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Jacqueline Bernhardt

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach ausführlicher Erörterung im Rechtsausschuss ist der Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie die Änderung des Landesjustizkostengesetzes zur Zweiten Lesung auf der Tagesordnung. Warum eine Änderung notwendig war, das hat Herr Noetzel, der Ausschussvorsitzende, ausführlich dargestellt – aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die Anhörung beziehungsweise Debatte im Rechtsausschuss eingehen. Zu der Frage der erneuten Beeidigung hatte der Ausschussvorsitzende ausgeführt und unsere Meinung des Ministeriums wiedergegeben, genauso wie zu der Frage der Gebärdensprachdolmetschenden. Hier hat sich der Bund ausdrücklich dagegen entschieden, diese im Bundesgesetz mit aufzunehmen, und deshalb hatten wir es dann auch nicht im Landesgesetz vorgesehen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte als Gleichstellungsministerin auf einen Aspekt der Anhörung und der Debatte im Rechtsausschuss besonders eingehen, und dazu liegen uns heute auch die verschiedensten Änderungsanträge von FDP, CDU und AfD vor. Nach Vorstellung von CDU, AfD, FDP im Rechtsausschuss – und auch heute – soll es sprachlich in dem Übersetzendengesetz nur noch das generische Maskulinum geben. Das heißt, es soll nur noch die männliche Form verwendet werden, anstatt der geschlechterneutralen Form oder gar der Nennung der weiblichen und männlichen Sprachform. Das ist aus meiner Sicht eine überholte, eine veraltete und eine nicht zeitgemäße Sichtweise, allein die Verwendung des generischen Maskulinums verschleiert den Blick auf die Erfolge der Frauen. Frauen haben viel erreicht, sie sind im Beruf erfolgreich, sie stehen uns als Expert/-innen (Horst Förster, AfD: Das bestreitet niemand.) mit professoralem Wissen zur Seite, wie ich gerade auch jüngst bei einem Besuch der Universität Greifswald erleben durfte bei einem Mentoring-Programm, und sie gestalten Politik, wie alle Frauen hier. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21 weibliche Abgeordnete befinden sich im Landtag, wir haben eine Ministerpräsidentin, wir haben ein paritätisch besetztes Kabinett, (Horst Förster, AfD: Darum geht es doch gar nicht.) eine paritätisch besetzte Staatssekretärsebene. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Alle Frauen in der Gesellschaft möchten wir erkennbar machen und durch Gesetze ansprechen und sie nicht schon von vornherein sprachlich ausschließen. (Horst Förster, AfD: Das ist ʼne Unterstellung, weil Sie nicht wissen, was das generische Maskulinum bedeutet.) Deshalb haben wir uns in der Landesregierung dazu verständigt, dass zukünftig jedes angefasste Gesetz geschlechtergerecht formuliert wird, so, wie es im Übrigen Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorsieht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Mir ist bewusst, dass das Bundesgesetz, das Gerichtsdolmetschergesetz, nicht die geschlechtersensible Sprache verwendet, das obliegt allein dem Bund. Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Staatsziel in Artikel 13 unserer Landesverfassung um, der die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Gegenstand hat, auch in der Sprache. Dieses Ziel ignorieren Sie aus unserer Sicht, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, FDP und AfD, wenn Sie jetzt nur noch das generische Maskulinum verwendet wissen wollen. So entbrannte beim Übersetzendengesetz von mehreren Seiten im Rechtsausschuss – (Zuruf von René Domke, FDP) im Übrigen allein von Männern der FDP, CDU und AfD – die Diskussion um diese Begriffe. Diese seien schwer zu handhaben, immer wieder wird gesagt, geschlechtergerechte Sprache sei umständlich, schwer verständlich und beeinträchtige den Lesefluss, es fühlten sich doch alle Menschen von solch einem Gesetz angesprochen. Das meinten, wie gesagt, die Herren im Rechtsausschuss. Nein, tut es nicht, Herren der CDU, FDP und AfD! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Immerhin 70 Prozent der Leute meinen das, Frau Bernhardt.) Ich hatte in letzter Zeit auch mehrfach mit Frauen die Diskussion zur Sprache, und ich kann Ihnen sagen, die wenigsten Frauen fühlen sich sprachlich angesprochen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn nunmehr das generische Maskulinum verwendet wird. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wissenschaftlich erwiesen.) Und weil Sie sagen, es ist eine Unterstellung, bitte lesen Sie die entsprechenden Studien: (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) 2001von Frau Stahlberg und Frau Sczesny, 2015 von Professorin Hannover und Frau Dr. Dries. Informieren Sie sich bitte! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und René Domke, FDP) Ich habe noch niemanden getroffen, der einen Text nicht verstehen konnte, weil die männliche und die weibliche Form genannt wurde. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genauso ist es. So sieht es aus.) Wird die weibliche Person mitgenannt, wird sie auch mitgedacht. Und schauen Sie ins „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“! (René Domke, FDP: Ja, dann hätten Sie es aber machen müssen. Dann hätten Sie es machen müssen.) Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Frauen und Männer sprachlich gleichzubehandeln. Das sind neben den Paarformen vor allem die geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen – Herr Domke, weil Sie gerade sagten, „dann hätten Sie es machen müssen“ –, (René Domke, FDP: Partizip haben Sie verwendet.) die geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, zum Beispiel die Vertrauensperson, das Mitglied, oder kreative Umschreibungen. Und genauso handhaben wir es in diesem Gesetzentwurf. (René Domke, FDP: Ja, in anderen nicht, in anderen nicht, in anderen eben nicht. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und was ich wirklich nicht verstehe, sehr geehrte Herren, dass Sie als Parlamentarier doch die Ersten in dieser Legislaturperiode waren, die bei der Neufassung des Abgeordnetengesetzes auch die weibliche Form mit aufgenommen haben. Klar gehört zur Wahrheit auch dazu, dass es ausging von der rot-roten Landesregierung, aber es fand eine Mehrheit in diesem Landtag. (René Domke, FDP: Dagegen spricht doch gar nichts.) Aber warum, Herr Domke, fällt es Ihnen so schwer, „Übersetzendengesetz“ zu verwenden? (Horst Förster, AfD: Weil wir normal unsere Sprache benutzen.) Sie sagen doch auch nicht „Abgeordnetergesetz“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wurde im Sozialismus immer schon so gemacht. – Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, auch hier werden durch die Verwendung des Partizips Frauen gleichermaßen angesprochen.

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