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Steffi Pulz-Debler

Die Linke 07.12.2022 Sitzungen 8/39

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Landesausführungsgesetz soll das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2017 auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden, und Integrationsleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen verfahrenstechnisch und finanziell neu geregelt werden. Die meisten von uns können sich darunter kaum etwas vorstellen. Dabei geht es um nichts weniger als um einen kompletten Systemwechsel einer komplexen Leistung der Eingliederungshilfe und den Hilfen zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderungen. Für und mit den Menschen mit Beeinträchtigungen sollen individuelle Teilhabepläne, sogenannte ITPs, erarbeitet werden, um ihnen Wege in die bestmögliche Teilhabe am Leben sowie eine bestmögliche Integration in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Der Mehraufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren und auch die Höhe der Landeserstattung für die Umsetzung des Bundesgesetzes waren strittig, und so hat das Landesverfassungsgericht am 19.08.2021 rückwirkend und für die Zukunft eine belastbare Kostenkalkulation von der Landesregierung gefordert und den Termin – der ist uns allen bekannt – 31.12. dieses Jahres gesetzt. Leider hat auch dieser Gesetzentwurf den Landtag zu spät erreicht, und auch bei diesem Gesetzentwurf hat meine Fraktion Korrekturbedarf angemeldet. (Torsten Renz, CDU: Okay?!) Unsere Kritik richtete sich insbesondere auf den fehlenden Datenpool, der gemeinsam erarbeitet werden sollte (Marc Reinhardt, CDU: Armutszeugnis für die Sozialministerin.) und die Grundlage für eine Steuerung des Systems bildet, sowie auf das diesbezüglich im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren und die verbundenen Sanktionsmaßnahmen. Auch die Kostenkalkulation und die bisherige Umsetzung des Gesetzes haben wir hinterfragt. Der Datenpool wird nun gemeinsam erarbeitet und die Sanktionsmaßnahmen sind bis 2026 ausgesetzt und dürften auch nicht mehr notwendig sein. Und auch bei den Finanzen wurde nachgebessert. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden auf dem Kommunalgipfel am 21. November, auch wenn dies einmal zusätzliche Arbeit und zusätzliche Ausschussberatungen für viele von uns mit, ja, mit viel zu kurzen Fristen bedeutet hat. Nunmehr ist eine gute Lösung im Interesse aller Beteiligten gefunden. Am Verfahren kann man Kritik üben, da fasse ich mir auch an die eigene Nase, am Ergebnis gibt es wenig zu kritisieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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