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René Domke

FDP 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – wir behandeln es ja schon zum zweiten Mal – wird das Juristenausbildungsgesetz des Landes an die bundesgesetzlichen Regelungen angepasst. Also das heißt, so richtig den Orden kann sich hier keiner anstecken, der ist ganz woanders erarbeitet worden. Und wir bleiben ja leider, leider hinter den bundesgesetzlichen Möglichkeiten auch ein Stück weit zurück. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das juristische Referendariat auch in Teilzeit abgeleistet werden kann, auch wenn hier die Möglichkeiten – und da hat meine Vorrednerin ja auch drauf hingewiesen – beziehungsweise die Vorgaben wohl nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Auch da gibt es mehr Möglichkeiten, die sind beschrieben worden. Ich beantrage an der Stelle schon, über den Änderungsantrag ziffernweise abstimmen zu wollen. In einer Passage haben wir Probleme, nämlich, dass sogar ein Härtefall dann aufgelegt wird, wenn sozusagen die Kürzung greifen müsste. Ich denke, das kann nicht alles kompensiert werden. Das wäre etwas, was für uns nicht zustimmungsfähig ist, das andere durchaus. Was für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer möglich ist, wir haben es gehört, Richterinnen und Richter, das soll auch für die künftigen Juristinnen und Juristen auch schon im Rahmen der Ausbildung möglich sein. Es wird immer bedeutsamer für junge Menschen, nicht erst bei der Berufswahl, sondern eben auch schon in der Berufsausbildung, also in dem Ausbildungsstadium, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkeren Stellenwert bekommt. Das ist ja nicht nur die Kindererziehung. Wir wissen auch, dass viel stärker in den Fokus auch rückt die Pflege von nahen Angehörigen, ähnliche Dinge. Das ist alles nicht planbar, nicht kalkulierbar. Insofern brauchen wir da ein Höchstmaß an Flexibilität. Und insofern, in den Punkten werden wir dem Änderungsantrag auch zustimmen. Allerdings, die Möglichkeiten, die noch gegeben waren, zum Beispiel, Examensklausuren auch oder ausschließlich in elektronischer Form anzubieten, da ist hier drauf hingewiesen worden, das wäre nicht praktikabel, das wäre nicht umsetzbar, das halte ich eigentlich für vorgeschobene Argumente. Natürlich ist das praktikabel und umsetzbar, weil es in anderen Bundesländern ja dann auch durchgeführt wird. Warum soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein? Und wir haben immer wieder den Aspekt, Sie haben ja gesagt, wo überhaupt die Ausbildungsstätten sind, wir haben eben weite Wege hier im Land, wir haben eine zentrale Ausbildung, aber letzten Endes sitzen die Leute gerade dann, wenn wir wollen, dass sie auch andere Aufgaben, andere Verantwortung auch mitübernehmen, dann sollen wir ihnen das auch ermöglichen. Und im Übrigen schult das ja auch für den Umgang mit elektronischen Akten und so weiter. Das ist auch etwas, wo wir auch genau in der Ausbildung darauf hinwirken wollen, dass man eben keine Scheu davor hat, digital zu arbeiten, sondern das kann sich da sehr gut etablieren. Ich denke, wenn man das will, kann man es umsetzen, und da sollte man auch die Rahmenbedingungen schaffen. Ja, es ist ja schon vorgelesen worden aus dem Koalitionsvertrag beziehungsweise aus dem Wahlprogramm der LINKEN, das kann ich mir jetzt sparen. Insofern werbe ich noch mal für unseren Entschließungsantrag. Ich halte es für absolut richtig und wichtig, dass das juristische Staatsexamen, das Erste juristische Staatsexamen, an der Universität Rostock wieder abgelegt werden kann. Wenn Sie zugehört haben, bei den Anhörungen gab es niemanden, niemanden, der dagegen Einwände erhoben hat, außer der Landesregierung selbst. Und insofern sollten wir auf diejenigen hören, die mit den Absolventen arbeiten beziehungsweise mit den Studierenden arbeiten, um Absolventen dann für das Land eben auch auszubilden. Und das überzeugt gar nicht. Da war ich etwas erstaunt, Frau Justizministerin, wenn Sie sagen, na ja, sie sind ja erst in acht Jahren fertig und das würde ja jetzt nicht helfen für die Verbeamtungs-, Quatsch, für die Pensionierungswelle. Das mag ja sein, aber wenn wir nie anfangen, dann wird sich ja auch nichts ändern. Das heißt, doch besser jetzt als später und verschoben. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Das Argument kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es wird immer wieder Pensionierungswellen geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich freue mich, dass Sie aber die Anregung noch mal mit aufgegriffen haben und dazu auch ausgeführt haben, dass tatsächlich der Umgang mit Unrecht im NS-Regime, aber auch zu Zeiten der DDR-Diktatur auch im Referendariat mit Eingang findet. Ich finde, das ist eine gute Lösung, auch ohne, dass wir es jetzt hier reingeschrieben haben. Vielen Dank auch für die Ausführungen dazu! Ich denke, das ist wichtig, dass sich gerade angehende Juristinnen und Juristen damit auseinandersetzen, wie schwierig es manchmal sein kann, wenn ein Systemwechsel ansteht oder in einem System sich Unrecht eben herauskristallisiert, und wie schwer es ist, da dann noch im Rechtsbereich zu arbeiten. Meine Damen und Herren, ich kann nur noch mal darauf hinweisen und appellieren, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Es gibt ja noch mal die Gelegenheit mit einem späteren Antrag, wo es noch mal umfangreicher erläutert ist, und da können wir an der Stelle dann auch noch mal diskutieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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