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Katy Hoffmeister

CDU 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Kolleg/-innen! Ich darf an dieser Stelle meinen Kollegen Sebastian Ehlers vertreten, dem ich gute Genesungswünsche auf den Weg gebe. Wir freuen uns, wenn er wieder da ist! Wir reden heute über das Betreuungsrecht, ein Rechtsgebiet, in und hinter dem sich eine besonders wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft befindet. Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Betreuer benötigen oder die selbst Betreuer sind, werden in einer Vielzahl von Fällen durch die anerkannten Betreuungsvereine im Land unterstützt, und diese Anerkennung und Unterstützung wollen wir hier ausdrücklich loben. Und daher möchte ich gerne im Namen meiner Fraktion den Betreuungsvereinen und auch den Betreuern im Land ausdrücklich Danke sagen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Anerkennung durch die Politik darf sich aber nicht allein nur auf Worte beschränken. Oft hat Anerkennung auch etwas mit finanzieller Unterstützung zu tun. Und an dieser Stelle erinnern wir uns an die Haushaltsberatungen – Frau Ministerin, Sie haben das gerade getan – und man könnte sagen: Verlieren Sie sich doch nicht im Klein-Klein, sondern in dem Wesentlichen. Aber das Wesentliche ist auch, Rot-Rot wollte ursprünglich für die gesamte Querschnittsarbeit der Vereine 150.000 Euro zur Verfügung stellen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Das hätte bedeutet, dass bei den 26 Betreuungsvereinen – nehmen wir mal an, man hätte es gleichmäßig verteilt – nicht einmal 7.000 Euro pro Jahr angekommen wären. Das war damals schon absurd. In den Beratungen hat Rot-Rot unseren CDU-Antrag auf Erhöhung der Mittel zunächst abgelehnt, dann einen gleichlautenden selbst eingebracht und ihm dann zugestimmt. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das kann man so machen, aber ich bezweifle, dass das eine Art ist, die als besonders hervorragend hervorzuheben ist, sondern politische Spielchen sind. Durch die Änderung des Bundesrechts haben die Betreuungsvereine nun einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Ausstattung ihrer Arbeit. Das Bundesrecht gibt nun vor, dass dieser Anspruch im Landesrecht genauer geregelt werden muss. Ich betone noch mal: genauer geregelt werden muss! Die Landesregierung war also aufgefordert, sicherzustellen, dass es zu einer bedarfsgerechten Finanzierung kommt. Und jetzt lassen Sie mich einmal kurz zusammenfassen, wie diese Landesregierung mit der deutlichen Anforderung aus dem Bundesrecht umgegangen ist: Erstens. Es scheint, Sie haben sich gar keine Gedanken darüber gemacht, wie hoch der Bedarf überhaupt ist. Eine Bedarfsprüfung hat offenbar gar nicht stattgefunden. Zweitens haben Sie versucht, Ihre haushalterische Entscheidung in Gesetzesrecht zu packen. So kam es zu dem Gesetzentwurf, der vorsah, allen Betreuungsvereinen genau die Mittel zur Verfügung zu stellen, die Sie im Haushalt eingestellt haben – 200.000 Euro für alle. Und drittens – und so viel zum Thema Wertschätzung –: In der Anhörung der Sachverständigen kam von den Ausschussmitgliedern von SPD und DIE LINKE gar nichts, keine Wortmeldung, keine Frage, keine Erklärung, einfach nichts! Aber weil Sie damals offenbar nicht zugehört haben und keinen Erkenntnisgewinn zu verzeichnen haben, holen wir das eben an dieser Stelle mal eben nach. (Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Ich habe Ihnen gerne, ich sage Ihnen gerne, was die Betroffenen von Ihrem Entwurf hielten. Bernhard Seidl, Vorstandsmitglied der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, hat Sie eindringlich gewarnt, Zitat: „Das Land läuft Gefahr, Rechtsbruch zu begehen. Wenn das Gesetz wie vorliegt verabschiedet wird, rechnen die Wohlfahrtsverbände mit entsprechenden Klagen vor dem Verfassungsgericht.“ Tatjana Sorge, Geschäftsführerin und Justiziarin der Caritas Behindertenhilfe, brachte es anders auf den Punkt. Sie sagte: „… die erste Hausaufgabe ist tatsächlich, dass man mal guckt, was man eigentlich an Kosten braucht, und das nicht willkürlich festlegt.“ Die Landessprecherin für Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, Isabel Simon, hat die Konsequenzen Ihres Vorhabens so zusammengefasst: „Wir haben sehr viel mit kognitiv eingeschränkten Menschen zu tun, viele Menschen, die eine Alkohol-, Drogensucht haben, Altersdemenz, und da braucht man sehr viel Zeit … Ich kann dann halt nicht mehr 60 oder 70 Klienten betreuen, sondern vielleicht nur noch 30 …“ Meine Damen und Herren, ich könnte so weitermachen. Aber ich denke, es ist klargeworden, was im Rechtsausschuss zu erleben war. Das war keine Sachverständigenanhörung mehr, das war ein ohrenbetäubender Hilferuf der Betroffenen gegen die rot-rote Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und weil der Widerstand so groß war und auch wir als Opposition nicht nachgelassen haben, haben Sie am Ende einen unsäglichen Festbetrag von 200.000 Euro aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Doch wer jetzt glaubt, Sie würden mit dem Tricksen aufhören, den muss ich enttäuschen. Statt den festen Betrag ins Gesetz zu schreiben, den Sie im Haushalt für die Querschnittsarbeit vorgesehen haben, machen Sie es jetzt anders. In der Beschlussempfehlung heißt es nun, die Unterstützung wird „nach Maßgabe des Haushalts“ gewährt. Und, meine Damen und Herren, was steht im Haushalt für 2022/2023? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Oder gibt es etwa Änderungen im Nachtragshaushalt, den wir derzeit in Bearbeitung haben? Ich sehe sie nicht. Mit anderen Worten, es handelt sich um das Gleiche. Ich bitte Sie, sich unserem Antrag noch mal näher zu widmen. Ich halte das für sehr plausibel, was wir dort in unserem Änderungsantrag vorgehabt haben.

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