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Jacqueline Bernhardt

07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nachwuchsgewinnung in der Justiz ist eine der größten Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf das Referendariat attraktiver, zeitgemäßer machen, dass es eben im Fall von Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder einer Betreuung eines Kindes möglich ist, sein Referendariat bis zum 15. Monat in Teilzeit abzuleisten. Ich möchte kurz auf die Änderungsanträge und die Debatte im Rechtsausschuss zu diesem Gesetz eingehen beziehungsweise die Änderungsanträge, die dann auch hier im Plenum gestellt wurden. Mit einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war bezweckt, für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare besondere Härtefallregelungen einzuführen und der Universität Greifswald einen starren Rahmen für die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung vorzugeben. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Oehlrich! Liebe Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Ich kann Ihr Anliegen, was die Härtefallregelungen und besondere Situationen betrifft, nachvollziehen. Pflegebedürftigkeit, Krankheit et cetera können immer, während der gesamten Zeit des Referendariats, auftreten. Allerdings haben wir in Mecklenburg-Vorpommern für besondere Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst für die betroffenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits Regelungen in Juristenausbildungs- und -prüfungsordnungen, mit denen geholfen werden kann. Der Präsident des Oberlandesgerichts kann beispielsweise im Einzelfall aus zwingenden Gründen, jedoch nicht wegen unzureichender Leistungen den Vorbereitungsdienst bis zu sechs Monate verlängern. Das finden Sie in Paragraf 37 Absatz 2 JAPO. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Fälle längerer Erkrankungen. Den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren kann aus wichtigem persönlichen Anlass zudem Sonderurlaub bis zu fünf Arbeitstage, in Ausnahmefällen bis zu zehn Arbeitstage bewilligt werden. Auch das finden Sie in der JAPO, Paragraf 42. Im Übrigen gilt auch die Sonderurlaubsverordnung mit ihren Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen, so zum Beispiel bei Erkrankung eines Kindes. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können sich aus wichtigen persönlichen Gründen unter Wegfall der Unterhaltsbeihilfe für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten beurlauben lassen. Auch das finden Sie in Paragraf 42 der JAPO. Von daher meinen wir, dass die besonderen Belastungssituationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zusammen mit der JAPO und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend berücksichtigt sind. Und auch die Fälle, die Sie in der Ersten Lesung geschildert haben, Frau Oehlrich, sind damit abgefasst. Auch weiteren Forderungen von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit Blick auf die Bezahlung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Teilzeit kann nicht entsprochen werden. Der Bundesgesetzgeber gibt für die Reduzierung der Dienstzeit in Teilzeit vor, dass es um ein Fünftel zu erfolgen hat. Diese Dienstzeitreduzierung muss sich auch bei der Besoldung niederschlagen, von daher ist auch dieses Anliegen abzulehnen. Ein weiterer Punkt Ihrer Forderungen ist, dass der Universität Greifswald nur die notwendigen Vorgaben für die Ausgestaltung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Teil der ersten juristischen Prüfung gemacht werden sollen. Die Festlegung einer Spanne des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums sowie abzulegender Prüfungsleistungen ermöglicht innerhalb dieses festen Rahmens eine flexible Handhabung. Sie ermöglicht der Universität Greifswald, die Schwerpunktbereiche mit größerer Eigenständigkeit als bisher zu gestalten, und dient damit aus unserer Sicht der Wissenschaftsfreiheit. Im Übrigen bedarf die konkrete Prüfungsordnung, die in der Folge zu erarbeiten wäre, der Zustimmung meines Ministeriums, um die Erforderlichkeit und auch die Gleichwertigkeit der Prüfungen zu gewährleisten. Sie sehen also, dass die Interessen auch der Studierenden gewahrt sind. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domke! Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Sie in der Ersten Lesung zum Juristenausbildungsgesetz gesagt haben. Ich fand, das war ein sehr wichtiger Punkt, dass auch in der juristischen Ausbildung die Auseinandersetzung sowohl mit dem Nazi-Unrecht als auch mit dem SED-Unrecht erfolgen sollte. Auch hier haben wir – und deshalb würde ich das ungern stehen lassen und einfach noch mal informieren, was wir diesbezüglich haben – einmal die bundesgesetzliche Regelung, wo aufgenommen ist, dass während der universitären Ausbildung für beide Bereiche dort die Aufarbeitung erfolgt mit den Studenten. Für den Bereich des Referendariats hat der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, seit diesem Jahr bietet er Fortbildungen im jährlichen Wechsel an. Im Juli 2022 fand erstmals eine solche statt. Er widmete sich dem Schwerpunkt nach der NSDAP, mit dem Schwerpunkt „Die Rolle der Justiz im Dritten Reich“. Für den März 2023 befindet sich eine Fortbildungsveranstaltung zur Justiz in der DDR aktuell in Planung. So ist sichergestellt, dass auch die Referendarinnen und Referendare während ihrer zweijährigen Ausbildung dann jeweils im jährlichen Wechsel mit beiden Aspekten eine Auseinandersetzung erhalten. Damit ist Ihre Forderung sozusagen erfüllt. Schließlich möchte ich noch auf den Entschließungsantrag von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eingehen, der wiederholt die Wiedereinführung eines Studiengangs der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock fordert. Zur Forderung der Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät an der Universität Rostock gab es bereits im März hier eine intensive Landtagsdebatte auf Grundlage eines CDU-Antrages „Juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher aufstellen“. Dazu hat sich der Landtag mehrheitlich verhalten. Die Wissenschaftsministerin Frau Martin führte damals aus, dass die Landesregierung Handlungsbedarf im Bereich der juristischen Fachkräfte sehe und wir auch diesen Bedarf aus eigenen Kräften decken müssten. Sie stellte dar, dass sie für den Bereich der Universität kein Studierendenproblem sehe, sondern ein Absolvent/-innenproblem. Deshalb werde es an der Universität Greifswald, so führte sie damals aus, drei zusätzliche Stellen geben, die mittlerweile auch besetzt sind, wie ich erfahren habe, und die Durchlässigkeit zum Good-Governance-Studiengang in Rostock werde vorangetrieben. Für den Bereich der universitären Ausbildung sei Frau Martin in der Prüfung, ob es überhaupt Sinn macht, jetzt dort in Rostock einen Volljuristenstudiengang einzuführen. Sie sehen, die Landesregierung hat auch die universitäre Ausbildung im Bereich der Jurist/-innen im Blick. Ich möchte aber noch mal was auch mit Blick auf den Entschließungsantrag ausführen. Sie begründen in Ihrem Entschließungsantrag, dass der volljuristische Studiengang wieder an der Universität Rostock aufgemacht werden sollte, allein mit Blick auf die Pensionierungswelle. Und ich kann Ihnen nur sagen, dass alleine die Wiedereröffnung der Universität Rostock mit Blick auf die Pensionierungswelle kein Allheilmittel ist. Ich mache das einmal ganz plastisch für Sie: Ab 2027 gehen jährlich durchschnittlich 30 und auf der Spitze der Pensionierungswelle 2023 43 Richter/-innen und Staatsanwält/-innen in den wohlverdienten Ruhestand. Im Doppelhaushalt ist diese Eröffnung nicht verankert. Auch Gespräche mit der Universität Rostock müssten geführt werden, sodass wir frühestens mit einem Beginn von 2024 ausgehen könnten. Dann dauert die Ausbildung von Juristinnen und Juristen vom Beginn des Studiums bis zum Einstieg in den Beruf regelmäßig mindestens acht Jahre. Wenn man das rechnet, dann befinden wir uns im Jahr 2032, wo die Pensionierungswelle seit fünf Jahren bereits lief und der Höhepunkt der Pensionierungswelle überstanden ist. Mit Blick auf die anstehende Pensionierungswelle in der Justiz kann deshalb dieser Schritt nicht als Allheilmittel gesehen werden, weil er schlicht zu spät kommen würde. Und deshalb bin ich froh, dass wir mit insgesamt 134 Einstellungen im Jahr 2022 das vierte Jahr in Folge eine Höchstzahl an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Mecklenburg-Vorpommern im juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen haben. Das stimmt mich positiv, dass wir damit dem Nachwuchsproblem entgegentreten. Was mit der Zukunft der Universität Rostock ist, das liegt in der strategischen Ausrichtung bei dem Wissenschaftsministerium. Ich bin erst mal froh, dass wir es schaffen, mit beiden Ausbildungen, sowohl der universitären als auch der in Vorbereitung, insgesamt gut aufgestellt zu sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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