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Enrico Schult

AfD 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Auch wir möchten uns natürlich für die Arbeit bedanken, die der Landesrechnungshof dort gemacht hat, Landesfinanzbericht Landesrechnungshof 2022, und dort wurde ja auch deutlich Kritik geäußert. Insofern meinen wir, dass es richtig ist, und das noch mal an die Adresse von Herrn Gundlack gerichtet, dass man diese Kritik dann auch aufnehmen möge und die dann bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen mag. Ich möchte noch einmal kurz auf Herrn Dr. Geue eingehen. Er hielt ja hier ein Plädoyer auch gerade für den Fachkräftemangel, aber zur Wahrheit gehört eben auch dazu, dass wir als Land viel, viel Geld ausgeben, auch gerade für das Einwerben von Fachkräften. Wir nehmen viel Geld in die Hand, und das hat natürlich die freie Wirtschaft nicht. Insofern viele Millionen Euro, die dort aufgewendet werden, und wir stehen in der Tat in einem Konkurrenzverhältnis zu freien Wirtschaft. Und da erinnere ich noch an einen Antrag, den wir eingebracht haben als AfD-Fraktion. Den werden wir jetzt im Nachtragshaushalt wieder einbringen. Da geht es um die Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschüler und den Unterbringungskostenzuschuss für Berufsschüler. Also wir sollten, liebe Kollegen, auch nicht die vergessen, die nämlich die Steuern erarbeiten dafür, dass wir hier sitzen können, tagen können, und dafür, dass wir unsere Aufgaben hier machen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sehr gut!) Und dass wir uns in einem Fachkräftemangel oder Konkurrenzverhältnis befinden, das macht einfach auch schon deutlich, ich habe unlängst eine Rückmeldung bekommen von der Stadt Schwerin hier: Jetzt steht ja die Wohngeldreform an und da werden händeringend Leute gesucht, die sozusagen das bearbeiten können, die das umsetzen können. Und das zeigt ja auch, dass der Staat sich mit seinen staatlichen Aufgaben dann auch gerne etwas zurücknehmen könnte, denn wir haben tatsächlich 18 Millionen Steuerzahler hier in diesem Land, und davon sind 6 Millionen mittlerweile schon im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da wünschen wir uns als AfD ein bisschen weniger Staat und mehr Freiheit für die Unternehmen. Und das bedeutet einfach auch, dass man ihnen dort die Entscheidungen und vor allen Dingen das Geld überlassen möge. Ich möchte allerdings noch zu einem anderen Punkt kommen, und zwar ist es ja auch die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020. Das ist ja auch Tagesordnungspunkt, und es ist mir schon klar, dass der Finanzminister da nicht so gerne darauf angesprochen wird, denn das Jahr 2020 war das Jahr des MV-Schutzfonds. Aber wir müssen noch mal darauf hinweisen, da ist ja tatsächlich so einiges auch vorgefallen. Ich gehe noch mal in die Vergangenheit. Ob Digitalisierung, Breitbandausbau, Funkmasten, kommunale Infrastruktur, Schulrenovierungen, Lehrerausbildung, Lohnniveau oder Sportstätten, alle diese Themen waren in der Vergangenheit Baustellen – und ich beziehe mich auf das Jahr 2020 –, die mir nicht so recht voranzugehen schienen. Alles entwickelte sich irgendwie wie im Zeitraffer, doch registriert wurde das von niemandem, denn wo keine Bewegung war, konnte man auch nichts aufgreifen. Aber dann kam das Jahr 2020, dann kam Corona, und die Hängematte drehte sich dann schließlich, denn der Politikdschungel war damit beschäftigt, das Corona-Virus zu suchen, und die Landesregierung war gezwungen, ihrer Politik der ruhigen Kugel ein Ende zu bereiten. Die Landesregierung entschied sich, die Gunst der Stunde zu nutzen und endlich aktiv zu werden. Als sie gesehen hat, dass alle Fraktionen zu Beginn der Pandemie bereit waren, viel Geld für Schutzmaßnahmen in die Hand zu nehmen, wollte sie aber mehr. Auch die Bürger ließen scheinbar alles mit sich machen. Dies nahm man dann zum Anlass, Ende 2020 weitere 2,15 Milliarden Euro mittels Krediten in das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ aufzunehmen. Heftiger Investitionsstau in den Uniklinika, beim Breitbandausbau oder in den Schulen – ich erinnere an unser 100-Millionen-Euro-Schulbauprogramm, das war aber erst im Jahr 2021 – sollte so unter dem Deckmantel der Pandemie bekämpft werden. Sogar Sportstätten und Modellprojekte im Tourismus hatten auf einmal Pandemiebezug, werte Kollegen. Unserer AfD-Fraktion war sofort klar, dass ein derartiges Sondervermögen nicht rechtens sein kann. Der Pandemiebezug ließ bei wirklich vielen geplanten Ausgaben nur den Schluss zu, dass hier gegen die Schuldenbremse unserer Landesverfassung verstoßen wird. (Thore Stein, AfD: Genau.) Wir suchten nach Verbündeten, die eine Normenkontrollklage anstreben, um die Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen. Damals und heute haben bis auf die AfD keine Abgeordneten sich darauf eingelassen, weder die Linksfraktion in der vergangenen Legislaturperiode, die sich ihre jetzige Regierungsbeteiligung durch ihr Schweigen genehmigen lässt, noch andere Oppositionelle in der jetzigen Legislaturperiode. Die Zurückhaltung der CDU verwundert da heute nicht, Herr Reinhardt, (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch gar nicht gesprochen.) denn obwohl man sich jetzt als Retter der Landesverfassung aufspielt (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch gar nicht gesprochen.) und die fragwürdigen coronabedingten Ausgaben heute kritisiert, hat man damals mithilfe der eigenen Minister, Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Die kommen erst noch!) eifrig reingegriffen in die Schatulle „MV-Schutzfonds“. Und wir haben darüber tatsächlich im Finanzausschuss schon rege diskutiert, und immer wieder wurde das Herrn Reinhardt aufs Brot geschmiert, dass insbesondere die CDU-Minister da sich nicht zurückgehalten haben (Torsten Renz, CDU: Wo war das?) und auch nicht pandemiebedingte Dinge über den MV-Schutzfonds finanziert haben. (Torsten Renz, CDU: Das Protokoll brauch ich.) Also machen Sie sich ehrlich, bleiben Sie bitte bei der Wahrheit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die einzelnen Abgeordneten der AfD-Fraktion entschieden sich dann schließlich für eine Organklage gegen das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“. In der Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts vom 24.11. bekamen wir das Urteil in Kurzfassung. Ich zitiere daraus: „Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass die Antragsteller in ihren persönlichen Abgeordnetenrechten verletzt sind, soweit die Ermächtigung für das Finanzministerium, bis zur Höhe von 2,85 Milliarden Euro Kredite aufnehmen zu können, über die Dauer des Haushaltsgesetzes 2020/2021 hinaus fort gilt … Die Fortgeltung einer Kreditermächtigung über die Geltungsdauer eines Haushaltsgesetzes“, heißt es da, „hat im Unterschied zum Grundgesetz und zu anderen Landesverfassungen keine Rechtsgrundlage in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern.“ Und weiter heißt es: „Eine solche Fortgeltung der Kreditermächtigung verletzt das Recht der Abgeordneten, an den wesentlichen Entscheidungen zum Haushalt beteiligt zu werden“, Zitatende. Unser Verfassungsgericht kam also zu der Entscheidung, dass Abgeordnetenrechte verletzt wurden, am Haushalt beteiligt zu werden. Ich zitiere abermals aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Ferner hat das Gericht festgestellt, dass die Antragsteller in ihren Abgeordnetenrechten verletzt waren, soweit der Wirtschaftsplan des Sondervermögens ,MV-Schutzfonds‘ zwischenzeitlich lediglich der Einwilligung des Finanzausschusses bedurfte … Wegen des sehr weiten Zwecks des Sondervermögens ,MV-Schutzfonds‘ wäre ein Beschluss des Landtagsplenums über den Wirtschaftsplan erforderlich gewesen, um das Recht der Abgeordneten zu sichern, in öffentlicher Debatte durch Diskussionsbeiträge, Änderungsanträge und Abstimmung an der Entscheidung über wesentliche Haushaltsmittel mitzuwirken … Ein Ausnahmefall, in dem die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen Ausschuss zulässig ist, lag hier bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2020 auch in Ansehung der Corona-Pandemie nicht vor.“ Ich wiederhole, „nicht vor“, hat das Verfassungsgericht so festgestellt. Ein Beschluss über den Wirtschaftsplan und ein Verschieben der Debatte in den nicht öffentlichen Finanzausschuss war somit auch ein Verstoß gegen die Landesverfassung, werte Kollegen. Dies wissen wir heute alles nun per Gerichtsbeschluss ganz offiziell. Wir gehen davon aus, dass eine Normenkontrollklage – und die ist immer noch möglich – feststellen würde, dass hier ein Verfassungsbruch vorliegt. Es fehlt nur an den nötigen Mitspielern, werte Kollegen, und da appelliere ich noch mal an die anderen Oppositionsparteien, insbesondere die Wahrer von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, die CDU: Lassen Sie Ihre parteipolitisch, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ihr parteipolitisches Kalkül einfach mal hintanstehen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und setzen sich für die Verfassung, für die Landesverfassung ein! Dann wäre nämlich eine Normenkontrollklage durchaus möglich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber offensichtlich sind Sie an Parteitagsbeschlüsse gebunden und das Land Mecklenburg-Vorpommern muss da zurückstehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber auch eine andere wichtige Kontrollinstitution des Landes ging hart ins Gericht mit der Finanzpolitik. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Doppelhaushalt 2020/2021, Zitat: „Der Landesrechnungshof sieht mit Sorge, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 von ihrer erfolgreichen und konsolidierungsorientierten Finanzpolitik der vergangenen Jahre abrückt.“ Wesentliche Kennzeichen dieser Politik waren „eine moderate Ausgabenentwicklung, eine kontinuierliche Haushaltskonsolidierung zur Rückführung des Schuldenstandes und eine vorsorgliche Haushaltsplanung“. Jetzt komme ich noch zu dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds, denn auch der deckte Verstöße gegen Verfassungsrecht auf, die durch die SPD-CDU-Landesregierung und die SPD- und CDU-Fraktion (Marc Reinhardt, CDU: Ich dachte, wir haben allein regiert.) zu verantworten sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich zitiere vom Landesrechnungshof: „Die beiden Nachtragshaushaltsgesetze 2020 stellen aus Sicht des Landesrechnungshofes keine verfassungsmäßige Grundlage für Notlagenkreditaufnahmen dar. In ihnen wird weder die Kreditaufnahme im Kernhaushalt noch die Zuführung an das Sondervermögen MV-Schutzfonds korrekt dargestellt. Sie verstoßen gegen die durch die Verfassung vorgegebenen Haushaltsgrundsätze des Bruttoprinzips und der Jährlichkeit.“ Über den MV-Schutzfonds wurden also 2020 diverse kreditfinanzierte Maßnahmen umgesetzt, die nicht coronabedingt waren. Mithin liegt hier ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor, also gegen unsere Verfassung, werte Kollegen. Daher werden wir der Entlastung der Landesregierung auch nicht zustimmen. Die Entlastung des Finanzministers ist nur politischer Natur. Wir werden jedoch keine Entlastung erteilen, da unserer Ansicht nach fatal mit den Rechten der Abgeordneten und dem Geld der Bürger umgegangen wurde. Und das Zweite will ich noch mal klar herausstellen: Insbesondere die Anmaßung des Finanzausschusses, über alles außerhalb des Plenums entscheiden zu dürfen, war ein schlechtes Zeichen für die Demokratie. (Thore Stein, AfD: Genau.) In Zeiten, wo Maskenskandale und Betrügereien mit Testzentren Schlagzeilen machten, da hätte alles an kreditfinanzierter Ausgabenpolitik hier in den Landtag gemusst und nicht in den nicht öffentlichen Finanzausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Kurzum, werte Kollegen, der Entlastung, ja, der Entlastung der Landesregierung stimmen wir nicht zu für das Haushaltsjahr 2020, dem Bericht des Landesrechnungshofes natürlich schon. Wir bedanken uns noch mal dafür und ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Enrico Schult Protokoll ↗