 500 Metern Luftlinie zu einer Schule oberhalb des Primarbereich nach Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 1 des Schulgesetzes verboten. Das wollen CDU und FDP nun ändern. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages soll zwischen Spiegelhallen nur noch ein Mindestabstand von 100 Metern Luftlinie einzuhalten sein und es sollen die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle nur noch im Radius von 100 Meter Luftlinie zu einer Schule verboten sein. Nun sind aber die Abstandsregelungen nach Paragraf 11 Absatz 2 erst im vergangenen Frühjahr vom Landtag bestätigt worden. Im Rahmen der Neufassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes hat der damalige Innen- und Europaausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dort sprach sich die Landesfachstelle Glücksspielsucht Mecklenburg-Vorpommern ganz klar für die im aktuellen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz enthalten Abstandsregeln aus. (Thomas Krüger, SPD: Genau so! Genau so! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) In der Suchtberatung bereite gerade das Automatenspiel in Spielhallen die größten Probleme. Darauf hat der Minister Pegel auch schon hingewiesen gerade eben. Soweit darauf verwiesen werde, dass Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie zwischen den Spielhallen und zu Schulen zu einer Schließung der großen Mehrheit der Spielhallen führen werde, hält die Landesfachstelle Glücksspielsucht dem entgegen, dass Arbeitsplätze ohne Frage wichtig seien, die Landesregierung sich aber zum Ziel gesetzt habe, gute Arbeitsplätze zu guten Bedingungen zu schaffen. Dabei dürfe auch das durch Glücksspielsucht verursachte Leid nicht unbeachtet bleiben. Bereits nach, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) bereits nach dem ersten Glücksspielstaatsvertrag war klar, dass es Abstandsregelungen geben wird. Um es den Spielhallen zu ermöglichen, sich auf diese Situation einzustellen, sind damals ja gerade Übergangsregelungen geschaffen worden, das wurde hier eben auch schon erwähnt. (Zuruf aus dem Plenum: Viele Jahre.) Sofern nun die Spielhallenbetreiber als Argument die Sicherung von Arbeitsplätzen vorbringen, müssen sie sich fragen lassen, und das macht auch die Landesfachstelle Glücksspielsucht in ihrer Stellungnahme, warum sie nicht bereits in den letzten Jahren gehandelt und sich auf die Suche nach neuen Standorten begeben haben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mit Klagen auf Zeit zu spielen und zu hoffen, dass im neuen Ausführungsgesetz die Abstandsregelungen rausgenommen und Mehrfachkonzessionen zugelassen werden, kann nur als Pokern bezeichnet werden – ein Glücksspiel, das man eben auch verlieren könne. Der ehemalige britische Premierminister Benjamin Disraeli soll mal gesagt haben, es gäbe kein größeres Glücksspiel als die Politik. Liebe Kolleg/-innen von CDU und FDP, lassen Sie mal die Würfel in der Tasche und ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Gründen des Spieler/-innenschutzes und auch des Jugendschutzes ist dieser schlicht nicht zustimmungsfähig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP)
