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Plenarprotokoll 7/102

03.02.2023 · 290 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (30)FDP (25)Die Linke (23)AfD (21)SPD (10)GRÜNE (6)fraktionslos (6)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen 102. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute hat, wie man schon an dem jetzt weggestellten Blumenstrauß hätte erkennen können, Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag Geburtstag. (Beifall im Hause) Großer Respekt, dass Sie hier diesen Tag mit uns verbringen wollen. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schubert und Herr Abgeordneter Schütze entschuldigt. Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Dienstag waren wir übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 27 und 32 heute als erste Punkte aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 7 soll heute Vormittag aufgerufen werden. Ich gehe davon aus, dass niemand widerspricht, dass dieser Tagesordnungspunkt dann bei den normalen – in Anführungszeichen – Tagesordnungspunkten als erster zum Aufruf kommen soll. Nach der Mittagspause führen wir die Wiederholung der Wahl zu Tagesordnungspunkt 28 von gestern und die Wahl zum Tagesordnungspunkt 33 durch und während der Auszählung dieser Wahlgänge wird dann die Fragestunde fortgesetzt, für die gestern ausreichend Fragen übrig geblieben sind. Gibt es Hinweise, Anträge zur Tagesordnung? Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Vielen Dank. Sie haben eben schon vorgelesen, dass wir heute doch mit einigen Abwesenheiten zu kämpfen haben und im Hinblick auf die Durchführung einer erfolgreichen und sicheren Wahl in den Punkten, die Sie vorher genannt haben, die ja eine höhere Mehrheit erfordern, beantragen wir, den Punkt 27 und 32 auf die nächste Sitzung zu verschieben.

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Dorothea Marx

Gibt es dazu eine Gegenrede? Das sehe ich nicht. Können wir so verfahren? Ich sehe allseitiges Einverständnis. Dann sind diese beiden Tagesordnungspunkte abgesetzt. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch wenn schon bei den PGFs angekündigt, so darf ich jetzt formal gern für die Parlamentarische Gruppe darum bitten, den Tagesordnungspunkt 49 – Bußgeldverfahren nach § 20a Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz aussetzen – zurückziehen zu können.

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Dorothea Marx

Den Tagesordnungspunkt 49 wollen Sie zurückziehen? Gut, das können Sie als Antragsteller jederzeit machen, da brauchen Sie nicht die Zustimmung des Hauses. Dann ist das so festgestellt. Gibt es noch weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung wie verändert festgestellt. Und wir beginnen dann mit dem TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6771 ERSTE BERATUNG Wird hier schon das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Doch, zur Begründung? Frau Ministerin Denstädt, bitte, Sie haben das Wort.

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Denstädt

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das geplante Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll für den Bereich der Justiz das Gegenstück zum E-Government-Gesetz bilden, welches nur für Verwaltungsbehörden gilt. Der Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Belange und Interessen von Justiz und Verwaltung. Er regelt dabei insbesondere, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Daten der Justiz bei Stellen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere beim Thüringer Landesrechenzentrum und bei privaten Dienstleistern, gehalten und durch diese verarbeitet werden dürfen. Er setzt dabei auch die Forderungen um, die insoweit durch den Hessischen Dienstgerichtshof für Richter aufgestellt worden sind. Gegenstand dieser Entscheidung war, ob die verfassungsrechtlich verankerte, richterliche Unabhängigkeit dadurch verletzt wird, dass der Betrieb und die Administration des EDV-Netzes für den Rechtsprechungsbereich extern bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, einer oberen Behörde der Landesfinanzverwaltung, und nicht bei den Gerichten selbst angesiedelt sind. Der Hessische Dienstgerichtshof für Richter hat diese Frage im Ergebnis verneint, aber zugleich festgestellt, dass die Zentralisierung der Datenverarbeitung insoweit nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben diese Entscheidung bestätigt. Eine mit der damaligen Lage in Hessen vergleichbare Situation besteht in Thüringen nicht. Das Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der Landesverwaltung, dem für Finanzen zuständigen Ministerium unterstellt. Gleichzeitig stellt es nach dem Thüringer E-Government-Gesetz für alle Ressorts die IT-Infrastrukturkomponenten zur Verfügung. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wird ferner erforderlich, da es der bei dem Thüringer Oberlandesgericht angesiedelten gemeinsamen IT-Stelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften zunehmend schwerfällt, die im Zuge der Digitalisierung der Justiz stetig zunehmenden Aufgaben bis zum 31.12.2025 vollständig und sachgerecht zu erfüllen. Hierzu gehört neben der Erfüllung neuer bundesgesetzlicher Vorgaben auch die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte. Wegen der aktuellen Berichterstattung in den Medien sei mir an dieser Stelle jedoch erlaubt, sehr geehrte Damen und Herren, festzustellen: Trotz der Schwierigkeiten, die wohl in der Natur eines Großprojekts liegen, ist die Thüringer Justiz auch mit der Einführung der elektronischen Akte auf einem guten Weg und im Übrigen mit anderen Bundesländern gleich auf. Und der hier in Rede stehende Gesetzentwurf wird helfen, die bestehenden Schwierigkeiten weiter zu minimieren. Näheres dazu werde ich bei Interesse gern im Fachausschuss ausführen. Ähnliche Gesetze existieren bereits in einigen anderen Ländern, der hiesige Gesetzentwurf orientiert sich am schleswig-holsteinischen IT-Gesetz für die Justiz und berücksichtigt die in Thüringen bestehenden Besonderheiten. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle vier wesentliche Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs nennen. So soll zum einen geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtliche und private Dienstleister mit IT-Aufgaben für die Gerichte und Staatsanwaltschaften beauftragt werden können. Zum Zweiten soll eine aus Praktikerinnen und Praktikern der Justiz bestehende IT-Kontrollkommission eingerichtet werden, die darüber wachen soll, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung durch die Art und Weise der Datenerhaltung nicht beeinträchtigt wird. Zum Dritten sollen die Aufgaben und Befugnisse des für die Justiz zuständigen Ministeriums und der gemeinsamen ITStelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften festgelegt werden und viertens schafft das Gesetz zudem gewissermaßen im Vorgriff auf die anstehende Neustrukturierung des Thüringer Landesrechenzentrums rechtzeitig die gesetzliche Grundlage für gegebenenfalls erforderliche Änderungen der ITStruktur der Justiz. In Summe schafft der Gesetzentwurf also die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die Digitalisierung der Thüringer Justiz konsequent weiter voranzutreiben, wovon auch rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger profitieren werden. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und danke für die Aufmerksamkeit und würde noch die Gäste auf den Rängen begrüßen, die ich vergessen habe. Entschuldigung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Schard von der Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat bereits 2017 festgelegt, dass ab 1. Januar 2026 die Akten an den ordentlichen Gerichten, den Fachgerichten und auch bei den Staatsanwaltschaften elektronisch zu führen sind und wir wissen ja auch aus verschiedenen Diskussionen, insbesondere auch im Ausschuss, dass die Gerichte auch dabei sind, sich mit diesem Verfahren zu beschäftigen. Wegen dieser gesetzlichen Verpflichtung muss eine Entscheidung getroffen werden, wie die IT-Infrastruktur der Justiz künftig ausgestaltet sein soll. Seit einigen Jahren gibt es auf verschiedenen Ebenen Zentralisierungsbestrebungen. So wurden die IT-Stellen an Gerichten und Staatsanwaltschaften zu einer beim OLG angesiedelten IT-Stelle vereinigt. Die Zusammenarbeit der Länder unter anderem bei der Entwicklung von Fachverfahren hat sich nach meinem Dafürhalten kontinuierlich verbessert. Die IT-Infrastruktur in der Justiz muss modernisiert werden, um letztlich die technischen Voraussetzungen für eine digitale Justiz zu schaffen. Neben den veralteten Fachverfahren und Textsystemen, zumindest teilweise, stellt die Implementierung des Informationssicherheitsmanagementsystems der Justiz eine neue Herausforderung dar. Wenn man sich die Alternativen zu diesem Gesetzentwurf anschaut, scheint das sogenannte Hosting, also die Aufgabenübertragung auf außerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaft stehende Dienstleister, die wirtschaftlichste, vielleicht effektivste Variante zu sein. Unter anderem wegen Sicherheitsgrundsätzen ist allerdings eine Aufgabenübertragung auf externe Dienstleister nicht voraussetzungslos möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Verfahren aus Hessen dazu geäußert und die Voraussetzungen dafür aufgezählt, dass ein außerhalb der Justiz stehender Dienstleister die IT-Infrastruktur betreiben darf. Dazu gehört natürlich und insbesondere, dass Dritte nicht auf die richterlichen Daten und auch Administratoren nur unter engen Voraussetzungen auf ebendiese zugreifen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht betont zusätzlich, dass die Einhaltung dieser Vorgaben unter Beteiligung von Richterinnen und Richtern kontrolliert werden muss. Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch diese Voraussetzungen schaffen. Danach soll zunächst konkret festgelegt werden, an wen unter welchen Voraussetzungen welche Aufgaben übertragen werden können. Außerdem soll eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehende IT-Kontrollkommission, die unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz schützen soll, geschaffen werden. Meine Damen und Herren, sobald Dritte, insbesondere im sehr sensiblen Bereich der Justiz ins Spiel kommen, ist ein außergewöhnlich hohes Maß an Achtsamkeit und Sensibilität erforderlich. Der Schutz der Verfahren und auch die Unbeeinflussbarkeit der Justiz müssen auf jeden Fall gewährleistet werden. Damit setzt sich der sehr komplexe Gesetzentwurf letztlich auch auseinander. Um hier jedoch wirklich eine fundierte Aussage und Einschätzung über diesen Gesetzentwurf treffen zu können, halte ich es für richtig und unabdingbar, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen und dort in aller Intensität zu diskutieren. Insbesondere sollte man sich im Ausschuss anschauen, wie andere Länder die IT-Strukturen der Justiz regeln. Natürlich müssen die, die damit täglich zu tun haben, in das Verfahren eingebunden werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Baum von der Gruppe der FDP das Wort.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir machen hier heute offensichtlich einen Oppositionsreigen, Herr Stefan Schard. Guten Morgen den Schülerinnen und Schülern, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Digitalisierung in der Justiz. Ich fange mit einem Zitat an – ich habe es heute früh noch herausgesucht – von George Westerman der MIT Initiative on the Digital Economy. Der sagt, wenn man Digitalisierung richtig betreibt, wird aus einer Raupe ein Schmetterling, und wenn man es nicht richtig macht, dann bestenfalls eine schnellere Raupe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind der Auffassung, dass Digitalisierung im Rechtswesen unbedingt einen Schmetterling hervorbringen sollte, aber einen mit Kettenhemd. Das können Sie sich jetzt selbst bildlich vorstellen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der fliegt dann halt nicht mehr!) Das kommt auf die Flügelstärke an, Kollegin Henfling. Gerade im Justizbereich geht es – wie überall – um das Thema „Datensicherheit“. Das heißt, wie sicher sind eigentlich die Daten, die wir haben? Da muss ganz extrem darauf geachtet werden. Wir haben im Justizbereich noch ein paar mehr Indikatoren, die zu berücksichtigen sind, damit sichergestellt wird, dass das Gerichtswesen, dass das Rechtswesen so weiter funktionieren und unabhängig agieren kann, wie es das tun sollte und wie es verfassungsrechtlich verbrieft ist. Kollege Schard hat schon ein paar Punkte angesprochen. Es geht an ganz vorderster Stelle darum, dass die Richter weiter unabhängig agieren können. Das heißt an der Stelle auch, dass sie vor allem unabhängig von der Exekutive, von der Regierung, agieren können. In dem Moment wird ein öffentlicher Dienstleister, der Server zur Verfügung stellt, der Administration gewährleistet, automatisch zu einem externen Dienstleister, weil er möglicherweise, gegebenenfalls Zugriff auf Daten hat, die eigentlich in den Bereich der richterlichen Unabhängigkeit gehören. Deswegen ist es richtig, dass in dem Gesetzentwurf kein Unterschied zwischen privaten Dienstleistern und öffentlichen Dienstleistern gemacht wird. Allerdings haben wir einen bzw. zwei Kritikpunkte bezüglich der Frage, welcher Zugang zu welchen Daten von welchen Stellen erlaubt wird. Wir freuen uns auf eine Diskussion im Ausschuss dazu. Ein Punkt, der uns, sagen wir mal, relativ weit vorn aufgefallen ist, ist die Frage, über welche Daten wir im Justizbereich eigentlich reden. Sind das tatsächlich nur Bilder und Texte oder reden wir auch über Videodateien und über Audiodateien? Die sind in den Definitionsbereichen nicht enthalten. Bei den Zugängen zu Daten würden wir uns an manchen Stellen ein bisschen eine konkrete Darstellung wünschen, was die Abgrenzung angeht, was Dienstleister tun dürfen und nicht tun dürfen. Wo wir ziemlich klar sind, ist, dass alles, was mit konkreter Administration von Daten zu tun hat, unbedingt in der ITStelle der Gerichte bleiben muss. Das heißt, dass wir von außen, sei es über das Landesdatennetz oder über private Dienstleister, wirklich nur die Infrastrukturadministration ermöglichen. Es sollte also niemandem außerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften die Möglichkeit gegeben werden, auf Dokumente zuzugreifen, die für die richterliche Entscheidungsfindung von Relevanz sind. Man kann dazu noch ganz viel ausführen. Da ich nur 5 Minuten Redezeit habe, macht es hier keinen richtigen Sinn. Geben Sie mir noch einen Punkt, über den wir gern sprechen würden. Das ist das Thema mit der Kontrollkommission. Die Kontrollkommission wird zusammengesetzt – für die Besucher oben – aus – ich nenne es mal – IT-affinen Richtern und Staatsanwälten, die quasi im Nachgang kontrollieren, ob all das, was wir in dem Gesetz festlegen, auch so eingehalten wurde. Wir würden uns wünschen, dass die vielleicht schon frühzeitiger in den Prozess mit eingebunden werden, zum Beispiel bei der Frage, welche Vereinbarung zwischen den Gerichten und den Dienstleistern bzw. zwischen dem Ministerium und den Dienstleistern geschlossen wird, um frühzeitig eingreifen zu können, wenn möglicherweise Sicherheitsprobleme auftauchen. Mehr dazu dann am besten im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sesselmann von der Fraktion der AfD.

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Robert Sesselmann AfD

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir reden heute über das Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Herr Schard von der CDU hat es bereits erwähnt: Bereits 2017 hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass ab 1. Januar 2026 die Gerichte und Staatsanwaltschaften eine elektronische Akte vorhalten müssen. Wir haben 44 Gerichte in Thüringen und von 44 Gerichten haben gerade einmal 9 Gerichte – also mit Einbeziehung der Staatsanwaltschaft – die elektronische Akte. Ich habe mich gestern bei einem Kollegen von mir noch mal versichert, wie das denn in Thüringen beim Oberlandesgericht ist, die ja über die elektronische Akte verfügen, ob denn die Korrespondenz mit den Rechtsanwälten bereits elektronisch funktioniert. Da wurden meine Erfahrungen letzten Endes bestätigt: Es gibt in Thüringen keine elektronische Korrespondenz zwischen den Anwälten, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft. Das ist traurig. Und ich bin froh, dass wir jetzt eine Justizministerin haben, die genau aus diesem Bereich kommt und die diese Sache jetzt zur Chefsache macht. Ich freue mich, dass sie aus der Polizei kommend sich hier dieser Sache annimmt, denn das ist wichtig. Frau Ministerin Denstädt hat den Erfahrungsschatz, den wir brauchen. Sie ist als Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft im repressiven, also im Strafverfolgungsbereich tätig gewesen. Damit weiß sie genau, wie das ist, wenn man Beiakten anlegen muss als Kommissar, wenn man verschiedene Aktensysteme betrachten muss, wenn dann immer Hudelei besteht zwischen der Polizei, zwischen der Staatsanwaltschaft. Das Ganze kann man ein bisschen abkürzen, wenn man letzten Endes von der Papierakte auf die elektronische Akte umswitcht. Das macht die Arbeit einfacher. Vielleicht ein ganz kleines Beispiel am Rande: Wenn Sie als Rechtsanwalt unterwegs sind – ich mache das ja noch gelegentlich –, da ist es so, wenn Sie eine Akteneinsicht beantragen, dann wird Ihnen die Akte in Papierform zur Verfügung gestellt. Da sind kleine Schnipselchen dabei. Wenn Sie vom Bundesgerichtshof eine Akte kriegen, dann kriegen Sie drei solcher Stapel, da brauchen Sie drei Tage, um so eine Akte zu kopieren. Das heißt, im Endeffekt ist es absolut uneffektiv. Eine elektronische Akte, die Sie als PDF-Dokument bekommen, ist weitaus einfacher zu händeln, Sie sparen Zeit, und auch die Verwaltung spart Geld, Frau Denstädt. 1 bis 5 Millionen Euro – darüber reden wir –, das sind allein die Portokosten, die gespart werden, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die elektronische Akte umswitchen. Herr Schard hat es schon gesagt, hier geht es um viele Fragen. Dieses Gesetz ist notwendig, wir brauchen diese Ermächtigungsgrundlage, wenn wir etwas auslagern im IT-Bereich. Die Frage ist aber auch, Frau Ministerin, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In Ihrer Einbringung haben Sie – das ist natürlich eine Sache, die wir im Ausschuss beraten müssen – nichts zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gesagt. Wir müssen uns natürlich zunächst einmal mit der Frage beschäftigen: Müssen wir auslagern? Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Wenn das abgeklärt ist, dass ausgelagert werden muss, dann bedarf es dieses Gesetzes, denn wenn die IT-Stellen und das Landesrechenzentrum in der Lage sind, diese Aktenführung selbst zu gewährleisten, dann brauchen wir das nicht an Dritte herauszugeben. Aber Sie haben recht – Herr Schard hat es angesprochen –, es gibt das gemeinsame Mahngericht von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für uns Anwälte ist das eine wunderbare Sache, dass Sie die Mahnverfahren relativ schnell elektronisch machen können. Früher, wenn Sie einen Mahnbescheid gemacht haben und der Rechtspfleger mit Ihnen nicht einverstanden war, haben Sie so einen Mahnbescheid dreimal drucken müssen, heutzutage haben Sie eine interne Prüfung durch diese Elektronik. Das ist eine wunderbare Geschichte. Das gemeinsame Mahngericht sitzt in Barby in Sachsen-Anhalt. Das heißt, dort wird es zentral über Dataport betrieben. Das wäre auch noch mal eine interessante Option, da habe ich auch noch nichts gehört, Frau Ministerin, zur Frage, inwiefern wir auf Dataport zurückgreifen können. Dataport ist die Anstalt des öffentlichen Rechts, die genau das betreibt, die also dieses Rechenzentrum in Barby unterhält. Das ist ein Zusammenschluss in Form eines Staatsvertrags der Länder Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt unter anderem und da ist die Frage, ob man diese Sache, wenn man sowieso schon das Mahnverfahren über Dataport laufen lässt, auch an einen zuverlässigen Anbieter ausgliedert, nämlich die Firma Dataport. Aber das sind letzten Endes Fragen, meine Damen und Herren, die kann man im Ausschuss noch einmal näher betrachten. Ansonsten ist bereits vieles gesagt worden, viel Richtiges gesagt worden, die Voraussetzungen sind benannt worden, weshalb so ein Gesetz geschaffen werden muss. Ich denke, wichtig ist für uns, dass wir uns zu diesen Fragen; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Dataport – also Auslagerung an einen IT-Dienstleister, der auch Ahnung hat –, im Ausschuss unterhalten. Wir werden einer Ausschussüberweisung deshalb zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne. Es ist richtig, es ist schon vieles gesagt worden zum Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. In der Tat ist das ein Stück weit – ich will nicht sagen – revolutionär, aber ein bisschen schon, weil es tatsächlich in der Praxis so ist, dass wir gerade in Gerichten noch sehr intensiv mit ganz viel „Papier“ betraut sind. Mit der Einführung der elektronischen Akte soll sich das ja Schritt für Schritt ändern. Natürlich gilt es dann auch, darüber zu sprechen, wie wir hier bestmögliche Sicherheit, vor allem auch Datenschutz etc., gewährleisten können. Insofern ist es an der Zeit, dass es dieses Gesetz gibt, was wir erst mal ausdrücklich begrüßen, da in der Justiz Datenverarbeitung über Medien der Informations- und Kommunikationstechnik auch immer mehr – zum Glück – zum standardisierten Arbeitsmittel wird. Bisher jedoch wurde die Haltung von Daten und elektronischen Dokumenten für Gerichte und Staatsanwaltschaften dezentral organisiert. Das heißt, das hatte man tatsächlich immer an den einzelnen Gerichtsstandorten. Genau hier setzt das neue Gesetz an und setzt damit auch die Zentralisierungsbestrebungen entsprechend der Landesstrategie um und soll außerdem auch die Zusammenarbeit der Länder verbessern. Das Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer Handlungsgrundlage, um die stetig zunehmende Datenfülle im Rahmen der Digitalisierung tatsächlich auch zu bewältigen. Zu den damit einhergehenden Herausforderungen gehören einerseits – ich sage es mal so, das nennen wir jetzt immer Herausforderungen – begrenzte personelle Ressourcen, das muss man sehr deutlich sagen, und die parallele Umstrukturierung des zentralen IT-Dienstleisters, nämlich vom Thüringer Landesrechenzentrum – hier will ich noch einmal betonen, das Thüringer Landesrechenzentrum ist nicht Teil der Justiz, sondern das ist ein externer Dienstleister und deswegen muss man auch hier sehr genau hinschauen, was wo wie organisiert wird – sowie andererseits die gleichzeitige Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bzw. der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspflege. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll lediglich der abstrakte Rahmen geschaffen werden. Auch wir beantragen selbstverständlich eine Überweisung an den Justizausschuss, um dort weiter intensiv über das Gesetz zu beraten, und – ich habe Herrn Schard auch so verstanden – auch eine umfangreiche Anhörung von Expertinnen selbstverständlich dazu stattfinden zu lassen, um tatsächlich den Bedarf festzustellen. Ich finde auch die Idee von Herrn Schard, länderübergreifend noch einmal zu gucken, wie das eigentlich in den einzelnen Bundesländern geregelt ist – wir haben ja gehört, dieser Gesetzentwurf orientiert sich am schleswigholsteinischen Modell, aber es gibt ja auch noch andere – wirklich gut, genauso natürlich auch die Frage, um welche Daten es eigentlich genau geht. Franziska Baum hat es ja gefragt. Selbstverständlich gibt es auch Video-/Audio-Dateien, über die müssen wir auch sprechen, gerade mit Blick auf Digitalisierung. Wir sehen unter Umständen übrigens auch selbst noch Änderungsbedarfe am Gesetz. Ich will mal ein paar Punkte benennen, wo wir glauben, dass wir einfach darüber diskutieren müssen, ob und wie wir das lösen können. Insbesondere legen wir Wert auf eine Anschlussfähigkeit nach außen, indem zum Beispiel Schnittstellen eingebunden werden. Was meine ich damit? Ich meine damit zum Beispiel die Polizei, die Staatsanwaltschaft – da muss man sehr genau schauen, ob und wie das gelingen kann –, denn es sind sehr sensible Daten, über die wir reden. Die Grundlage des Gesetzes sind die ausgeurteilten Forderungen des Hessischen Dienstgerichtshofs für Richter aus dem Jahr 2010, die sich jedoch teilweise auch mit den Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung decken. Der Schutz der Justiz soll natürlich auch durch EDV-Maßnahmen gewährleistet werden, so müssen beispielsweise Zugriffe von außen verhindert, aber auch Lücken geschlossen werden. Fehler können wir uns hier nicht leisten, denn es geht um extrem sensible Daten. Das Ziel soll jedenfalls sein, dass wir auf diesem Weg eine gemeinsame rechtssichere Grundlage für die Inanspruchnahme von Ressourcen der Exekutive, also sprich zentralen IT-Landesdienstleistern oder anderen externen Dienstleistern im sensiblen Bereich der richterlichen Unabhängigkeit wahren. Das Stichwort „Gewaltenteilung“ sei hier noch einmal genannt. So stärken wir die Justiz und tragen auch dazu bei, sie im Zusammenhang mit der Digitalisierung weiter zukunftsfähig zu machen. Ich freue mich dazu auf die Beratung im zuständigen Ausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor – doch, Herr Sesselmann noch einmal.

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Robert Sesselmann AfD

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Meine Damen und Herren, ich möchte mich kurzfassen. Eins ist wichtig, dieses Online-Zugangsbzw. dieses wichtige Gesetz, das der Bundesgesetzgeber 2017 auf den Weg gebracht hat, das ist jetzt mittlerweile sechs Jahre her und die Landesregierung hat es bisher versäumt – das muss man hier noch einmal ganz eindeutig und klar hervorheben, sechs Jahre sind vorbei. Zum 01.01.2026 muss die elektronische Akte vorliegen, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, da ist nicht mehr viel Zeit. Sie müssen die Sache zur Chefsache machen und das ist wichtig. Sachsen-Anhalt, nur ein kleiner Hinweis am Rande, hat bereits am 21.05.2021, in der letzten Legislaturperiode, dieses Gesetz, ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht. Das heißt, da sieht man mal, wie weit Thüringen jetzt zurückliegt. Thüringen muss aufpassen, dass es nicht wieder im Bereich der IT die rote Laterne gewinnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Gibt es weitere Redewünsche? Das sehe ich nicht. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Koalition will nicht mitstimmen? Ausschussüberweisung? Ich frage nur noch mal. Gut. Ich habe eben keine Hand gesehen. Ja, dann ist das – glaube ich – mit Stimmen des ganzen Hauses beschlossen. Es sei denn, es gäbe Gegenstimmen? Oder Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig wunschgemäß so überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6269 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Bitte.

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Dieter Laudenbach AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Gleichwertige Lebensbedingungen im ländlichen Raum, dieses Ziel eint uns alle. Wir sind froh darüber, dass es gelungen ist, in den kleineren Gemeinden mit 24-Stunden-Dorfläden eine wohnortnahe Nahversorgung zu sichern. Nun ist es so, dass Gutes auch rechtssicher ausgestaltet werden muss, um dauerhaft zu bleiben. 24-Stunden-Dorfläden werden von der Rechtsprechung auch als begehbare Warenautomaten bezeichnet. Sie sind nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern auch die ganze Woche über zugänglich, das heißt, auch an Sonn- und Feiertagen. Natürlich werden diese Sonn- und Feiertagsgeschäfte auch mit Frischwaren bestückt. Leider sieht das derzeit geltende Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz in der Fassung seiner letzten Änderung vom 26. März 2019 hierfür keine Ausnahmetatbestände vom Verbot öffentlicher gewerblicher Tätigkeiten an Sonnund Feiertagen vor. Dies mag vielleicht auch daran liegen, dass es 2019 noch keine 24-Stunden-Dorfläden gegeben hat. So bin ich meinem Kollegen Torsten Czuppon sehr dankbar, dass er hier mit seiner Kleinen Anfrage in Drucksache 7/3221 vom 25. April 2022 zur Aufklärung der Rechtslage beigetragen hat. (Beifall AfD) Wie aus der Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 31. Mai 2022 hervorgeht, ist ein gewerblicher Betrieb von begehbaren Selbstbedienungsautomaten für Lebensmittel und andere Waren nach dem Thüringer Feiertags- und Gedenktagsgesetz an Sonn- und Feiertagen verboten. Dies bedeutet, dass 24-Stunden-Dorfläden nach derzeit geltender Rechtslage an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen, was in Thüringen zum Glück so nicht umgesetzt wird. Wir wollen jedenfalls nicht, dass sich bei 24-Stunden-Dorfläden dasselbe Drama wie bei einem Blumenmarkt in Schönstedt im Unstrut-Hainich-Kreis abspielt. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die 24-Stunden-Dorfläden als begehbare Warenautomaten in den Ausnahmekatalog des § 4 Abs. 3 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes aufnehmen. Es ist Zeit dafür. Wir stehen für Recht und Ordnung – Gutes bewahren und rechtssicher machen, das ist das Gebot. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Vielen Dank. Dann darf ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kemmerich von der Parlamentarischen Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, sehr verehrte Zuschauer auf der Tribüne, gestern haben wir über die Situation im Einzelhandel diskutiert. Hier kommen wir zu einer Realität, die geschaffen worden ist, die notwendig ist, um die Versorgung auf dem Land sicherzustellen, nämlich das Angebot von 24-Stunden-Geschäften, die in der Regel ohne Personal auskommen. Natürlich besteht die Aufgabe in diesen Geschäften, die Warenvorräte aufzufüllen und auch für Ordnung zu sorgen. Es ist eine notwendige Institution, um auf dem Land und in ländlichen Regionen eine gesicherte Versorgung zu gewährleisten, aber natürlich mit gewissen Haken und Ösen. Was will die AfD mit ihrem Gesetzentwurf? Es geht darum, das Auffüllen der begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen zu erlauben. Tagund-Nacht-Dorfläden haben aus wirtschaftlichen Gründen rund um die Uhr geöffnet. Das Ziel ist richtig, der Gesetzentwurf ist trotzdem nicht zustimmungsfähig, weil § 4 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes explizit auf Arbeitsverbote und Ausnahmen abstellt. Die Änderung der AfD beschreibt jedoch keine Arbeit oder Tätigkeit, sondern einen Ort bzw. Gegenstand. Daher ist das mit der Regelungssystematik nicht vereinbar. Auch ist kritisch zu sehen, unter welcher Definition der ländliche Raum zusammenzufassen ist. Es gibt Leute, die sagen, in Thüringen ist fast alles ländlicher Raum; damit treffen sie auch oftmals unseren Zeitgeschmack. Abgesehen von Abgrenzungsschwierigkeiten zum nichtländlichen Raum fehlt für die damit verbundene Ungleichbehandlung eine nachvollziehbare Begründung. Zudem ist das größere Problem des Gesetzentwurfs, dass die Regelung im Widerspruch zum ausdrücklichen Verbot in § 4 Abs. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz steht. Während dieser Schutzzeiten nach Abs. 1 ist auch das gewerbliche Anbieten von Waren an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Das ist die Norm. Das genannte Gerichtsurteil des VG Freiburg im Breisgau bezog sich auf die Ladenöffnungszeiten des Landes Baden-Württemberg, den damaligen § 3a, welcher ausschließlich auf Verkaufsstellen abstellte und daher für eine generelle Einordnung des Betriebs begehbarer Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen nicht einschlägig war. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Vielen Dank. (Unruhe AfD) Als nächster Rednerin erteilte ich Frau Abgeordneter Güngör von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer hier live bei uns im Landtag und am Livestream! Der Gesetzentwurf der AfD sieht vor, das Thüringer Feierund Gedenktagsgesetz für Warenautomaten auszusetzen bzw. ganz konkret diese in den Ausnahmenkatalog aufzunehmen. Wir befassen uns hier immer wieder mit Anträgen zur Thematik „Sonn- und Feiertagsöffnungen“. Wir haben gestern erst den üblichen Angriff auf unser Ladenöffnungsgesetz pariert. Lassen Sie mich zunächst auf die bestehenden Strukturen von Warenautomaten eingehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Verkaufsläden in Thüringen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein, und im Fall der Warenautomaten können diese eben auch jetzt schon 24 Stunden geöffnet sein, außer an Sonn- und Feiertagen. Schon jetzt ist die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit dieser Warenautomaten fast rund um die Uhr gegeben. Dann gibt es auch noch freistehende Warenautomaten, also Warenautomaten, die ohne abgeschlossenen Eingangsbereich zugänglich sind. Die können bereits jetzt an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Betrieben werden – und darauf kommt es jetzt an –, heißt eben nicht, dass an diesen Tagen eine Bestückung erfolgen darf oder erfolgen muss, denn das ist offensichtlich eine andere Ebene, wenn ich sage: Nein, genau an den Tagen sollen Arbeitnehmerinnen eben nicht dafür sorgen, dass wieder frische Waren da sind, sondern, dann müssen die Produkte eben auch einen Tag stehen können. Es existiert bisher keine bundeseinheitliche Rechtsprechung hinsichtlich des Betriebs von solchen Warenautomaten, was für mich vor dem Hintergrund der Pandemie erst mal logisch ist, weil in der Zeit sehr viel Neues an Automaten oder an Verkaufsvarianten ausgetestet wurde, aus dem Boden gesprossen ist, die eben auch den großen Vorteil hatten, dass man Abstand wahren kann, dass bestimmte Hygienevoraussetzungen anders erfüllt werden. Bevor also jetzt weitere gesetzgeberische Schritte durchgeführt werden sollen, müssen wir erst mal in einen rechtlichen Abstimmungsprozess mit den anderen Ländern gehen, um gegebenenfalls dann abgestimmt reagieren zu können, sofern wir einen Handlungsbedarf sehen. Ganz ehrlich, Sie als Zuschauerinnen und Zuschauer fragen sich jetzt vielleicht: Okay, warum will die AfD einen potenziellen dritten Schritt gehen, bevor geklärt ist, ob wir überhaupt einen ersten Schritt gehen müssen? Das ist ganz leicht zu beantworten und ganz üblich. Die AfD will sich hier in gewohntem Stil als Retterin des ländlichen Raums gerieren, verpasst aber den Kern der eigentlichen Problematik und verpasst es sogar – Kollege Kemmerich hat bereits darauf hingewiesen –, zu definieren, was eigentlich ein ländlicher Raum oder – Zitat – „ländlich geprägte Räume“ sein sollen. Sind das 1.000 Einwohner, sind das 5.000 Einwohnerinnen? Das ist völlig unklar, und so etwas müsste in einem Bundesland wie Thüringen dann auch durchaus geregelt werden. Der vorliegende Antrag der AfD ist damit sachlich ungenau und nicht geeignet, um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Betrieb von Warenautomaten denn jetzt eigentlich im Regelungsbereich des Feier- und Gedenktagsgesetzes liegt. Mir ist es wichtig, gerade vor vom Hintergrund der gestrigen Plenardebatte noch mal deutlich zu machen, dass immer dann, wenn hier im Thüringer Landtag Arbeitnehmerinnenrechte auf so eine platte Art und Weise infrage gestellt werden, wir als Linke betonen, dass eine Aufweichung des Thüringer Feierund Gedenktagsgesetzes eben auch eine Aushöhlung des Artikels 140 im Grundgesetz ergeben würde, und das ist der verfassungsrechtliche Schutz des Sonn- und Feiertages. Es braucht eben mal einen Tag ohne Geschäftigkeit mit Zeit für Familie, mit Zeit für Freunde, mit Ruhe. Und wer noch unsicher ist, was es für weitere gute Gründe gibt, dem rate ich mal, sich dazu die Thüringer „Allianz für den freien Sonntag“ anzugucken, da gibt es noch mehr gute Gründe, warum man eben nicht an jedem Tag alles kriegen muss und auch nicht an jedem Tag arbeiten können muss. Deswegen spreche ich mich im Namen der Koalition dafür aus, dass wir diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Laudenbach von der AfD-Fraktion das Wort. Wollen Sie noch mal? – Sicher. Das war ja nur Einbringung. Das ist jetzt der normale Redebeitrag.

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Dieter Laudenbach AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Förderrichtlinie zur Errichtung dieser Automaten ist geregelt, wo die Automaten aufgestellt werden dürfen, Frau Güngör. Ich komme zurück auf meine Einbringungsrede zu unserem Gesetzentwurf. Damit habe ich eigentlich schon alles ausgeführt, was es zum Gesetzentwurf zu sagen gibt. Es geht schlichtweg um die Rechtmäßigkeit des Betriebs von 24-Stunden-Dorfläden in unseren Gemeinden. Dabei ist die Frage zu klären, ob wir deren Betrieb an Sonn- und Feiertagen gesetzlich legalisieren oder mit kostenpflichtigen Ausnahmeregelungen nach § 7 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes neue Bürokratiemonster bei den Gemeinden und den Verwaltungsgemeinschaften schaffen wollen. Die gilt es hier, politisch zu diskutieren – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall AfD) Derzeit bestehen in Thüringen bereits mehr als 20 Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden oder befinden sich in der Errichtung, wobei noch weitere folgen werden. Das ist gut so für den ländlichen Raum. Solche Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden haben im Regelfall aus wirtschaftlichen Gründen heraus auch sonn- und feiertags geöffnet. Sie fallen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Freiburg – Urteil vom 17. Januar 2013 – als begehbare Warenautomaten nicht unter die Bestimmungen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, wohl aber unter die des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes, wie es sich aus der Antwort der Thüringer Landesregierung vom 31. Mai auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Czuppon vom 25. April ergibt. Dort wird nun einmal ausgeführt, dass ein gewerblicher Betrieb von begehbaren Selbstbedienungsautomaten für Lebensmittel und andere Waren nach dem Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verboten ist. Das ist die Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden. Das zuständige Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat wohl das Thüringer Feierund Gedenktagsgesetz übersehen. (Beifall AfD) Das kann ja wohl mal passieren. Ungeachtet dessen liegt es doch auf der Hand, dass für 24-Stunden-Dorfläden auch sonn- und feiertags in Einzelfällen ein Beschicken mit Frischwaren, vor allem von Bäcker- und Konditoreiwaren, notwendig ist. Gerade 24-Stunden-Dorfläden brauchen auch den Umsatz an Sonn- und Feiertagen, um einigermaßen wirtschaftlich bestehen zu können. Da beißt die Maus keinen Faden ab – wie es so schön heißt. Lassen Sie uns mit gesetzlich klaren Regelungen den Bestand von 24-Stunden-Dorfläden als begehbare Warenautomaten über alle Parteigrenzen hinweg langfristig auch wirtschaftlich für den ländlich geprägten Raum sichern. Daher bitte ich nochmals um Zustimmung und um Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den hierfür zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion.

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Martin Henkel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer am Live ­ stream und auf der Tribüne, die Versorgung mit Le ­ bensmittel und Waren des täglichen Bedarfs ist n ein ganz zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und gerade in vielen Orten im ländlichen Raum ist diese Versorgung durch Läden vor Ort eben nicht mehr gegeben. Das liegt in der Hauptsache daran, dass diese kleinen Läden zu wenig Umsatz errei ­ chen, um wirtschaftlich betrieben werden zu kön ­ nen. Eine gute Lösung hierfür, um trotzdem Ange ­ bot vorhalten zu können, sind die sogenannten e 24-Stunden-Dorfläden, die weitestgehend ohne Personal betrieben werden, also man geht in den Laden rein mit der Karte, man nimmt sich die Ware, scannt die selber ein und bezahlt dann wiederum auch mit Karte. Lediglich zum Befüllen der Regale irgendwann unter der Woche braucht es Personal. Das ist eine Lösung, die wir als CDU hier vorangetrieben haben. In den vergangenen zwei, drei Jahren, haben wir dafür gesorgt, dass hierfür Fördermittel zur Verfügung stehen und dass diese Läden im ländlichen Raum entstehen. Das ist auch notwendig, gerade in Bereichen, wo die Menschen eben nicht flexibel sind oder wo die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV nicht gegeben ist und wo man eben nicht mal schnell in die nächstgelegene größere Stadt fahren kann, um einzukaufen. Und wie miserabel wir in Thüringen aufgestellt sind beim Thema „ÖPNV“, gerade im ländlichen Bereich, hat ja auch der gestrige Antrag von Rot-Rot-Grün zum Thema „ÖPNV/Bus-Bahn-Pakt“ gezeigt. Das ist ja eine Dokumentation dessen, dass wir hier im ländlichen Raum sehr schlecht aufgestellt sind. Deshalb sind gerade diese Läden wichtig für den ländlichen Raum. Wir haben jetzt eine Situation, vor der wir stehen, die AfD hat diese im Antrag beschrieben, wo man nicht genau rechtssicher ist, wo es unterschiedliche Auffassungen zum Betrieb dieser Automaten gibt, und über diese wollen wir sprechen. Sehr geehrte Damen und Herren, begehbare Warenautomaten werden oftmals auch unter dem Konzept des 24-Stunden-Ladens gestaltet. Denn jeder kann, wie eben schon gesagt, mit seiner Karte reingehen und sich selber die Waren entnehmen und auch selber bezahlen. Da keine Arbeitnehmer anwesend sind, wird auch deren Schutz hier überhaupt nicht tangiert. Deshalb wäre es auch widersinnig, wenn diese Einrichtungen in ihrer Öffnung rechtlich beschränkt wären. Technisch ist es möglich, sie 24 Stunden an sieben Tage die Woche zu betreiben. Dann ist es wirklich irre, den Zugang an Sonn- und Feiertagen hier jetzt zu sperren. Da gab es eben eine Diskussion, wo man sagt, da muss Personal her. Nein, an Sonn- und Feiertagen brauche ich da kein Personal. Das Personal brauche ich die Woche über zum Befüllen, ansonsten brauche ich kein Personal. Das ist auch eine Frage der Lebensqualität im ländlichen Raum. In den Städten habe ich Tankstellen, die Tankstellenshops sind am Sonntag betrieben, da ist Personal drin. Wenn Sie in Erfurt in den Bahnhof gehen, da sind sämtliche Läden auch am Sonntag verfügbar mit Personal. Das ist okay. Aber im ländlichen Raum, wo es eine technische Möglichkeit gibt, einkaufen zu gehen, die Menschen mit Gütern zu versorgen, will man denen das verwehren, weil man aus welchen Gründen auch immer sagt, das geht nicht. Wir sind der Auffassung, dass das absurd ist. Damit zurück zum Gesetzentwurf der AfD: Die AfD will begehbare Warenautomaten und damit die Basis der übrigens auf unsere Initiative entstandenen 24-Stunden-Dorfläden in den Ausnahmekatalog für Verkaufsstände an Gedenk- und Feiertagen aufnehmen, um deren Betrieb rechtssicher zu machen. Wenn das Problem tatsächlich so besteht, also tatsächlich eine mangelnde Rechtssicherheit dieser Einrichtungen vorhanden ist, dann sollte diese Änderung auch erfolgen. Fraglich ist aber, ob es wirklich ein Problem gibt. Dass hierzu verschiedene Rechtsauffassungen bestehen, haben wir eben gehört. Die AfD hat von der Anfrage an die Landesregierung, an das Ministerium berichtet, wo gesagt wird: Ja, hier besteht ein Verbot. Kollege Kemmerich hat eine andere Rechtsauffassung beschrieben. Wir selber hören auch, dass es selbst in den Ministerien unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Schauen wir in das Gesetz, es ist fraglich, ob das Problem wirklich besteht. Denn Warenautomaten sind unauffällig zu betreten und es ist kein Personal anwesend und könnte dadurch grundsätzlich nicht von § 4 des Feiertagsgesetzes erfasst sein. In § 4 Abs. 1 steht, dass es im Kern um die Arbeitsruhe geht. Diese Arbeitsruhe ist definitiv gegeben. In Absatz 2 wird benannt, dass es um öffentlich bemerkbare Tätigkeiten geht, diese sind auch verboten. Jetzt ist die Frage: Ist das eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit? Dazu gibt es scheinbar unterschiedliche Auffassungen. Wir sagen, man könnte auch sehen, dass beides eben nicht zutrifft und dann wäre das Problem aus der Welt. Aber da es nicht sicher ist, erscheint es sinnvoll. Sie haben eine Frage?

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Aust?

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Martin Henkel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Na klar.

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René Aust AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Herr Henkel, vielen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Sie haben gerade eben selbst ausgeführt, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen gibt. Wäre es da nicht sinnvoll, diese unterschiedlichen Auffassungen auch im Ausschuss zu besprechen? Vielen herzlichen Dank.

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Martin Henkel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Da stimme ich Ihnen zu, das ist auch unsere Auffassung, das wäre auch unser Vorschlag. Wir haben uns dahin gehend geeinigt, dass die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, für uns nicht zustimmungsfähig ist, weil der Rechtszustand eben noch ungeklärt ist. Wir halten es aber für absolut notwendig, darüber zu sprechen, und es ist geeignet, das Thema im Ausschuss weiter zu behandeln. Würden Sie den Vorschlag unterbreiten, das Thema an den Ausschuss zu überweisen, werden wir das unterstützen, da gehört es hin. (Beifall AfD) (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE) Was hat das mit Rechtskenntnis zu tun, Herr Bilay? Das erschließt sich mir nicht. Wir haben hier eine ganz rationale Abwägung. Hier geht es um die Versorgung von Menschen im ländlichen Raum, hier geht es um 24-Stunden-Dorfläden. Diese Läden sind das Kind der CDU. Wir haben dafür gekämpft, dass Geld dafür in den Haushalt eingestellt wird. (Beifall CDU, AfD) Ihr Ministerium, das SPD-Ministerium, hat die Richtlinie ein Dreivierteljahr liegen lassen, Sie wollten – das Finanzministerium wollte das Geld für die Dorfläden nicht mit ins nächste Jahr übernehmen – die Dorfläden nicht. Es geht einzig und allein um die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum. (Unruhe DIE LINKE) Das hat nichts mit Ideologie zu tun. (Beifall CDU, AfD) Hören sie doch mal auf, die Ideologie immer hier reinzunehmen! Sehr geehrte Damen und Herren, die Position der CDU ist klar benannt, wir tun was für die Menschen im ländlichen Raum, wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und ländlichem Raum haben und wir wollen die Sachen ideologiefrei besprechen und deshalb plädieren wir für eine Überweisung an den Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt nicht mehr. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Götze vom Ministerium für Inneres und Kommunales, das für das Feiertagsrecht zuständig ist, bitte schön.

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Götze

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion beabsichtigt, begehbare Warenautomaten auch an Sonn- und Feiertagen betreiben zu dürfen. Dies soll der Bevölkerung in sogenannten ländlich geprägten Räumen Thüringens die Nachfrage nach Waren erlauben, wo wohnsitznahe Supermärkte und Discounter fehlen. Aktuell können in Thüringen, das hatten meine Vorredner bzw. Vorrednerinnen schon ausgeführt, alle Verkaufsläden von montags 0.00 Uhr bis samstags 20.00 Uhr geöffnet haben. Hierzu zählen neben einzelnen Produktautomaten und Abholstationen selbstverständlich auch die begehbaren Warenautomaten, also in diesen Zeiträumen haben wir kein Problem. Mit der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden explizit Tagund-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden in ländlich geprägten Räumen Thüringens gefördert. Damit wurden – und auch das wurde schon ausgeführt – große Anstrengungen unternommen, gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat Thüringen zu erzielen. Das ist auch das übergeordnete Ziel der Förderrichtlinie und ein erklärtes politisches Handeln der Landesregierung. Die Landesregierung geht davon aus, dass für definierte begehbare Warenautomaten das Thüringer Ladenöffnungsgesetz nicht gilt. Soweit die begehbaren Warenautomaten ohne Personal betrieben werden, sind die Regelungen des Thüringer Feierund Gedenktagsgesetzes zu beachten – erst mal ganz allgemein. Hierzu ist Folgendes auszuführen: Öffnungszeiten für Supermärkte und Einkaufsläden jeder Art gelten danach nicht unbegrenzt, denn das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz dient dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. An diesen Tagen sollen grundsätzlich jegliche Geschäftstätigkeiten, insbesondere die Verrichtung abhängiger Arbeit ruhen, damit jeder Mensch diese Tage allein oder in Gemeinschaft mit anderen ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen für individuelle Erholungen nutzen kann. Dieser verfassungsrechtliche Schutzauftrag über Sonn- und Feiertage, welcher rein abstrakt besteht, also ohne, dass es zu einer wirklichen Störung der Ruhe käme, wäre ausgehöhlt, wenn Sonn- und Feiertage zu weiteren allgemeinen Einkaufstagen gemacht würden. Das stellt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 1. Dezember 2009 klar. Danach würden die Sonntage durch die Öffnung von Verkaufsstellen ihres ruhigen, geschützten Charakters entkleidet. Die einschlägige Norm im Thüringer Landesrecht ist der bereits zitierte § 4 Abs. 2 Thüringer Feiertagsgesetz. Danach sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die – und das ist, glaube ich, der entscheidende Begriff – geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen der Sonn- und Feiertagsruhe widersprechen, untersagt. Es gilt also zu betrachten, mit welcher Situation wir es hier zu tun haben. Wenn wir von begehbaren Warenautomaten sprechen, dann ist es in der Tat so, dass die Rechtsprechung zu dieser Problematik sehr indifferent ist. Auf der einen Seite haben wir jetzt schon Warenautomaten, die auch nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz völlig unproblematisch betrieben werden können, die nicht begehbar sind, die aber beachtliche Dimensionen erreichen können. Wir denken zum Beispiel auch an die Packstationen der Deutschen Post, die auch am Wochenende betrieben werden können und die auch in ihrer Ausdehnung und Größe wahrgenommen werden müssen und entsprechenden Besucherverkehr anziehen. Fakt ist, dass die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen in jedem Fall dazu führen, dass weder die Warenautomaten noch die begehbaren Warenautomaten am Sonntag bestückt werden dürfen. Also, dieses Problem, was Sie hier genannt haben, das existiert nicht und es sollte auch nicht unser Ziel sein, dass diese Warenautomaten am Wochenende bestückt werden dürfen. Denn das würde garantiert gegen den Schutzauftrag des Staates, nämlich die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe sicherzustellen, verstoßen. Insofern geht Ihr Gesetzentwurf schon in dieser Zielrichtung, die Sie ja ausdrücklich benannt haben, absolut fehl. Die Frage ist, sind wir der Meinung, dass begehbare Warenautomaten geeignet sind, die Sonnund Feiertagsruhe zu stören? Wenn man unter der Berücksichtigung des geltenden Gleichheitsgrundsatzes davon ausgeht, dass sich das Beeinträchtigungspotenzial dieser Läden im Rahmen der sonstigen jetzt schon betriebenen und existierenden Warenautomaten, Packstationen, Geldautomaten bewegt, dann dürfte das nicht der Fall sein. Wenn man eine rein räumliche Betrachtung zugrunde legt, dann kann man hier zu einem anderen Ergebnis kommen. Insofern sind wir gerade dabei, diese Problematik, weil das alle Länder beschäftigt, auf Länderebene abzustimmen und haben im Thüringer Innenministerium eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, unter Beteiligung des TMASGFF, auch des Wirtschaftsministeriums und des Thüringer Infrastrukturministeriums, um diese Problematik zu klären. Denn es sind hier auch wettbewerbsrechtliche Aspekte zu betrachten und eben die arbeitsschutzrechtlichen Aspekte, die aber nicht derart aufgeweicht werden können – ich hatte es bereits ausgeführt –, dass wir Sonn- und Feiertagsarbeit zulassen. Das wollen wir als Landesregierung definitiv nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD) Insofern geht es darum, sehr sorgsam auch mit etwaigen Gesetzgebungsverfahren umzugehen. Ihr Gesetzesentwurf würde dazu führen, dass wir im ländlichen und urbanen Bereich ein unterschiedliches Schutzniveau bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe herstellen würden. Das können Sie verfassungsrechtlich nicht erklären, warum Sie, wenn Sie davon ausgehen, dass von begehbaren Warenautomaten wirklich relevante Störungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe ausgehen, diese im ländlichen Raum zulassen, im urbanen Bereich aber nicht. Auch das werden wir als Landesregierung noch mal eingehend zu betrachten haben und werden Ihnen – und das wäre mein Vorschlag – zu gegebener Zeit einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten, der dann in den Ausschüssen diskutiert werden kann. Sie sehen, dass sich die Landesregierung intensiv mit diesen Abwägungsfragen beschäftigt, die in der Tat nicht ganz einfach sind. Und auch ich möchte vorschlagen, dem Gesetzentwurf der AfD in dieser Form nicht zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Es geht auch relativ schnell. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Zuschauer! Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Sie haben ja jetzt lang und breit dazu ausgeführt, weshalb es aufgrund von möglicher Lärmbelästigung und Sonstigem, was in den Gesetzen zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen steht, nicht möglich ist, diesem Antrag zuzustimmen und er auch nicht an den Ausschuss überwiesen werden kann. Was mir bei der ganzen Betrachtung aber absolut gefehlt hat, ist eine rückwirkende Betrachtung auf die letzten drei Jahre. Aufgrund von Corona – das haben alle festgestellt – hatten wir das Problem, dass sich immer mehr des Warenverkehrs in das Internet verlagert hat. Im Ergebnis dessen sind auch viele Geschäfte kaputtgegangen. Dieses Fehlen an Einkaufsmöglichkeiten auch für den ländlichen Bereich haben Sie überhaupt nicht betrachtet. Das wäre vielleicht eine Variante, dieses auch noch mal anhand dieses Antrags im Ausschuss zu diskutieren und zu betrachten. Deswegen ist es schon wichtig, dass dieser Antrag in den Ausschuss kommt, um darüber zu reden, denn dass hier drüben der ländliche Bereich irgendwie nicht so relevant ist, den Eindruck haben auch viele Wähler, (Beifall AfD) das haben auch die Wahlen immer wieder gezeigt. Aber uns und offensichtlich auch anderen hier im Raum ist der ländliche Raum, ist die Möglichkeit, dass die Leute auf dem Land am Wochenende und auch darüber hinaus einkaufen können, mit Sicherheit wichtig. Ich wage zu behaupten, dass es dem einen oder anderen auf dem Land wichtiger wäre, am Wochenende einzukaufen, als aufgrund der einen oder anderen Lärmbelästigung nicht ausschlafen zu können. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Noch mal Herr Abgeordneter Henkel von der CDU ‑ Fraktion und danach noch mal der Staatssekretär.

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Martin Henkel CDU

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Ausführungen von Staatssekretär Götze haben doch gerade gezeigt, dass wir eine erhebliche Rechtsunsicherheit in dem Bereich haben. Und allein die Tatsache, dass man sogar eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen drei Ministerien ins Leben gerufen hat, um sich hier zu verständigen, zeigt, dass man Bedarf hat. In einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen, Herr Staatssekretär: Sie sagten, wir hätten sonst ungleiche Bedingungen zwischen ländlichem Raum und dem urbanen Raum, was die Einkaufsmöglichkeit und die Feiertagsruhe betrifft. Ich will es noch mal wiederholen: Im urbanen Raum habe ich in jeder Stadt eine Tankstelle, wo ich nahezu 24 Stunden versorgt werde mit Personal und Einkaufsmöglichkeit. In jedem Bahnhof – vor allem in Erfurt, gehen Sie nach Erfurt am Sonntag, da können Sie einkaufen gehen, das ist alles möglich. Im ländlichen Raum ist das nicht möglich. Wir haben hier eine Möglichkeit, dass die Menschen ohne Personal versorgt werden können – und das soll nicht passieren. Was machen denn die Menschen? Die setzen sich ins Auto und fahren natürlich in die nächste Stadt an die Tankstelle und holen sich da die Sachen, die sie möglicherweise brauchen. Das ist natürlich sehr ökologisch und das ist auch sehr CO -bewusst, das muss man machen. 2 (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als ob Sie das interessiert!) Und auf der anderen Seite lässt man die Möglichkeiten, die man im ländlichen Raum hat, willkürlich geschlossen. Das kann nicht der Weg sein. Ich würde wirklich darum werben, dass man völlig ideologiefrei an das Thema geht und sich in aller Ernsthaftigkeit im Ausschuss dazu verständigt. Danke. (Beifall CDU, AfD)

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Dorothea Marx

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Jetzt noch mal Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Zunächst zu Ihren Ausführungen: Ich hatte nur auf ein bestehendes Problem im Bereich des Sonnund Feiertagsgesetzes hingewiesen und auf die Tatsache, dass wir uns mit der Frage eines gleichen Schutzniveaus einfach beschäftigen müssen. Wenn es dort gute Gründe gibt zu differenzieren, dann kann man das verfassungsrechtlich selbstverständlich tun. Es ist aber eine Frage, diese Dinge im Vorfeld auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sorgfältig zu betrachten, um sie dann auch gezielt und fundiert im Landtag bzw. in den Ausschüssen diskutieren zu können. Diesen Zeitpunkt haben wir meines Erachtens noch nicht erreicht. Was die Förderung des ländlichen Raums angeht, Herr Mühlmann, hatte ich – glaube ich – klargemacht, dass das das ausdrückliche politische Ziel der Landesregierung ist wie auch des Landtags – nach meinem Eindruck. Also da gibt es überhaupt keinen Dissens und keine Missverständlichkeiten. Was ich versucht habe auch zum Ausdruck zu bringen, ist, dass die 24-Stunden-Läden in der gegenwärtigen Form aus unserer Sicht weiterbetrieben werden können, auch vor dem Hintergrund der feiertagsrechtlichen Regelungen, weil die Situation ebenso ungeklärt ist. Es ist unsere Aufgabe, uns jetzt mit den genannten Ministerien zusammenzusetzen, diese Sachverhalte noch einmal aufzubereiten, um auch – dieses Anliegen teile ich ja im Ziel – allen Beteiligten Rechtssicherheit, ein rechtssicheres Handeln zu ermöglichen. Mehr habe ich hier nicht zum Ausdruck bringen wollen. Ihre Interpretation, dass uns der ländliche Raum nicht genauso wichtig wäre wie der urbane Raum, die ist schlicht und ergreifend falsch. Das wollte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Jetzt haben wir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Ramelow für die Linkspartei. Erklärung ans Publikum: Herr Ramelow ist sowohl Ministerpräsident als auch Abgeordneter und jetzt hat er hier auf der Abgeordnetenbank gesessen und deshalb spricht er jetzt in der Rolle als Abgeordneter. Bitte schön, Herr Abgeordneter Ramelow. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Gewaltentei- lung!)

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Bodo Ramelow Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich als Abgeordneter zu Wort gemeldet, weil ich die Ausführungen des Staatssekretärs total spannend fand und weil deutlich wurde, es geht darum, den Schutz des Feiertags im Vordergrund stehen zu haben, um zu begreifen, dass der Feiertag zu einem normalen Alltag wird, wenn wir die Schutzmechanismen immer mehr einreißen. Wenn wir den Feiertag geschleift haben, werden wir auch den Sonntag schleifen und dann wird jeder Tag ein Werktag sein. Deswegen halte ich es auch für notwendig, dass wir mit den neuen Wegen, die wir beschreiten, auch darauf achten, dass wir alte Schutzmechanismen nicht zerstören. Ich habe den Staatssekretär so verstanden, dass Mitarbeitende den Automaten am Sonntag oder Feiertag nicht auffüllen sollen. Da bin ich sehr einverstanden – der Automat ist begehbar, (Beifall SPD) er öffnet sich automatisch, so wie man am Geldautomaten oder an der Packstation eben auch die Türen öffnen kann, ohne dass ein Mitarbeitender damit in irgendeiner Form konfrontiert ist. Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass es aber auch Konfliktlinien zwischen dem Ladenschlussgesetz und dem Feiertagsgesetz und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, die zu beachten sind. Ich persönlich bin für die 24-Stunden-Läden und ich bin der CDU durchaus dankbar, dass um die 24-Stunden-Läden auch in dem Förderprogramm gekämpft worden ist. Das rechne ich auch immer an und erkläre das auch allen. (Beifall CDU) Und wenn wir jetzt noch die Schwierigkeiten beheben würden, die ein wenig mit der Betreibung zusammenhängen, würden wir noch einen Schritt nach vorne gehen. Ich werbe aber dafür, dass wir dann am Ende auch eine Quadratmeterbegrenzung bräuchten, damit nicht aus „click and buy“ ein begehbarer OBI-Markt wird oder ein IKEA-Markt oder ein Großsupermarkt, die mittlerweile auch auf vollautomatisierte Kassen umgestellt haben. Das ist nicht Anliegen dessen, was die CDU sich vorgestellt hat, und das, was ich mir auch vorstellen würde, dass wir dort einen Blick drauf haben. Aber ich sagte noch einmal: Diese Öffnungen dürfen nicht dazu führen, dass wir am Ende den Sonntag zu einer Normalität führen, denn, meine Damen und Herren, auch wenn die AfD sagt, sie sei die Einzige, die den ländlichen Raum vertritt – interessante Bemerkung –, aber ich lasse mich mal eine Sekunde auf die Logik ein und möchte darauf hinweisen, was es bedeutet, wenn der Sonntag zu einem Regelarbeitstag werden würde. Dann würden diejenigen, die digital Waren anbieten, selbstverständlich ihre Lagerhäuser auch am Sonntag öffnen, sodass am Sonntag dort die komplette Arbeit gemacht werden kann, weil kein Ministerium – und die zuständige Ministerin sitzt hier – dann mehr eine Handhabe hätte, die Sonntagsarbeit als Regelarbeit zu unterbinden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gemeinsam auf den Schutz des stillen Feiertags, des Feiertags und des Sonntags achten sollten, wenn es um die Beschäftigung von abhängig beschäftigten Menschen geht. Das ist kein Widerspruch zum 24-Stunden-Markt. Ich finde das einen interessanten Denkansatz. Ich finde, der begehbare Automat unterscheidet sich nicht von einem Geldautomaten, wo ich auch durch die Tür durchgehen muss. Deswegen ist die Frage nicht, ob der begehbar oder nicht begehbar ist, sondern die Frage, in welcher Dimension. Darauf hat Staatssekretär Götze gerade sauber und ordentlich und sehr deutlich hingewiesen. Wenn diese Einrichtung immer größer und zu einer Dimension wird, dass sie entsprechend den Feiertagscharakter beschädigt, dann sollten wir alle alarmiert sein. Das ist der Grund, warum ich sehr dankbar bin, dass wir hören, dass die Regierungsseite dort jetzt sehr achtsam damit umgehen will. Dazu braucht es diesen Gesetzentwurf nicht, sondern es braucht eine sauber abgestimmte Vorgehensweise und die sollten wir dann im Ausschuss gemeinsam bearbeiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Jetzt sehe ich ganz viele Redemeldungen. Das ist einmal der fraktionslose Abgeordnete Gröning, dann gibt es eine weitere Wortmeldung von Herrn Sesselmann. Dann gab es noch eine Wortmeldung von der AfD oder beschränken Sie sich auf Herrn Sesselmann? Gut. Dann ist jetzt Herr Gröning dran. Herr Gröning, bitte.

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Birger Gröning fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Präsidentin, vielen Dank, dass ich hier noch einmal reden darf. Also, wenn ich hier den Abgeordneten Ramelow höre, dann verstehe ich endlich, wie die Denke von Rot-Rot-Grün ist. Diese 24-Stunden-Einkaufsläden sind letztendlich ein Pflaster gewesen, das das Defizit der Mobilität im ländlichen Raum abgedeckt hat. Wenn wir eine Mobilität im ländlichen Raum hätten, also Bedarfsbushaltestellen oder einen bedarfsgerechten Nahverkehr, dann bedürfte es überhaupt keiner 24Stunden-Einkaufsläden. Dieser Nahverkehr wurde letztendlich nach und nach immer weiter abgebaut bzw. nicht ausgebaut. Es gibt andere europäische Länder, in denen das wesentlich besser funktioniert, nur hier in Deutschland funktioniert das nicht. Es gibt eine Studie des Leibniz-Instituts, die ganz klar sagt: 1 Euro ist in der Stadt besser ausgegeben als auf dem Land. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also was passiert hier? Der ländliche Raum wird ausgeblutet, der städtische Raum, die Innenstadt, wird immer weiter ausgebaut und den Nachteil haben unsere Bürger, die auf dem Land leben. 85 Prozent der Thüringer leben auf dem Land, (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Aber nicht Sie!) nur so viel dazu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Dann ist als Nächster Abgeordneter Sesselmann von der AfD dran.

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Robert Sesselmann AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Götze, Sie sagen, Sie wollen den ländlichen Raum fördern und Sie haben auch gesagt, Sie beschäftigen sich jetzt im Ministerium damit, eine Gesetzesvorlage zu machen. Wir haben diese Gesetzesvorlage als AfD bereits eingebracht, Sie müssen nur – deshalb der Appell an die Abgeordneten – einer Ausschussüberweisung zustimmen, damit die Sache schnell behandelt wird. Denn was Sie machen, ist letzten Endes Zeitverzug. Sie befördern einen Zeitverzug. Wenn Sie selbst eine Gesetzesvorlage entwerfen, dann dauert es ein halbes Jahr. Bei der Ramelow-Regierung, kann man sagen, dauert es vielleicht fünf Jahre oder vielleicht haben wir es in zehn Jahren, solange Herr Ramelow hier noch an der Macht ist. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Da wird es nämlich nichts, meine Damen und Herren. Deshalb die Aufforderung an alle Abgeordneten: Bitte, bitte, stimmen Sie einer Ausschussüberweisung zu, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Und Herr Henkel, vielen Dank für den sachlichen Vortrag der CDU, was man von dieser Seite nicht behaupten kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Bevor der Abgeordnete Ramelow sich gemeldet hat, ist aber noch mal Herr Abgeordneter Montag dran. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich lasse ihm gern den Vortritt!) Er lässt den Abgeordneten Ramelow vor. Bitte schön.

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Bodo Ramelow Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Werte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt ein aufregender Wortbeitrag, der mich noch mal nach vorne treibt. Kein einziger der in Thüringen vorhandenen 24-Stunden-Märkte ist derzeit geschlossen. Er ist höchstens geschlossen, weil er technisch nicht offen ist. Aber die, die am Netz sind, sind alle offen. Ich weiß gar nicht, warum Sie jetzt behaupten, dass die Ramelow-Regierung fünf Jahre warten wollte, bis da etwas geregelt ist, was überhaupt gar nicht zu regeln ist. Die Läden sind als Automaten offen. Die Türen öffnen sich, die Waren können entnommen werden. Wir hoffen darauf, dass alsbald noch mehr dieser 24-Stunden-Märkte an das Netz kommen (Beifall CDU) und da sogar endlich die Ware drin ist, die notwendig ist. Es scheitert nämlich nicht an dem Gesetz. Und liebe AfD, ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch besser, dass es im Ausschuss dann in kollektiver Sachbearbeitung bearbeitet wird. Ich bin froh, dass der Staatssekretär auf die Probleme hingewiesen hat, die bearbeitet werden müssen. Aber, um es klar zu sagen: Derzeit ist nicht eine Packstation, nicht ein Geldautomat und nicht ein 24-Stunden-Markt am Feiertag geschlossen. Kein einziger! Behaupten Sie nicht so einen Unsinn. Kein einziger 24-Stunden-Markt ist derzeit irgendwie geschlossen, es sei denn, er ist technisch geschlossen, aber nicht durch die Landesregierung, nicht durch das Feiertagsgesetz. Herr Henkel, eine Bemerkung noch: In Geisa gibt es auch eine Tankstelle. Und Sie wollen doch nicht behaupten, dass das die Metropole ist? (Heiterkeit DIE LINKE) Zwischen Schleiz und Saalburg ist auch eine Tankstelle. Sie wollen doch nicht behaupten, dass diese Tankstelle nicht im ländlichen Raum wäre? Also, meine Damen und Herren, dass wir im ländlichen Raum keine Tankstellen hätten – das sei mir dann doch gestattet, zu sagen –, das ist mir auch völlig neu. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

So, in dieser spannenden Debatte hat als nächster Redner Herr Abgeordneter Montag das Wort. – Er hat zurückgezogen. Gibt es noch weiteren Redebedarf zu dieser Frage? – Jetzt haben wir die Geschäftslage, dass von der Fraktion der AfD Ausschussüberweisung beantragt war, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Das war Ihr Antrag.

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Jens Cotta AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, federführend Wirtschaft. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE) Auch wenn Sie das gern hätten, überlassen Sie das bitte uns, Frau König-Preuss.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Wir haben jetzt zwei Ausschussüberweisungsanträge. Über die stimme ich jetzt der Reihe nach ab. Zunächst war beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, die Mitglieder der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP. Müssen wir das auszählen? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir würden sagen, wir haben eine Mehrheit!) Es muss nicht ausgezählt werden. – Also es sind 32 Jastimmen und auf der Gegenseite sind es mehr. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann es auch noch mal präzisieren. Ich kann es auch gern auszählen lassen. Aber wenn es nicht angezweifelt wird … Also, von Ihrer Fraktionsführung wird dieses Ergebnis nicht angezweifelt, auch wenn die letzte Präzision von mir nicht genannt wurde. Aber wir haben ja noch einen zweiten Versuch, nämlich die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Auch da bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der AfD-Fraktion, die Mitglieder der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Soll es diesmal ausgezählt werden? Mache ich gern. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP. Wir zählen jetzt mal, wir müssen hier oben ja auch was zu tun haben. Ich bitte Sie, die Hände noch mal hochzuheben, diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales wünschen. Wer die Hand nicht hebt, kann nicht mitgezählt werden, das ist wie im richtigen Leben. 32 Jastimmen. Wer ist dagegen? 36 Neinstimmen. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Das ergibt, dass auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt ist. Da es sich um eine erste Beratung des Gesetzentwurfs handelt, wird die Beratung jetzt für heute geschlossen und der Gesetzentwurf im nächsten Plenum erneut aufgerufen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnungspunkte 43 und 44 waren von der Tagesordnung abgesetzt worden. Es kommt zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6811 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf für den Kollegen Bergner das Gesetz hier einbringen. Der Waldzustandsbericht für das Land Thüringen besagt, dass nur 18 Prozent der Bäume im Thüringer Wald gesund sind. Jeder zweite Baum weist eine deutlich geminderte Vitalität auf. Das ist – glaube ich, für alle verständlich – ein Problem für die Umwelt, für die Menschen, die in der Nähe des Waldes leben, und nicht zuletzt für den Freistaat Thüringen als solchen. Wir als FDP haben daher unseren Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Thüringer FDP ist gegen Windräder im Wald, das ist, glaube ich, kein Geheimnis, und zu behaupten, dass unser Gesetzentwurf in keinerlei kausalem und zeitlichem Zusammenhang zu dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts steht, wäre jetzt natürlich auch unredlich, deswegen sage ich das auch gar nicht, sondern es ist so. Jedoch sehen wir auch die Notwendigkeit, den Bedürfnissen unserer Wälder insgesamt im Waldgesetz mehr Rechnung zu tragen. Bevor uns jetzt wieder vorgeworfen wird, wir hätten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen oder würden Wege suchen, um uns darüber hinwegzusetzen, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder nicht verstanden!) möchte ich an dieser Stelle auf etwas hinweisen, zunächst mal bitten, unseren Gesetzentwurf auch mal zu lesen, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das, was drinsteht, häufig nicht Gegenstand der Debatte hier vorn ist. Wir haben die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Formulierung nämlich ersatzlos gestrichen und nicht versucht, sie verfassungskonform in irgendeiner Art und Weise umzuformen und auszugestalten. Wenn man sich nun die weiteren Regelungen unvoreingenommen anschaut, sollte dem verständigen Leser etwas auffallen: Nur die Regelungen zum Waldbrandschutz sind explizit auf Windräder bezogen. Alle anderen Regelungen sind allgemein gehalten und gelten damit für die gesamte Bandbreite von Vorhaben, die im Wald vorkommen können. Sie sind ein erster Vorschlag von uns, um den Thüringer Wald zu erhalten und eben besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Im Gesetzentwurf werden daher keine absoluten Regelungen getroffen, sondern es geht darum, jeweils Abwägungen treffen zu können. An dieser Stelle möchte ich den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021 zitieren. Ich zitiere: „Hintergrund der ausdrücklichen Hervorhebung der Gesetzgebung in Art. 20a GG und der Anerkennung einer Konkretisierungsprärogative des Gesetzgebers ist gerade, dass die besondere Bedeutung der Schutzgüter des Art. 20a GG und deren Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich gebracht werden müssen und die Gesetzgebung hierfür den geeigneten Rahmen bietet.“ Diese Abwägung müssen wir gemeinsam in diesem Hause treffen. Denn für den Fall Thüringen ist genau dieses Hohe Haus das, was das Bundesverfassungsgericht vorsieht, wir sind der Gesetzgeber. Der Gesetzentwurf ist also unser Vorschlag für Abwägungsentscheidungen. Wir würden diesen gern im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten diskutieren, freuen uns auf eine spannende Debatte von hier vorn, nämlich eine vorurteilsfreie, und eine Beschäftigung mit den Regelungsinhalten unseres Entwurfs, und dann – da sind wir ganz sicher – auf eine spannende Diskussion entsprechend im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Montag. Dann kommen wir auch schon zur Aussprache. Als erster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Wagler von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, Zuschauerinnen und Zuschauer, den hier vorliegenden Gesetzentwurf begreife ich als direkte Reaktion auf die erfolgreiche Klage des Thüringer Waldbesitzerverbands gegen die Ende des Jahres 2020 beschlossene Waldgesetzänderung. Der Knackpunkt der beschlossenen Waldgesetzänderung war das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Das Bundesverfassungsgericht hatte hierzu bereits im Herbst letzten Jahres entschieden, das Thüringer Waldgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier nicht beim Land. Die Bundesländer können die Errichtung von Windrädern im Wald nicht generell verbieten. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer ist deshalb nicht gerechtfertigt. Diese Entscheidung der Karlsruher Richter setzte also den Teil des Thüringer Waldgesetzes, der den Bau von Windkraftanlagen im Wald im Freistaat verbietet, außer Kraft. Hier möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Es sind die Waldbesitzer, die den klimaresilienten Mischwald von morgen auf den kalamitätsbedingten Kahlflächen von heute und morgen wieder aufbauen müssen. Sie sind auch in besonderem Maße von den klimabedingten Waldschäden, die man mit den Worten „Dürrestress“, „Borkenkäfer“ und „Sturm“ zusammenfassen kann, betroffen. Gleichzeitig wurden die Holzvorräte der nächsten Generationen in vielen Teilen Thüringens empfindlich reduziert oder sogar von der Borkenkäferkatastrophe aufgezehrt. Im Jahr 2020 war dabei der Holzpreis auch noch völlig zusammengebrochen. Wo sollen denn also die Gewinne herkommen, die für die Wiederbewaldung und Wiederaufforstung der jetzigen und noch kommenden Kahlflächen benötigt werden? Natürlich, staatliche Förderung ist möglich, aber nicht in dem Maße, dass die Waldbesitzer auf eine Teilhabe an der Windenergieerzeugung verzichten können. Auch wir als Gesellschaft können nicht mehr verzichten. Allein im Thüringer Norden müssten wir 4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftausbau ausweisen. Mit der Windkraft im Wald sind es aber nur 2,5 Prozent – also wesent ­ lic verträglicher. Auch der Thüringer Mittelstand, h wie wir vorgestern beim parlamentarischen Abend erfahren durften, will in die Erneuerbaren, allem vo ­ ran in die Windkraft, als Spitzenlasttechnologie in ­ vestieren. Kein Wunder, denn die vorangegangene Waldgesetzänderung fand unter grundlegend ande ­ ren energiepolitischen Grundvoraussetzungen statt. Billige Energie aus Russland war scheinbar unbe ­ grenzt verfügbar und auch quasi in unbegrenzter Zeit. Jetzt ist die Sachlage anders. Um eine Energieversorgung nachhaltig, also dezentral, re ­ gional und auch auf erneuerbaren Energieträgern basierend umzubauen, haben wir keine Zeit mehr. Wir haben keine Zeit mehr, nicht nur aus klima ­ tischen, sondern auch aus wirtschaftlichen und aus existenziellen Gründen. Jetzt aber zurück zum Gesetzentwurf der FDP: Zu befürworten ist, dass das Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald gestrichen werden soll. Damit bedarf es aber eigentlich auch nicht mehr der sich auf das Windkraftverbot beziehenden Evaluierungsklausel, diese sollte also ebenfalls entfallen. Weiterhin beinhaltet die Waldgesetzdefinition nach Thüringer Waldgesetz bereits jetzt sogenannte kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen; diese müssen also gar nicht noch mal gesondert definiert werden. Außerdem wollen Sie, dass die Ausgleichsaufforstung, die die Errichtung von Windkraftanlagen nach sich zieht, nicht auf landwirtschaftlichen Flächen vorgenommen wird. Hier tragen Sie natürlich der Tatsache Rechnung, dass besonders die landwirtschaftliche Fläche durch verschiedene Ursachen, besonders aber die Errichtung von Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur, seit Jahrzehnten vom Rückgang betroffen ist. Das ist unbestreitbar eine bisher unterschätzte Gefahr, der wir in Zukunft unbedingt stärker entgegentreten müssen. Allerdings können wir den landwirtschaftlichen Flächenschwund mit Ihrem Vorschlag leider nicht verhindern. Die pauschale Einschränkung würde die Flächen, die für die Ausgleichsaufforstungen zur Verfügung stehen, in unverhältnismäßiger Weise verringern. Bei Erstaufforstungen müssen bereits jetzt nach Thüringer Waldgesetz die obere Landwirtschaftsbehörde und die Flurbereinigungsbehörde beteiligt werden und landwirtschaftliche Belange also zwingend berücksichtigt werden. Des Weiteren ist landwirtschaftliche Fläche nicht gleich landwirtschaftliche Fläche. Die Regelung ist zu starr, denn Flächen, die beispielsweise wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit aus der Bewirtschaftung gefallen sind, für die ist eine Aufforstung beispielsweise sogar zu begrüßen. Und wo wollen wir denn die Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen bzw. welche Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen wollen wir dazu abreißen? Es dürfte kaum möglich sein, genügend Brachfläche zu finden. Und für diejenigen, die hier eine Windkraftanlage bauen wollen, ist das ein handfester Wettbewerbsnachteil. Auch das zusätzliche Aufführen der Windkraftanlagen als Waldbrandgefahr ist obsolet, denn das Thüringer Waldgesetz ermöglicht schon jetzt in adäquater Weise, dass die zuständigen Forstbehörden Schutzmaßnahmen zur Waldbrandverhinderung bedarfsgerecht anordnen können. Ich fasse jetzt noch mal zusammen: Die FDP greift mit diesem Gesetzentwurf nicht nur die eigene Bundesgesetzgebung an, sondern bringt es auch nicht fertig, die oberste Gerichtsbarkeit im Land zu respektieren. Stattdessen wollen Sie den Bau von Windkraftanlagen verhindern, indem Sie einen riesigen Brandschutzring darumlegen und außerdem die Ausgleichsfläche für diese Maßnahmen so verringern, dass sie unmöglich sind. Außerdem wollen Sie die Errichtung auf den entstandenen Kahlflächen, wo es gerade sinnvoll wäre, verhindern. Was macht denn die angebliche Unternehmerpartei hier eigentlich? Sie will ca. 200.000 Waldbesitzern, also 200.000 Unternehmern in diesem Lande, die Investition verunmöglichen und wirtschaftliches Handeln verhindern. Werte FDP, den Anfall von Populismus tragen wir nicht mit. Er würde das Bundesverfassungsgericht sowieso erneut nicht überstehen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Malsch von der CDU-Fraktion das Wort. Das steht aber bei mir auf dem Zettel – Sie dürfen aber auch.

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Thomas Gottweiss CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja durchaus spannend gewesen. Es hat nämlich eine Rechtsfrage geklärt, die man gut begründet unterschiedlich bewerten konnte, ob nämlich die Frage des Verbots von Windkraft im Wald eine Frage des Naturschutzes ist oder des Bodenrechts. Und wir hatten ja gemeinsam mit der FDP die Auffassung vertreten, dass es eine Frage des Naturschutzes ist, was dann in der Gesetzgebungskompetenz der Länder gelegen hätte. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Argumentation diese Auffassung verworfen und ist dazu gekommen, dass es entsprechend eine bodenrechtliche Regelung ist und damit die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Und, lieber Herr Montag, das heißt im Umkehrschluss, dass natürlich der Bund die Aufgabe hätte, das Ziel, was wir ja hier vertreten haben, durchzusetzen. Das heißt, die FDP müsste sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dort dieses Verbot der Windkraft im Wald geregelt würde. Dann wäre es kein Problem, das hat auch das Bundesverfassungsgericht gesagt, und es wäre die eigentliche Aufgabe, daran zu arbeiten. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, geben Sie sich erstens geschlagen in der Frage des Schutzes des Waldes und zweitens fallen Sie auch ein Stück weit auf das Narrativ von RotRot-Grün herein, weil sie quasi versuchen, Hürden für Kalamitätsflächen aufzubauen, was suggeriert, dass der Windkraftausbau im Wald nur auf Kalamitätsflächen stattfindet. Aber das ist gerade nicht so. Wir haben hier schon einige Male diskutiert, dass wir mit dem Osterpaket leider eine bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung haben, wo die Steuerung des Windkraftausbaus im Grunde genommen nicht mehr effektiv möglich ist, und zwar weder im Offenland noch im Wald. Diese Gesetzgebung hat mit dem Osterpaket zwar Herr Habeck vorgelegt, aber Sie von der FDP haben dem natürlich auch zugestimmt, haben das mitgetragen. Das Problem ist tatsächlich, dass erstens viel zu hohe Flächenvorgaben gemacht werden. Gerade in Südwestthüringen, in Ostthüringen bedeutet das, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften, um diese Flächenvorgaben zu erreichen, massiv in den Wald reingehen müssen, und zwar komplett unabhängig davon, ob es gesunder Wald ist oder Kalamitätsflächen. Das, was Sie hier mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen, ist leider nicht geeignet, das Problem zu beheben. Sie wollen die kahlgeschlagenen oder verlichteten Grundflächen noch mal extra als Wald mit aufnehmen. Das Bundeswaldgesetz regelt das schon. Es ist vollkommen klar, dass auch das Waldflächen sind. Sie wollen die Interessenabwägung einer Aufforstung explizit benennen und da will ich auch noch mal auf Ihre bundesgesetzliche Verantwortung hinweisen. Es ist so, dass Sie ebenfalls dem § 2 EEG zugestimmt haben und der regelt, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind und dass sie als vorrangiger Belang in die Abwägung der Schutzgüter einzuführen sind. Das heißt, diese Auflistung macht überhaupt keinen Sinn, weil es sowieso so ist, dass die zuständigen Behörden diese Aspekte in die Abwägung mit einzubeziehen haben und am Ende ist es aber so, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, die Interessen der erneuerbaren Energien eben als vorrangig zu betrachten. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass auch bei gesunden Waldflächen natürlich die Behörden entsprechende Anträge positiv bescheiden müssen und dort die Errichtung von Windkraftanlagen Vorrang hat vor dem Schutz des Waldes. Dass die Ausgleichsaufforstung nicht auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden sollte, das ist natürlich so, dass das durchaus ein Aspekt ist, den man bedenken kann, aber Frau Dr. Wagler hat es schon ganz gut eingeschätzt, dass das natürlich in der Pauschalität schwierig ist, zumal eben die Flächen insgesamt überschaubar sind. Und wenn das gesetzlich geregelt ist, dass sich die Windkraft im Wald durchsetzt, dann muss ja irgendwo die Ausgleichspflanzung stattfinden. Das werden die zuständigen Behörden auch versuchen, in ihre Abwägung mit einzubeziehen, aber das gesetzlich zu regeln ist, glaube ich, ein Stück weit übertrieben. Der fünfte Punkt, den Sie anbringen, ist der, dass der Brandschutz eine besondere Rolle spielen soll. Das ist tatsächlich ein erhebliches Problemfeld, nicht nur im Wald, auch im Offenland, dass oftmals bei den Windparks der Brandschutz gänzlich hinten runterfällt, insbesondere auch keine Vorkehrungen für Löschwasserreserven getroffen werden. Gerade im Wald ist das hochproblematisch, aber das bringt es eben mit sich, wenn man Wind im Wald entwickeln will. Wir als CDU wollen das nicht. (Beifall CDU) Um das auch hier noch mal deutlich zu machen: Von der CDU-Fraktion wird es keine Mitwirkung daran geben, den Wald aufzugeben. Wir werden um jeden Hektar Wald kämpfen. (Beifall CDU) Da uns dieses Thema so wichtig ist, werden wir uns einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss nicht entgegenstellen, um das Thema besprechen zu können. Aber, um es klarzumachen, unsere Zustimmung kann diese Regelung nicht finden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Gottweiss. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Möller von der SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Besten Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Gästetribüne, herzlich willkommen, und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich will mich relativ kurzfassen, der Gesetzentwurf der FDP ist weder geeignet, die Waldsituation in Thüringen zu verbessern, also den Wald zu retten, noch in irgendeiner Form das zu verändern, was Sie vor zwei Jahren hier mehrheitlich gegen den guten Rat aus den Regierungsfraktionen und gegen den guten Rat vieler Fachleute beschlossen haben, nämlich das Windverbot im Wald. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein, der Wind ist nicht verboten!) Windkraftverbot im Wald – liebes Geburtstagskind, so weit können wir schon gehen. Meine Vorrednerinnen haben schon auf den Gesetzentwurf insgesamt – Herr Montag, das war Ihnen ja wichtig, dass wir auf den Gesetzentwurf eingehen – hingewiesen, dass er wirklich ungeeignet ist, sowohl die Waldsituation in Thüringen zu verbessern, als auch in irgendeiner Form Klärung beim Thema „Windkraft“ herbeizuführen. Ich will das deswegen nur noch mal ganz kurz und deutlich sagen, die Flächen unter erstens, ob jetzt Kalamitätsflächen ja oder nein, sind bereits Forst. Das ist gesetzlich so geregelt, das brauchen wir nicht gesetzlich regeln. 2. a) begrüßen wir sehr, das ist rechtlich eine redaktionelle Änderung, wenn das Verbot jetzt wieder rauskommt, weil das Bundesverfassungsgericht diesen Passus bereits für nichtig erklärt hat. 2. b) und 2. c) sehen wir als zu verkomplizierend an. Das hilft uns in der Sache nicht weiter, es hilft auch dem Wald nicht weiter, den Waldbesitzern nicht weiter. Deswegen würde damit eher ein Rechtszustand hergestellt, der Genehmigungsverfahren und Umgang damit verkompliziert. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Bei Punkt 3 will ich noch mal auf Kollegen Gottweiss eingehen, dass es bisher überhaupt gar keinen Brandschutz gäbe oder die Windkraftanlagen im Wald da besonders gefährlich wären. Das stimmt ja auch nicht. Es gibt Brandschutzkonzepte, das sind Auflagen, die müssen erfüllt werden. Es gibt in den neueren Anlagen, über die wir in die Zukunft gerichtet sprechen, sogar bereits installierte Löschvorrichtungen etc. pp. Von daher sehen wir in allem, dass wir fast 20 Prozent der Waldfläche – gleich, Herr Gottweiss – in Thüringen in den letzten sechs Jahren als funktionierenden Wald verloren haben. Eine gigantische Aufgabe ist das, denn Walderhalt, Waldumbau, Wiederaufforstung und Selbsterhaltung des Ökosystems liegen vor uns. Windkraft kann hier eine wichtige Einnahme vor Ort generieren, um diese Mammutaufgabe gemeinsam mit den Forstbetrieben und Eigentümern und der öffentlichen Hand zu lösen. Deswegen ist aus unserer Sicht dieser Gesetzentwurf der FDP ungeeignet, genau an diese Aufgabe heranzugehen und wir werden ihn ablehnen, auch eine Ausschussüberweisung. Vielen Dank. Herr Gottweiss, jetzt gern noch Ihre Frage. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Bitte, Herr Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herr Möller, die Frage: Wissen Sie, dass die Brandschutzkonzepte von Windenergieanlagen im Grunde darin bestehen, ein kontrolliertes Abbrennen dieser Anlage zu haben, dem zuzugucken und keine Vorkehrungen zu treffen, um die Umgebung durch Löschwasservorrat oder Ähnliches zu schützen?

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Denny Möller SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Ich habe eine andere Information. Ihre Frage, die viel Information beinhaltet hat, stimmt insofern nicht. Ich weiß, dass man Löschteiche ausweisen muss, dass man wirklich direkt Löschvorrichtungen in sein Brandschutzkonzept einbeziehen muss, zumindest in die Zukunft hinein auch die Windkraftanlagen selbst Löschvorrichtungen vor sich haben müssen. Also von daher, die intendierte Frage: Ja, ich weiß darum und nein, ich sehe es anders. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank. Es geht weiter in der Debatte. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.

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Hoffmann AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022 am 10. November vergangenen Jahres öffentlich erklärt wurde, rieben sich manche Mitmenschen die Hände. Die einen sehen durch die nun wiedergegebene Möglichkeit, Windkraft im Wald zu errichten, eine Einnahmequelle, die anderen sehen sich darin bestätigt, dass das Abholzen von CO -Spei2 chern dem Klima guttue. Als die Grünen in den 1980ern ihren Marsch durch die Institutionen begannen, wurden sie von einigen als „Baumschmuser“ betitelt. Diesen Titel haben sie nun erfolgreich abgelegt. (Beifall AfD) Denn keine andere Partei steht inzwischen so für die Abholzung von Wäldern zugunsten der Windkraftindustrie. Von diesem Irrsinn hält sie nicht einmal ab, dass Thüringen als grünes Herz Deutschlands bekannt ist und dass davon Artenvielfalt, Landschaftsbild, Holzwirtschaft und nicht zuletzt der Tourismus leben. (Beifall AfD) Um das zu kaschieren, kommt man nun mit Kalamitätsflächen, ignorierend, dass Bau und Betrieb zu diesen Kalamitätsflächen eine Schneise durch den Wald legen und die Zerstörung damit vergrößern. Am Ende bleibt vom Wald nichts mehr übrig – „Keine Entspannung für den Wald“, titelte eine Zeitung –, zumal auch vermeintlich toter Wald noch Wald ist. Dies zieht gleich die Frage nach sich, warum Thüringen so viele Kalamitätsflächen hat. Und siehe da, da sind wir beim Thema „Aufforstung“. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es fehlt an Geld, es fehlt an Personal bei ThüringenForst der Landesforstanstalt. Wie aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/2853 hervorgeht, nahm die Zahl der Forstwirte in Thüringen seit 2015 von 570 auf 450 im Jahr 2021 ab, die der Revierförster von 248 auf 232. Ab 2022 werden davon 78 Forstwirte und 28 Revierförster in den Ruhestand treten und die Verbliebenen sollen es dann richten. Die viel gepriesene Ausbildungsoffensive des Ministeriums kommt zu spät und ist zu halbherzig. (Beifall AfD) Nächstes Stichwort: Saatgutgewinnung. Dazu der Hinweis auf meine Kleine Anfrage 7/3576. Thüringen kann nicht einmal den Saatgutbedarf durch eigene Bestände decken und muss Saatgut aus anderen Bundesländern, aus Rumänien und der Türkei importieren. Nein, Wiederbewaldung ist kein Kernanliegen dieser Landesregierung. Vielleicht hat man geradezu auf Schadflächen spekuliert, um dort Windkraftenergieanlagen zu errichten. Nach dem 10. November braucht man auch gar nicht mehr so tun, da kann man die Vogelschredder und SF ‑ Schleudern namens Windkraftanlagen in die 6 CO -Senke Wald pflanzen. 2 Apropos CO : Auf meine Anfrage, welche CO -Ge2 2 samtbilanz so eine Windkraftanlage hat mit Beton, Stahl und importierten Materialien, antwortet das grüngeführte Umweltministerium, dass dazu keine Kenntnisse vorliegen. Interessant, wo doch die Grünen nicht müde werden, jedem das Rindersteak bis hinunter zum Rülpser der Kuh auf die CO -Bilanz 2 vorzurechnen. (Beifall AfD) Aber eins weiß die Landesregierung: 2,2 Prozent für Thüringen für Windkraft ausweisen, auch im Wald. Da kommt zu Recht die FDP ins Spiel. Das Thüringer Waldgesetz soll nach vorliegendem Entwurf geändert werden. Vorab: Wir werden einer Ausschussüberweisung natürlich zustimmen, denn es gilt, den Wald zu schützen. Zur Genese des aktuell gültigen Waldgesetzes – die Zustimmung von Rot ‑ Rot ‑ Grün hierzu war an den Haushalt gebunden; zur Erinnerung, wir haben hier alle zugestimmt – gehört § 67, die Evaluierung, die im Ausschuss hinzugefügt wurde. Ich zitiere: „Die Landesregierung legt dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf von § 10 vor. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen erreicht werden können.“ Dies soll nun insofern geändert werden, als dass es bei der Evaluierung um den Schutz des Waldes geht. Es ist zu hoffen, dass es dieses Mal keine Pferdefüße bei den Beratungen im Ausschuss geben wird, die Wald als Opferfläche für ein bereits gescheitertes Transformationsexperiment sehen, (Beifall AfD) sondern Änderungen im Ausschuss den Wert des Waldes unterstreichen als Refugium, als Erholungsgebiet, als Heimat, als touristischer Magnet. Wenn mehr als 80 Prozent des Thüringer Waldes nicht mehr gesund sind, hilft man dem Wald, indem man ihn aufforstet. Man hilft ihm nicht, indem man ihn abholzt, versiegelt und industrialisiert. (Beifall AfD) Daran wird sich eine Landesregierung mit linker und grüner Beteiligung immer messen lassen müssen. Deshalb sollte der vorliegende Gesetzentwurf, was genau die Evaluierung betrifft, aus unserer Sicht allenfalls die Änderung erfahren, dass die Evaluierung mit dem Auftrag der Prüfung, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um in der Praxis den Schutz des Waldbestands gegenüber anderen Flächennutzungen sicherzustellen oder ob es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf, früher erfolgt, bevor rot-rot-grüne Klimafanatiker weiter unumkehrbare Fakten schaffen. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion wird sich jedenfalls weiter jeden Maßnahmen entgegensetzen, die den Wald zu einem Industriestandort degradieren, gegen die damit verbundene Flächenversiegelung, gegen die damit verbundene Schädigung des Bodens und des Grundwassers, gegen die damit verbundene Gefährdung von Flora und Fauna, gegen die Beeinträchtigung der Lebensqualität, gegen die Zerstörung der Thüringer Natur. Und um noch mal auf den Vorwurf des Populismus einzugehen, Frau Dr. Wagler: 200.000 Waldbesitzer haben nicht geklagt. Es war eine Handvoll Waldbesitzer, die da geklagt hat. Und warum werden die dazu geführt, auch die Unternehmen, dass sie mehr Geld brauchen? Es ist unter anderem die Energie- und Sanktionspolitik von Rot-Rot-Grün. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zwei Windkraftanlagen stehen in Thüringen im Forst – ganze zwei Stück. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Zwei zu viel!) Ich will Ihnen zu Beginn noch eine Zahl nennen: 18 Prozent. Nach dem Waldzustandsbericht 2022 sind nur noch 18 Prozent der Bäume in Thüringer Wäldern gesund. Was zeigen uns diese Zahlen ganz deutlich? Dass der Wald offensichtlich nicht daran krankt, dass Windenergieanlagen darin stehen, sondern ganz im Gegenteil. Der Wald leidet an der Klimakrise und diese bekämpfen wir eben am effektivsten mit einem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien – auch und gerade der Windkraft. Worum geht es? Leider müssen wir uns auch in dieser Legislaturperiode noch einmal mit einer Gesetzesänderung zum Thema „Windkraft im Wald“ auseinandersetzen. Das ist durchaus erstaunlich, denn die erste, von der CDU und FDP durchgesetzte Gesetzesänderung für ein pauschales Windkraftverbot im Wald wurde erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Niederlage hat die FDP gerade mal drei Wochen gebraucht, um mit der gleichen Intention einen neuen Antrag einzureichen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Einen Gesetzentwurf!) Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss des höchsten Gerichts hat die FDP bei der Erstellung offensichtlich für verzichtbar gehalten. Eine solche Missachtung ist zwar höchst bedauerlich, kommt aber auch nicht völlig überraschend, denn erinnert sei hier nur an die Debatten zur Windkraft im Dezember-Plenum. Der Gruppensprecher der FDP hatte damals eine Rede aus der energiepolitischen Steinzeit gehalten. Herr Kemmerich meinte, den Ausbau der Windenergie als eine – Zitat – „Idiotie“ bezeichnen zu müssen. Ein marktwirtschaftliches Instrument wie die CO -Bepreisung 2 nannte er „idiotisch“. Der Geist solcher Aussagen spiegelt sich leider nun auch in dem Inhalt des uns zur heutigen Debatte vorliegenden Gesetzentwurfs wider. Er ist ein weiteres Beispiel für die Verweigerungshaltung der Thüringer FDP in der Klimaschutzpolitik. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was für ein Unsinn!) Warum dies so ist, möchte ich im Folgenden an einigen Stellen aus dem Antrag verdeutlichen. Unter dem Gliederungspunkt a) sieht die FDP die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Kohlenstoffsenkungsleistung des Waldes durch Windkraftanlagen beeinträchtigt. Ignoriert werden hier – leider – sowohl die umfangreichen Sachverständigenanhörungen, die hier im Thüringer Landtag stattgefunden haben, als auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Denn als Ergebnis aus den Anhörungen konnte weder eine Beeinträchtigung der CO -Speicherfähigkeit des Waldes, noch 2 konnten irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt festgestellt werden – ganz im Gegenteil. (Unruhe AfD) Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, wird durch den Betrieb einer Windenergieanlage im Forst bereits nach einem Tag so viel CO 2 vermieden, wie der Waldboden auf der gleichen Fläche in einem Jahr binden könnte. Das ist ein Fakt und Mathematik. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ach ja!) Noch einmal: Der Wald leidet unter der Klimakrise und ganz sicher nicht unter den Windkraftanlagen. Das Bundesverfassungsgericht stellt diesen Zusammenhang auch im dritten Leitsatz zum Thüringer Windkraftverbot im Wald klar heraus. Mit dem Ausbau der Windkraft wird demnach – Zitat – „ein[…] faktisch unverzichtbare[r] Beitrag zu der […] Begrenzung des Klimawandels [ge]leistet“. Nicht besser wird es in den Ziffern 3 und 4 des Gesetzentwurfs der FDP. Es ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, ob sich die darin formulierten Vorschläge zu den Ausgleichsflächen dieses Mal überhaupt in Gesetzgebungskompetenz des Landes befinden. Doch auch unabhängig von dieser juristischen Einordnung ist das Vorgehen an dieser Stelle strikt abzulehnen. Im Ergebnis würde es nämlich bedeuten, dass für den Ausbau der Windenergie nur noch Offenlandstandorte zur Verfügung stünden. Liest man die von der Gruppe der FDP unter C formulierten Alternativen, scheint das genau Ihr Ziel zu sein. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das steht im Gesetz!) Dann sollten Sie aber auch ehrlicherweise dazusagen, was das insbesondere für die Region Nord- und Mittelthüringen bedeutet. Die nach dem Landesentwicklungsprogrammentwurf vorgesehenen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windvorranggebieten von 3 Prozent und 2,9 Prozent bis 2032 müssten dann nämlich deutlich erhöht werden. Das wollen Sie anscheinend, das müssen Sie dann aber dazusagen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein, das wollen wir nicht!) Doch. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein!) Abschließend lässt sich sagen, dass hier die Gruppe der FDP wieder mal die Interessen der Wirtschaft nicht im Blick hat. Das haben Sie zu Beginn des Plenums schon bei den Spielhallen gezeigt, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe Gruppe der FDP) hier jetzt wieder, indem Sie Waldbesitzerinnen die Möglichkeit nehmen, mit erneuerbaren Energien zum Beispiel die erlittenen Verluste durch den Borkenkäfer auszugleichen oder den Umbau zu einem klimaresilienten Mischwald zu finanzieren. Genau hier kommen Klimaschutz und Schutz des Waldes ganz eng zusammen. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich sage nur: Rot-Rot-Grün ermöglicht den Menschen wirtschaftliche Perspektiven und bringt vor allem den Klimaschutz in Thüringen voran. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. Den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP lehnen wir deswegen konsequenterweise ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner von der Parlamentarischen Gruppe der FDP das Wort. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dirk Bergner FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, Frau Wahl, dass Sie noch einmal die Logik bringen, dass man quasi den Wald nur durch Windräder ersetzen muss und dann alle CO -Probleme gelöst hat, das wundert mich 2 schon. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht ersetzen!) Sie können nachher wieder schreien, meine Redezeit ist zu kurz dafür. Herr Gottweiss, wir geben uns nicht geschlagen, sondern wir tun das, was das Landesrecht hergibt. Das sollten Sie auch versuchen, denn eines ist nun mal so: Wir sind hier im Landtag und nicht im Bundestag und dass es in Koalitionen nicht immer einfach ist, die Erfahrung hat, glaube ich, die CDU schon sehr oft gemacht. Manchmal haben Sie auch die Erfahrung gemacht, dass es auch außerhalb von Koalitionen, nämlich hier im Hause, nicht immer ganz einfach ist. Also, nicht ganz so hoch die Töne, dann kommen wir hier auch sachlich weiter. Ich will trotzdem noch einmal zu den eigentlichen Themen kommen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) In unserem Entwurf für das Thüringer Waldgesetz geht es vor allem um Abwägungsentscheidungen. Wir wollen, dass bei der Entscheidung, ob Waldfläche für eine andere Nutzungsart umgewidmet werden darf, zwei Belange mitberücksichtigt werden. Es soll berücksichtigt werden, ob geschädigte Waldflächen wieder aufgeforstet werden können, denn dort, wo wir heute aufforsten, wächst der Wald der Zukunft. Ich bleibe bei der Auffassung: Wenn ein Wald geschädigt ist, wenn er eine Monokultur ist, gehört er ökologisch umgebaut und nicht plattgemacht. (Beifall Gruppe der FDP) Wir wollen, dass berücksichtigt wird, ob für das Vorhaben, für das die Umwandlung beantragt wurde, alternative Flächen zur Verfügung standen oder stünden. Also mit anderen Worten wollen wir den milderen Eingriff geklärt wissen. Darüber hinaus haben wir eine Lehre aus den letzten beiden Jahren gezogen, ganz klar. Lieferketten sind keine Stahlketten. Was passiert, wenn dieses globale System nicht mehr funktioniert, haben wir gesehen: Mangel an medizinischer Schutzausrüstung, Medikamentenmangel, Mikrochipmangel in der Produktion. Daher halten wir es für wichtig, heimische Landwirtschaftsflächen zu erhalten, aber auch heimische Forstwirtschaftsflächen zu erhalten. Es soll vermieden werden, dass landwirtschaftliche Flächen mit Ausgleichsaufforstungen verloren gehen. Denn noch ist es so und es ist auch richtig so, dass man für einen Eingriff in ein Biotop ein Mehrfaches dieser Fläche als Ausgleichmaßnahme bringen muss. Das heißt, bei den Eingriffen in das Biotop Wald brauche ich ein Mehrfaches an Biotop Wald, das an anderer Stelle – hören Sie einfach zu, ich habe schon genügend Ausgleichsbilanzen geschrieben – (Beifall Gruppe der FDP) wiedererrichtet werden muss, auch wenn es Bestrebungen gibt, das abzuschaffen, was in meinen Augen ein Skandal wäre. Auch das will ich ganz klar und deutlich sagen. Meine Damen und Herren, da uns das Spannungsverhältnis bewusst ist, schlagen wir eine Soll-Regel – ein Regel-Ausnahme-Verhältnis, wie das Juristen so gern nennen – statt einer gebundenen Entscheidung für die zuständige Behörde vor. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal dafür werben, dass Sie unsere Vorschläge im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit uns diskutieren und eigene Vorschläge machen, um das Thüringer Waldgesetz an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ich behaupte nicht, dass wir den Stein der Weisen gefunden haben, aber gemeinsam sollten wir doch etwas für den Erhalt – und ich betone: für den Erhalt – der Wälder in Thüringen tun. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Klimaschutz!) Ja, gerade das. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Klimaschutz macht man mit einem guten Wald!)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 hier beschlossene Thüringer Waldgesetz an einigen Stellen für nicht grundgesetzkonform erklärt und der vorliegende Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP geht darauf ein, um es von diesen Verstößen zu heilen. Die Intention dieses Gesetzes war, den notwendigen Schutz der Thüringer Waldbestände zu sichern und damit den angedachten Nutzungsänderungen, speziell der Errichtung von Windrädern im Wald, einen Riegel vorzuschieben. Die in diesem Gesetz verankerte Evaluierung nach zwei Jahren finde ich übrigens sehr gut. Eine regelmäßige Evaluierung sollte in allen Gesetzen mit festen Fristen verankert sein, um unseren Gesetzesdschungel über Sinnhaftigkeit und Wirksamkeitsprüfung zu verschlanken. Die Zeit der Evaluierung des Thüringer Waldgesetzes ist gekommen und rechtzeitig, bevor wir das tun, liegen die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts vor. Der Gesetzentwurf der FDP versucht, das nun zu heilen. Sehr gut. Aus meiner Sicht greift er aber etwas zu kurz. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Interessenabwägung fordert, ich zitiere: „[…], dass die besondere Bedeutung der Schutzgüter des Art. 20a GG und deren Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich gebracht werden müssen […]“. Es geht also um unterschiedliche Interessen und deren Berücksichtigung und Abwägung. Das sogenannte Klima-Urteil vom 24. März 2021 stellt hierbei die Belange des Klimaschutzes besonders heraus und darauf beruft sich auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Waldgesetz. Was ist aber mit dem Naturschutz? Hier geht es um eine gerechte Interessenabwägung zwischen Klimaschutz und Naturschutz, speziell dem Schutz des Biotops Wald. (Beifall AfD) Im Gesetzentwurf der FDP heißt es dazu wie folgt: „Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen.“ Damit wird dem Naturschutz mehr Gewicht verliehen, allerdings kein Weg dafür aufgezeigt, wie eine Interessenabwägung pro Wald wirklich funktionieren soll. Vorrangig sind es Wirtschaftlichkeitsgründe, die Waldbesitzer dazu bewegen, Windräder in ihren Waldflächen aufstellen zu wollen, wie aus den Anhörungen hervorging. Da es beim Klimaschutz um die Senkung des CO 2 Gehalts in der Luft um 0,002 Prozent geht, muss der Wald als CO -Vebraucher in der Abwägung 2 berücksichtigt werden. Ich schlage vor, in diesem Gesetz das Recht der Waldbesitzer auf Vergütung der CO -Absorption zu verankern. Damit schaffen 2 wir einen echten Kreislauf. Um über mehr Windenergie zu verfügen, ist es jetzt erst mal an der Zeit, die Nutzleistung der installierten Nennleistung von 20 Prozent auf das Zwei- bis Vierfache zu steigern. Wie mir aus Fachzeitschriften bekannt ist, ist das technisch möglich, was mir auch vorgestern Abend beim parlamentarischen Abend bestätigt wurde. Genau das muss in die Interessenabwägung einfließen. Wenn wir es mit dem Naturschutz wirklich ernst nehmen, darf nicht aus ideologischen Gründen eine Klimapolitik Natur zerstören. Zukunft braucht einen gesunden Wald. Es gilt also, bei der Novelle des Gesetzes den Nutzen des Waldes noch stärker in den Vordergrund zu stellen und einen finanziellen Ausgleich für die natürliche CO -Entnahme zu implementieren, um einen Inter2 essenkonflikt Klimaschutz vs. Naturschutz gar nicht erst entstehen zu lassen. Ich stimme für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss. Danke.

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion hat sich noch mal Abgeordneter Möller zu Wort gemeldet.

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Denny Möller SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Danke, Herr Präsident. Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, Herr Bergner, um tatsächlich noch mal auf die Debatte einzugehen und auch auf Ihren Vorschlag. Ich glaube, Sie haben doch jetzt aus verschiedensten Argumenten gehört, dass die eigentliche Frage, die sich am Ende des Tages stellen wird, trotzdem ist, dass es hier um die Windenergie geht, um Windenergieanlagen, wo wir die in Thüringen aufstellen und mit welchen Regelungen wir die in Thüringen aufstellen. Ich hoffe, dass Sie jetzt doch das eine oder andere Argument deutlich gehört haben, warum das Waldgesetz dafür völlig ungeeignet ist, diese Fragen zu klären. Mit all den Punkten, die Sie vorgebracht haben, besonders in Ihrem Gesetzentwurf Punkt 2. b), c) und d), macht es doch nur noch mal deutlicher, dass Sie am Ende eines Planungsverfahrens nicht Beschleunigung herbeiführen, sondern Verlangsamung, und dementsprechend tatsächlich keine gute Güterabwägung herbeiführen können und auch nicht die politischen Grundsatzfragen klären, die wir in Bezug auf den Umgang mit der Windenergie brauchen – einerseits – und andererseits, die wir für die Revitalisierung des Waldes und auch zur weiteren Erhaltung des Thüringer Waldes brauchen. Was wir wirklich nicht mehr gebrauchen können in diesem Haus und in diesen Debatten, ist, immer wieder zu versuchen zu betonen, auch in kämpferischer Manier, dass die Windenergie des Waldes Feind sei und man hier spricht: entweder Windenergie oder Wald. Das ist nicht wahr, das ist naturschutzgesetzlich nicht wahr, das ist in der Sache nicht wahr. Das gilt auch für die Thüringerinnen und Thüringer nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Doch, das ist so!) Das ist eine Mär. Hören Sie endlich mit dieser Mär auf! Vielen Dank.

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank. Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Montag, Parlamentarische Gruppe der FDP, gemeldet. Zum Geburtstag gibt es noch mal 1 Minute und 23 Sekunden. Bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt will ich doch noch mal ein paar Sachen zur etwas aus dem Ruder gelaufenen Debatte sagen. Liebe Frau Wahl, also, uns vorzuwerfen, dass wir das Verfassungsgerichtsurteil nicht beachten würden und das einer Rechtsstaatspartei vorzuwerfen, halte ich für eine veritable Frechheit. (Beifall Gruppe der FDP) Ich frage mich, ob Sie nicht in der Lage sind, die Begründung genau zu lesen, die sich darauf bezogen hat, ob Sie nicht in der Lage sind, die Streichung des Passus, den das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt hat, in unserem Gesetzentwurf nicht in Verbindung zu bringen mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Es steht im Gesetzentwurf drin. Ihr Vorwurf ist unlauter und unverschämt. Das will ich direkt zurückwerfen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beifall Gruppe der FDP) Und, lieber Herr Gottweiss, natürlich, Berlin macht Vorgaben. Die Frage ist, sie sind Föderalisten und es kann jedes Bundesland natürlich auf der Ebene seiner Gesetzgebungskompetenz entscheiden, wie man das ausgestalten möchte. Wir haben hier Vorschläge gemacht, die – und da komme ich wieder zu Ihnen, Frau Wahl – ein Grundprinzip beachten. Ausgleichsflächen, Bereitstellung für Bebauung, das ist nichts Neues, das ist auch nichts anderes oder etwas, was sich die FDP gerade mal hier ausgedacht hat, das ist ein ganz normales Prinzip von Planungsvorhaben. Das kennen Sie doch: Wenn Sie in Jena einen Baum umhauen, müssen Sie drei weitere Bäume wieder anpflanzen. Wenn Sie eine Fläche versiegeln, müssen Sie Ausgleichsflächen schaffen. Genau dieses Prinzip muss auch beim Schutz des Waldes Berücksichtigung finden. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe SPD)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Auch Abgeordneter Gleichmann hatte sich noch mal zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Markus Gleichmann Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist mal wieder eine Scheindebatte, denn sie wurde schon durch die FDP eingeleitet, indem sie bei der Einbringung gesagt hat, sie ist gegen Windräder im Wald. Das heißt, alles das, was Sie jetzt sagen, ist nur relativiert. Es stimmt nicht, es ist eine Scheindebatte, Sie wollen Windkraft im Wald weiterhin konsequent verbieten. Das ist weder einer Wirtschaftspartei nahe noch einer Klimaschutzpartei; Sie haben das auch schon mal als Friedenstechnologie bezeichnet. Insofern frage ich mich auch – wir haben ja die Grundsätze, dass wir sagen, wir wissen, der Klimawandel so, wie er ist, beeinträchtigt unsere Wälder. Gut, bis auf die AfD, die sagt, es gibt keinen Klimawandel oder die Windkraftanlagen beeinflussen Hoch- und Tiefdruckgebiete, wie Herr Brandner das immer sagt. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben nicht zugehört! Lesen Sie noch mal nach!) Alles schön, aber um Sie geht es gar nicht. Es geht um den demokratischen Teil dieses Hauses. Hier ist die Frage, wenn wir das wissen, dann müssen wir doch schauen: Wie können wir verhindern, dass sich der Klimawandel verstärkt und immer weiter dafür sorgt, dass noch mehr unserer natürlichen Ressourcen nicht mehr zur Verfügung stehen? Da sind wir auf dem Standpunkt, wir brauchen eine Energiewende. Die muss dezentral, regional und regenerativ sein. (Unruhe Gruppe der FDP) Da sind wir uns sogar in den letzten Monaten und Jahren nähergekommen. Wir sagen das schon seit sehr langer Zeit. Dezentral, regional und regenerativ heißt auch, dass zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen im Umkreis wie das Stahlwerk Unterwellenborn oder andere auch einen Teil ihrer Energie, die sie benötigen, selbst erzeugen können. Da muss man schauen: Was ist dort vor Ort und wo kann man diese Herausforderung, die besteht, am besten realisieren? Da ist ein genereller Ausschluss von Windkraft im Wald – das ist auch gar nicht richtig, Sie wollen Windkraft auch im Forst ausschließen, also in Wirtschaftswäldern – einfach die falsche Variante und macht überhaupt keinen Sinn. Und an die CDU: Ich will auch noch mal erinnern, wir haben ganz am Anfang unseres verlängerten Plenums hier einen interessanten Satz aus Ihrer Fraktion gehört. Das, was die Bayern machen, das machen wir auch gern oder das ist immer richtig. Die Bayern bauen Windkraftanlagen im Wald. (Beifall SPD) Die haben jetzt auch die Möglichkeit geschaffen, dass das verbessert wird. Die hatten mit ihren Abstandsregelungen noch Probleme, weil die festgestellt haben, dass es kaum Waldflächen gibt, die 10H-Abstand haben. Aber auch das wird jetzt geregelt. In dem Fall bin ich mal bei Ihnen: Hier sollten wir eine bayerische Regelung finden – wobei wir uns auch der Brandenburger Regelung anschließen können, der hessischen, der mecklenburg-vorpommerischen. Überall gibt es Windkraft im Wald und überall gibt es dadurch keine erhöhte Anzahl von Waldbränden. Ich erinnere gerade an die Waldbrandsaison im letzten Jahr, die durch diese enorme Hitzewelle ausgelöst wurde, die auch auf den Klimawandel zurückzuführen ist. Da waren nicht die Windkraftanlagen die Treiber der Waldbrände, sondern es war der ungezügelte Ausbau der Industrie in den letzten 100 Jahren, der dazu geführt hat, dass wir jetzt diese Änderungen haben. Insofern brauchen wir Alternativen. Deswegen werbe ich noch mal: Wir brauchen eine Energiewende – dezentral, regional und regenerativ. In der Hinsicht macht auch Ihr Gesetzentwurf gerade überhaupt keinen Sinn. Insofern brauchen wir darüber auch nicht weiterzudiskutieren. Ich lade Sie aber trotzdem ein, gemeinsam Wege zu finden, wie wir das gesellschaftliche Ziel gemeinsam schaffen, das auch in Paris definiert wurde. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält noch mal Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herr Montag, im Grunde geht es Ihnen doch darum, dass man möglichst keine neuen Standorte irgendwo für Windenergieanlagen findet, solange Standorte abgewogen werden müssen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was für ein Unfug!) Der Punkt ist, wir können das so lange abwägen, bis irgendwann die Landschaften und die Wälder, die wir hier eigentlich alle schützen wollen, verdorrt sind, ausgetrocknet sind, durch die Klimakrise längst nicht mehr lebenswert sind. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist üble Nachrede und keine Rede!) Da oben sitzt eine Generation, die wird die Klimakrise in voller Härte treffen. Wir sind kurz davor, die 1,5-Grad-Grenze zu überschreiten. Deswegen hören Sie endlich auf, längst geklärte wissenschaftliche Fakten immer wieder in Abrede zu stellen! Widmen wir uns doch dem, was endlich notwendig ist: Energiesicherheit, Versorgungssicherheit, Klimaschutz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende. – Herr Abgeordneter Kowalleck, bitte, Sie haben das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin noch mal nach vorne gegangen, weil Herr Gleichmann hier auch das Stahlwerk Thüringen angeführt hat. Wir waren ja erst vor einigen Tagen hier vor Ort und wir müssen uns da natürlich auch ehrlich machen. Das eine ist wichtig, dass wir unsere Industrie stärken und hier natürlich auch für die Zukunft festmachen, was die Energieversorgung angeht. Aber wenn Sie hier sagen, allein mit erneuerbaren Energien kann ein Stahlwerk betrieben werden, dann ist das falsch. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Denn allein dieser Verbrauch des Stahlwerks Unterwellenborn bedeutet Energieverbrauch der Stadt Jena. Da müssen wir natürlich auch sagen, was ist möglich und was ist nicht möglich. Allein mit Windkraftanlagen und Photovoltaik werden wir diesen Energiebedarf nicht regeln und daher müssen wir uns auch ehrlich machen, was die Debatte angeht. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was denn sonst!) Eins ist auch klar, die Unternehmen werben mit grünem Stahl und das macht insbesondere auch unser Stahlwerk Unterwellenborn vor Ort. Aber wir brauchen Lösungen, die tragen, die Arbeitsplätze sichern und da dürfen wir uns hier an dieser Stelle nichts vormachen, sondern müssen wirklich Lösungen bringen, die uns auch zukunftsfest machen hier in diesem Land. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Doch, für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Zunächst, um die immer wiederholte Falschbehauptung zu widerlegen: Wir leugnen den Klimawandel nicht, wir sagen, wir brauchen hier eine Anpassung. Eine Anpassung ist eben Wiederbewaldung. (Beifall AfD) Wenn es das Ziel der Landesregierung gewesen wäre, dann hatte die Landesregierung dazu acht Jahre Zeit. Ich habe hier aus meiner Kleinen Anfrage zitiert: Uns fehlen die Leute für die Wiederaufforstung. Und der Verdacht liegt nahe, vielleicht ist das ja gar nicht gewollt. Die ganze Debatte um den Wald zeigt eigentlich eins, dass Rot-Rot-Grün gegen die Logik agiert. Man hilft doch dem Wald nicht, indem man ihn plattmacht, versiegelt und da Betonungetümer und Betonmonster draufstellt und den Wald industrialisiert, den es dann nicht mehr gibt. Das muss Ihnen doch auffallen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Betonmons- ter! Jetzt sind es schon Betonmonster!) (Beifall AfD) Man lernt in der Grundschule, dass der Wald einer der größten CO -Speicher ist, und den wollen Sie 2 plattmachen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein Blöd- sinn!) Grundschüler wissen das. Statt hier irgendwelche Sonntagsreden zu halten, dass wir jetzt Wiederbewaldung machen, für die Sie jahrelang Zeit hatten, können Sie in den Wald gehen und da Wiederaufforstung machen – was wir als AfD-Fraktion übrigens betreiben. Wir gehen in den Wald und machen Wiederbewaldung. Und Sie halten hier Sonntagsreden, dass das gemacht werden muss. (Beifall AfD) Noch zu einer anderen Kleinen Anfrage, nämlich die Reise der ehemaligen Umweltministerin nach Kairo und zu anderen Klimakonferenzen. Da werden – wie ein moderner Ablasshandel – CO -Zertifi2 kate gekauft. Es wurde auch am parlamentarischen Abend erwähnt: Ja, wenn man da Arten gefährdet, kauft man sich da irgendwo in ein Vorzeigeprojekt ein. Das ist doch erbärmlich! Was Sie hier plattmachen, ist unsere Heimat. (Beifall AfD) Wir haben das dann nicht mehr. Geht das nicht in Ihre Köpfe rein!? Sie zerstören die Thüringer Natur. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen totalen Blödsinn!)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Redezeiten der Fraktionen sind vollständig ausgeschöpft. Möchte denn die Landesregierung? Bitte sehr, Frau Ministerin Karawanskij.

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Karawanskij

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete und liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, ich glaube, das, was wir jetzt gerade erlebt haben, ist eine Vermischung von zwei Debatten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht nur von zwei!) Um was geht es hier heute im Thüringer Landtag? Es sind zwei große Argumentblöcke heute hier verhandelt worden. Aber es geht um das Thüringer Waldgesetz. Der Wald liegt uns sehr am Herzen und deswegen wollen wir ihn schützen. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise als rot-rot-grüne Landesregierung den „Aktionsplan Wald 2030“ aufgelegt und auch mit sehr viel Geld unterlegt. (Beifall SPD) Aber eigentlich geht es in der Debatte um zwei Sachen. Das haben Sie ja gerade gehört, die Gruppe der FDP hat einen Gesetzentwurf eingebracht. Das ist sehr übersichtlich. Das sind sechs Punkte, hat Platz auf zwei Seiten, und zwar geht es darum, ob das Thüringer Waldgesetz verändert werden muss oder nicht. Nun geht es erst mal um zwei Sachen, zum einen um den Zustand unseres Waldes. Da teile ich die Sorge der Parlamentariergruppe, dass wir tatsächlich seit 2018 – da muss man nur rausgehen im Sommer – sehen, dass unsere Wälder tatsächlich sehr, sehr starkem Stress ausgesetzt sind. Wir haben es mit Dürre zu tun, wir haben es mit Borkenkäferkalamitäten zu tun, also zwei Drittel der Waldflächen, die wir verloren haben, ist auf Borkenkäferkalamitäten zurückzuführen und ein Drittel ungefähr auf Dürre und Trockenschäden. Dafür haben wir einen Aktionsplan aufgerufen und damit versuchen wir tatsächlich, den Waldaufbau, den klimaresilienten Waldumbau zu bewerkstelligen. Entgegen dessen, was jetzt hier gerade seitens der AfD formuliert worden ist, machen wir keine Betonmonster – war, glaube ich, das Wort –, (Unruhe AfD) sondern es gibt ganz klare Regeln. Also da, wo tatsächlich Kahlflächen entstehen, da muss wieder aufgeforstet werden. Nun ist es allerdings in den letzten drei bis vier Jahren ziemlich rasant gegangen und wir schaffen das nicht so fix bzw. in der Geschwindigkeit. Aber nichtsdestotrotz hat es ThüringenForst geschafft, letztes Jahr mehr als 2 Millionen Bäume zu pflanzen. Wir haben dafür eine Baumforstschule, die tatsächlich jetzt auch das Saatgut aufnimmt und noch mehr Saatgut versucht anzuzüchten, damit wir tatsächlich auch hier Bäume zur Verfügung haben, um sie nachzupflanzen. Aber das geht natürlich nur, wenn entsprechend auch eine Fruktifikation der Bäume stattfindet, es klappt also nicht jedes Jahr, insofern ist es sehr wichtig, dass wir dort die Kapazitäten ausgebaut haben und da auch nachsteuern. Genauso ist es wichtig, dass wir auch die Leute ausbilden, die entsprechend dann aufforsten. Das kann man im Übrigen alles hier nachlesen, ganz wunderbar jedes Jahr, im Waldzustandsbericht und der ist tatsächlich besorgniserregend, wie gesagt, aufgrund der klimatischen Verhältnisse. Das ist einmal sozusagen die Frage, wie geht es unserem Wald. Nun ist die andere Frage, wir haben gleichzeitig das Bedürfnis, dass wir sehr viel Energie brauchen und dass wir das vor allen Dingen mit regenerativen Energiegewinnungsformen jetzt auch in unsere Fläche bringen wollen. Das heißt, jedes Bundesland muss einen Beitrag dafür leisten, Windkrafträder, Solaranlagen, PV-Anlagen auf Dächern oder eben auch Biomassekraftanlagen zu errichten. Das geht in so eine gemeinsame, in so eine Großbilanz ein. Bislang darf man in Thüringen keine Windräder bauen – das hat die CDU-Fraktion im Waldgesetz verankert –, in allen anderen Bundesländern war das möglich. Nun haben ein paar Waldbesitzende, sozusagen stellvertretend auch für andere Waldbesitzende, Klage eingereicht beim Bundesverfassungsgericht und das hat dann am 27. September letzten Jahres gesagt, das ist großer Quatsch bzw. es ist verfassungswidrig, man darf nicht per se sagen: kein Windrad im Wald. Damit fällt diese Regelung, die vorher die CDU-Fraktion im Waldgesetz implementiert hat oder sozusagen die Mehrheit dafür hat, ausnahmslos weg. Jetzt ist die Frage: Brauchen wir eine andere Regelung in unserem Thüringer Waldgesetz? Darauf zielt besagter Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab, und das ist der ganze Streitpunkt. Einmal geht es um den Wald, wollen wir ihn so haben, wie wir ihn immer hatten, da kann man sagen: Wald verändert sich, überhaupt, unsere Kulturlandschaften verändern sich, unsere Bedürfnisse an unsere Landschaften verändern sich auch. Die andere Frage ist: Wie wollen wir das eigentlich hinkriegen mit dieser Energiekrise und dem Klimawandel und welche Flächen stehen dafür zur Verfügung? Erst mal müssen, wenn durch eine Straße oder ein Gewerbegebiet, egal was gebaut wird, Bäume abgeholzt werden müssen, dafür Ausgleichsflächen geschaffen werden – das hat vorhin auch der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion formuliert. Die Kollegin Wagler von den Linken hat vorhin ausgeführt, warum es eigentlich gar nicht einer Novelle oder sozusagen dieser Änderungen bedarf. Also zum einen schlägt die FDP-Fraktion vor, dass – ich glaube, es war Punkt 2 – man diese Wortgruppe „kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen“ im Waldgesetz anders benennen sollte. Es steht in unserem Waldgesetz drin: Waldblößen. Waldblößen meint genau das, kahlgeschlagener oder durch einen Schadenseintritt bloßer Waldboden. Der ist dann trotzdem noch Wald, auch wenn da kein Baum draufsteht. Das ist die forstübliche Bezeichnung, also das Fachwort des Forstes für nicht bestockte Holzbodenflächen – so würden das die Förster bezeichnen. Also, denken wir, dass es, zumindest in diesem Punkt 1 des Waldgesetzes § 2 Abs. 2, keiner Änderung bedarf. Dann geht es darum, ob wir noch mal eine Gesetzesänderung brauchen, weil das Gericht beschlossen hat, dass so, wie das jetzt im thüringischen Waldgesetz formuliert ist, dass keine Windkraftanlagen gebaut werden sollen – ob wir das noch mal explizit regeln müssen. Ist nicht notwendig, das Gericht hat entschieden, das fällt einfach weg. Also ist der Zustand wie vorher eingetreten. Dann gibt es noch einen dritten Änderungsvorschlag, einen dritten Punkt. Da geht es darum, ob man in dieser Verfahrensweise, wenn das schädigt – wir wollen ja nicht irgendwo möglichst Windkraftanlagen hinbauen, wo gesunder Wald ist, sondern wir würden das gern da tun, wo Kahlflächen sind. Dann müssen wir gucken, passt es da gerade mit dem Wind und passt das mit dem Boden, kann da eine Windkraftanlage errichtet werden und gibt es noch den Abstand zur Wohnraumbebauung? Den müssen wir auch noch einhalten, wir können nicht einfach überall hinbauen. Und gibt es Naturschutzgebiete? Also so eine ganze Checkliste müssen wir da durchgehen. Da schlägt die FDP-Fraktion vor, dass das eine forstbehördliche Entscheidung sein soll, also dass die Revierförsterinnen, die Forstamtsleiter und am Ende das Forstministerium, also das TMIL, für das ich jetzt auch für die Landesregierung spreche, das entscheiden soll. Das ist aber unserer Meinung nach das falsche Instrument, weil nicht nur der Förster das mitzuentscheiden hat oder diejenigen, die die Experten für den Wald sind, sondern weil eigentlich planungsrechtlich die Planungsregionen dafür zuständig sind in den Regionalplänen. Das heißt, diese Planungsregionen sagen, welche Fläche für was ausgewiesen sein soll. Ist es eine Wohnraumfläche, ist es eine Waldfläche, ist es eine Schutzfläche usw. Das machen wir gerade gemeinsam im Landesentwicklungsplan. So, das sind alles Punkte, die die FDP gern mit ihrem Antrag im Waldgesetz geändert haben möchte. Das, worum es hier gerade geht, ist, auf der einen Seite hier zu diskutieren und dann natürlich darüber weiter in den Ausschüssen zu diskutieren. Ausschüsse sind die Fachgremien, da treffen sich die Fachleute, die Sie jetzt auch gerade hier im Plenum gehört haben, zu den Themen. Das heißt aber nicht, dass wir uns sonst nie mit dem Wald beschäftigen, sondern das tun wir auch an anderer Stelle, so beispielsweise bei der Erstellung des Waldzustandsberichts. Ich hoffe, das war aufschlussreich. (Beifall DIE LINKE) Und ich hoffe, das, was Sie mitnehmen, ist das, dass uns a) der Wald am Herzen liegt, b), dass tatsächlich Demokratie manchmal zäh ist, aber Gutes bewirkt, nämlich, dass man Rechte einklagen kann. Und zwar auch die Rechte, dass die geänderten Bedürfnisse, dass wir auch erneuerbare Energien bauen und wo wir sie bauen können, dass das nicht unabhängig von Zeit, Ort und Gegebenheiten ist und dass das natürlich auch in die Grundrechte, nämlich in die Eigentumsrechte, der Menschen eingreift. Und dass man das erstreiten kann und dann wiederum hier in diesem Kreis streiten kann. Ob es dann noch mal eine Änderung braucht oder ob es gut ist, wie es ist, oder ob wir noch an ganz anderen Stellen ändern müssen und uns hier miteinander verständigen müssen, das ist ein großer Wert der Demokratie. In diesem Sinne wünsche ich gute weitere Beratung und dass Sie heute hoffentlich mit einem guten Eindruck von der parlamentarischen Diskussion aus dem Thüringer Landtag wieder in die Schulen zurückgehen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten Kniese, Dr. Bergner, Gröning, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Nach Rücksprache mit den Schriftführern gibt es eine Mehrheit für die Überweisung des Antrags, der damit überwiesen ist. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall AfD) Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.

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Janine Merz SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, im Rahmen der derzeit auch teilweise grell geführten Debatte zur Grundsteuerreform habe ich kürzlich ein sehr interessantes Interview mit einem Experten für Finanzpsychologie gelesen. Demnach werden bei einem drohenden finanziellen Verlust die gleichen oder dieselben Hirnareale aktiviert wie bei körperlichen Schmerzen. So wurde erklärt, warum es absolut menschlich ist, dass die Steuererklärung sozusagen immer auf den letzten Drücker abgegeben wird. Der Leidensdruck und die finanziellen Verlustängste müssen hier bei den einigen Fraktionen zugeneigten Lobbygruppen wohl besonders intensiv und peinigend sein, wenn wir uns mittlerweile jährlich mit der Senkung zur Grunderwerbsteuer beschäftigen müssen. (Beifall SPD) Aber zur Sache: Mit diesem Gesetzentwurf soll der Grunderwerbsteuersatz auf 5 Prozent gesenkt werden. Damit werden die Einnahmen des Freistaats, gemessen am Aufkommen des Jahres 2022, einfach mal dauerhaft um 60 Millionen Euro jährlich minimiert. Legt man die erwarteten Einnahmen des aktuellen Haushaltsjahrs 2023 an, wird das Aufkommen sogar noch mal deutlich stärker gesenkt. Werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es stellt sich also die Frage, wie dieser bewusst vorzunehmende Einschnitt bei der aufkommensmäßig bedeutendsten Landessteuer begründet und kompensiert werden soll. Immerhin beträgt der Anteil der Grunderwerbsteuer an allen Landessteuern rund 75 Prozent. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weniger ausgeben!) Gemäß Artikel 99 unserer Landesverfassung darf der Landtag Mindereinnahmen gegenüber dem festgestellten – Achtung, zuhören, Herr Montag! – Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist. Alles andere wäre ein Eingriff in die Gesamtdeckung des schon beschlossenen Landeshaushalts und eine bewusste Inkaufnahme einer Unterdeckung. Die im Gesetzentwurf dargelegte Deckung aus Steuermehreinnahmen an anderer Stelle ist überholt. Diese wurden bereits mit dem Haushaltsbeschluss für 2023 etatisiert und gehen damit in der Gesamtdeckung der Ausgaben, die ja auch durch die CDU noch mal erhöht worden sind, auf. Eine vorsätzliche Streichung von Einnahmen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro wäre somit – ganz genau – verfassungswidrig. Bereits an diesem einfachen, aber entscheidenden Punkt bleibt der Entwurf der CDU Antworten schuldig. Es ist und bleibt Wunschdenken, ein Fantasiekonstrukt, nicht zu vergessen die eigenen Ansprüche sogenannter finanzieller Nachhaltigkeit, die damit mal eben über Bord geworfen werden. Noch während der letzten Haushaltsberatung – nicht mal zwei Monate her – wurde genau hier an dieser Stelle durch die CDU das Hohelied der finanzpolitischen Stabilität gesungen. Da wurde gewettert, Rot-Rot-Grün fehle es an finanzpolitischer Solidität, von mangelnder nachhaltiger Finanzwirtschaft war die Rede, es wurde ausreichend Vorsorge mit Blick auf zukünftige Belastungen gefordert. Und dann legen Sie tatsächlich sechs Wochen später einen Gesetzentwurf vor, der einfach mal Einnahmeverluste von mehr als 60 Millionen Euro vorsieht und im Sinne der Verfassung, wie gesagt, nicht mal eine entsprechende korrekte Kompensation beinhaltet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen sich schon entscheiden, liebe Damen und Herren der CDU: Wollen Sie Steuern senken und die Finanzsituation unseres Freistaats weiter künstlich verschärfen oder wollen Sie vernunftorientierte Haushaltspolitik machen, damit Thüringen in Zeiten der Krise mit einer derzeit hohen Inflationsrate leistungsfähig und handlungsfähig bleiben kann? Andere Länder übrigens – Sachsen und Hamburg – erhöhen gerade ihre Steuersätze zur Grunderwerbsteuer. Die Baunebenkosten – das ist auch so ein Konstrukt, das immer gern genannt wird – sind nicht alleine, können nicht immer vorgeschoben werden, daraus die Grunderwerbsteuer zu nehmen. Denn der Traum vom Eigenheim stirbt bestimmt nicht nur an der Grunderwerbsteuer, wenn wir uns tatsächlich die Preisindizes bei Baupreisen, Energie usw. gerade anschauen. Ich denke, dass da die Grunderwerbsteuer den allerwenigsten Anteil hat. Offenbar scheint sich gerade die Lage am Grundstücksmarkt insgesamt zu drehen. Aufgrund der Inflation und dieser gestiegenen Baupreiszinsen und -indizes fallen die Preise stellenweise wieder. In einigen Teilen von Ostdeutschland fallen sie deutlich, in Jena zum Beispiel wird auf dem Portal „immowelt“ mit minus 12 Prozent der stärkste Rückgang bei allen kreisfreien Städten niedergeschrieben. Mit diesem beginnenden Normalisierungseffekt wird sich auch die finanzielle Belastung potenzieller Erwerber verringern. Da braucht es keine verfassungswidrigen Steuergeschenke, von denen in der Regel diejenigen profitieren, die viel Geld in den Immobilienerwerb stecken oder gar nur spekulieren. Werte Damen und Herren der CDU, betrachtet man diesen Gesetzentwurf genauer, kommt man also zum Schluss: Erstens, er beachtet nicht die Regelungen unserer Finanzverfassung, explizit auch zum schon beschlossenen Haushalt 2023. Zweitens, er verschärft völlig unnötig die finanzielle Situation unseres Freistaats in der Krise, und er geht drittens von seiner Steuerungswirkung komplett in die falsche Richtung. Es wäre also wirklich sinnvoll, wenn Sie diesen Gesetzentwurf einfach zurückziehen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

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Maik Kowalleck CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle unsere Besucher: die Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer von der Gemeinschaftsschule Kaulsdorf. Übrigens ganz passend zum vorherigen Punkt: Die Schüler aus Kaulsdorf hatten eine Seminarfacharbeit zum Baumpflanzen erarbeitet und auch selbst mit angepackt. Also Schüler, die auch selbst Initiative ergreifen. Herzlichen Dank auch noch mal dafür. (Beifall CDU, AfD) Ja, meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf muss man bald sagen, es klingt wie „Täglich grüßt das Murmeltier“; wir hatten ja gestern den sogenannten Murmeltiertag. Auch zur Grunderwerbsteuer unterhalten wir uns regelmäßig an dieser Stelle. Allerdings möchte ich meiner Vorrednerin doch noch mal nahelegen: Frau Merz, bitte nehmen Sie sich noch mal unseren Gesetzentwurf und lesen Sie den Gesetzentwurf und sagen Sie auch an dieser Stelle, wie der parlamentarische Ablauf dieses Gesetzentwurfs war! Denn wenn Sie sich den Gesetzentwurf vornehmen und hier oben das Datum lesen, dann sehen Sie auch die Einreichung. Das war nämlich vor Verabschiedung des Haushalts am 07.12.2022. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben im Vorfeld der Haushaltsberatung auch unsere Vorschläge eingebracht und da muss man auch bei der Wahrheit bleiben. Sie wissen auch ganz genau, dass uns gerade dieses Thema schon seit vielen Jahren beschäftigt. Gerade die aktuellen Medienberichte von heute zeigen, dass die Baukosten weiter steigen werden und dass mit der Entscheidung der Europäischen Zentralbank einerseits die Sparer gewinnen, aber andererseits die Kreditnehmer verlieren. Denn die Entscheidung der EZB bedeutet, dass Zinsen steigen, und insbesondere im Wohnbereich hat das entsprechende Auswirkungen. Es gab auch bereits mehrere Anläufe, was die Senkung der Grunderwerbsteuer angeht. Darauf werde ich nachher noch mal zurückkommen. Aber ich verstehe auch nicht, Frau Merz, dass Sie jetzt diese Grunderwerbsteuersenkung als totales Teufelszeug brandmarken. Ich erinnere da an die Worte Ihres ehemaligen Parteivorsitzenden und jetzigen Wirtschaftsministers Tiefensee, der sich auch für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen hat. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären, wie das zusammenpasst. Einerseits sagt die SPD, wir wollen eine Senkung, und andererseits hat sie dann nicht den Hintern in der Hose, um diese Senkung zu unterstützen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Bitte, das ist lange her!) Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, dass Thüringen durch die Erhöhung dieses Grunderwerbsteuersatz durch Rot-Rot-Grün mit 6,5 Prozent den höchsten Satz in Deutschland hat. Das hat auch entsprechende Auswirkungen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum von hoher Bedeutung. Das eigene Haus und die eigene Wohnung sind dabei mehr als Wohnraum: Es ist Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Gerade die jungen Menschen, die uns heute hier bei der Debatte zuschauen, sind ja zukünftig betroffen. Viele von ihnen wollen mit Sicherheit auch eigenes Wohneigentum schaffen und den Beitrag zur Altersvorsorge leisten. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Gerade die junge Generation müssen wir doch dabei unterstützen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Dabei ist es doch oft so, dass gerade der hohe Eigenkapitalbedarf die Schaffung von Wohneigentum gerade für Familien erschwert. Um der abnehmenden Bevölkerungszahl in Thüringen entgegenzuwirken, ist es dabei wichtig, dass Thüringen sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Die hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland und besonders auch in Thüringen stellen dabei eine hohe Belastung für die Wohneigentumsbildung dar. Mit der Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf 5 Prozent sollen nicht nur bauwillige Familien entlastet und damit die Altersvorsorge erleichtert werden, sondern auch die regionale Entwicklung soll gefördert werden. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft ist das auch notwendig. Gleichzeitig ist es Ziel der Steuersenkung, die Attraktivität für Investitionen der Wirtschaft in den Standort zu steigern. Dies ist notwendig, da Thüringen mit 6,5 Prozent den bundesweit höchsten Steuersatz zugrunde legt und somit ein deutlicher Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu den anderen Ländern, insbesondere auch den Nachbarbundesländern hinsichtlich der Attraktivität für Familien und Wirtschaft besteht. Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf – ich empfehle Ihnen wiederholt, schauen Sie sich das noch einmal an – wird auch eine Alternative angegeben. Da wissen Sie auch, dass wir, insbesondere im vorigen Jahr, dafür geworben haben, entsprechende Freibeträge hier einzusetzen. Es gibt Bundesländer, die schon in diese Richtung Planungen haben und da ist es auch wichtig, dass es keine Denkverbote gibt, denn insbesondere – das habe ich eben auch gesagt – die Schaffung von Wohneigentum ist wichtig für die Familien und für die weitere Entwicklung in unserem Land. Ich gehe hier auch noch einmal auf den Antrag ein. Eines ist wichtig: Dadurch, dass wir den Antrag nicht im vorigen Dezember behandelt haben, muss natürlich beim Inkrafttreten eine Änderung kommen, aber das sollten wir dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung. Ich denke, wir werden auch von den verschiedenen Verbänden und Institutionen da noch weitere Anregungen bekommen. Wichtig ist, dass wir handeln für die Familien in Thüringen, für die Thüringerinnen und Thüringer und da bitte ich um Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Abgeordneter, wohin wollen Sie überweisen?

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Maik Kowalleck CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

HuFA.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Kemmerich für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Besucher auf der Tribüne, lieber Maik Kowalleck! Ich hoffe, ihr erinnert euch schon daran, dass das Rot-Schwarz oder Schwarz-Rot war, die im Jahr 2011 die Festsetzung auf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer gewählt haben. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein, nein, das waren 5 Prozent, da müssen Sie noch mal schauen!) Da müssen wir nicht nur schauen, das war so, aber euch viel Spaß beim Nachschauen. Aber sei es drum, darum geht es ja nicht. Ich kann nur von dieser Stelle aus sagen, dass wir diesen Vorstoß sehr begrüßen. Wir haben ja auch hier im Hause schon mal über Freibeträge für den Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie einen Beschluss herbeigeführt, der im Bundesrecht dann noch verankert werden muss. Die Diskussion führen wir auch mit dem Bundesfinanzminister Lindner, denn – und das ist Fakt – eine zu hohe Grunderwerbsteuer, gerade im Vergleich mit den Nachbarbundesländern Bayern und Sachsen, wo ja 3,5 Prozent angewandt werden – deshalb verstehe ich nicht ganz, warum wir hier so zurückhaltend sind und nur auf 5,0 Prozent herunterspringen wollen. Eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer ist der beste Weg, um gerade den kleineren und mittleren Einkommen zu ermöglichen, eigengenutzten Wohnerwerb zu begründen. Das hat etwas mit Altersvorsorge zu tun, das hat etwas mit Absicherung zu tun, und das ist auch der beste Schutz gegen Inflation und entsprechende Steigerungen bei den Mieten. Gerade im ländlichen Raum werden oft diese Entscheidungen getroffen. Es ist sehr wichtig, dass auch viele, die in den letzten Jahren aus Thüringen abgewandert sind, den Weg zurückfinden und diesen Weg damit krönen, eben Eigentum zu schaffen, Eigentum zu erwerben, zu bauen. Wir haben das ja schon diskutiert, von grundsätzlichen Erwerbskosten von 250.000 bis zu einer halben Million Euro ausgehend, in vielerlei Räumen in diesem Land sind anderthalb Prozentpunkte gerade in dieser Zeit eine ganze Menge Geld. Gestern hat die Europäische Zentralbank noch mal die Zinsen angehoben, also die Bauzinsen sind jetzt mit einer 4 vor dem Komma versehen und das ist hinderlich und eine große Schwierigkeit für viele Familien, hier Wohneigentum zu erwerben. Wir stimmen einer Ausschussüberweisung gern zu, diskutieren gern noch mal über die Freibeträge und andere Ausgestaltungen, das, was wir in Thüringen machen können. (Beifall Gruppe der FDP) Auf jeden Fall sind wir da an der Seite derjenigen, die sich in Thüringen nachhaltig niederlassen wollen und deshalb ist das ein guter Vorstoß. Herzlichen Dank.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ach so. Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Abgeordneter Kemmerich, Bezug nehmend auf die Rede von Frau Abgeordneter Merz, die beklagt hat, dass mit einem Schlag 60 Millionen Euro im Landeshaushalt fehlen würden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das Land, unser Staat über genügend Geld verfügt und es lieber durch Einsparbemühungen bei den Bürgern belassen soll? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, was wird er jetzt wohl sagen?) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Jetzt sagen Sie mal Nein!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überraschung!)

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Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ich denke, Herr Montag, Sie sprechen einen sehr wichtigen Punkt an. (Heiterkeit im Hause) Bei der Gelegenheit noch mal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Die Steuerschätzung im November des letzten Jahres hat ergeben, dass wir über einen dreistelligen Millionenbetrag mehr verfügen. Ich halte es daher für eine sinnvolle Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Landes, dass die Mittelschicht hier Eigentum begründen kann. Insofern sind die Steuermehreinnahmen da sehr gut angelegt, damit wir die Einnahmeausfälle kompensieren können.

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das war peinlich!)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

So, nachdem wir auch das geklärt haben, bedanke ich mich. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat zurückgezogen!) Tatsächlich? Ist bei mir nicht angekommen. Dann machen wir das jetzt. Dann wäre der nächste Redner Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

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Olaf Kießling AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Es ist eh schon Zirkus! Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, alle Jahre wieder, könnte man bald sagen. Vor ca. einem Jahr, im Oktober 2021, hatten wir den Antrag der FDP zum Thema der Senkung der Grunderwerbsteuer. Im August 2018 hatte die AfD-Fraktion hier bereits einen Antrag eingebracht, die Grunderwerbsteuer von 6,5 auf diese 5 Prozent zu senken. Dieselbe Forderung macht heute die CDU auf. Die hat mal wieder bei uns abgeschrieben. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Ja, ist so, Herr Kowalleck! (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Da müs- sen Sie selber lachen!) Den Antrag in Drucksache 7/6813 haben Sie heute eingebracht. Damals wurde der AfD-Antrag in der Drucksache 6/6066 von allen Fraktionen inklusive der CDU abgelehnt, ja, noch nicht einmal an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen, nachzulesen im Plenarprotokoll vom 30.08.2018 in der 125. Sitzung der 6. Wahlperiode. Selbst in der zweiten Beratung am 26.09.2018 gab es von allen hier im Rund inklusive CDU Ablehnung. Aber man muss wissen, gerade Sie auf den Tribünen müssen wissen, was denn eigentlich die Ursache für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer war. Das ist nämlich ein Antrag von Rot-Rot-Grün in der Drucksache 6/1098 gewesen, die Grunderwerbsteuer zum 01.01.2017 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent zu erhöhen mit der Begründung – ich zitiere –: „Zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden.“ So war das. Die Finanzministerin gibt mir recht, so war das. Aber was ist jetzt hier die große Frage? Was war denn 2015? Was ist denn da passiert? Warum plötzlich die Ausgabenproblematik? Warum müssen wir den Haushalt konsolidieren? (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jetzt kommt es, passt auf! Passt auf!) Pass auf, genau. Daran war nämlich die CDU schuld. Die CDU im Bund hat nämlich die Grenzen für unkontrollierte Einwanderung geöffnet. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Ja, die Kosten der Masseneinwanderung, verursacht durch die CDU, waren der Grund, um den Familien das Geld abzunehmen, den Käufern Wohneigentum durch Rot-Rot-Grün. Das haben Sie da verlangt und können Sie gern nachlesen, ob das so ist. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Märchen- stunde!) Damals hat Herr Kuschel debattiert, er hatte die Debatte für Rot-Rot-Grün geführt, nachzulesen im Plenarprotokoll vom 17.12.2015. Da ging es nämlich damals um die Haushaltsaufstellung. Heute im Jahr 2023 geht es nun darum, diese Erhöhung von damals, aus 2015, rückgängig zu machen. Doch jetzt stellen wir uns mal die Frage: Hat die CDU auch den damaligen Grund für die Kostensteigerung wenigstens hier im Freistaat Thüringen rückgängig gemacht? Nein, leider nicht, Fehlanzeige. Und im Bund wurde sie nun von Rot-Grün-Gelb abgelöst, seitdem explodieren die Kosten für die Einwanderung auch in Thüringen weiter. Somit können sich nun die Wohneigentumserwerber aussuchen, bei wem sie sich bedanken können. Wir sind uns aber hoffentlich alle einig – das hat man schon bei den Vorrednern gehört –, dass Wohneigentum als ein Baustein der Alterssicherung gilt und auch die Wohnungsknappheit immer weiter um sich greift. Ich hatte ja in meinen Reden zu diesem Thema in den vorhergehenden Plenardebatten bereits mehrfach daran erinnert, dass Deutschland die zweitniedrigste Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich hat. Hier ist also dringend Handlungsbedarf gegeben, doch diese rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sieht hier nach wie vor keinen Handlungsbedarf, auch im sozialen Wohnungsbau nicht, wenn wir uns mal die Zahlen angucken. Nein, sie klagt lieber – auf Steuerzahlerkosten, wohlgemerkt – gegen die Bundesregierung, damit diese noch mehr Flüchtlinge zu uns bringen kann und die auch weiteren Wohnraumbedarf haben. Das heißt, die Wohnungssituation verknappt sich weiter. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat es geschafft, mit ihren politischen Entscheidungen die Kosten in der Baubranche in den letzten Jahren um durchschnittlich über 20 Prozent in die Höhe zu treiben, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was hat eine Preisentwicklung mit der Ampel zu tun?) und die Kosten, insbesondere für Wohnungsbau, sollen bis 2030 noch weiter steigen, Herr Montag, um ein Vielfaches. Nach dem Willen der EU – ich erinnere hier nur mal an das Programm „Fit for 55“ mit dem Ziel der Null-Emissions-Gebäude. Wer sich dann noch Wohneigentum bzw. den Bau von Gebäuden leisten kann, steht in den Sternen, doch der Wohnraumbedarf steigt stetig immer weiter an. Die Landesregierung liegt hier weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück, gerade auch, was den sozialen Wohnungsbau betrifft. In Zukunft werden leider immer mehr Bürger in diesem Bereich zu finden sein. Kommen wir noch mal kurz auf den Teil C zurück, Herr Kowalleck, in Ihrem CDU-Antrag. Hier fordern Sie als Alternative eine Bundesratsinitiative mit einer Reform des Bundesgesetzes der Grunderwerbsteuer. Diese Forderung hatten Sie schon im Antrag vom 20.10.2021 und im September 2017 auch noch mal aufgemacht, welche ich Ihnen ja schon gesagt hatte. Wir begrüßen das ja gern, doch hatte ich Ihnen damals schon gesagt, dass das unter Rot-Grün-Gelb als Bundesregierung wohl nichts werden wird. Auch Ihr alternativer Vorschlag, Freibeträge für selbstgenutzten Wohnraum einzuführen, wird wohl abgelehnt werden, da die Prioritäten bei dieser rot-grünen Politik scheinbar nur bei Waffenlieferungen und Klimawahn liegen. Es ist aber schon erstaunlich, liebe CDU, dass Sie nun unsere AfD-Forderungen aus 2018 übernehmen und sich bei der Senkung der Grunderwerbsteuer wenigstens auf die selbstgenutzten Wohnimmobilien konzentrieren wollen, selbst wenn schon eine allgemeine Senkung nicht durchsetzbar erscheint. Dennoch sind wir uns einig, dass ein Haus, eine eigene Wohnung mehr als Wohnraum und Altersversorgung ist, denn es ist ein Zuhause für viele Menschen und Familien. Daher ist es meiner Fraktion wichtig, die Erwerbsnebenkosten bezüglich des Kaufs oder Baus einer selbstgenutzten Immobilie, gerade in Bezug auf junge Familien, die heranwachsen – diese Forderung hat unsere AfD als Heimatpartei schon ewig. Das heißt, wir sind bereit, auch hier diese Kosten zu senken. Einsparungen für junge Familien, gerade bei den gestiegenen Baukosten, sind hier mehr als wichtig, da ist eine Senkung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich zu begrüßen. Wir werden einer Überweisung – wie von der CDU gefordert – nicht entgegenstehen, das heißt, wir begrüßen die auch und werden gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterdiskutieren, was wir noch für Lösungsmöglichkeiten und Optionen haben. Da sind wir sehr gespannt. Auch – wie gesagt, Herr Kemmerich hat es noch mal richtig gesagt – sollten wir uns hier mal auf die kleinen und mittleren Einkommen konzentrieren, da hat die AfDFraktion ja in den letzten Plenardebatten schon mal einen Vorschlag gemacht, doch leider hatte der keine Zustimmung gefunden. Deswegen bekräftigen wir unseren Willen, hier etwas zu leisten, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat sich noch mal Abgeordneter Hande zu Wort gemeldet.

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Ronald Hande Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegin Merz hatte hier schon sehr detailliert zu dem vorgelegten Gesetzentwurf ausgeführt. Ich möchte dennoch an der Stelle eine vielleicht andere Sicht auf den Gesetzentwurf einbringen. Sie sagen hier in Ihren Reden und in Ihren Wortmeldungen, dass Sie durch die Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent nun eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger herbeiführen wollen, da die Energiekosten allgemein gestiegen sind, da die Baukosten allgemein gestiegen sind, da die sonstigen Erwerbsnebenkosten allgemein gestiegen sind, und suggerieren nun, dass die Senkung um 1,5 Prozent hier einen signifikanten Einfluss auf die Erwerbstätigkeit oder auf das Baugeschehen in Thüringen haben könnte. Ich möchte Ihnen sagen oder den Hinweis geben, bitte schauen Sie sich mal die Statistiken zum Immobilienmarkt an und legen Sie daneben die Passagen, wo die Grunderwerbsteuer – nicht zu Thüringen, sondern zu allen anderen Bundesländern auch – gesenkt oder erhöht wurde. Was werden Sie feststellen? Sie werden in dem Verlauf keinen Zusammenhang dieser Kurven feststellen. Das heißt, die Erhöhung oder auch die Senkung der Grunderwerbsteuer hat wirklich keinen eklatanten, signifikanten Einfluss auf den Verlauf bzw. die Erwerbstätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern oder auch Unternehmen, die auch am Immobilienmarkt aktiv sind. Es gibt keinen Zusammenhang, keinen Hinweis darauf, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer nun tatsächlich zu einer erhöhten Kauftätigkeit oder Verkaufstätigkeit am Immobilienmarkt führen würde. Aber was hat der vorgelegte Gesetzentwurf stattdessen für Auswirkungen – es wurde von der Kollegin Merz und auch von anderen bereits angesprochen –: Sie würden mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass im Landeshaushalt unseres Freistaats jährlich ca. 60 Millionen Euro fehlen würden, also jährlich, sprich dauerhaft fehlen würden. Ja, Sie sagen, Einsparungen. Wie realistisch das in dieser Größenordnung ist, sei noch dahingestellt. Aber ich möchte Ihnen gern mal eine Zahl oder einen Vergleich nennen. 60 Millionen Euro in Thüringen bedeuten etwa die Kosten von 1.000 Lehrerinnen und Lehrern. Das ist entsprechend unseren Schulen hier in etwa – der Kollege Wolf hatte es mir gerade noch mal zugerufen – der Bedarf eines Jahres; 60 Millionen Euro, die dauerhaft in der Landeskasse von Thüringen fehlen würden und im Gegenzug dazu auf dem Immobilienmarkt keinerlei Effekte erzielen würden. Für die Menschen oder auch die Unternehmen, die sich entscheiden, auf dem Immobilienmarkt aktiv zu werden und in den Regelungskreis dieses Gesetzes zu kommen, ist das keine Entscheidung von 1,5 Prozent mehr oder weniger, sondern das sind grundsätzliche Entscheidungen, die ein-, maximal zweimal vielleicht im Leben getroffen werden, das sind Investitionstätigkeiten für Unternehmer, die nicht von diesen plus/minus 1,5 Prozent abhängen, aber eben im Gegenzug dazu in der Thüringer Landeskasse dieses Geld von 60 Millionen Euro in etwa zur Folge hätten. Ich sage es Ihnen noch mal deutlicher: Die Senkung von 1,5 Prozent der Grunderwerbsteuer hätte einen reinen Mitnahmeeffekt zur Folge, sowohl von den Unternehmerinnen und Unternehmern, aber auch von kaufwilligen Privatpersonen. Ich möchte das gar nicht negativ bewerten. Natürlich freut sich jeder, wenn er weniger bezahlen muss. Aber die volkswirtschaftlichen Effekte, die Effekte am Immobilienmarkt, die Sie sich hier erhoffen, die Effekte zur Entlastung der Thüringerinnen und Thüringer, die Sie sich hier erhoffen, erreichen Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht. Sie würden sie erreichen, wenn Sie die 60 Millionen Euro dazu verwenden, weitere Hilfsleistungen, weitere Unterstützungen, weitere Programme in Thüringen zur Unterstützung der Menschen auf den Weg zu bringen, und hier keine Klientelpolitik machen würden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner erhält Abgeordneter Kowalleck das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Liebe Abgeordnete von der Linken, wenn für Sie Klientelpolitik ist, dass man sich für die Familien in Thüringen einsetzt, dann machen wir gern Klientelpolitik. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Da bin ich auch gern Lobbyist für unsere Familien und für die Menschen, die Altersvorsorge schaffen (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Dafür gibt es das Rentensystem!) und die hier von unserer Seite wirklich Unterstützung brauchen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, wir hatten ja hier an dieser Stelle schon ganz andere Diskussionen. Ich erinnere an Herrn Kuschel, der gern den Grunderwerbsteuersatz auf der Höhe des Mehrwertsteuersatzes gesehen hat. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aber das ist eben die Politik, die Sie machen, und so gehen Sie mit zukünftigen Immobilien- und Häusle-Besitzern um. Aber das ist nicht die Politik, die wir hier an dieser Stelle vertreten. (Unruhe DIE LINKE) Wir wollen diejenigen unterstützen, die den Traum vom eigenen Haus, von der eigenen Wohnung haben und hier für die Altersvorsorge ihren Beitrag leisten. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich, lassen Sie uns im Ausschuss über die verschiedenen Punkte diskutieren, damit wir hier auch eine Lösung für diejenigen haben, die unsere Unterstützung brauchen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Danke, Herr Abgeordneter. Frau Abgeordnete Merz, SPD-Fraktion, hat sich noch mal gemeldet.

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Janine Merz SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Kollege Kowalleck, wenn Sie ernsthaft davon reden, dass Sie Familien entlasten wollen, dann fangen Sie doch mal an, weniger mit Arbeitgeberverbänden, sondern mit Gewerkschaften für eine ordentliche Bezahlung in diesem Land zu reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Ihre Partei war es, die jahrelang gegen einen Mindestlohn gekämpft hat, die sich nie dafür eingesetzt hat, dass Familien wirklich ein normales, ordentliches Einkommen bekommen, um sich dann auch ihr Häuschen leisten zu können. Das ist wirklich eine Frechheit, so was zu sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Jetzt beruhigen wir uns wieder etwas. Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, gemeldet.

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Steffen Dittes Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin nicht hier vorgegangen wegen des Redebeitrags von Herrn Kowalleck, auch wenn ich auf den gleich noch eingehe, sondern in Reaktion auf den Zwischenruf von Herrn Urbach, der eine Steuer, die ein Staat zur Finanzierung des Gemeinwohls erhebt, charakterisiert: Der Staat würde hier die Menschen abziehen. Herr Urbach, ich finde es wirklich ungeheuerlich, wenn Sie, wie auch Ihr Fraktionsvorsitzender schon im letzten Jahr, den Staat als Wegelagerer bezeichnet haben, der die Menschen im Prinzip ihres Einkommens beraubt. Es ist nämlich Grundlage des Gemeinwesens, dass bestimmte Verkehrsgeschäfte, aber auch bestimmte Einkommensarten einer Besteuerung unterliegen und diese Steuern dafür benutzt werden, nicht, dass der Staat sich finanziert, sondern dass Aufgaben, die für das Gemeinwohl von erheblicher Bedeutung sind – mein Kollege Hande hatte gerade die Bildungsfrage angesprochen, ich könnte die Frage Sicherheit noch ergänzen, ich könnte die Frage Herstellung von Infrastruktur, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zum Bei- spiel die Zuwanderung!) aber ich kann auch die Frage von Sozialleistungen im Sinne eines Transferausgleichs hier benennen –, aus diesen Einkommensteuern und verbrauchsabhängigen Steuern finanziert werden. Das ist nämlich unsere Verantwortung, hier einen Ausgleich zu schaffen zwischen gerechter Besteuerung und gerechter Verteilung von öffentlichen Geldern. Aber den Eindruck zu erwecken, dass der Staat die Funktion eines Wegelagerers hat, der den Bürgern das Geld nur nimmt, das ist einfach unlauter und führt genau zu diesen Stimmungen, die wir auf vielen Marktplätzen gegenwärtig erleben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und jetzt erklären Sie mal den Menschen, die Sie hier angeblich entlasten wollen, Herr Montag, nämlich genau den Familien, warum sie für Kindernahrung 19 Prozent Steuern zahlen, die sie jeden Tag investieren, und zwar mehrmals als 300.000 Euro, was sie vielleicht einmal, und zwar auch nur ein Bruchteil dieser Familien, für eine Immobilie ausgeben. Erklären Sie das dann mal den Menschen, die beispielsweise mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz immer noch 7 Prozent Steuern bezahlen, Sie aber sagen, wenn sie sich eine Immobilie kaufen als Unternehmer, die dann auch ins Betriebsvermögen einfließt, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weil es dem Gemeinwohl dient! Eigentum dient dem Gemeinwohl! Das müssen Sie doch wissen!) mit dem sie dann am Ende sogar wieder Gewinne erwirtschaften, da senken wir die Steuern auch noch einmalig auf 5 Prozent und nehmen ihnen auch ihre gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung, zu dieser Finanzierung des Gemeinwohls beizutragen. Ich glaube, dass in den letzten Jahren – das zeigen auch Entscheidungen in vielen anderen Bundesländern und auch Entscheidungen, die Sie ja mit uns gemeinsam getragen haben –, dass 6,5 Prozent in der Grunderwerbsteuer wirklich ein gerechter Ausgleich bei Immobiliengeschäften sind. Wenn es Ihnen darum geht, tatsächlich Familien zu entlasten und nicht nur das Klientel der Grundstückserwerber, warum, meine lieben Kollegen der CDU-Fraktion oder auch der FDP-Gruppe, beantragen Sie dann nicht, darüber zu diskutieren, was Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr gemacht hat, nämlich, dass Menschen, Familien, die zur Eigennutzung eine Immobilie erwerben, eine Rückerstattung beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer bekommen, weil sie dann wirklich auch zielgerichtet die entlasten, von denen Sie ja reden? Sie wollen wirklich eine Klientelpolitik betreiben, eine Steuersenkungspolitik betreiben und dem öffentlichen Haushalt Geld entziehen, das dann beispielsweise wieder durch soziale Leistungen, ob nun für Beitragsfreiheit, Investitionen in soziale Infrastruktur diesen Familien zugutekommt, die es wirklich notwendig haben, und nicht denjenigen, die einmal in ihrem Leben eine Immobilie kaufen. Ich glaube, Ihr Antrag, Ihr Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, geht sozialpolitisch in die falsche Richtung und führt zu einer Belastung des öffentlichen Haushalts und auch zu einer Kürzung von öffentlichen Leistungen, die gerade Familien in Thüringen dringend nötig haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Fraktionen? Herr Abgeordneter Montag, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Dass das noch mal zu einer Grundsatzfrage ausartet, freut mich doch sehr, (Beifall Gruppe der FDP) weil damit nämlich eines klar geworden ist. Das hat ja ihr Kollege Hande gemacht, er hat gesagt, es ginge von der Entlastung von Menschen und von jedem Einzelnen, der ein Grundstück erwirbt, keine Lenkungswirkung aus. Ja, was glauben Sie denn eigentlich, wer Sie sind, dass Sie als Politik für sich beanspruchen, Menschen lenken zu müssen? (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Die Leute haben die Schnauze voll, 40 Jahre gelenkt worden zu sein! (Unruhe DIE LINKE) Es gibt keine bessere Familien- und Sozialpolitik, als das Geld der Leute bei den Leuten selbst zu belassen, damit sie selbst entscheiden können, was für sie richtig und wichtig ist. Das ist die Frage der individuellen Freiheit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Mit dieser Art der Argumentation, die Sie bei einem Rekordhaushalt hier tatsächlich wagen anzubringen, in dem Fall muss ich sagen, sind die anderthalb Prozentpunkte, die Sie nicht runtergehen wollen, Raub. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe DIE LINKE)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Jetzt ist alles gesagt. Gut. Haben wir jetzt weitere Redewünsche aus den Fraktionen heraus? Herr Abgeordneter Kießling, bitte schön.

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Olaf Kießling AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ich wollte noch mal schnell auf die Lenkungswirkung eingehen, weil Sie vergessen haben, Herr Dittes, dass auch die Baubranche für Arbeit sorgt. Sie sorgt für Beschäftigung, sie sorgt für Einnahmen des Staates, das haben Sie vergessen: Mehrwertsteuer, das heißt, wenn jemand ein Haus kauft und bauen will, generieren wir hier Mehrwertsteuer. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kießling, haben Sie sich die Zahlen mal angeschaut? Es gibt keinen signifikanten Unterschied!) Wir haben hier auch entsprechend die Löhne. Wenn Sie mit der grünen Politik dafür sorgen, dass hier keiner bauen und keiner mehr was kaufen kann, dann ist es vollkommen klar: Dann müssen Sie sich darüber Sorgen machen, wie wir die Sozialhaushalte weiter aufbauen. (Beifall AfD) Deshalb denken Sie auch mal an die Lenkungswirkung in der Baubranche. Das sind auch Arbeitnehmer, die gern arbeiten wollen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Weitere Redewünsche aus dem Plenum kann ich nicht erkennen. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort für die Landesregierung. Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender. Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Vorteil ist, wenn wir uns hier so streiten: Der Körper erzeugt Hitze, wir frieren nicht. (Heiterkeit DIE LINKE) (Beifall AfD) Das ist eine Diskussion gewesen, die uns bei 19 Grad Raumtemperatur natürlich guttut. Herrn Montag bitte ich, wenn Sie so in Rage sind: Wenn sie ein kleines bisschen leiser sprechen. Für die Landesregierung ist es wirklich … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für alle!) Weil wir hier sehr gut hören, würde uns das mit den Ohren besser tun. Aber ich finde ja ihr Engagement schön. (Beifall Gruppe der FDP) (Heiterkeit SPD) Was Sie jetzt als Letztes gesagt haben: Sie wissen, dass der Vergleich hinkt, nicht jeder … Aber ich bringe auch einen Vergleich: In der DDR hieß es ja „Überholen ohne Einzuholen“. Sowohl Ihr Antrag vor einigen Jahren als auch der CDU-Antrag riechen ein Stück weit danach. Ich will auch sagen – ohne jemanden persönlich zu nennen –, aber es sitzt hier an manchen Stellen „Häuptling gespaltene Zunge“. Das muss man sehr deutlich sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Als die FDP zum Beispiel – Herr Kemmerich, Sie haben darauf verwiesen – ihren Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer gestellt hat, hat sie zur Gegenfinanzierung gesagt – damals waren es 90 Millionen Euro –: Wenn wir 10.000 Stellen im Landesbereich streichen, dann können wir das gegenfinanzieren. Wenn Sie sich mal vergegenwärtigen: Wir haben ungefähr 47.000 Stellen im Stellenplan für 2023 stehen, davon sind 22.000 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer. Wenn wir da Ihre Variante anwenden, wenn wir Ihren Vorschlag nehmen, den Sie hoffentlich ernsthaft gemeint haben, dann hätten wir 4.680 Stellen bei den Lehrerinnen und Lehrern streichen müssen. Deswegen war das ein nicht umsetzbarer Vorschlag, den Sie gebracht haben, und das wussten Sie. Die CDU hat jetzt ihren Antrag vorgelegt. Mittlerweile sind es schon 67 Millionen Euro, von denen wir ausgehen müssen, dass Gelder zu streichen sind. Wir haben im Koalitionsvertrag im Bund auf Wunsch der FDP natürlich auch dieses Thema drin, nämlich dass diese länderspezifischen Regelungen bei der Frage der Grunderwerbsteuerfestsetzung ermöglicht werden. Aber wir haben natürlich auch ein paar Auflagen drin. Im Gegenzug muss das FDP-geführte Finanzministerium natürlich zunächst erst einmal vorlegen, wie es diese Steuerausfälle kompensieren will – also nicht für Thüringen, sondern für alle Bundesländer. Da geht es darum, es gibt sogenannte Sharedeals, wenn also GmbHs im Wohnungsbereich verkauft werden, da fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn man bestimmte Prozentsätze einhält. Dazu soll ein Vorschlag gemacht werden. Jeder wusste, auch die FDP, dass das sehr schwierig werden wird. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Aber nicht unmöglich!) Ob es unmöglich ist, will ich ja heute gar nicht sagen, Herr Kemmerich, aber ich tendiere mal dazu, weil ich die Gesamtdiskussion seit vielen Jahren kenne. Aber sei es drum. Dann muss ein Weiteres eingehalten werden, nämlich die Auswirkung auf den Finanzkraftausgleich. Sie wissen – ich will es versuchen, einfach zu formulieren –, zwischen Bund und den Bundesländern gibt es ja einen Ausgleich, wer wie viel Steuern aus den sogenannten Gemeinschaftssteuern, zum Beispiel Umsatzsteuer und Einkommensteuer, bekommt. Und das Maßgebliche bei uns sind immer die Aufteilungen der Umsatzsteuer. Es bedeutet, wenn man so eine Öffnungsklausel macht, die bisher nur Länder, die viel vermögende Einwohnerinnen und Einwohner haben, fordern, haben die natürlich die Absicht, ihr Steueraufkommen zu senken, weil sie in der Lage sind, das im Landeshaushalt zu kompensieren. Deswegen sind da einige Länder voran und da wird auch ein Bundesland, das bald Wahlen hat, noch mal ganz laut aufschreien, ich höre das schon. Das heißt, die finanzkraftstarken Länder, also so ein Land, was auch demnächst wieder schreien wird, bekommt einen Abschlag beim Länderfinanzausgleich, muss also was einzahlen, und die finanzkraftschwachen wie Thüringen, die bekommen einen Aufschlag. Das Ziel ist also, so wenig wie möglich solidarisch einzuzahlen. Und da kommen wir tatsächlich auf die Funktion des Staates. Ich bin Herrn Dittes dankbar, dass er es für mich übernommen hat, das zu sagen. Es ist ja so, die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung machen und die müssen sich auch nicht Gedanken darüber machen, ob sie was absetzen können oder nicht. Der Sport in Deutschland ist ja, möglichst viel abzusetzen. Man kann es dem Staat ja nicht in den Rachen schmeißen. Aber dieselben Menschen, dieselben Bürgerinnen und Bürger, die stehen als Erste auf der Straße, wenn das Schlagloch auf ihrer Seite ist. Die stehen als Erste auf der Straße, wenn der kleine Kindergarten geschlossen werden muss, weil keine Kinder mehr da sind und man das auf Teufel komm raus erhalten will. Das sind genau dieselben Leute – weil sie sich immer aufregen. Insofern ist es tatsächlich wichtig, dass wir als Landesregierung, aber auch die Abgeordneten ein gutes Selbstverständnis haben, warum wir überhaupt hier sitzen. Dann brauchen wir ja den Staat gar nicht. Dann brauchen wir auch die Abgeordneten nicht mehr, dann machen wir es einfach so, jeder sorgt für sich und dann ist an alle gedacht. Diese Einstellung, die finde ich schon außerordentlich bedenklich und dieser Sport, der da so … (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU) Genauso ist das. Das trifft übrigens, Frau Merz hat es ja angesprochen, auch auf die Grundsteuer und jetzt auf die Erhebung mit den Messbeträgen zu. Natürlich ist in diesem Finanzkraftausgleich auch zu bedenken, was da bei der Grundsteuer passiert. Also, das heißt, auf der einen Seite – und deswegen „Häuptling gespaltene Zunge“ – wollen Sie sagen: Wir sind die Guten, wir belasten die Bürgerinnen und Bürger mit ganz wenigen Steuern. Auf der anderen Seite sind Sie aber ganz genauso da, wenn es darum geht, dass zum Beispiel die Landesregierung an einer bestimmten Stelle aufgrund eines beschränkten Finanzvolumens etwas nicht in den Haushalt eingestellt hat. Dann rufen Sie: Das geht ja gar nicht, da muss ja was herkommen. Und das, finde ich, ist für unsere Demokratie nicht gut. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dass es um Partikularinteressen geht, das ist doch offensichtlich. Das ist doch offensichtlich. Natürlich. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Vielleicht der jungen Leute, die gern ein Haus bauen möchten!) Wir hatten doch schon mal die Diskussion gehabt, dass Sie der Auffassung waren, ein Grundstück … (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist doch Blödsinn!) Sie dürfen das auch ganz laut sagen, ich wiederhole es dann auch. Was haben Sie gesagt, was Blödsinn ist? (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ich meinte die Kollegin Merz!) Okay. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Genau das hatten wir schon!) Ja, das hatten wir schon einmal hier.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort hat Frau Ministerin Taubert. Das will ich heute gar nicht noch mal erwähnen. Aber natürlich ist das so. Das ist bei der Grundsteuer wie bei der Grunderwerbsteuer genau dasselbe. Es sind Interessenverbände, es sind Lobby-Verbände, die an der Stelle ... (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das sind doch Menschen, das sind doch keine Verbände! Also Haus und Grund, lieber Herr Montag, Haus und Grund ist kein Mensch, sondern es ist ein Verein. (Beifall SPD) Ja oder nein? Ja. So. Der Bund der Steuerzahler, ist das jetzt ein Mensch, oder ist das ein Verein? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Was hat denn das damit zu tun, dass wir Familien entlasten wollen?) Ja, Sie müssen mir einfach recht geben, deswegen. (Unruhe Gruppe der FDP) Und wer sitzt in den Vereinen? Es wird ja immer der Eindruck erweckt, als ob das die Vereine sind für die Armen und Schwachen, also so wie bei der Grundsteuer, da sagen Sie immer: Ja, die 90-jährige alte Oma auf dem Dorf ohne Internetanschluss, gemeint ist aber jemand ganz anderes. (Unruhe Gruppe der FDP) Sie sehen das bei der Grundsteuer sehr genau. Da sind Interessenverbände da, die wollen, dass keine Steuern bezahlt werden – liberaler Staat, Herr Kemmerich, Sie wissen das ja auch, Sie wollen ja auch nichts weiter haben vom Staat. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Es geht um ein angemessenes Maß von Steuersätzen!) Genau das ist der Grundansatz: Man will so wenig wie möglich zahlen, aber dem Staat so viel wie möglich abverlangen. Das steckt dahinter. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe Gruppe der FDP) Jetzt komme ich noch mal zu Ihrer Einlassung, dass man Wohneigentum schaffen und unterstützen will. Es ist an vielen Stellen schon gesagt worden: Davon hängt das Wohneigentum nicht ab. Gerade im flachen Land ist es völlig unerheblich. Wenn ich natürlich von einer Immobilie ausgehe – ich bleibe jetzt mal bei Jena, weil die sehr teuer sind – wo, was weiß ich, der Quadratmeter schon 4.000 Euro kostet bei einer Eigentumswohnung, da ist das schon erheblicher. Aber wenn ich auf dem flachen Land für 50.000 Euro das Nachbargut kaufe, dann ist es völlig unerheblich, weil (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Die Zeiten sind doch längst vorbei, wo kriegen Sie den Preis noch?) – Herr Bergner, sind Sie doch ruhig! – die Menschen natürlich gar nicht das Geld haben, das allein vom Handwerker machen zu lassen, die müssen es selber ausbauen mit ihren Händen. Die haben aber auch was davon, auch das will ich noch mal sagen. Weil Sie von Menschen sprechen, Bürgerinnen und Bürger, ist mir letztlich egal: Wer in der Straße wohnt, der hat was davon, dass er Grunderwerbsteuer zahlt. Ja, natürlich, der hat eine Straße da, der hat einen Kindergarten da. Wer bezahlt das? Wer bezahlt das alles, Herr Kemmerich? (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Man zahlt ja auch andere Steuern! Der Steuerzahler!) Ja, da müssen Sie die Einkommensteuer erhöhen oder Sie müssen was anderes erhöhen. Wollen Sie die Umsatzsteuer erhöhen? Die wollen Sie doch alle senken. Sie wollen alle Steuern senken, aber Sie wollen, dass alles pikobello ist. Und das geht nicht. „Häuptling gespaltene Zunge“ sage ich da nur. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Es gibt einen weiteren Redewunsch des Abgeordneten Kemmerich – 32 Sekunden.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr verehrte Frau Ministerin, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Respekt bin ich das von Ihnen und, ich glaube, das Hohe Haus nicht gewohnt, dass Sie derart abschneidend über Abgeordnete dieses Hauses urteilen, wen auch immer Sie gemeint haben. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Hören Sie auf zu jammern, das kann ich nicht mehr ertragen!) Aber eins: Jeder Steuerzahler, jeder Bürger dieses Landes hat Anrecht darauf, angemessen von Steuern belastet zu werden. Und das sieht er auch ein. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn diese Dinge nämlich dafür investiert werden, wofür sie da sind: für unsere Infrastruktur, für die Sicherheit dieses Landes und für das Bildungssystem. Was wir hier an Steuerverschwendungen erleben und auch die Woche diskutiert haben, 13 Staatssekretäre, 65 Einstellungen außerhalb von Tarifen, das ist das, was den Steuerzahler auf den Turm bringt. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dagegen wenden wir uns. Steuerverschwendung ist kein Kavaliersdelikt, sondern damit hat der Staat auch vorsichtig umzugehen.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das weiß ich, danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Damit hätten wir zumindest redetechnisch dieses hoch emotionale Thema zu Ende gebracht. Wir kommen damit zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten Bergner, Kniese, Gröning, die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Zählen!) Bitte? Wäre vielleicht ganz gut, einfach mal das Wasser ein bisschen zu halten, oder? Die Fraktion der SPD – im Vorfeld haben die Schriftführer durchgezählt und ich frage jetzt nur zur Sicherheit noch mal nach. Die Mehrheit besteht auf einer Überweisung. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 47 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2100 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/7165 Das Wort erhält Abgeordneter Gottweiss aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Zuschauer, durch den Beschluss des Landtags in seiner 54. Sitzung vom 22. Juli 2021 wurde der Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. In dieser Landtagssitzung hat die Ministerin Siegesmund auch einen entsprechenden Sofortbericht gehalten. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag eineinhalb Jahre in umfangreichen Beratungen behandelt. Eng verbunden wurde die fachliche Beratung auch mit der Beratung der Petition der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“. Insgesamt 16-mal wurde das Thema im Ausschuss behandelt. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass die Kollegen im Ausschuss fraktionsübergreifend sachorientiert an einer Lösung gearbeitet haben. Dazu gehört auch, dass zusätzlich zu den Anhörungen im Petitionsausschuss im Januar 2022 der Umweltausschuss als zuständiger Fachausschuss zweimal vor Ort war, einmal in einer Tour zu den betreffenden Ortslagen, um sich einen eigenen Eindruck verschaffen zu können, und einmal zu einer zweiten Anhörung in Neudietendorf, die es den Bürgern vor Ort erleichtert hat, sich in die Debatte einzubringen. Ausfluss aus den umfangreichen fachlichen Beratungen war auch der Lösungsvorschlag der Landesregierung eines fünfjährigen Probebetriebs zur Anpassung des Wassermanagements in der Apfelstädt. Teil dieser Lösung ist auch die Einbindung der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ in die Evaluation der Maßnahmen im Rahmen eines Begleitarbeitskreises. Und bei aller kritischer Distanz der Bürgerinitiative zu den ergriffenen Maßnahmen sollten wir anerkennen, dass die BI schon mit diesem Prozess viel erreicht hat. Bürgerengagement kann etwas bewegen, auch beim Thüringer Umweltministerium, das zu Beginn der Debatte sehr abwehrend argumentiert hat und so tat, als wenn es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Westringkaskade und dem Trockenfallen der Apfelstädt gebe. An dieser Stelle möchte ich das gern noch einmal erwähnen, dass dieser Wandel hin zu einer Lösungsorientierung durch Frau Ministerin Siegesmund und Staatssekretär Vogel anzuerkennen ist. Dennoch haben wir in der Anhörung einige Kritik gehört. Diese Kritik haben wir im Ausschuss intensiv diskutiert. Die CDU-Fraktion hat im Ergebnis an unsere Diskussion einen Änderungsantrag zu der ursprünglichen Drucksache 7/2100 im Umweltausschuss eingebracht. Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 diese Änderung angenommen und Ihnen nun mit einer Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/7165 vorgelegt. Im Ergebnis der gefundenen Einigung und der anstehenden Beratung und Beschlussfassung möchte ich hier für die CDU-Fraktion ankündigen, dass wir die Drucksache 7/5945 zurückziehen, (Beifall CDU, SPD) die in Tagesordnungspunkt 51 beraten werden sollte. Ich freue mich auf die Debatte.

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin hat Frau Dr. Wagler, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Gottweiss hat das alles schon ausgeführt, also in unzähligen Ausschusssitzungen, einer auswärtigen Ausschusssitzung vor Ort und der Begehung mehrerer Abschnitte der Apfelstädt konnte der Umweltausschuss sich ein – ich denke – umfassendes Bild von der Situation machen. Ich denke doch, viel konnte durch die zahlreichen Befassungen im Ausschuss erreicht werden. Ein fünfjähriger Probebetrieb des Wassermanagements der Apfelstädt wurde beschlossen. In dem Probebetrieb sollen die Wechselspiele zwischen Talsperrenabfluss, Versickerung im karstreichen Untergrund des Flusses unter Nutzung der Westringkaskade eruiert werden. Im Rahmen dieses Probebetriebs wird die Abgabemenge der Talsperre Tambach-Dietharz deutlich erhöht, wodurch 1,6 Kubikmeter zusätzlich zur Niedrigwasseraufhöhung der Apfelstädt zur Verfügung stehen. Begleitet wird dieser Vorgang durch einen eigens ins Leben gerufenen Begleitarbeitskreis, dem neben den Durchführenden, also der Thüringer Fernwasserversorgung, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landratsamt Gotha, auch der Landesangelverband sowie die Bürgerinitiative Apfelstädt angehören. Durch gemeinsame regelmäßige Evaluationsrunden kann und soll das Konzept dort immer wieder kritisch begutachtet und bei Bedarf auch angepasst werden können. Da gibt es auch viel zu berücksichtigen, nicht nur den Wasserstand der Apfelstädt, sondern auch die Auswirkungen auf den ökologisch wertvollen und zu erhaltenden Flussabschnitt der Bachschwinde, in dem das Flusswasser in einem riesigen Grundwasserspeicher versickert. Dies passiert in einem komplexen Zusammenwirken von Hohlräumen, Klüften und natürlich auch dem Gewässerkörper. Um diese Komplexität zu durchdringen, fordert die nun vorliegende Beschlussempfehlung die Landesregierung auf, das Phänomen hydrogeologisch und unter Berücksichtigung der verschwindenden Wassermenge genauer untersuchen zu lassen. Ein Hauptstreitpunkt war und ist auch der Betrieb der Westringkaskade. Das ist eine Wasserleitung, die Wasser von der Talsperre Tambach-Dietharz bis in den Erfurter Norden transportiert. Der Fokus des Streits liegt hierbei auf der Nutzung des zweiten Strangs dieser Leitung. Dieser wird zur Erzeugung von regenerativem Strom in zwei Wasserkraftwerken genutzt. Außerdem stellt er Brauchwasser für die Lebensmittelproduktion, zum Beispiel für die Obstbauern auf der Fahner Höhe zur Verfügung. Die Bedeutung der Wasserversorgung in der Lebensmittelproduktion wird in Zeiten des Klimawandels auch stetig größer. Die Wasserversorgung ermöglicht ihnen die lokale Erzeugung und somit kurze, lebensmittelschonende und klimafreundliche Wege und Arbeitsplätze in der Region. Durch die Stromerzeugung wird nicht nur die Versorgung mit wetterunabhängigem, sauberem Strom für Thüringen ermöglicht, der Betreiber der Westringkaskade, die Thüringer Fernwasserversorgung, kann hiermit auch Einnahmen generieren und somit die Kosten für viele Fernwasserkunden verringern. Würden diese Einnahmen durch die Stromerzeugung wegfallen, würde dies zu einem höheren Zuschuss des Landes zur Thüringer Fernwasserversorgung oder auch zu der betriebswirtschaftlichen Entscheidung, sich von der Talsperre zu trennen, führen können. Beides wären keine wünschenswerten Ereignisse. Dieser Konflikt zwischen Wasserpreisen, Stromversorgung und Lebensmittelproduktion auf der einen und der Wasserversorgung der Apfelstädt auf der anderen Seite kann und darf nicht einseitig entschieden werden. Im Sinne der Beschlussempfehlung wird dem Ausschuss also auch über die finanziellen Auswirkungen der Stromproduktion berichtet werden. Auch auf die juristischen Aspekte des Betriebs der Apfelstädt geht die Beschlussempfehlung ein. So sollen die Wasserrechte der TFW durch die Landesregierung erneut geprüft werden. Das zuständige Ministerium hat auch bereits mehrfach ausgeführt, dass der Betrieb der Westringkaskade rechtskonform genehmigt wurde und rechtssicher ist. In diesem Zusammenhang geht es auch um eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ob diese notwendig gewesen wäre. Die vorliegende Empfehlung fordert die Landesregierung auf, ein Gutachten, das Flora und Fauna der Apfelstädt näher untersucht, in Auftrag zu geben, um anschließend die Aspekte der Umweltauswirkungen besser beurteilen zu können. Die Bürgerinitiative hat auch ein eigenes Gutachten zur rechtlichen Beurteilung des Betriebs der Westringkaskade in Auftrag gegeben. Dieses stellt abschließend fest, dass auch jede vom Vorhaben betroffene Privatperson die wasserrechtliche Erlaubnis gerichtlich überprüfen lassen kann. Dem möchte ich nichts hinzufügen. Mit dem Probebetrieb und vor allen Dingen dem diesen Probetrieb begleitenden Gremium ist eine gute Grundlage zum weiteren konstruktiven Umgang mit Apfelstädt und Westringkaskade gelegt worden. Die mit der Empfehlung beauftragten Gutachten und Untersuchungen werden sämtliche Fragen rund um den Betrieb der Westringkaskade – ich denke – in ausreichendem Maße beleuchten. Wir werden diesen Prozess im Ausschuss weiterhin konstruktiv begleiten. Wir stimmen also der Ausschussempfehlung zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf.

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Dirk Bergner FDP

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, seit über zwei Jahren beschäftigen wir uns nun im Landtag mit der Apfelstädt, mit den geologischen und hydrologischen Details, den Auswirkungen des Klimawandels, erneuerbarer Energieerzeugung in der Westringkaskade, vor allem aber den Befürchtungen der Bürgerinnen entlang der Apfelstädtaue, nicht zuletzt natürlich der Angler. Wir haben als Ausschuss auf nachdrückliche Bitte der FDP eine Exkursion unternommen, um uns vor Ort ein Bild machen zu können und mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Denn es soll schließlich helfen, dass man als Entscheidungsgremium hin und wieder den Schreibtisch verlässt und Informationen aus erster Hand bekommt und sich vor allem die Situation vor Ort anschaut. (Beifall Gruppe der FDP) Ergebnis der Beratungen, Anhörungen und des Termins vor Ort war die Erkenntnis: Ist alles nicht so einfach. Das Wassermanagement der Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt, die Versinkungszonen im Flussbett, welche aufgrund ihrer Seltenheit selbst unter Schutz stehen, und die Extremtemperaturen und Trockenheit der letzten Jahre entfalten alles in allem eine Wechselwirkung, die es natürlich zu erforschen gilt. Auch ist der Eindruck des kompletten Trockenfallens des Flussbetts ein Trugschluss, würde doch unterhalb der oben aufliegenden Gesteinsschicht weiterhin ein Wasserfluss vorhanden sein. Das freilich hilft weder Fischern noch Anglern. Nun hatten wir als Freie Demokraten in der Diskussion doch einen einfach umzusetzenden Vorschlag eingebracht. Ich bin – das wissen Sie – Bauingenieur und habe sowohl in meinem Studium als auch in meiner beruflichen Praxis hin und wieder etwas mit Wasserbau zu tun gehabt. Da sage ich, man kann gelegentlich mit kleinen Maßnahmen pragmatische Wirkungen erzielen. Wir hatten im Ausschuss den Vorschlag gebracht, die Wasserentnahme Richtung Westringkaskade auf eine definierte Zeit hin zu unterbrechen – wir haben da an nur wenige Tage bis ungefähr eine Woche gedacht –, tatsächlich in der Zeit auch mal auf die Stromerzeugung zu verzichten, natürlich mit den Kosten verrechnet, die das hat, um dann möglichst auch in einer Extremwetterlage, in einer Extremtrockenheit zu testen, was ist an dem Vorwurf dran, dass durch die Wasserkraftgewinnung das Flussbett trockenfalle. Man hätte also mit sehr einfachen Mitteln überprüfen können, was in dem Extremfall Trockenheit passiert. Leider, meine Damen und Herren, war das also hier im Hause mehrheitlich und auch seitens des Ministeriums nicht gewollt, denn diese Maßnahme hätte sehr einfach zeigen können, was an dem Grundvorwurf dran ist, vor allem in Extremfällen dran ist. Stattdessen machen wir jetzt eine fünfjährige Studie und binden damit natürlich erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Ich will damit nicht sagen, dass die Studie schlecht wäre. Ich bin auch sicher, dass dabei honorige Fachleute eingebunden sind, um das nicht in den falschen Hals zu bekommen. Aber am Ende ist mit diesem Antrag ein Werk herausgekommen, das aus unserer Sicht sehr unbefriedigend ist. Deswegen werden wir uns heute bei diesem Antrag enthalten, so wie ich es bereits im Ausschuss getan und begründet habe. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste auf der Tribüne, zu kaum einem Thema gab es im Umweltausschuss in dieser Legislaturperiode intensivere Beratungen als zu den Thematiken rund um das zeitweise Trockenfallen der Apfelstädt. So hatten wir mündliche Anhörungen im Petitions- und im Umweltausschuss. Wir hatten eine auswärtige Ausschusssitzung in Neudietendorf und eine VorOrt-Begehung an den Talsperren und an den Versinkungszonen an der Apfelstädt. Wir sind froh, dass wir diese Beratungen nun zumindest vorläufig mit der Verabschiedung der nun vorliegenden Beschlussempfehlung des Umweltausschusses abschließen können. Die Grundlage für diese Empfehlung bildet das im September von der TFW vorgelegte Konzept für einen fünfjährigen Probebetrieb. Wir bedanken uns sehr herzlich bei all denjenigen, die an der Erstellung dieses Konzepts beteiligt waren. Dieser Dank richtet sich auch schon vorab an all diejenigen, die in dem nun neu gebildeten Begleitausschuss für den Probebetrieb mitarbeiten werden. Aufgrund der Anhörungen haben wir die berechtigte Hoffnung, dass die Beratungen im Begleitausschuss von einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre geprägt sein werden. Dies auch deshalb, weil über dieses Gremium nun auch die Bürgerinnen vor Ort besser an den Entscheidungsfindungen beteiligt werden können. Als Bündnisgrüne begrüßen wir den pragmatischen Ansatz des Konzepts und halten es für ein geeignetes Mittel, die Trockenheit an der Apfelstädt zukünftig zumindest abmildern zu können. Im Folgenden werde ich auf einige Aspekte des Probebetriebs kurz eingehen. Zunächst möchte ich aber darauf hinweisen, dass man sich bei der Bewertung des Probebetriebs auch immer den Rahmen, in dem dieser stattfindet, vergegenwärtigen sollte. Dazu gehört zunächst die grundlegende Feststellung, dass der Stress für unsere Fließgewässer durch die Klimakrise immer weiter zunimmt und dass sich die negativen Auswirkungen auch durch die besten Konzepte nicht werden vollständig ausgleichen lassen. An der Apfelstädt gibt es durch die Talsperren Tambach-Dietharz und Schmalwasser immerhin die Möglichkeit, den Niedrigwasserstand über die natürlichen Zuflüsse hinaus aufzuhöhen. Diese Möglichkeit gibt es an anderen Flüssen in Thüringen, wie beispielsweise an der Ilm, nicht. Wie das vergangene Jahr eindrücklich gezeigt hat, fällt der Fluss dann in Zeiten von langanhaltenden Dürreperioden an einigen Stellen trocken. Wie die Apfelstädt ist die Ilm ein Karstfluss, an dem es aufgrund der geologischen Gegebenheiten an unterschiedlichen Stellen zu Versinkungszonen kommt. Bei niedrigen Wasserständen versickert dort das Wasser. Von diesem Phänomen konnten sich die Ausschussmitglieder bei der Vor-Ort-Begehung im September selbst einen Eindruck verschaffen. Diese natürlichen Zusammenhänge sollte man sich also bei der Bewertung des nun laufenden Probebetriebs an der Apfelstädt immer vor Augen führen und auch die Tatsache, dass sich durch die Inbetriebnahme der Westringkaskade an der künstlichen Wasserabgabe in die Apfelstädt nichts geändert hat. Denn es ist auch seither immer gewährleistet, dass die Wasserabgabe in die Apfelstädt über der natürlichen Zuflussmenge liegt. Es gibt also schon die ganze Zeit eine künstliche Niedrigwasseraufhöhung, die es ohne die Talsperren gar nicht gäbe. Mit dem Probebetrieb wird nun durch eine geänderte Speicherbewirtschaftung im Winterhalbjahr zusätzlich Wasser eingespeichert, das dann in Zeiten von extremen Trockenperioden für eine gezielte Niedrigwasseraufhöhung zur Verfügung steht. Dabei ist die Höhe der Abgabemengen in die Apfelstädt nicht für die gesamte Dauer des fünfjährigen Probebetriebs festgeschrieben. Stattdessen sollen die Mengen während des Probebetriebs in einem begleitenden Monitoring evaluiert und optimiert werden. In diesen Monitoring-Prozess ist der eingangs schon erwähnte Begleitausschuss einbezogen. Aus unserer Sicht wird also mit dem bereits schon laufenden Probebetrieb ein sehr guter Rahmen geschaffen. Innerhalb dieses Rahmens können die unterschiedlichen Lösungsansätze beim Management der Talsperren ausgetestet werden. Voraussetzung für ein solches Austesten ist ein besseres Verständnis für die komplexen Systeme bei der Grundwasserbildung oder bei den Versickerungsvorgängen an den Versinkungsstellen. Bei der Vor-Ort-Begehung wurde insbesondere beim Thema „Grundwasser“ noch einmal deutlich, dass es für das Verständnis des Systems längerer Beobachtungszeiträume von zwei bis drei Jahren bedarf, denn bisher kann man einfach noch nicht nachvollziehen, wie sich das Wasser unterirdisch verteilt. Durch den Probebetrieb und durch zusätzliche Messstellen und Pegel kann die Datengrundlage in den nächsten fünf Jahren hoffentlich so verbessert werden, dass dann in extremen Dürreperioden die Bewirtschaftung der Talsperren zur Abmilderung der Trockenheit an der Apfelstädt zielgerichteter gesteuert werden kann. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses bietet nun die Möglichkeit, die in den letzten Jahren zeitweise aufgeheizte Situation an der Apfelstädt politisch zu beruhigen und dem Konzept der TFW, der Thüringer Fernwasserversorgung, dem Probebetrieb und dem Monitoring eine echte Chance zu geben. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, das Wort.

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Hoffmann AfD

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, etwas mehr als eineinhalb Jahre nach Einreichung des vorliegenden Antrags der CDU- und eines Alternativantrags der AfDFraktion kann der Landtag nun einen Beschluss zum mittlerweile landesweit bekannten Thema des Niedrigwassers der Apfelstädt und des Betriebs der Westringkaskade, also eines Wasserkraftwerks, fassen. Die Anzahl Kleiner Anfragen, von Selbstbefassungsanträgen und Plenaranträgen zeigt die Bedeutung des Themas. Aber diesen Seitenhieb muss ich an dieser Stelle setzen: Hätte man unseren Alternativantrag angenommen, in dem Fristen zur Überprüfung des Wassermanagements für September 2021 gefordert wurden, wäre es vielleicht etwas schneller gegangen. (Beifall AfD) Nun gut. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung ist ein Kompromiss gefunden, dem auch RotRot-Grün im Ausschuss zustimmen konnte. Dennoch bleiben Fragen, etwa die, warum man seitens der Thüringer Fernwasserversorgung den Betrieb der Westringkaskaden nicht noch einmal zum Testen aussetzen könnte, und wenn ja, wie lange, um zu sehen, wie sich das auf den Pegel der Apfelstädt auswirken würde, die nicht nur durch die Versickerungszonen so viel Wasser verliert. Wenn die Wasserentnahme für die Apfelstädt, wie das Ministerium besonders laut unter dem alten Staatssekretär und etwas leiser vom neuen Staatssekretär Dr. Vogel aussagt, keine Folgen für den Pegel des Flusses hat, dann sollte man doch auch keine Angst haben, dies durch einen befristeten Betriebsstopp oder ein Moratorium zu bestätigen. (Beifall AfD) Eine weitere Frage ist, warum man sich strikt weigerte, die Erhöhung der Wasserzugaben für die Apfelstädt auch über die aktuellen Wintermonate durchzuführen, um ein weiteres Trockenfallen zu vermeiden – Fragen, die auch die vor Ort Betroffenen formuliert haben. Da bin ich beim Stichwort: Ohne den unermüdlichen Einsatz der Initiative „Lebensraum Apfelstädt“, einer entsprechenden Petition und Gesprächsformaten wäre das gar nicht möglich gewesen, dass sich das Umweltministerium so intensiv mit der Sache beschäftigen muss, denn die Akteure der Initiative lassen keine Ruhe und weisen immer wieder darauf hin, dass mit dem Sterben der Apfelstädt eine der letzten intakten Flussauen Thüringens sterben würden. Und auch nach diesem Landtagsbeschluss werden sie weitermachen, haben sie schon angekündigt. (Beifall AfD) Es handelt sich wiederum nicht „nur“ um eine Flussaue, es ist auch ein FFH-Gebiet und Teil eines Vogelschutzgebiets, Habitat vieler Tier- und Pflanzenarten, darunter geschützter Arten. Entsprechend intensiv und emotional wurden auch die Anhörungen im Petitionsausschuss und im Umweltausschuss geführt. Ein Schwerpunkt der Auseinandersetzung waren unter anderem die nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung zur Inbetriebnahme der Westringkaskade und die Prüfung der Altrechte der Thüringer Fernwasserversorgung, zu der Petenten sogar ein Kurzgutachten erarbeiten ließen. Dieses Kurzgutachten hätte im Petitionsausschuss eine größere Rolle spielen können, wenn nicht eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten für den Abschluss der Petition ohne stärkere Beschäftigung mit dem Gutachten votiert hätte. Somit wurde die Petition „Apfelstädt“ am 19. Januar des Jahres abgeschlossen und die Petenten kritisierten zu Recht, dass das erwähnte Kurzgutachten stärker hätte eingebunden werden müssen. Die hier vorliegende Beschlussempfehlung und der so erfolgte geänderte Antrag der CDU nach Annahme dieser tragen dem Anliegen etwas mehr Rechnung. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Antrag der CDU wird nämlich gefordert, dass die derzeit bestehenden Wasserrechte der TFW an der Apfelstädt auf die juristisch korrekte Nutzung der Altrechte zur Wasserkraftnutzung zu überprüfen sind und der Landtag über die Ergebnisse dieser Prüfung bis zum 30. April 2023 schriftlich zu informieren ist. Wir stimmen dieser Beschlussempfehlung zu und wünschen der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ auch weiterhin viel Kraft für ihr berechtigtes Ansinnen, und wir wünschen ihr, dass sie sich im erwähnten Beirat so einbringen kann, wie es ihr zukommt. Ferner möchte ich ihr auch dafür danken, dass sie uns Abgeordnete dazu gebracht hat, die Gummistiefel anzuziehen und sich vor Ort ein Bild zu machen. Ich möchte auch der Landtagsverwaltung danken, die das alles betreut hat. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Möller, Fraktion der SPD.

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Denny Möller SPD

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne und am Livestream! Die Westringkaskade – wir haben es schon von verschiedenen Vorrednern gehört – beschäftigt uns hier im Landtag schon eine ganze Weile, mein gesamtes Landtagsleben zumindest. Das kommt nicht von ungefähr, weil dieser Konflikt aus meiner Perspektive auch ein Stück weit exemplarisch steht für das, was wir in Thüringen in Bezug auf Wasser und die Diskussion um Wasser auch in Zukunft noch zu lösen haben. Das Land zwischen Rhön und Harz ist ein Land der Extreme. Während in den Höhenlagen des Thüringer Waldes über 1.400 Liter pro Jahr auf den Quadratmeter niedergehen, fällt im Thüringer Becken teils nur ein Drittel dieser Menge. Zugleich sind die zentralen Lagen mit am dichtesten besiedelt. Ein Großteil der Flüsse folgt dem Weg aus den Bergen in die Ebene. Mit dem Wachstum der Bevölkerung in den Trockengebieten war es notwendig, eine dauerhafte Versorgung mit Trink- und Brauchwasser sicherzustellen. Durch den Bau der Fernwasserversorgung vor 50 Jahren konnte ein Ausgleich der Wasserbedarfe zwischen den Landesteilen erreicht werden. Das Fernwassersystem rund um die Westringkaskade steht genau dafür exemplarisch und für die Entwicklung der gesamten Wasserversorgung in Thüringen. Dank des seitdem in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunkenen Wasserbedarfs konnte eine der beiden Röhren der Westringkaskade vom Netz genommen werden. Mit der Konsolidierung der Thüringer Fernwasserversorgung reifte vor über zehn Jahren die Idee, diese Röhre für den wachsenden Bedarf der Landwirtschaft nach Brauchwasser und für die Stromversorgung mit Hilfe von Wasserkraft zu nutzen. Das soll zur jährlichen Einnahme von mehreren 100.000 Euro führen und damit einen Beitrag zur Senkung der Gebühren für die Wasserverbraucherinnen leisten. Ich will das noch mal so deutlich einordnen, damit wir die Dimension wirklich sehen, um die es hier am Ende auch im Rahmen des Landtags geht. Zugleich – und das ist die Neuerung – wirkt sich der dramatische Wandel des Klimas in Thüringen aus. Natürliche Prozesse wie das Versinken von Bächen und Flüssen in Schwinden tritt häufiger und intensiver auf. Durch die veränderten Niederschläge sind die Nutzung der Wasserkraft, das Funktionieren des Ökosystems, das Angeln oder die Versorgung mit Löschwasser stark eingeschränkt. Seit mehreren Jahren suchen engagierte Bürger – auch ich will an dieser Stelle der Bürgerinitiative für ihren Einsatz, für ihr Engagement danken –, aber auch der Landkreis Gotha mit dem Landrat Onno Eckert, die Thüringer Fernwasserversorgung, der Landesanglerverband und die zuständigen Wasserbehörden eine Lösung. Mit dem verstärkten Trockenfallen seit 2018 und der erneuten Betriebsaufnahme der zweiten Röhre im Jahr 2020 beschäftigte sich der zuständige Umweltausschuss mit verschiedenen Optionen. In zwei Sitzungen an der Apfelstädt im Herbst letzten Jahres hat sich der Ausschuss selbst ein Bild von der Situation machen können. Herr Bergner, ich freue mich, dass Sie damals letztendlich den Antrag gestellt haben, aber ich würde es doch trotzdem noch mal sehr deutlich sagen wollen, wir hatten im Umweltausschuss die gemeinsame Erkenntnis, dass wir vor Ort gehen müssen und vor Ort auch die Diskussion führen müssen. Ich glaube, das sollte sich jetzt nicht ein Einzelner ans Revers heften. Eine Sache, die zumindest von meiner Seite noch mal deutlich zu sagen ist: Die Ausschusssitzung vor Ort im Bürgerhaus hat für mich noch mal sehr deutlich gemacht, dass auch wir Konflikte demokratisch miteinander lösen sollten in der Diskussion. Was nicht dazu beiträgt, ist, wenn Mitarbeiter von Ministerien und Behörden dort regelrecht beschimpft werden oder sozusagen aufgrund ihrer Funktion und Rolle nicht ernstgenommen werden. Ich glaube, das gehört zum demokratischen Diskurs nicht dazu. Ich bin umso freudiger, dass wir heute einen vereinbarten Kompromiss im Ausschuss und eine Lösung hier präsentieren können und dementsprechend mit einem greifbaren Ergebnis dieser Abstimmung rechnen können, denn die Umsetzung des Probebetriebs zur Veränderung des Talsperrenmanagements ist schon eine große Lösung. Damit sollen die optimale Versorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie die Abmilderung der Trockenheit auf die Apfelstädt umgesetzt werden. Wir alle stehen in den nächsten Jahren vor der Herausforderung, dass nicht mehr der Mai und der Juni die niederschlagsreichsten Monate sein werden. Sondern Starkregenereignisse und eine Verlagerung der Niederschlagsmengen im Jahresverlauf und in der Region machen es notwendig, insgesamt neue Pfade zu gehen. Dabei müssen die Interessen von Mensch und Natur zueinander gebracht werden. Für uns als SPD-Fraktion ist der angestoßene Prozess zum Talsperrenmanagement im Erprobungsbetrieb der richtige Weg. Gemeinsam mit dem Begleitarbeitskreis wird in den nächsten Monaten und Jahren an einer der Situation angepassten Steuerung gearbeitet. Zu diesem Ergebnis ist nach intensiver Beratung in den vergangenen Monaten der gesamte Umweltausschuss gekommen, die vorliegende Beschlussempfehlung tragen wir dementsprechend vollumfänglich mit. Danke, dass die CDU hier auch noch mal deutlich gemacht hat, dass damit die Diskussionen um das Moratorium auch der Vergangenheit angehören, weil wir in die Zukunft blicken, um eine gemeinschaftliche Lösung zu finden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Gottweiss, Fraktion der CDU.

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Thomas Gottweiss CDU

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Zuschauer! Jetzt habe ich ja in der Berichterstattung zu dem Tagesordnungspunkt die Führung des Ministeriums ein Stück weit gelobt für den Wandel hin zur Lösungsorientierung. Da muss ich an der Stelle natürlich jetzt auch noch mal meiner Enttäuschung Nachdruck verleihen, dass der Minister zu diesem Punkt jetzt den Raum verlassen hat. (Beifall CDU) Es ist vollkommen klar, dass er neu in dem Thema ist, aber Herr Staatssekretär Vogel, ich glaube, es ist dieses Grundthema, was dem zugrunde liegt, nämlich dass Wasser ein hohes Gut ist und dass wir Probleme haben, auch aufgrund der trockenen Jahre, des Klimawandels das Wasser gerecht zu verteilen und da eine Abwägung zu treffen zwischen Umwelt und anderen Nutzungsarten. Das ist so wichtig, dass es doch schön gewesen wäre, wenn der Minister hier der Debatte auch gefolgt wäre. (Beifall CDU) Nichtsdestotrotz ist es so, dass die gesamte Debatte aus meiner Sicht schon sehr erfolgreich verlaufen ist, weil wir wirklich auch wichtige, fachliche Aspekte, die vor Ort diskutiert werden, aufgenommen haben. Wenn wir uns an die Anhörung in Neudietendorf zurückerinnern, dann waren es vor allen Dingen vier wesentliche Punkte, die dort von den Bürgern vorgetragen wurden. Der erste Punkt war der, dass es eine gewisse Enttäuschung gab, dass die Gemeinden und die Kommunen, also auch der Landkreis, in diesem Begleitarbeitskreis, der die Evaluation begleitet, nicht vertreten sein sollte. Da ist es so, dass dieser Anstoß aus der Anhörung auch jetzt schon Realität ist, auch weil der Petitionsausschuss das der Landesregierung noch mal deutlich empfohlen hat, die Anrainer-Gemeinden da mit zu integrieren. Der zweite Punkt, der dort diskutiert wurde und der die Leute auch emotional betrifft, ist diese Diskussion um das Altrecht. Das Wasserrecht, was die TFW dort nutzt, das ist für manche ein fachliches Thema, dem nicht alle folgen können, aber die Leute vor Ort haben das Gefühl, dass die Dinge nicht mit rechten Dingen zugehen und haben da auch entsprechende Argumente vorgetragen. Genauso wie mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, die nicht stattgefunden hat, wo auch Unverständnis herrscht. Dazu gab es ja auch noch mal ein Gutachten, was auch im Umweltausschuss beraten wurde, im Petitionsausschuss, und deswegen war es uns wichtig, diese Punkte mit aufzunehmen. Der vierte Punkt, der in der Anhörung klargeworden ist, ist, dass der Wunsch besteht, doch mal auch zu erproben, wie stark diese Verknüpfung zwischen dem Wasser in der Westringkaskade und dem Wasser in der Apfelstädt ist. Natürlich, Herr Bergner, Sie haben recht, Sie haben den Vorschlag gebracht, der kam auch von der Bürgerinitiative, die Westringkaskade doch einfach mal abzuschalten, das Wasser stattdessen in die Apfelstädt, mal gucken was da passiert. Das wäre natürlich eine Variante, und ich will hier auch nicht verschweigen, dass unser zuständiger Wahlkreisabgeordneter Jörg Kellner sehr große Sympathie für diese Variante hat, aber wir haben in der Anhörung auch gehört, dass insbesondere die Gemeinden und auch der Landkreis sagen, uns geht es gar nicht um ein komplettes Abschalten der Westringkaskade, sondern die Zielsetzung sollte sein, eine Lösung zu finden, wie man beides miteinander vereinbaren kann. Da ist die Variante, die wir jetzt quasi gefunden haben, erst mal das mildere Mittel, dass wir durchaus eine Reduzierung für einen Versuchszeitraum auf den Mindestdurchfluss haben wollen und im gleichen Atemzug dieses Wasser in die Apfelstädt geben, um zu gucken, welchen Effekt es gibt. Das Ganze muss dann erst entsprechend ausgewertet werden. Kommen wir zu der konkreten Beschlussfassung. Wir haben einige Dinge aufgeführt, auch noch einmal eine Berichterstattung der Landesregierung gegenüber dem Umweltausschuss. Da soll vor allen Dingen dargelegt werden, warum auf die UVP und die FFH-Prüfung verzichtet wurde. Und es soll dargelegt werden, welche Auswirkungen ein verändertes Wassermanagement auf die Preisgestaltung der TFW haben könnte. Die Punkte, die dann folgen, sind im Prinzip der Rückfluss aus der Anhörung. Wir haben unter Punkt III.1 das Bekenntnis zu einer Evaluierung des Probebetriebs, unter Punkt 2 den Auftrag, dass es eine konkrete juristische Prüfung der Altrechte geben soll. Da ist unser Wunsch, dass es wirklich noch mal die Beschäftigung mit den Argumenten aus dem Gutachten gibt, dass die wirklich noch einmal strukturiert aufgeschrieben werden, dass uns das als Landtag berichtet wird und wir dann auch gegenüber den Bürgern der Region argumentieren können. Der dritte Punkt ist, dass wir ein Gutachten in Auftrag geben wollen, und zwar um die Auswirkungen des Betriebs der Westringkaskade auf das Ökosystem der Apfelstädt zu untersuchen. Das ist ein Kompromissvorschlag, der, glaube ich, sehr gut ist, weil damit der Enttäuschung der Bürger, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat, ein Stück weit begegnet werden kann, indem man das, was fachlich dahintersteht, nämlich die Frage, ob und in welcher Form es Auswirkungen auf das Umweltsystem gibt, in welcher Form der Klimawandel da eine Rolle spielt und in welcher Form man Maßnahmen ergreifen kann, all das soll geprüft werden, sodass man das Grundanliegen entsprechend mitträgt. Der vierte Punkt unter diesem Punkt III ist, dass wir gesagt haben, wir müssen Klarheit kriegen über diese Versinkungszonen. Das ist so ein Punkt, da eiert man immerzu rum. Wenn man unterschiedliche Annahmen darüber hat, wie viel Wasser dort jetzt versinkt, ist natürlich die Lösung unterschiedlich, wie viel Wasser man in die Apfelstädt geben muss. Das muss empirisch untersucht werden. Das bekräftigen wir hier noch einmal. Und dann kommen wir zum Punkt IV. Herr Möller, der Punkt IV ist im Grunde das Moratorium. Deswegen haben wir den Tagesordnungspunkt 51 zurückgezogen. Wir fanden in der Diskussion im Ausschuss, dass es sehr sinnvoll wäre, dass diese Frage, nämlich die Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang dieses Moratorium stattfindet, der Begleitarbeitskreis klären soll. Das will ich hier noch einmal zu Protokoll geben, dass das eine Positionierung des Landtags ist, dass wir sagen, der Begleitarbeitskreis mit den beteiligten Akteuren muss die Möglichkeit haben, fachlich über diese Aspekte zu reden und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, wie dieses Moratorium stattfinden soll, um genau diesen Zusammenhang zwischen Westringkaskade und Apfelstädt entsprechend zu untersuchen. Wenn das Ganze erfolgreich ist, kann es durchaus sein, dass es dann vielleicht sogar in das Wassermanagement insgesamt integriert wird, vielleicht zeitweise zu bestimmten Bedingungen oder so. Aber man muss es eben erst einmal ausprobieren, um dann dieses Instrument auch zur Verfügung zu haben. An dieser Stelle möchte ich recht herzlich allen danken, die sich an der Diskussion beteiligt haben, die auch gezeigt haben, dass sie kompromissbereit sind, dass wir als Landtag gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Ich hoffe sehr, dass der Beschluss, den wir heute fassen, tatsächlich dazu führt, dass an der Sache in dem Begleitarbeitskreis gearbeitet werden kann und sich insgesamt die Situation des Ökosystems Apfelstädt verbessert. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Gottweiss. Und jetzt hat Frau Dr. Bergner als fraktionslose Abgeordnete das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Westringkaskade und Apfelstädt sind Thema, seitdem ich hier im Landtag bin, also seit dreieinhalb Jahren. Respekt vor der Vorgehensweise der Bürgerinitiative, die sich aus meinen Beobachtungen durch Sachlichkeit auszeichnet. Sie hat alle demokratischen Mittel eingesetzt, um Gehör zu finden und ihre Heimat zu retten, die Apfelstädtaue vor dem Sterben zu bewahren. Gutachten, Bilder, Filme über Fischsterben, Baumsterben, Rissbildung an Wohnhäusern und viele Gesprächsrunden haben nichts gebracht. Selbst Hilferufe an den Ministerpräsidenten blieben unbeantwortet. Ich habe gestaunt, mit welcher Ignoranz das Umweltministerium mantraartig seine Rechtsauffassung runterbetet, ohne sich auf lösungsorientierte Diskussionen einzulassen. Ein neuer Staatssekretär, ein neuer Geschäftsführer in der TFW ließen Hoffnung aufkeimen – doch vergebens. Nach hoffnungsvollen Gesprächen landeten die Ergebnisse wieder in einer Sackgasse. Jetzt gibt es einen neuen Minister, der mir sagte: Klimaschutz gibt es nur als Einheit mit Umweltschutz. Nur, seine Abwesenheit heute lässt da schon wieder Zweifel aufkommen. (Beifall AfD) Wir Abgeordnete haben uns die ganze Zeit für eine Vermittlung zwischen der Bürgerinitiative und dem Ministerium eingesetzt, alle gemeinsam. Und ich muss sagen: Ich bin entsetzt über die erfolgreiche Hinhaltetaktik der Legislative. Ein Teilerfolg wurde Mitte letzten Jahres erzielt, indem in einem Versuchszeitraum Wasser in der Westringkaskade reduziert und diese Menge in die landschaftsnotwendige Mindestwasserabgabe in die Apfelstädt abgegeben wird, was Herr Gottweiss hier ja schon ausführlich dargestellt hat. Gleichwohl ist das Mitspracherecht der Bürgerinitiative im eingesetzten Begleitausschuss zum fünfjährigen Probebetrieb auf Zuhören beschränkt. Ich unterstütze die Forderung nach aktiver Beteiligungsmöglichkeit des Begleitausschusses in Form von Rede- und Vorschlagsrecht in dem Ausschuss. Die jahreszeitlichen Schwankungen durch unterschiedliche Niederschlagsmengen spielen auch eine Rolle für die Apfelstädtaue. Auch sie müsste über den Zeitraum von einem ganzen Jahr geprüft werden und nicht nur über die Sommermonate, um belastbare Ergebnisse zu erzielen. All diese Probleme sind bis heute nicht gelöst. Der vorliegende Antrag der CDU macht einen erneuten Vorstoß, um einer Lösung näherzukommen. Die Landesregierung wird zu umfangreichen Berichten aufgefordert, bei denen wasserrechtliche Genehmigungen auch eine Rolle spielen. Entgegen der Rechtsauffassung der Landesregierung besagt das von Bürgern eingeholte Rechtsgutachten, dass die wasserrechtliche Erlaubnis vom 15. Mai 2019 gegen § 10 Wasserhaushaltsgesetz verstößt, da die Voraussetzungen nach den §§ 20, 21 Wasserhaushaltsgesetz nicht vorliegen und die Umweltverträglichkeitsprüfung/Vorprüfung nach § 7 unzureichend ist. So vergeht Zeit und mit jedem Tag stirbt ein Stück der Apfelstädtaue. Die im Antrag aufgeführten umfangreichen hydrologischen Untersuchungen werden gesicherte Erkenntnisse über das Verhalten der Apfelstädt bringen. Diese müssen dann Grundlage für Entscheidungen bezüglich des weiteren Betriebs der Westringkaskade sein. Der Preis, den die Natur durch Schädigung eines Schutzgebiets bisher bezahlt hat, ist deutlich zu hoch. Ich befürchte, dass es in fünf Jahren zu spät ist, die Apfelstädtaue zu retten, und ich wünschte, ich habe nicht recht. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Ich wünschte ich hätte nicht recht“, heißt es, Mädel!)

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Bergner

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Herr Staatssekretär Vogel, Sie haben das Wort.

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Dr. Vogel

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren als Zuschauer von der Tribüne und am Livestream! Zunächst, Herr Abgeordneter Gottweiss: Die Abwesenheit von Minister Stengele zu dem Tagesordnungspunkt heute ist keineswegs ein Desinteresse an diesem Thema – im Gegenteil. Die Konsequenzen des Klimawandels auf die Auswirkungen auch auf den Wasserhaushalt in Thüringen sind ein Thema, dem sich – das darf ich Ihnen versichern – der Minister in seiner Amtszeit sehr intensiv widmen wird und er wird auch die von Ministerin Siegesmund bereits initiierte Niedrigwasserstrategie diesbezüglich weiterentwickeln. Aber es geht hier heute in diesem Tagesordnungspunkt um das Thema „Apfelstädt“ und ich glaube, es ist durchaus angemessen, wenn ich als Staatssekretär hierzu noch mal für die Landesregierung spreche. Die Apfelstädt ist auch im vergangenen Jahr trockengefallen und das ist auch überhaupt kein Wunder, denn der vergangene Sommer war der heißeste Sommer seit der Wetteraufzeichnung und das ist eine unmittelbare Folge des Klimawandels. Es ist aber nicht nur die Apfelstädt, die im vergangenen Jahr trockengefallen ist, meine Damen und Herren, sondern es sind viele Fließgewässer in Thüringen, in Deutschland und europaweit trockengefallen bzw. hatten Rekordniedrigstände. Anders als bei den meisten anderen Fließgewässern ist aber das Trockenfallen der Apfelstädt ein Phänomen, das quasi normal ist und schon lange bekannt ist. Auch wenn – und auch das ist unmittelbar eine Folge des Klimawandels – die Dauer der Trockenperioden seit einigen Jahren immer länger wird. Die Apfelstädt ist aber eben ein besonderer Fluss mit ihrer Bachschwinde und es ist keineswegs so, dass das Ökosystem unter dem Trockenfallen leidet. Im Gegenteil, dadurch, dass die Apfelstädt mit ihrer Bachschwinde natürlicherweise immer wieder zeitweise trockenfällt, ist selbstverständlich das Ökosystem an diese natürliche Dynamik im Ökosystem angepasst. Und es ist auch – das darf ich jetzt auch noch mal heute hier feststellen – anders als in der Diskussion um die Apfelstädt, die sich wirklich jetzt seit einigen Jahren hinzieht, keineswegs so, wie immer wieder behauptet wird, dass die Inbetriebnahme der Westringkaskade für das Trockenfallen der Apfelstädt ursächlich verantwortlich ist. Die Westringkaskade liefert seit 2020 regenerative Energie und wer sich die Pegelstände der letzten Jahrzehnte für die Apfelstädt anschaut, der wird feststellen, dass weit vor Inbetriebnahme der Westringkaskade die Apfelstädt auch immer wieder über längere Zeiträume trockengefallen ist. Der Zusammenhang zwischen Trockenfallen und Westringkaskade ist deshalb nicht richtig, weil das Wasser, was in die Westringkaskade fließt, aus einem regenreichen Winterhalbjahr stammt und in der Talsperre eingespeichert wird, um dann für die Westringkaskade, den Betrieb der Turbinen der Westringkaskade zur Verfügung gestellt zu werden. Was allerdings richtig ist, ist, dass tatsächlich in den letzten etwa zwei Jahrzehnten ein Teil des Winterstauwassers, das jetzt in die Westringkaskade geleitet wird, um saubere Energieversorgung zu gewährleisten, dass ein Teil dieses Wasser bis 2020 noch dazu genutzt wurde, die Apfelstädt in Trockenzeiten stärker aufzufüllen, und zwar stärker als ihr eigentlich natürlicherweise Wasser in diesen Trockenzeiten zufließt. Das heißt, hier wird eine menschliche Aufhöhung der Wasserführung umgesetzt, die wenig mit der natürlichen Situation des Fließgewässers zu tun hat. Die Mindestabgabe bei der Genehmigung der Westringkaskade garantiert, dass hinter der Talsperre mindestens das herauskommt, was vor der Talsperre aus der Apfelstädt in die Talsperre hineinfließt, jedenfalls solange kein Hochwasser droht. In Trockenzeiten gibt die Talsperre sogar mehr Wasser ab als hineinfließt und das ist die sogenannte Mindestaufhöhung. Und es gehört eben – das ist hier auch schon angesprochen worden – auch zum Zielkonflikt, dass die Thüringer Fernwasserversorgung mit dem Betrieb der Westringkaskade und den Erlösen aus der Erneuerbare-Energie-Erzeugung auch die Trinkwasserpreise für die Thüringerinnen und Thüringen stabil hält und auf ein erträgliches Niveau reduziert. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es natürlich ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Region bezüglich der Apfelstädt und es steht uns – glaube ich – als Landesregierung auch gut zu Gesicht, dieses Interesse aufzunehmen und uns auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gedanken zu machen, wie wir einen Ausgleich erreichen können zwischen Betrieb der Westringkaskade, zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Schutz des Öko-Systems Apfelstädt. Wir haben uns dieser Frage auch gestellt, und – Sie wissen das – ich habe im Frühsommer vergangenen Jahres deshalb die Thüringer Fernwasserversorgung gebeten, zusammen mit dem Thüringer Umweltministerium, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und zusammen mit dem Landratsamt Gotha nach Möglichkeiten zu suchen, mehr Wasser in der Apfelstädt zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis ist die jetzt bereits auch schon angesprochene dreiseitige Vereinbarung zwischen Thüringer Fernwasserversorgung, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landkreis Gotha, in der diese Maßnahmen festgelegt sind. Seit Herbst vergangenen Jahres läuft dazu ein fünfjähriger Probebetrieb. Im Rahmen dieses Probebetriebes wird vom 1. Mai bis 31. Oktober jedes Jahres über die rechtlich bereits über die Genehmigung festgelegte Mindestabgabe hinaus mehr zusätzliches Wasser in die Apfelstädt gegeben. Ziel ist es, eine erhöhte Wasserführung in der Apfelstädt auch in Trockenphasen zu gewährleisten. Die Zusatzabgaben sollen so vorgenommen werden, dass sie dann erfolgen, wenn die natürlichen Zuflüsse in die Apfelstädt bzw. in die Talsperre ausbleiben. Mit der Vereinbarung über die kommenden fünf Jahre geht auch eine Genehmigung zur modifizierten Speicherbewirtschaftung der Talsperre Schmalwasser einher, damit die notwendigen Wassermengen, die dafür erforderlich sind, auch im Winter eingespeist werden können. Gleichzeitig – meine Damen und Herren, das zielt ganz explizit auch auf den Antrag, der heute hier zur Abstimmung steht – wird dieser Probebetrieb auch ein umfassendes Monitoring sowohl zur Gewässerökologie als auch zur Gewässergüte durch das Landratsamt Gotha und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beinhalten. Auch die natürliche Flussversinkungszone, die auch schon angesprochen worden ist, im Bereich des oberen und mittleren Muschelkalks wird im Rahmen dieses Monitorings einer entsprechenden Untersuchung unterzogen. Wir wollen wissen, wo das Wasser versinkt und möglicherweise auch versuchen, herauszufinden, wo es wieder zutage tritt, um auch die unterirdischen wasserhydrologischen Verhältnisse besser nachvollziehen zu können. Unser Ziel ist es, im Rahmen des Probebetriebs auf die Art und Weise eine gesamtheitliche Beurteilung der Auswirkungen des zusätzlichen Abflusses auf das Flusssystem der Apfelstädt und seines Grundwassersystems zu erhalten. Das Untersuchungsgebiet wird sich erstrecken vom südwestlichen Teil des Thüringer Waldes bis hin zur Ortschaft Ingersleben. Das Auslösekriterium und die Höhe der Niedrigwasseraufhöhung wird jeweils für den Zeitraum einer Periode niedrigerer Wasserführung – und zwar im Zeitraum 1. Mai und 31. Oktober – durch die unterzeichnenden Institutionen, also Landkreis Gotha, Thüringer Fernwasserversorgung und Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemeinsam festgelegt, und dabei werden auch die Ergebnisse des Monitorings im Rahmen des fünfjährigen Betriebs so einfließen, dass eine gezielte Steuerung möglich ist, die auch die ökologischen Belange des Flussökosystems in der Apfelstädt mit berücksichtigt. Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Begleitausschuss. Wir haben explizit auch diesen Begleitausschuss gemeinsam mit den drei Unterzeichnern der Probebetriebsvereinbarung einberufen, um hier ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger in der Region zu machen, sich in diesen Probebetrieb und in das modifizierte Talsperrenmanagement mit ihren eigenen Belangen einzubringen. Das ist ein Angebot, was sehr wohl, anders als es hier dargestellt worden ist, auf Augenhöhe umgesetzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ hier in diesem Begleitausschuss vertreten und auch der Landesangelverband Thüringen ist Mitglied in diesem Begleitausschuss. Darüber hinaus sind die Bürgermeister aus der Region im Begleitausschuss vertreten: Herr Jacob, der Bürgermeister aus NesseApfelstädt, Herr Ritter, der Ortschaftsbürgermeister von Günthersleben-Wechmar, und Herr Dahmen, der Ortschaftsbürgermeister von Wandersleben. Das sind die Vertreter aus der Region, die ebenfalls im Begleitausschuss vertreten sind. Ich glaube, das ist eine Zusammensetzung, die sehr wohl einen guten Ausgleich der Interessen ermöglichen kann, weil alle, die sich aus der Region heraus von dieser Situation der Apfelstädt betroffen fühlen, durch Interessenvertreter in diesem Begleitausschuss so vertreten sind, dass auch die Belange dort so zur Sprache kommen können, dass ein entsprechendes Management des Talsperrensystems umgesetzt werden kann, was auch den Interessen der Region entspricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben dieses Vorgehen im Umweltausschuss sehr ausführlich vorgestellt und diskutiert. Es wurde ja auch angesprochen, im Umweltausschuss fand eine örtliche Anhörung statt. Auch der Petitionsausschuss hat den fünfjährigen Probebetrieb, den wir vorgeschlagen haben, als den richtigen Weg bezeichnet. Das Vorgehen ist erkenntnisbasiert und schafft damit die notwendigen fachlichen und wissenschaftlichen Grundlagen, um verlässlich darüber entscheiden zu können, welche Auswirkung tatsächlich der Betrieb der Westringkaskade auf das Ökosystem Apfelstädt hat. Wir werden – und ich darf es noch mal betonen – im Rahmen des Probebetriebs auch die Fragen zur Gewässerökologie und zur Hydrologie adressieren, und zwar genau die Fragen, die auch Gegenstand des Antrags sind, der hier zur Abstimmung steht.

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Bergner

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Vogel

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Ja.

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Bergner

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Bitte schön, Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Möglichkeit der Mitarbeit in dem Begleitausschuss angesprochen. Wie vereinbaren Sie das damit, dass die Leute kein Rede- und Vorschlagsrecht im Begleitausschuss haben?

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Dr. Vogel

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Mir ist nichts davon bekannt, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative kein Redeund Vorschlagsrecht im Begleitausschuss haben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so ist. Der Begleitausschuss ist so organisiert, dass die Tagesordnung selbstverständlich gemeinsam mit der Bürgerinitiative und auch mit dem Landesangelverband erstellt wird und die sich selbstverständlich auch dort zu Wort melden können. Wenn hier tatsächlich etwas anderes stattfinden sollte, würde ich dem nachgehen und wir würden das in dieser Richtung auch noch mal modifizieren.

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Ute Bergner fraktionslos

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Gut, kann ich davon ausgehen, dass Sie das unterstützen, dass im Begleitausschuss Rede- und Vorschlagsrecht durch die beteiligte Bürgerinitiative existiert?

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Dr. Vogel

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Der Begleitausschuss würde wenig Sinn haben, wenn die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative dort zwar mit eingeladen sind, aber weder Rede- noch Vorschlagsrecht hätten. Dann würden sie dort nur als stumme Zuhörer sitzen und das würde nicht dem Geist des Begleitausschusses entsprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Ute Bergner fraktionslos

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Okay, danke.

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Dr. Vogel

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn wir das Thema „Apfelstädt“ in dem Sinne, wie wir es jetzt vorgeschlagen haben, wie es auch aus dem Antrag hervorgeht, jetzt weiterentwickeln könnten, uns gemeinsam auf den Weg machen könnten, die Apfelstädt als erlebbares Fließgewässer, insbesondere auch mit seiner einzigartigen Bachschwinde und als prägenden Lebensraum der Region weiterzuentwickeln und zu erhalten und in diesem Sinne hoffentlich diesen Konflikt jetzt zu befrieden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist noch mal eine Redezeit von 3 Minuten und 57 Sekunden für die Fraktionen und Gruppen entstanden. Möchte davon jemand Gebrauch machen? Wie ich sehe, ist das nicht der Fall. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in Drucksache 7/7165 ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2100 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Jetzt kommen die Enthaltungen. Das ist die Gruppe der FDP und das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag angenommen, meine Damit und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Mit Blick auf die Uhr treten wir jetzt ein in die Mittagspause von 30 Minuten. Wir sehen uns hier also wieder um 13.55 Uhr. Ich möchte einen Hinweis geben: Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 49 und 51 zurückgezogen wurden, sodass diese beiden Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten. Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265 Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7212 wurde im Laufe des heutigen Vormittags zurückgezogen. Die Unterrichtung darüber liegt Ihnen in der Drucksache 7/7264 vor. Zwischenzeitlich haben die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Geschäftsordnungsantrag zu dieser Wahl eingebracht, mit dem von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung abgewichen werden soll. Schon aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz sowie der bisherigen Diktion folgend wurde der Antrag verschriftlicht und dem Landtag zur Beschlussfassung als Drucksache 7/7265 vorgelegt. Die eigentlich für heute vorgesehene Wahl findet danach nicht statt, stattdessen die Aussprache und die Abstimmung zu dem Antrag. Für die Wahl bitte ich zu beachten, dass die vorzuschlagenden Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber eine Reihe an Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen müssen, über welche die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP bereits informiert wurden. Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Herr Blechschmidt, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, wie aus dem Antrag zur Geschäftsordnung, der eben benannt worden ist, Drucksache 7/7265, zu entnehmen ist, befassen wir uns mit der Frage zur Wahl von Vertrauensleuten, ihren Vertreterinnen bzw. ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern des Thüringer Finanzgerichts nicht das erste Mal. Es hat unterschiedliche Untersachen gegeben, weswegen es zu keinen Wahlergebnissen gekommen ist. Es gab keine parlamentarischen Mehrheiten oder es gab keine Wahlvorschläge bis hin zu Beratungen des Ältestenrats, in denen mehrmals ein Antrag der AfD abgestimmt worden ist bzw. zur Kenntnis genommen worden ist, Wahlwiederholungen einer dritten bzw. vierten Wahl zuzulassen mit – das will ich ausdrücklich betonen – der Zusage, hier entsprechende Voraussetzungen für die Wahl zu schaffen. Mit Blick auf das Staatsgefüge Legislative, Exekutive und Judikative haben wir einen Gestaltungsauftrag als Legislative bei verschiedenen gesetzlichen Sachen, wo wir durch eine Wahl entsprechende hauptamtliche oder ehrenamtliche Gremien und Personen bestimmen sollen bzw. auch bestimmen müssen. Über diese entsprechenden Interessen einzelner Fraktionen hinweg müssen wir im gesellschaftlichen Auftrag gewährleisten, dass diese Einrichtungen arbeiten können. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es ausdrücklich um die Wahl – ich möchte den gesamten Titel jetzt nicht noch mal wiederholen – von Vertrauensleuten zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, um ein wichtiges Gremium, das für die juristische Gestaltung in unserem Staatsgefüge notwendig ist. Auf diese Aufgabe hatte uns unter anderem auch der ehemalige Justizminister in einem Schreiben vom 1. November 2022 hingewiesen. Daraus möchte ich jetzt zitieren, Zitat: „Bei einer unvollständigen Besetzung des Wahlausschusses droht jedoch, dass dieser kaum als handlungsfähig angesehen werden kann bzw. rechtlich als nicht existent betrachtet werden muss. Es hat das Bundesverfassungsgericht die Ungültigkeit der Wahl angenommen, wenn im Ausschuss zur Wahl der Jugendschöffinnen und ‑ schöffen nicht alle gesetzlich vorgesehenen Mitglieder vertreten sind – Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Juni 1971. Die Situation dürfte auf den Wahlausschuss nach § 23 der Finanzgerichtsordnung übertragbar sein, sodass eine Mitwirkung der durch ein Wahlgremium, das im Rechtssinne nicht besteht, gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter gegen die Garantie der gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verstieße und alle entsprechenden Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts allein wegen Verletzung des Gebots angreifbar machen würde. Damit droht eine Situation, die nach hiesiger Kenntnis in Deutschland nahezu einmalig wäre.“ Wir als Antragsteller gehen davon aus, dass wir hier den entsprechenden Gestaltungsauftrag wahrnehmen wollen und müssen. Demzufolge, da es in den letzten Monaten zu keiner entsprechenden Voraussetzung, was die Wahlvorschläge anbetrifft, gekommen ist, möchten wir entsprechend der Möglichkeit § 120 in Abänderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Ausnahme zur Geschäftsordnung herstellen. Wir können nicht nachvollziehen, dass hier seit Wochen und Monaten die Wahl nicht gewährleistet werden kann. Wir fühlen uns auch – und das möchte ich zumindest in Anführungsstriche setzen – ein wenig seitens der AfD vorgeführt, dass es nicht um die Problematik geht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, sondern dass grundsätzlich das System der Finanzgerichtsbarkeit hier an dieser Stelle attackiert werden soll. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!) Eine Randbemerkung sei mir in dem Zusammenhang noch gestattet: Sie machen mit dieser Entscheidung nicht nur Ihre ideologischen Interessen zum Gegenstand dieser Debatte, sondern Sie erweisen Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bärendienst, der an Glaubwürdigkeit hier jetzt nicht dazugewonnen hat – im Gegenteil. Ich fordere, ich wünsche, dass alle entsprechend demokratischen Kräfte in diesem Haus diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Jawohl, ich sehe die Wortmeldung von Herrn Braga für die AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.

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Torben Braga AfD

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Die Rede des Kollegen Blechschmidt fordert es, dass darauf widersprochen wird. Es wurden einige Aussagen getätigt, die so mit den Tatsachen nicht in Verbindung zu bringen sind. Ich will auch zu seiner Entlastung davon ausgehen, dass es sich um Versehen und nicht um ein bewusstes Verbreiten der Unwahrheit handelt. Zunächst einmal – und das wurde zum Ende gesagt –, es wurde von ideologischen Interessen gesprochen, um die es meiner Fraktion oder meiner Person sogar gehe, wenn es um die Besetzung von Gremien gehe. Nein, meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auch auf der Tribüne und am Livestream, ideologische Interessen bei der Besetzung von Gremien, ideologische Interessen liegen uns fern. Es liegt nun aber in der Natur der Sache, dass über die Zusammensetzung dieses Hauses der Souverän zu bestimmen hat, und das tut er in Form von Wahlen, und auch als Ausfluss der Mehrheitsverteilung in diesem Hause hat die Besetzung nachgeordneter Gremien und Institutionen nach dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz zu erfolgen. Es sind keine ideologischen Interessen meiner Fraktion, die dazu führen, dass wir einen Anspruch erheben, in bestimmten Gremien vertreten zu sein, sondern es ist schlicht eine Umsetzung des Wählerwillens. Und es ist gegen diese Umsetzung des Wählerwillens, gegen die Sie sich hier seit Monaten, um nicht zu sagen seit Jahren, stemmen, indem Sie nicht ermöglichen, dass die Wahlvorschläge meiner Fraktion mit der entsprechenden Seriosität behandelt werden und auch goutiert werden. Das ist der erste Punkt. (Beifall AfD) Der zweite Punkt ist, dass diese Wahl nicht gewährleistet worden ist. Auch hier fehlt es an der Wahrheit. Das ist schlicht falsch. Es ist an Tatsachen festzustellen und nachprüfbar für jeden, der sich dafür interessiert, dass die AfD-Fraktion nicht nur einmal, auch nicht zweimal, sondern dreimal Vorschläge unterbreitet hat für die Besetzung dieses Gremiums, um das es hier geht. Diese Wahlvorschläge hätten schon dreimal die entsprechende Mehrheit finden können. Das ist nicht erfolgt. Es hat Wahlvorschläge gegeben, es hat auch Wahlwiederholungen gegeben. Es hätte jederzeit die Möglichkeit gegeben für die anderen Fraktionen dieses Hauses auch als Zeichen des guten Willens und auch wenn Ihnen an der Funktionsfähigkeit dieses Gremiums gelegen ist, zu zeigen, dass Sie dazu bereit sind, auch über den eigenen Schatten zu springen in Form von beispielsweise Enthaltungen, den Wahlvorschlägen meiner Fraktion entsprechend, auch der Normen, die das regeln, und das zu ermöglichen. Der Chef der Staatskanzlei, er ist leider nicht anwesend, hat umfassend zur Frage publiziert oder zur Möglichkeit publiziert, wie man durch Enthaltungen in Zeiten von schwierigen Mehrheiten Entscheidungen ermöglichen kann im Sinne des Staatswohls, des Staatsinteresses und der Handlungsfähigkeit staatlicher Gremien. Ich denke, die Publikationen werden Ihnen bekannt sein, wenn nicht, wird Ihnen der Chef der Staatskanzlei sicherlich da mit Interesse zur Seite stehen, um Ihnen das weiter auszuführen. Insofern, es gibt Möglichkeiten, mit dieser Problematik umzugehen. Von diesen Möglichkeiten haben Sie keinen Gebrauch gemacht. (Beifall AfD) Drittens wurde gesagt, dass es uns darum gehe, das Parlament oder die Regierungsfraktionen oder die anderen Fraktionen dieses Hauses in irgendeiner Art und Weise vorzuführen, auch mit der Zurückziehung des Wahlvorschlags heute. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, das ist nun mal wirklich absurd. Wir haben am heutigen Vormittag, vor Eintritt in die Tagesordnung, gehört, aus gutem Grund und aus guter Begründung wurden Wahlen von der Tagesordnung abgesetzt aufgrund der Tatsache, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weshalb Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben!) dass es eine Reihe von Abmeldungen gab aufgrund Abmeldungen aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund anderer Verpflichtungen. Nun ist es so, dass es sich im Laufe des Tages auch bestätigt hat, dass auch bei meiner Fraktion dieses Problem entsteht, wie Sie sehen, sind wir auch mehrheitlich nicht vollständig vertreten und wussten auch nicht, ob wir es gewährleisten können, dass wir dafür sorgen können, dass unsere Wahlvorschläge entsprechend die Mehrheit haben. Darum wurde der Wahlvorschlag zurückgezogen. Und dass überhaupt kein zeitlicher Verzug entsteht, das erkennen Sie doch auch daran, dass Sie beabsichtigen, erst zur nächsten Plenarsitzung Ihren Wahlvorschlag einzubringen, wenn dieser Antrag hier die notwendige Mehrheit findet. Zur nächsten Plenarsitzung werden wir selbstverständlich auch unser Wahlvorschlagsrecht, unsere Wahlvorschlagspflicht wahrnehmen und die Anträge einbringen. Insofern, meine Damen und Herren, ich habe selbstverständlich Verständnis für diesen Antrag, den Sie jetzt einbringen, und es uns auch daran gelegen, dass dieses genannte Gremium möglichst zeitnah seine Arbeit aufnimmt, aber es darzustellen, als ob wir hier bewusst versuchen würden, dies zu verhindern, das lässt sich mit der Wahrheit schlicht nicht in Einklang bringen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und warum haben Sie jetzt zurückgezogen?) Und das bitte ich auch zu berücksichtigen. Es ist nicht meiner Person ein Schaden an der Glaubwürdigkeit entstanden, sondern ich glaube, wenn Sie hier so argumentieren und wirklich wahrheitswidrig argumentieren, dann entsteht für Sie eher ein Glaubwürdigkeitsproblem. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Braga. Gibt es weitere Wortmeldungen? Jawohl. Herr Blechschmidt jetzt für die Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Kollege Braga, die Problematik ist etwas umfassender und Geschäftsordnung soundso. Sie haben am Dienstag um 14.00 Uhr deutlich gemacht, dass Sie eine Wahl am Donnerstag nicht durchführen wollen, mit keiner weiteren Begründung, das wurde akzeptiert. Am gestrigen Tag, wenn heute die Begründung sein soll, dass sie nicht ausreichend Mehrheiten schaffen – Mehrheiten können Sie sowieso nicht schaffen, sondern Sie können nur Ihre Stimmen einbringen. Wenn das der Grund gewesen wäre oder jetzt der Grund ist, muss ich Ihnen sagen, gestern sind Sie durchweg, wenn mein Auge und meine Sinne mich nicht trügen, mindestens immer 15, 16 Leute in den Reihen gewesen. Warum haben Sie die Wahl gestern nicht gemacht? Warum ist das verschoben worden, um wieder kurz am Ende des heutigen Tages zu sagen, nein, wir machen das nicht. Und ein himmelweiter Unterschied besteht zu der Frage, einem Verfassungsorgan, also sprich, dem Verfassungsgerichtshof eine Stellvertretung zu wählen oder die PKK zu wählen, denn dort muss es eine Zweidrittelmehrheit geben. Zwei Drittel, das heißt, 60 Stimmen. Wenn da Überlegungen von Fraktionen entstehen, zu sagen, das schaffen wir nicht, dann werden wir sagen, okay. Sie brauchen für den Wahlvorschlag eine einfache Mehrheit. Das heißt, Ihre 10, 15 – wie viele haben Sie noch? –, 19 Stimmen hätten gegebenenfalls ausgereicht, (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Gegebenen- falls!) und demzufolge sage ich Ihnen, das ist nicht koscher, was Sie hier veranstalten, und das nehme ich Ihnen nicht ab, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) dass Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, wir hätten ja gern. Nein, Sie wollen nicht! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Braga noch einmal für die AfD-Fraktion. Sie haben noch 3 Minuten und 37 Sekunden.

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Torben Braga AfD

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir hätten nicht nur gern, wir haben gern, das ist doch der entscheidende Punkt. Wir haben Wahlvorschläge unterbreitet, und diese wurden von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. (Beifall AfD) Nachweislich, das lässt sich anhand der Protokolle und der Unterlagen nachweisen. Sie unterstellen uns jetzt, dass wir jetzt aus heiterem Himmel der Auffassung sind, dass wir das nicht mehr tun wollen. Dem ist nicht so, und wir haben um Verschiebung der Wahl gebeten aus dem gleichen Grund, gestern wie auch heute. Sie unterstellen jetzt, wir seien hier gestern vollständig vertreten gewesen. Ich glaube, ich werde besser wissen als Sie, Herr Blechschmidt – bei allem Respekt –, wie es sich mit der Anwesenheit meiner Kollegen im Plenum verhält. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags

Noch einmal die Frage nach weiteren Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Soweit ich erkenne, ist das nicht der Fall. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was machen wir jetzt?) Ich darf doch mal kurz blättern und ich erzähle ihnen auch gleich, wie es weitergeht, Frau Kollegin. Auch der sitzungsleitende Präsident braucht manchmal die Gelegenheit, auch noch Luft holen zu dürfen. Wir kommen also zur Abstimmung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7265. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen, auch mit der notwendigen Mehrheit von 46 Stimmen, die sich aus § 9 Satz 2 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung ergeben. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7208 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Uwe Thrum für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf dem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält der Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lutz Liebscher SPD

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 37 auf. Und wir beginnen mit der Anfrage von Frau Abgeordneter Müller in der Drucksache 7/7141. Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. „Modellhafter Neubau“ im Wartburgkreis zur Unterbringung Geflüchteter Laut einer Pressemeldung gibt es die Überlegung des CDU-Landrats im Wartburgkreis, einen „modellhaften Neubau“ finanziert durch das Land für Geflüchtete auf den Weg zu bringen. Im Ergebnis eines Gesprächs zwischen Landrat und dem Präsidenten des Landesverwaltungsamts solle die Idee eines landesseitig finanzierten Neubaus zumindest geprüft werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Existiert auf der Seite der Landesregierung ein Konzept für ein im Presseartikel genanntes Modellprojekt, wenn ja, was beinhaltet es? 2. Welches Ministerium ist bzw. welche Ministerien sind für die mögliche Realisierung respektive Umsetzung des im Presseartikel skizzierten modellhaften Neubaus zuständig? 3. An welcher Stelle im Haushalt sind die Gelder für ein solches Modellprojekt etatisiert? 4. Inwieweit wurde bereits mit weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten über vergleichbare Modellvorhaben gesprochen oder sind Gespräche mit weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten über vergleichbare Modellvorhaben geplant?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Müller. Es antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Herz

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller, Die Linke, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ein entsprechendes Konzept existiert seitens der Landesregierung nicht. In der Pressemitteilung hat Herr Landrat Krebs klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei der Neuschaffung von Unterbringungsobjekten wohl aktuell noch um Stückwerk handelt, welche seitens der Landkreise erst noch konzeptionell erarbeitet werden müsse. Zu Frage 2: Die Schaffung und Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten ist grundsätzlich Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Eine entsprechende Kostenerstattung des Landes erfolgt hierbei auf der Grundlage der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung. Zu Frage 3: Eine entsprechende Etatisierung hat bislang nicht stattgefunden. Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme zu Frage 1. Und zu Frage 4: Bislang fanden keine Gespräche zu Modellprojekten zwischen der Landesregierung und den weiteren Landkreisen oder kreisfreien Städte statt. Aktuell sind solche auch nicht geplant. Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage, wenn ich es richtig sehe. Dann bitte schön, Herr Abgeordneter Bilay aus der Mitte des Hauses.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Danke für die Antwort. Können Sie mir gegebenenfalls erklären, wie der Landrat des Wartburgkreises auf die Idee kommt, nach einem Gespräch mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamts – das ist ja eine Landesbehörde – öffentlich zu erklären, dass es ein Modellvorhaben geben und dass dieses auch im Wartburgkreis angesiedelt werden könnte?

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Herz

Fragestunde

Die Antwort liegt mir derzeit nicht vor. Ich nehme die Frage aber mit. Wir werden versuchen, diese zu beantworten. Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur heute zweiten Anfrage, nämlich des Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/7142. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Aktuelle Situation der Kindergärten in Hildburghausen Die Kommunen und freien Träger in Thüringen, ebenso die Stadt Hildburghausen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit ausreichend und guten Kindergartenplätzen für die jüngsten Einwohner. Leider ist festzustellen, dass diese wichtigen Bildungseinrichtungen herangezogen werden, damit ein kleiner Teil der Bevölkerung die Herausforderungen, die eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung für Kinder von 1 bis 6 Jahren mit sich bringen, für politische Zwecke nutzt. Diese Herausforderungen bestehen darin, die Kindergärten konzeptionell gut aufzustellen und diese Konzepte mittels einer kompetenten Kita-Leitung, qualifiziertem und motiviertem Personal sowie einer optimalen Sach- und Raumausstattung umzusetzen. Hieran arbeiten die Kommunalverwaltung mit dem Bürgermeister der Stadt Hildburghausen ebenso wie die Beschäftigten und die Elternvertretung des Kindergartens „Werraspatzen“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches sind die Ziele und Aufgaben einer Kindertageseinrichtung zur Ausgestaltung und Umsetzung des Bildungsauftrags, auch im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Konzeption? 2. Welche Aufgaben hat die Leitung einer Kindertageseinrichtung, insbesondere mit Blick auf die Konzeptionsentwicklung? 3. Wie sind die Kindergärten in Hildburghausen nach Kenntnis der Landesregierung – Bezug nehmend auf die Fragen 1 und 2 – aufgestellt? 4. Konnten durch geeignete Maßnahmen des Trägers die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beanstandeten Probleme an dem Kindergarten „Werraspatzen“ ganz oder teilweise behoben werden und – wenn ja – mit welchen Maßnahmen? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Und Frau Ministerin Werner ist in gewohnter Schnelligkeit schon wieder am Pult. Bitte schön.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Kindertageseinrichtungen haben einen familienunterstützenden und familienergänzenden Förderungsauftrag. Die Einrichtungen sollen den Erwerb verschiedener Kompetenzen im frühkindlichen Bereich fördern, wie zum Beispiel Selbstständigkeit, Verantwortungsübernahme, Toleranz. Sie unterstützen die Kreativität und Fantasie der Kinder. Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist dabei der vom Ministerium erarbeitete Bildungsplan. Des Weiteren erstellt jede Kindertageseinrichtung eine für sie verbindliche pädagogische Konzeption. Diese enthält die Grundlagen zur Gestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse in der jeweiligen Einrichtung unter Beachtung einer die Gesundheit fördernden Lebensweise sowie der pädagogischen Raumgestaltung. Sie ist kontinuierlich fortzuschreiben. Außerdem würdigt das Konzept die Individualität der Kinder im Kontext der Kindergruppe und befasst sich zum Beispiel mit der Gestaltung der Aufnahme der jüngsten Kinder aus der bis dahin gewohnten elterlichen Umgebung in den Kindergarten. Außerdem trifft sie Aussagen zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule, um den Kindern einen erfolgreichen Übergang und Start als Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Zu Frage 2: In § 17 Thüringer Kindergartengesetz ist geregelt, dass die Leitung einer Kindertageseinrichtung die pädagogischen Prozesse gestaltet, steuert und koordiniert. Sie sorgt dafür, dass die Aufgaben der Kindertageseinrichtung fachlich ordnungsgemäß erfüllt und die rechtlichen, fachlichen und strukturellen Vorgaben eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere die Konzeptionsentwicklung. Zu Frage 3: In Hildburghausen gibt es fünf gemeinschaftlich geführte Einrichtungen, eine Kinderkrippe und einen Kindergarten. In diesen sieben Einrichtungen können 577 Kinder im Alter ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Die durchschnittliche Auslastung lag 2022 bei ca. 85 Prozent, Stichtag war der 01.03.2022. Nach aktuellen Angaben der Träger arbeiten derzeit 65 pädagogische Mitarbeiterinnen und eine Assistenzkraft in den Einrichtungen. Davon sind zwei Fachkräfte langzeiterkrankt, drei Fachkräfte im Erziehungsurlaub sowie eine Fachkraft im Beschäftigungsverbot. Die Bedarfe sind gemäß dem eingestellten Personal gedeckt. Es ist aber regelmäßig ein Krankenstand zu verzeichnen. Die kommunalen Einrichtungen haben im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens 2022 für die Einrichtungen Kinderschutzkonzepte erarbeitet. Die Einrichtungen in freier Trägerschaft sind in der Bearbeitungsphase der Kinderschutzkonzepte. Die Konzeptionsentwicklung wird in der Regel zu Betriebserlaubnisverfahren geprüft. Zu Frage 4: Der Träger kommt seiner Verantwortung gemäß § 6 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz nach. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Einrichtung eine dem Gesetz und dem Bildungsplan konforme Konzession vorgelegt wurde wie auch die geforderte Kinderschutzkonzeption. Zurzeit arbeitet ein Coachingteam daran, mit den pädagogischen Fachkräften die pädagogische Konzeption umzusetzen. Die fachliche Begleitung des Erzieherteams ist noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein Abschluss dieser Maßnahme vorausgesagt werden. Es erfolgen weitere örtliche Prüfungen, um sicherzustellen, dass zum Wohl der Kinder die Qualitätsentwicklung voranschreitet. So weit zu Ihren Fragen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Nachfrage. Bitte, Herr Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn es gestattet ist, wären es zwei.

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Bergner

Fragestunde

Selbstverständlich.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Also erste Nachfrage: Hat das TMBJS als Fachaufsicht infolge der Einschätzung, dass die Qualifikation einer Leiterin eines Kindergartens nicht gegeben ist, der Stadt Hildburghausen als Trägerin des Kindergartens die Auflage erteilt, eine geeignete Leitung einzusetzen, da sonst die Betriebserlaubnis entzogen werden müsste? Die zweite Frage: In welchen städtischen Kindergärten Hildburghausens gab es seit April 2020 bis heute Kindeswohlgefährdungen und wie ging die Stadt damit um? Vielen Dank.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank für die beiden Nachfragen, die ich sehr gern beantworten möchte. Bei der Prüfung der Voraussetzungen im Betriebserlaubnisverfah ­ ren nach § 45 SGB VIII in der Kita „Werraspatzen“ traten erhebliche Mängel bei den Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung der pädago ­ gischen Konzeption sowie der ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in Bezug auf die Einrich ­ tung zutage. Der Träger war mit den Nebenbestim ­ mungen des Bescheids aufgefordert, termingerecht Abhilfe zu schaffen. Dazu hätte die Leiterin der Ein ­ richtung fachliche Unterstützung und Zeit gehabt. Da die Nebenbestimmungen, die die Leitungstätig ­ keit betrafen, nicht erfüllt wurden, war die Konse ­ quenz für den Träger, die Stelle der Leitung so zu besetzen, dass die erforderliche Eignung, die fach ­ liche Qualifikation als auch die persönliche Zuver ­ lässigkeit gegeben waren. Das liegt in der Verant ­ wortung des Trägers nach § 6 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz. Zu Frage 2: Seit Februar 2021 gab es insgesamt drei Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen in den kommunalen Einrichtungen „Parkmäuse“ und „Werraspatzen“. Der Träger der Einrichtung ist seiner Pflicht zur Meldung zeitnah nachgekommen. In der Bearbeitung der besonderen Vorkommnisse wirkt der Träger im Rahmen seiner Verantwortung mit und schafft die Rahmenbedingungen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern in Einrichtungen Rechnung zu tragen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage des Abgeordneten Mühlmann, der schon auf dem Weg zum Mikro ist, in der Drucksache 7/7143, bitte schön.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Unverzügliche Antwort einer Kommission nach § 13 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz Laut einem Pressebericht wurde in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/3 – Politisch motivierte Gewaltkriminalität – ein Beweisantrag der Mitglieder der Fraktion der AfD abgelehnt. Die Ausschussmitglieder der Fraktion der AfD riefen infolge am 7. November 2022 die in § 13 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes genannte Kommission an. Nach diesem Paragrafen ist die Stellungnahme der Kommission unverzüglich abzugeben. Laut dem Bericht teilte das Thüringer Oberlandesgericht in einem anderen Fall bereits im Juli 2022 mit, dass die Kommission aufgrund von Überbelastung nicht arbeitsfähig sei. Der Untersuchungsausschuss wird aufgrund des Endes der Wahlperiode im Jahr 2024 die Beweisaufnahme voraussichtlich schon Ende 2023 beenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit der Kommission herbeizuführen? 2. Nach Ablauf welcher Zeitspanne kann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Wege der Dienstaufsicht die zur Entscheidung berufenen Richter zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgabe ermahnen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob eine Entscheidungsfindung bereits eingeleitet wurde und wann mit der Stellungnahme durch die Kommission gerechnet werden kann? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Mühlmann. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Herz

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir erst mal eine kurze Vorbemerkung, damit sich die Antworten ein bisschen leichter einarbeiten lässt. Wie Sie wissen, besteht die Kommission nach § 13 Abs. 3 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz aus den beiden dienstältesten Vorsitzenden Richtern der Strafsenate bei dem Thüringer Oberlandesgericht und den dienstältesten Vorsitzenden Richtern des Thüringer Oberverwaltungsgerichts. Das Gesetz bestimmt zudem in § 13 Abs. 3 Satz 2: „Ist ein Vorsitzender Richter verhindert oder zur Mitwirkung in der Kommission nicht bereit, ist der jeweils nächste dienstälteste Vorsitzende Richter berufen.“ Die Landesregierung hat überhaupt keine Möglichkeit, auf Vorsitzende Richter einzuwirken, in der Kommission nach § 13 Abs. 3 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz tätig zu werden, denn eine Berufung in die Kommission ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz ausgeschlossen, wenn ein Vorsitzender Richter verhindert ist. Gleiches gilt aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit, wenn ein Vorsitzender Richter nicht bereit ist, in der Kommission mitzuwirken. Damit hat der Gesetzgeber einerseits eine willensunabhängige objektive Verhinderung normiert. Dies liegt vor, wenn unabhängig von der Bereitschaft die Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann. Andererseits wurde als subjektiver Ausschlussgrund für eine Berufung in die Kommission die fehlende Bereitschaft zur Übernahme der Tätigkeit normiert. Damit wird der vorrangig geltenden bundesgesetzlichen Regelung in § 42 Deutsches Richtergesetz Rechnung getragen. Denn ein Richter ist zu einer Nebentätigkeit, also einem Nebenamt oder einer Nebenbeschäftigung, nur in der Rechtspflege und in der Gerichtsverwaltung verpflichtet. Die Mitwirkung in einer Kommission für einen Untersuchungsausschuss ist damit ausdrücklich nicht erfasst. Die Vorsitzenden Richter der Strafsenate können daher die Mitwirkung in der Kommission nach freiem Ermessen ablehnen, ohne dies begründen zu müssen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Einzelfragen wie folgt: Also erst mal zu Frage 1: Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz musste in den letzten beiden Jahren jeweils zeitnah auf aus unvorhersehbaren Ereignissen resultierende besondere Belastungssituationen des Oberlandesgerichtes reagieren und hat insbesondere personelle Maßnahmen eingeleitet. Es wurden Richter und Richterinnen an das Oberlandesgericht versetzt und abgeordnet, um eine ordnungsgemäße Besetzung der Senate zu gewähren. Es wurden zunehmend insgesamt drei Stellen als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, fünf Stellen als Richter am Oberlandesgericht und weitere Versetzungsstellen ausgeschrieben. Klar ist aber, spürbare Entlastungen der Vorsitzenden der Strafsenate werden erst dann eintreten können und umsetzbar sein, wenn die eingeleiteten Besetzungsverfahren für Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht abgeschlossen sein werden und eine Besetzung der Stellen erfolgen konnte. Daher ist es das Ziel unseres Hauses, die Verfahren schnellstmöglich abzuschließen. Zu Frage 2: Wie ich bereits ausführte, besteht keine Pflicht, in der Kommission nach § 13 Abs. 3 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz tätig zu werden. Jegliche Einflussnahme des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Wege der Dienstaufsicht oder Ermahnung ist daher unzulässig. Zu Frage 3: Aufgrund der Nachfrage der Abgeordneten Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, ist seit der Ausschusssitzung am 12. Januar 2023 bekannt, dass die Kommission nach § 13 Abs. 3 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz erneut angerufen wurde. Nicht bekannt ist der Landesregierung, ob eine Entscheidungsfindung bereits eingeleitet wurde und wann mit der Stellungnahme durch die Kommission gerechnet werden kann. Insoweit darf ich nochmals betonen, dass jegliche Einflussnahme des TMMJV auf die Kommission aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit ausgeschlossen ist. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers selbst.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin für die Ausführungen. Ich habe tatsächlich sogar zwei Nachfragen. Das Erste: Sie hatten ja umfangreich ausgeführt, dass die Richter an sich auch ablehnen können, wenn sie nicht zur Mitarbeit in der Kommission bereit sind. Deswegen die erste Nachfrage: Waren denn aus Ihrer Kenntnis heraus Richter aus diesen drei benannten Möglichkeiten nicht bereit, dort mitzuwirken? Die zweite Nachfrage: Wenn ich jetzt Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, kommt es ja dann möglicherweise auch zu der Variante, dass überhaupt keine Kommission eingesetzt wird, um diese im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehene unverzügliche Antwort überhaupt zu geben. Deswegen die Frage: Nimmt es denn die Landesregierung demnach einfach hin, dass Minderheitenrechte im Parlament eben nicht gewährt werden können, weil die im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehene Kommission nicht zustande kommt?

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Herz

Fragestunde

Zu den beiden Fragen würden wir gern schriftlich nachberichten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage der Abgeordneten Baum in der Drucksache 7/7146.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Schulsanierung in Jena Die Stadt Jena plant, eine zuletzt vor einigen Jahren noch im weitgehend unsanierten Zustand genutzte Schulimmobilie im Sinne eines modernen, energetisch geeigneten und bezogen auf das reformpädagogische Schulkonzept einer anderen kommunalen staatlichen Gemeinschaftsschule vergleichbaren Stand zu sanieren und umzubauen. Weiterhin ist geplant, die Außenanlagen der Schulimmobilie als Stadtpark sowie als Freizeit-, Erholungs- und Aufenthaltsraum für die Bevölkerung zu öffnen und für die bauliche Umsetzung Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu beantragen. Für beide Anträge gab es seitens der zuständigen Stellen im Ministerium auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass nicht mit der Gewährung von Mitteln für das Sanierungsvorhaben zu rechnen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann kann die Stadt Jena unter Angabe des derzeitigen Bearbeitungsstands mit einer Entscheidung durch das zuständige Ministerium zum Antrag auf Gewährung von Schulaufbaufördermitteln für das genannte Projekt rechnen? 2. Wann kann die Stadt Jena unter Angabe des derzeitigen Bearbeitungsstands mit einer Entscheidung durch das zuständige Ministerium zum Antrag auf die Gewährung von EFRE-Fördermitteln für das genannte Projekt rechnen? 3. Wie begründet die Landesregierung die Nichtausschöpfung des EFRE-Fördertopfs im letzten Landeshaushalt? 4. Auf welcher Grundlage wurde der Stadt Jena ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn mit dem Einsatz von städtischen Eigenmitteln verwehrt?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Baum. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Frau Ministerin.

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Karawanskij

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum, die ich für die Landesregierung wie folgt beantworten möchte. Ich möchte zunächst noch mal eine Vorbemerkung hier leisten. Bei der Beantwortung gehen wir davon aus, dass im vorliegenden Fall das Schulbauprojekt „Kulturanum“ in Jena-Lobeda gemeint ist. Zu Frage 1: Die Stadt Jena meldete als zuständiger Schulträger fristgerecht das Vorhaben Neubau eines Schulkomplexes aus Schulgebäude und Sporthalle „Kulturanum neu gestimmt“ in Jena zur Programmaufstellung des Schulinvestitionsprogramms 2023 an. Die Programmaufstellung zum Bewilligungsjahr 2023 wird nach derzeitigem Stand noch in diesem Monat, also im Februar, erfolgen können, sodass die staatlichen Schulträger voraussichtlich Anfang März 2023 über das Ergebnis der Programmaufstellung schriftlich informiert werden. Die von allen Schulträgern zum aktuellen Bewilligungsjahr 2023 angemeldeten Investitions- und Förderbedarfe übersteigen jedoch die im Jahr 2023 für neue Vorhaben verfügbaren Mittel um ein Vielfaches. Das ist vielleicht ein Ansporn für die nächste Haushaltsaufstellung in der parlamentarischen Diskussion, wenn ich das noch als persönliche Anmerkung hier beitragen darf. Durch diese mehrfache Überzeichnung des Programms ist bereits abzusehen, dass nicht alle angemeldeten Vorhaben im Rahmen der Programmaufstellung 2023 berücksichtigt werden können. Zu Frage 2: Der Gewährung von EFRE-Mitteln für die Förderperiode 2021 bis 2027 war ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet, an dem sich die Stadt Jena mit dem Vorhaben „Kulturanum neu gestimmt“, Sanierung und Erweiterung Schule mit Neubau 1 und Feldsporthalle beteiligt hat. Über die Wettbewerbsbeiträge wurde bereits entschieden. Das Wettbewerbsergebnis wurde der Stadt Ende November 2022 schriftlich mitgeteilt. Das „Kulturanum“ ist im Wettbewerb für die Förderperiode 2021 bis 2027 ausgeschieden, weil die vollständige Sanierung oder der Neubau von Schulen bzw. Turnhallen im EFRE grundsätzlich nicht förderfähig ist. Nur im Wettbewerb qualifizierte Vorhaben sind nun im zweiten Schritt der Antragstellung zugelassen. Das bedeutet somit für das „Kulturanum“, dass keine Antragsmöglichkeit mehr besteht. Zu Frage 3: Die EFRE-Mittel sind in Förderperioden programmiert, nicht in Haushaltsjahren. Innerhalb dieser Förderperioden – aktuell haben wir die Förderperioden 2014 bis 2020 und die 2021 bis 2027 – ist es in einem gewissen Ausmaß möglich, die Mittel dann auch zwischen den Jahresscheiben zu verschieben. Da die EFRE-Mittel nach Landesrecht umgesetzt und über den Haushalt ausgezahlt werden, gibt es jedes Jahr einen Ansatz an EFRE-Mitteln im Landeshaushalt, der auf der Einschätzung der programmumsetzenden Stellen basiert, wie viele Mittel in diesem Haushaltsjahr ausgezahlt werden können. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist zusätzlich zu beachten, dass das EFRE-Programm erst am 01.06.2022 von der EUKommission genehmigt wurde. Viele EFRE-Maßnahmen müssen nach der Programmgenehmigung noch weitere vorbereitende Schritte umsetzen, beispielsweise Wettbewerbsverfahren, sodass die Förderung nicht sofort nach Programmgenehmigung beginnen kann. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 lässt sich feststellen, dass die Auszahlung im Jahr 2022 geringer, als ursprünglich angenommen, war. Das liegt im Wesentlichen an den weiterbestehenden Lieferkettenproblemen aufgrund der Coronapandemie und an den neu hinzugekommenen Verzögerungen, was die Lieferkettenproblematik durch den russischen Angriff auf die Ukraine betrifft. Diese haben insbesondere die Umsetzung der Bauvorhaben verzögert, sodass nicht alle Mittel, wie geplant, ausgezahlt werden konnten. Es ist aber vorgesehen, dass die Mittel 2023 vollständig umgesetzt werden. Die im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung stehenden EFRE-Fördermittel für den Bereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ sind durch Bewilligungen und Vormerkungen gebunden. Der Fördertopf des TMIL wurde somit ausgeschöpft. Im Landeshaushalt spiegelt sich das aber erst mit den Auszahlungen auf Grundlage der Mittelabrufe der Kommunen wider. Nun zum vierten Bestandteil Ihrer Frage: Die Stadt Jena hat für das Vorhaben weder einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn beantragt, noch wurde ein solcher abgelehnt. Voraussetzungen für einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn bei der EFRE-Förderung sind insbesondere, dass sich das Vorhaben im Wettbewerb qualifiziert hat und der Bewilligungsstelle alle notwendigen Antragsunterlagen vorliegen. Auch im Bereich der Schulbauförderung werden förderunschädliche Vorhabenbeginne erst erteilt, wenn ein Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde und somit auch eine realistische Chance auf Förderung besteht. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/7152 – Neufassung –. Bitte schön, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Finanzierung der ambulanten Krebsberatung in Thüringen Seit über 30 Jahren bietet die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. kostenfreie psychosoziale und psychoonkologische Beratung und Betreuung für Menschen mit einer Krebserkrankung und deren Angehörige in ganz Thüringen an. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur besseren Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten geleistet. In der ambulanten psychosozialen und psychoonkologischen Krebsberatung der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. arbeiten zwei sogenannte Beratungsteams, welche jeweils aus einer Sozialarbeiterin, einer Psychologin und einer halben Assistenzkraft bestehen. Diese fünf Vollkraftstellen sind in der Förderung des GKV-Spitzenverbands mit einer Förderung von 80 Prozent anerkannt und entsprechend beschieden. Bereits in der Beschlussfassung des Haushalts für das Jahr 2021 hat der Thüringer Landtag die vorgesehene 15-prozentige Landesförderung beschlossen und seitdem den Finanzierungsanteil auch in der Beschlussfassung des Haushalts 2022 erneuert sowie in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche genauen Gründe liegen vor, dass die Thüringische Krebsgesellschaft e. V., als ein aus Spendengeldern finanzierter gemeinnütziger Verein, den gesetzlich vorgesehenen Landesanteil von 15 Prozent zur Finanzierung der ambulanten Krebsberatung bislang nicht erhält? 2. Aus welchen Gründen erhalten Kliniken, wie beispielsweise das Universitätsklinikum Jena und das SRH Klinikum Suhl, für ihre Teams der ambulanten Krebsberatung ebenjenen 15-prozentigen Landesanteil, die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. hingegen nicht? 3. Warum ist entgegen der im parlamentarischen Prozess getätigten Aussage der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine zeitnahe Ausreichung des 15-prozentigen Länderanteils nicht erfolgt? 4. Kann die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. kurzfristig mit der Auszahlung der Landesmittel für die Jahre 2021, 2022 und 2023 rechnen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Montag. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich, bevor ich auf die Fragen des Abgeordneten Montag antworte, zwei Vorbemerkungen machen. Zum ersten: Ich bin auch sehr froh über die geleistete Arbeit der Beratungsstellen in den letzten Jahren. Das ist ein großer Verdienst, den ich sehr wertschätze und ich denke, wir sind uns einig, wie notwendig für die betroffenen Menschen genau diese Beratung ist. Als Zweites die Vorbemerkung: § 65e Sozialgesetzbuch V sieht eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen vor. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband Fördergrundsätze erlassen. Diese Fördergrundsätze können auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands nachgelesen werden. Auf dieser Grundlage haben fünf Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen in Thüringen, darunter auch die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. Fördermittel des GKV-Spitzenverbands erhalten. Nach § 65e Abs. 3 Sozialgesetzbuch V wird die Förderung des GKVSpitzenverbands jeweils für eine Dauer von drei Jahren vergeben. Die Förderung darf 80 Prozent der nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbands zuwendungsfähigen Ausgaben je ambulanter Krebsberatungsstelle nicht übersteigen. Eine ergänzende Landesförderung ist auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich möglich und – Sie haben es ja schon angedeutet – vier von fünf Beratungsstellen haben auch die entsprechende Förderung erhalten. Nicht erhalten hat sie die Thüringische Krebsgesellschaft. Zunächst zu den Fragen: Die von der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. vorgelegten Unterlagen wurden auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften geprüft. Danach war eine ergänzende Förderung durch das TMASGFF unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität für die Jahre 2021 und 2022 nicht möglich. Für das Jahr 2023 ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Wenn ich hier noch mal erläutern darf: Es geht, wie gesagt, um die Förderung nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie wissen auch, der Landesrechnungshof schaut genau darauf, dass wir das auch entsprechend umsetzen. Und unter Ziffer 1.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung kann man zu dem Grundsatz der Subsidiarität nachlesen: „Alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen. Der Haushaltsund Wirtschaftsplan einschließlich Organisationsund Stellenplan ist verbindlich.“ Zu Frage 2: Eine ergänzende Förderung durch das Land erfolgt nach Prüfung, im Einzelfall auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung in der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift – die Begründung, warum es in vier Fällen möglich war und in einem Fall nicht. Zu Frage 3: Es bleibt bei der Absicht des Ministeriums, möglichst alle ambulanten Krebsberatungsstellen, die die Fördergrundsätze des GKV Spitzenverbandes erfüllen, zu unterstützen. Voraussetzung für eine ergänzende Förderung durch das Land ist aber, dass die rechtlichen Grundlagen der Thüringer Landeshaushaltsordnung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften in dem jeweiligen Haushaltsjahr auch im Einzelfall erfüllt werden. Hierfür sind entsprechende Unterlagen für das jeweilige Haushaltsjahr einzureichen und vom TMASGFF zu prüfen. Eine Förderung der Thüringischen Krebsberatungsgesellschaft e. V. war nach diesen Unterlagen für die Jahre 2021 und 2022 danach nicht möglich. Das beantwortet zumindest auch Ihre Frage zu Frage 4. Zu 2023 will ich hier aber noch mal darstellen, dass wir der Krebsberatungsstelle noch mal angeboten haben, die Fördervoraussetzungen auf Fachebene zu erörtern, um hier den Antrag, der schon eingereicht wurde, noch mal anzuschauen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es sieht fast so aus, als gäbe es eine Nachfrage.

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Heike Werner

Fragestunde

Ich habe auch das Gefühl.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Ja, entweder wäre es jetzt meinerseits ein motorischer Ausfall, dass ich einfach stehen bleibe, oder ich frage nach. Es sind aber tatsächlich Nachfragen. Frau Ministerin, vielen Dank für die Antworten, die meine Fragen aber noch nicht gänzlich geklärt haben, deswegen eine Nachfrage: Die Mittel, die Sie angesprochen haben, es handelt sich ja dabei um Mittel, die im Haushaltsentwurf der Krebsgesellschaft zurückgestellt waren, die aber für andere Aufgaben als die onkologische und psychoonkologische Beratung, also die ambulante Beratung, vorgesehen sind, nämlich für Mitarbeitende mit anderen Aufgaben, die im Beratungsleistungsportfolio der Krebsgesellschaft liegen, zurückgestellt waren, um dann ausfinanziert zu werden. Inwieweit spielt denn der tatsächliche Haushaltsplan selbst eine Rolle für die definitorischen Finanzmittel für die vorgesehene Aufgabe? Das ist ja zu trennen. Oder schaut sich ein Ministerium ausschließlich einen Gesamthaushalt an, also quasi ohne einen Haushaltsentwurf, oder sind es Jahresabschlüsse, wo sozusagen gar nicht erkennbar ist, für was dann Mittel entsprechend zurückgestellt werden können? Das hieße ja für andere Betroffene, dass man Mittel aufbraucht, die dann wiederum an anderer Stelle bei der Bewältigung von entsprechenden Beratungsleistungen fehlen.

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Heike Werner

Fragestunde

Ich wollte jetzt nicht unbedingt die ganz konkreten Anträge hier in den Landtag mit einspeisen und kann Ihnen die Frage jetzt an der Stelle auch nicht so beantworten. Ich finde das auch nicht ganz günstig, das jetzt miteinander zu vergleichen – die Anträge der einen Krebsberatungsstelle scheinen ja im Widerspruch zu denen der anderen zu stehen. Insofern müsste ich das noch mal nachreichen und glaube, es wäre im bilateralen Gespräch angezeigter, das miteinander zu besprechen, um jetzt nicht alle Dinge des Vereins offenzulegen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner, der, da sitzungsleitend, vertreten wird durch den Abgeordneten Montag, in der Drucksache 7/7153. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Erfassung des Investitionsstaus bei Barrierefreiheit in der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs in Thüringen Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet, den kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln als Grundlage für die Bemessung einer auskömmlichen Kommunalfinanzierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summen wurden aufgrund welcher Ermittlungsgrundlage in den Jahren 2019 bis 2023 – bitte nach Jahresscheiben ordnen – bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Realisierung der gebotenen Barrierefreiheit – barrierefreie Straßen, Wege, Bushaltestellen, Rathäuser, Wahllokale, Internetseiten und dergleichen – in Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Thüringen eingestellt? 2. Wurden bei dieser Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Realisierung der gebotenen Barrierefreiheit – barrierefreie Straßen, Wege, Bushaltestellen, Rathäuser, Wahllokale, Internetseiten und dergleichen – in Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Thüringen die Zahlen aufgrund bereits ausgegebener Summen ermittelt oder erfolgte eine Einschätzung des Finanzbedarfs anhand von Kostenannahmen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen für die noch nicht realisierten Schritte zur Erlangung der Barrierefreiheit? 3. Falls der Finanzbedarf anhand von Kostenannahmen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen eingeschätzt wurde, wie erfolgte die Ermittlung des entsprechenden Bedarfs konkret? 4. Verfügt die Landesregierung über Kostenannahmen, welcher Bedarf in den Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen noch besteht, um die gesetzlich gebotene Barrierefreiheit vollständig zu erreichen, wenn nein, wie will die Landesregierung eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zur Erlangung der Barrierefreiheit erreichen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Für das Innenministerium Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner, vorgetragen durch Herrn Montag, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass Gemeinden und Landkreise zum einen nach Maßgabe des Thüringer Finanzausgleichgesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Finanzkraft zur angemessenen Erfüllung ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen erhalten die Kommunen darüber hinaus außerhalb des Thüringer Finanzausgleichgesetzes weitere Zuweisungen und projektbezogene Fördermittel aufgrund besonderer Gesetze und nach Maßgabe des Landeshaushalts sowohl als Bestandteil der durch das Land zu deckenden Mindestausstattung als auch darüber hinaus abhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes im Rahmen der angemessenen Finanzausstattung. Die Fragen 1 bis 3 werde ich anhand der Systematik der Bedarfsermittlung nach dem Thüringer Finanzausgleichgesetz gemeinsam beantworten. Das ist zudem aufgrund des sachlichen Zusammenhangs geboten. Ich komme also zu Frage 1 bis 3: Für die erfragte Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs bezogen auf die Realisierung der Barrierefreiheit bedarf es der Darstellung der Systematik zur Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich in Thüringen. Danach werden verschiedene Aufgabenbereiche in Anlehnung an den Aufbau der kommunalen Haushalte wie zum Beispiel Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfe und Straßen sowie ÖPNV anhand der Jahresrechnungsstatistik betrachtet. Einzelne Ausgabe- und Einnahmepositionen für die Realisierung einer vorgeschriebenen Barrierefreiheit lassen sich hier auch insbesondere nicht anhand der Ausgabeart herausfiltern. Sie sind aber genauso involviert wie zum Beispiel die Umsetzung von brandschutzrechtlichen Anforderungen etwa bei Baumaßnahmen. Zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung für die Ausgaben des eigenen Wirkungskreises wird im Abstand von grundsätzlich vier Jahren durch eine große Revision geprüft, ob der sogenannte Partnerschaftsgrundsatz anzupassen ist. Über diesen Partnerschaftsgrundsatz wird der Anteil der Kommunen an den Einnahmen des Landes und der Kommunen zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse I bestimmt, die den Kommunen über die Schlüsselzuweisung und Sonderlastenausgleiche nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt werden. Die Bedarfsermittlung erfolgt hierbei auf Basis der aktuellsten zur Verfügung stehenden Jahresrechnungsstatistik. Wobei die Zuschussbedarfe, also der ungedeckte Finanzbedarf, für das künftige maßgebliche Ausgleichsjahr fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung berücksichtigt dabei die Entwicklung von preislichen Komponenten und sogenannten Bedarfsträgern, also Faktoren, die die Kostenentwicklung am besten abbilden. Methodisch werden verschiedene Aufgabenblöcke für die pflichtigen Aufgaben betrachtet. Diesen sind die Gliederungsziffern der Jahresrechnung – diese sind mit den Kapiteln des Landeshaushalts vergleichbar – dann entsprechend zugeordnet. Berücksichtigung finden darüber hinaus auch Veränderungen im pflichtigen Aufgabenbestand, die von den Fachressorts abgefragt werden und so auch Vorgaben zum Beispiel zur Barrierefreiheit umfassen. Der so festgestellte Partnerschaftsgrundsatz, mit dem die angemessene Finanzausstattung sichergestellt wird, besteht grundsätzlich vier Jahre und bietet den Kommunen somit Planungssicherheit. Um sicherzustellen, dass in diesem Zeitraum die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen gewährleistet ist, erfolgt noch die sogenannte kleine Revision. Wie zuvor schon erwähnt, kann ohne separate haushaltstechnische Erfassung im Sinne einer Ausgabe kein Rückschluss auf einzelne Bedarfe getroffen werden. Dies erst recht, wenn es sich nicht um eine Aufgabe als solche, sondern um Vorgaben handelt, die bestimmen, wie Aufgaben zu erfüllen sind, eben zum Beispiel die Barrierefreiheit. Entsprechend kann keine Aussage getroffen werden, in welchem Umfang Zuschussbedarfe für die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit in den unterschiedlichen, in den Fragen genannten Bereichen enthalten sind. Gleiches gilt für den Fall, dass Barrierefreiheit im Rahmen der den Kommunen übertragenen staatlichen Aufgaben zu gewährleisten ist. Hier erfolgt die Überprüfung der Mehrbelastungen ausgleichenden Einwohnerpauschale regelmäßig bei der kleinen und der großen Revision. Zusätzlich wird bei Bedarf anlassbezogen reagiert. So wurde etwa mit der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2023 die Fortschreibung der Einwohnerpauschale mit Blick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise modifiziert – Stichwort: Inflationsausgleich. Durch das beschriebene Vorgehen wird die verfassungsrechtlich garantierte volle Erstattung der angemessenen Kosten für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Barrierefreiheit gewährleistet. Ich komme zu Frage Nummer 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welcher Bedarf bei den Thüringer Gebietskörperschaften zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an die Barrierefreiheit besteht. Eine entsprechende Erhebung ist mit Blick auf die Anzahl der Gebietskörperschaften, die Vielschichtigkeit der Anforderungsprofile – also zum Beispiel die Kommunikation, die Technik oder die Bauweise betreffend – und die heterogene Außensituation nicht realisierbar. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung hat die Landesregierung die Thematik in der aktuellen Version des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskovention aufgegriffen. Gemäß der Maßnahme 2 des Handlungsfeldes III – diese umfasst die Themen „Bauen“, „Wohnen“, „Mobilität“ – sollte ein Programm zur Förderung der Barrierefreiheit aufgelegt werden. In Umsetzung der Maßnahme trat Ende des Jahres 2021 in Zuständigkeit des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen die Förderrichtlinie „Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm“ in Kraft. Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologie gewährt werden. Das Programm wird seitens der Kommunen gut aufgenommen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen vom Fragesteller sehe ich jetzt nicht.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Ich bedanke mich nur für die Ausführlichkeit der Antwort, auch für Leute, die keine Ahnung davon haben.

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Bergner

Fragestunde

Vom ursprünglichen Fragesteller gäbe es vom Protokoll abweichend nur die Bitte, den Sprechzettel bekommen zu können. Jetzt sehe ich eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Saals.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Die Kommunen sind gemäß dem Thüringer Gleichstellungsgesetz verpflichtet, bis Ende des Jahres kommunale Aktionspläne zur Barrierefreiheit zu erstellen. Welche Unterstützung leistet die Landesregierung für die Kommunen bei der Erstellung dieser?

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Schenk

Fragestunde

Ich kann Ihnen nur sagen – im Rahmen der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, das für den Kommunalen Finanzausgleich zuständig ist –, dass wir wie gerade dargestellt versuchen, den Finanzbedarf zu ermitteln und entsprechend zu untersetzen. Das ist mit der Vorlage des FAG erfolgt. Inwieweit eine enge Abstimmung bezüglich der Aktionspläne vorliegt, ist mir nicht bekannt.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt noch eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Saals vom Abgeordneten Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, können Sie mir zustimmen oder widerlegen, dass das Land seit 2016 mit investiven Zuweisungen von damals 280 Millionen Euro an die Kommunen bis auf mehr als 600 Millionen Euro investive Zuweisungen in 2021 an die Kommunen den Beitrag des Landes unter anderem für die Schaffung von Barrierefreiheit mehr als verdoppelt hat?

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Schenk

Fragestunde

Ich kann die Zahlen bestätigen und zudem außerdem bestätigen, dass die investiven Zuweisungen sich generell erhöht haben, nicht zuletzt durch die hier im Haus beschlossene Investitionspauschale. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dass das der Herr Bilay alles im Kopf hat!) Ich bin auch immer wieder beeindruckt, wie gebildet der Abgeordnete ist.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen damit zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage der Frau Abgeordneten Meißner in der Drucksache 7/7157.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ämterpatronage in der Thüringer Landesregierung – Versorgten die rot-rot-grünen Landesregierungen in der 6. und 7. Wahlperiode dutzende Parteifreunde? Am 12. Januar 2023 berichtete die Tageszeitung „Freies Wort“ über einen weiteren Teil des Prüfverfahrens „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ des Thüringer Rechnungshofs, in dem es um eine Querschnittsprüfung der Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden gehe. Dem dem „Freien Wort“ vorliegenden Prüfbericht nach seien viele Mitarbeiter ohne Ausschreibung eingestellt worden und in der Folge zu hoch bezahlt gewesen. Von 64 überprüften Einstellungen von Minister-Mitarbeitern seit dem Jahr 2014 sollen 34 Einstellungen nach Ansicht des Rechnungshofs gegen die in Artikel 33 Grundgesetz verankerte Bestenauslese verstoßen. Zudem wurde bei der Prüfung von persönlichen Referenten der Minister in acht Fällen eine „rechtswidrig zu hohe Vergütung“ moniert. Überdies sei die Stellenzahl in den Leitungsbereichen unter Rot-Rot-Grün seit dem Jahr 2014 um insgesamt 35 Prozent gestiegen. Der benannte Medienbericht der Tageszeitung „Freies Wort“ liegt dieser Anfrage zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellenbesetzungen sind in den Ministerien und der Staatskanzlei seit der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün im Jahr 2014 erfolgt – bitte nach persönlichen Referentinnen und Referenten, Büroleiterinnen und Büroleitern sowie Pressesprecherinnen und Pressesprechern auflisten –? 2. Lagen bzw. liegen für die in Antwort zu Frage 1 besetzten Stellen Stellenbeschreibungen sowie Stellen- bzw. Dienstpostenbewertungen vor – bitte im Einzelnen nach Ministerium bzw. Staatskanzlei auflisten –? 3. Wurde gegebenenfalls bei den in Antwort zu Frage 1 genannten Stellen von einer Ausschreibung aus welchen Gründen abgesehen? Wenn nein, erfolgte die Ausschreibung intern bzw. extern – bitte im Einzelnen nach Ministerium bzw. Staatskanzlei auflisten –? 4. Erfolgten die in der Antwort zu Frage 1 genannten Einstellungen bzw. Besetzungen befristet oder unbefristet – bitte im Einzelnen nach Ministerium bzw. Staatskanzlei auflisten –?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Meißner. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Bitte schön, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir hatten ja bereits im Vorfeld dieser Plenarsitzung auch über den Landtagsdirektor miteinander einen Austausch darüber, dass die im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Frage bei allen Ressorts vorzunehmenden Datenerhebungen relativ umfangreich sind und ich in der kurzen Frist der zwischen der Einreichung dieser Mündlichen Anfrage und der Plenarsitzung zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage war, die von Ihnen erhobenen Datenwünsche zur Verfügung zu stellen. Wir werden in der Woche, die uns für die schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung steht, versuchen, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt trotzdem eine Nachfrage.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Die in Aussicht gestellte Nachreichung nehme ich gern auch schriftlich. Aber ich habe eine Nachfrage, vielleicht können Sie die ja beantworten. Vor dem Hintergrund des jetzt laufenden Ermittlungsverfahrens, ist es geplant, befristete Stellen zu entfristen?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Es hat dazu zwischen den Ressorts keine Abstimmung gegeben. Das konnte ja auch nicht passieren, weil ich diese Frage ja spontan erst von Ihnen gehört habe. Ich würde diese Frage den Ressorts auch stellen und Ihnen die Antwort dann zur Verfügung stellen, wenn ich eine Antwort darauf bekommen habe.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Noch eine weitere Nachfrage, die habe ich übersehen. Bitte schön, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen, auch wenn die jetzt naturgemäß nicht so umfangreich waren, weil Sie nachliefern. Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sie diese Nachlieferung auch damit versehen, dass die Frage natürlich im Raum steht, wie viele Dienstposten in den M-Bereichen, die ja relativ klar umrissen sind, in den Jahren, die die Mündliche Anfrage umfasst, geschaffen wurden?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich weiß nicht, ob Sie gestern in der Plenarsitzung im Raum waren, als die Fragestunde war. Da ist die Fragestunde nach den Leitungs- und Stabsbereichen ja schon aufgerufen worden. Ich habe dort auch schon deutlich gemacht, dass die Frage, was zum unmittelbaren Leitungsbereich zählt, durchaus eben nicht klar umrissen und für alle Ressorts bestimmt ist, sondern dass es auch der Dispositionsmöglichkeit der Ressorts unterliegt. Wir haben beispielsweise temporäre Stabsstellen, nichttemporäre Stabsstellen; dort, wo es temporäre Stabsstellen gibt – ich hatte gestern die Stabsstelle „Tag der Deutschen Einheit“ als ein Beispiel aufgerufen – sind für die Durchführung des Tags der Deutschen Einheit auch vom Haushaltsgesetzgeber Mittel zur Verfügung gestellt worden, um hier befristete Beschäftigungspositionen zu schaffen. Die sind aber natürlich nicht besetzt worden nach der Maßgabe, die, wie Sie wissen, bei Büroleiterinnen und Büroleitern von Ministern beispielsweise ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, weil es sich hier im Prinzip um eine temporäre Organisationseinheit handelt, für die ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung nicht zwingend ist. Insofern gibt es eben nicht den klar umrissenen Bereich, sondern es gibt genau dazu – das haben Sie auch der Presse entnehmen können – zwischen dem Rechnungshof auf der einen Seite und den Ressorts auf der anderen Seite einen Austausch darüber, wie der Leitungsbereich gefasst wird, und das wird dann auch Gegenstand dessen sein, worüber wir ja dann sprechen, wenn wir den Gesamtbericht des Rechnungshofs haben. Aber ich werde die Frage, die Sie gestellt haben, versuchen in die Beantwortung entsprechend mit aufzunehmen. Ob es ausreichen wird, ist dann sozusagen dem inhaltlichen Aspekt und dem Oppositions- und Regierungsaspekt geschuldet. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sind wir jetzt bei der nächsten Anfrage, nämlich des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 7/7158. Bitte schön, Herr Kollege.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Registrierung von Stammzellspendern in Thüringen Das Schicksal eines Kindes aus Südthüringen, das an einer seltenen Form der Leukämie erkrankt ist, berührt aktuell eine ganze Region. Das Kind ist dringend auf eine Stammzellspende angewiesen. Die Hilfsbereitschaft und Anteilnahme der Menschen ist riesengroß und insbesondere die Aktionen zur Registrierung von Stammzellspendern werden von zahlreichen Bürgern unterstützt. Bislang fehlt der richtige Spender. Jede Registrierung einer neuen Spenderin oder eines neuen Spenders kostet etwa 40 Euro und wird grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Registrierung von Stammzellspendern nach Ansicht der Landesregierung? 2. Welche Institutionen und Krankenkassen tragen nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Registrierung von Stammzellspendern? 3. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Landesregierung vorgesehen, um die betroffenen Patienten und Angehörigen sowie die Registrierung von Stammzellspendern zu unterstützen – bitte Angabe der Maßnahmen der Landesregierung und der Maßnahmen des Bundes –? 4. Durch welche konkreten Förderungen unterstützt die Landesregierung den Kampf gegen die Krankheit Krebs?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege. Frau Ministerin Werner antwortet für die Landesregierung.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Blutstammzellen oder aus dem Beckenkamm entnommenes Knochenmark werden nach entsprechender ärztlicher Entscheidung bei Erkrankungen des blutbildenden Systems oder bei schweren Immundefekten transplantiert. Diese Therapieoption besteht jedoch nur, wenn ein geeigneter Spender gefunden wird. Zunächst erfolgt die Abklärung, ob die Gewebemerkmale Verwandter übereinstimmen. Trifft das nicht zu, wird die Suche nach einem geeigneten Fremdspender ausgeweitet. Die Suche erfolgt dabei zentral über das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland, ZKRD, als zentraler Koordinierungsstelle für die Knochenmarkspendersuche gemäß § 65f SGB V. Im ZKRD erfolgt die zentrale Koordinierung zwischen Transplantationszentren und Spenderdateien. Das ZKRD greift dabei auf die 26 Spenderdateien mit rund 9,7 Millionen potenziellen Spendern in Deutschland zu und sucht darüber hinaus weltweit nach einem passenden Spender. Je mehr Registrierungen in Deutschland bzw. weltweit erfolgen, umso höher ist die Chance, einen geeigneten Spender zu finden. Zu Frage 2: Die Kosten für die Registrierung als Stammzellspender können aktuell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da hierfür bisher keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Daher bitten die verschiedenen Spenderdateien in Deutschland, zum Beispiel die DKMS gGmbH, die Registrierung über freiwillige Spenden mit zu finanzieren. Ab dem Zeitpunkt, ab dem feststeht, dass eine Stammzelltransplantation benötigt wird, werden die Kosten für die Fremdspendersuche durch das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland im sogenannten Clearing-Verfahren Blutstammzellspendersuche und die mit der Transplantation einhergehenden notwendigen medizinischen Behandlungskosten für gesetzlich krankenversicherte Patienten übernommen. Die Kostenübernahme basiert auf der Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Suche und Auswahl nicht verwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut gemäß § 65f Sozialgesetzbuch V. Darin sind keine Vorgaben hinsichtlich einer Regelung zur Übernahme der Registrierungskosten als Stammzellspender enthalten. Zu Frage 3: Das Bundesgesundheitsministerium hat den Aufbau des Spendersuch- und ‑ vermittlungssystems im Wege der Anschubfinanzierung mit rund 12,3 Millionen Euro gefördert. Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, haben die Krankenkassen das System nach der Aufbauphase übernommen und tragen seit Januar 1995 sämtliche Kosten für die Stammzellspende und Transplantation. Im Landeshaushalt Thüringen sind keine Mittel für die Finanzierung von Registrierungsaktionen potenzieller Stammzellspender vorgesehen. Zu Frage 4: Auf der Grundlage von § 65e SGB V gewährt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ambulanten Krebsberatungsstellen in Deutschland Fördermittel. Diese Förderung darf 80 Prozent der nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes zuwendungsfähigen Ausgaben je ambulanter Krebsberatungsstelle nicht überschreiten. Das TMASGFF hat im Jahr 2022 vier Trägern von ambulanten Krebsberatungsstellen in Thüringen auf Antrag eine ergänzende Landesförderung auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für das Jahr 2023 sind die Prüfungen für entsprechende Fördermaßnahmen noch nicht abgeschlossen. Das TMASGFF unterstützt durch die Förderung aus Kapitel 08 Titel 08 20 mit dem Untertitel 02 00 Selbsthilfegruppen, unter anderem zum Thema „Krebs“ in ihrer Strukturenarbeit. Diese Mittel werden vom Landesverwaltungsamt bewirtschaftet und jährlich an Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgereicht. Die Fördermittel dienen der Finanzierung von Personalausgaben der Beratungsfachkräfte in den Landesverbänden der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen oder stehen zur Weiterleitung an Selbsthilfegruppen für deren Arbeit zur Verfügung. Die Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen werden unterstützt bei der Finanzierung ihrer Beratungstätigkeit gegenüber einzelnen Gruppen sowie im Ausbau bedarfsgerechter Netzwerkarbeit im Interesse der Betroffenen. Des Weiteren möchte ich noch auf unsere Landesgesundheitskonferenz hinweisen, wo die Themen „Gesund aufwachsen“, „Gesund arbeiten und leben“, „Gesund alt werden“ speziell bearbeitet werden. Ganz neu gibt es den Projektstart einer Initiative „Krebsprävention für Jugendliche“. Da geht es darum, auf das Thema „Selbstuntersuchung bei Jugendlichen“ aufmerksam zu machen, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, aber auch das tägliche oder aktive Handling an der Stelle mit zu begleiten. Wir haben uns in der Landesgesundheitskonferenz gemeinsam auf einen Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung geeinigt. Zwölf Möglichkeiten, Krebsrisiko zu senken, sind dort wiedergegeben und die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz haben gemeinsam beschlossen, sich zu diesem Kodex zu bekennen und diesen aktiv in der jeweiligen Arbeit auch umzusetzen. Außerdem kann ich darauf hinweisen, dass das TMWWDG auf dem Weg der Projektförderung die Antragstellung zum Aufbau eines Mitteldeutschen Krebszentrums in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 298.000 Euro gefördert hat und darüber hinaus in den Jahren 2019 bis 2022 eine Reihe von Großgeräten finanziert wurden oder gefördert wurden, die auch im Kampf gegen Krebs eingesetzt werden.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Zunächst vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, Frau Ministerin. Inwieweit gibt es denn einen Härtefallfonds für die Eltern der betroffenen krebskranken Kinder, da hier oftmals mit Verdienstausfall zu rechnen ist?

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Heike Werner

Fragestunde

Also ich weiß nicht, ob es in anderen Bereichen so was gibt. Für den Landeshaushalt kann ich sagen, dass es so einen Härtefallfonds nicht gibt.

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Bergner

Fragestunde

Ich sehe eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön, Frau Ministerin Werner. Ist Ihnen bekannt, dass es ähnliche Fälle gibt und da bereits im Petitionsausschuss, vielleicht auch zur Information für Herrn Kowalleck, eine entsprechende Petition von Eltern vorliegt, deren Kind schwer krebskrank ist und die eben auch mit entsprechenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, und da bereits über den Härtefallfonds des Petitionsausschusses Abhilfe geschaffen werden konnte?

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank für die Erinnerung daran. Diese Petition kenne ich und vor allem auch das sehr gute Mittel des Petitionsausschusses, einen Härtefallfonds zu haben und in besonderen Fällen dort auch Betroffene entsprechend unterstützen zu können.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur letzten Anfrage heute, nämlich der Anfrage des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/7160. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Mündliche Anfrage zum Thema Situation am Meuselwitzer Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasium Bezug nehmend auf einen Presseartikel der „Osterländer Volkszeitung“ vom 20. Januar scheint auch nach einer Unterschriftensammlung zum Erhalt des vollwertigen gymnasialen Schulstandorts Meuselwitz keine Verbesserung der Situation am Gymnasium für Schüler, Lehrkräfte und Eltern eingetreten zu sein. Den aktuellen Presseberichten zufolge ficht ein Pädagoge und Initiator der Petition E-769/21 seinen Arbeitsvertrag an. Er fühle sich vom Schulamt Ostthüringen arglistig getäuscht. Durch den zusätzlichen Wegfall der durch den Petenten abgedeckten Unterrichtseinheiten fallen in der Schule nun insgesamt 82 Stunden pro Woche aus. Zuvor sei der Petent bereits unter Verweis auf vermeintliche Falschaussagen in der Petition sowie bei einem in Altenburg stattgefundenen Diskussionsforum mit dem Thüringer Ministerpräsidenten von seinem Dienstherrn zum Personalgespräch geladen worden. Das Bildungsministerium äußerte sich zu den erhobenen Vorwürfen bisher nicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die derzeitige Situation für die Schüler, Lehrkräfte und Eltern am Gymnasium aus Sicht der Landesregierung dar und welche Verbesserungen sind seit dem Einreichen der Petition zu beobachten? 2. Welche mutmaßlich „wahrheitswidrigen Behauptungen“ bzw. „unrichtige[n] Behauptungen“ in Bezug auf die Personalsituation am Gymnasium und das Schulamt Ostthüringen finden sich konkret in der eingereichten Petition, die auch von dem Petenten bei einem öffentlichen Forum mit dem Thüringer Ministerpräsidenten in Altenburg am 11. Oktober 2021 geäußert worden seien sollen? 3. Aus welchen Gründen wurden durch das zuständige Schulamt Ostthüringen als untere Schulaufsichtsbehörde des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport freie Stellen nicht ausgeschrieben, obwohl ein dringender Personalbedarf bestand und die personellen Ressourcen keinen vollumfänglichen Unterricht im Sinne der Thüringer Stundentafel abdecken konnten – bitte begründen und einzeln seit dem Schuljahr 2018/2019 aufschlüsseln –? 4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Situation der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie der Eltern an dem Gymnasium zu verbessern, das heißt insbesondere vakante Stellen zu besetzten, um den Unterrichtsausfall zu senken sowie den Rechtsstreit mit dem Lehrer beizulegen? Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Ministerin Heike Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Zippel möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der Schulbetrieb am Gymnasium hat keine besonderen Auffälligkeiten zu anderen Gymnasien im Altenburger Land. Unabhängig davon ist natürlich die Unterrichtsabsicherung auch hier ein Thema und es wird gemeinsam mit dem Schulamt versucht, entsprechende Lösungen zu finden. Zu Frage 2: Dem TMBJS lag die Petition E-769/21 vor. Am 8. September 2022 führte der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung mit den Petenten und der Landesregierung durch. In der Petition heißt es: Das zuständige Ministerium versucht durch die nunmehr offensichtlich angestrebte Abwicklung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums, eigene Rechtsverstöße zulasten der Schule und der damit betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern zu verdecken. Die Petition ging damit von einer Schließung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums aus. Richtig ist hingegen, dass vonseiten des TMBJS zu keiner Zeit eine Schließung des Gymnasiums am Standort Meuselwitz eingefordert wurde. Zu Frage 3: Das Gymnasium Meuselwitz wird bei der Stellenbesetzung vom Schulamt Ostthüringen nicht benachteiligt. Solche Behauptungen möchte ich für die Landesregierung zurückweisen. 2018/2019 sind acht neue Lehrkräfte eingestellt worden. Darüber hinaus sind seit Februar 2020 für das Gymnasium Meuselwitz 13 Stellen ausgeschrieben worden. Zu Frage 4: Die zu besetzenden Stellen werden regelmäßig veröffentlicht. Hier wird auch die Möglichkeit der Ausschreibung mit Sonderzuschlägen genutzt. Anfragen von Bewerberinnen und Bewerbern werden schnellstmöglich beantwortet. Zudem sollen Lehramtsanwärter dieser Region verstärkt zugewiesen werden, und zwar mit dem Ziel, diese frühzeitig für die Region Altenburg und somit auch für das Gymnasium Meuselwitz zu begeistern. So soll beispielweise die befristete Stelle Sport/Geografie nach Ablauf der Befristung als Lehramtsanwärter weiter in der Region verbleiben. Was den Rechtsstreit mit einer Lehrkraft betrifft, so hat das TMBJS nach wie vor das Ziel, den Lehrer am Gymnasium zu den im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Bedingungen zu halten. Leider wird dies durch die aktuellen Auseinandersetzungen erschwert. Das Ministerium, das Staatliche Schulamt und die Schulleitung sind in dieser Personalangelegenheit weiter gesprächsbereit.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung. Ich hätte zwei Nachfragen bzw. eine Nachfrage und noch mal ein Nachhaken, weil eine Aufschlüsselung nach Jahresscheiben eben nicht stattgefunden hat. Vielleicht zunächst zu diesem Punkt: Unter 3. bat ich um die Aufschlüsselung seit dem Schuljahr 2018/2019 auf die einzelnen Jahre. Ich bitte, dies noch nachzuholen, weil das nicht ganz unerheblich ist für die Entwicklung in letzter Zeit. Ich möchte noch mal eine Nachfrage zu Punkt 1 stellen. Sie sagten, es gäbe am Gymnasium in Meuselwitz keine besondere Lage. Vielleicht könnten Sie noch einmal, insbesondere im Hinblick auf die Personalsituation der anderen Gymnasien im Altenburger Land, erklären, wie es zur Einschätzung der Landesregierung kommt, dass das Gymnasium, was hier durchaus aktiv im Rahmen der Schulnetzplanung des Landkreises Altenburger Land mit einem Fragezeichen versehen wurde vonseiten des Schulamts Ostthüringen, was sich aber jetzt durch die Flüchtlingssituation durch die Ukrainer etwas relativiert hat, wie es hier zur Einschätzung kommen kann, dass es aber keine besondere Lage an diesem Gymnasium gibt. Danke.

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Heike Werner

Fragestunde

An der Stelle möchte ich nur wiedergeben, was ich in der Anfrage schon beantwortet habe, nämlich, dass vonseiten des Ministeriums das Gymnasium nicht geschlossen werden sollte und diese Aussage auch niemals getätigt wurde. Wie es vor Ort beurteilt wird, das ist noch mal eine andere Frage. Sie wissen, dass bei der Schulnetzplanung des Landkreises manchmal noch eine etwas andere Situation bestehen kann. Zum Zweiten, was die Frage der Unterrichtsabsicherung angeht, stellt es sich mir so dar, dass es keine Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Gymnasien gibt, die das ähnliche Problem haben, dass die Unterrichtsabsicherung immer etwas ist, mit dem man sich tagtäglich beschäftigen muss. Zur Frage der Jahresscheiben, das würde ich mitnehmen, dass das nachgeholt wird.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, nicht bezogen auf den Lehrer, sondern allgemein. (Unruhe im Hause)

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Könnten die Herren vielleicht bitte den Raum verlassen, wenn sie Gespräche führen? Danke schön.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Ist ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin, egal, welchen Status, berechtigt, die Arbeitsleistung von sich aus zu verweigern, wenn er oder sie sich in einem Rechtsstreit mit seinem Dienstherrn befindet? Welche Konsequenzen können arbeitsrechtlicher Natur daraus folgen?

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Heike Werner

Fragestunde

Zu Frage 1: Meines Erachtens nicht. Zu Frage 2: Das müsste ich Ihnen nachreichen, was die Konsequenzen angeht.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Fragestunde. Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 28 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7208 Wir hatten hier abgegebene Stimmzettel 72: ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 18 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem Herr Abgeordneter Thrum auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmmehrheit erhalten hat, würde für ein Festhalten an diesem Wahlvorschlag eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags, beispielsweise im Ältestenrat, erforderlich sein. Ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 48 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5793 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache im Freistaat“ – Englisch –, das ist der Gegenstand unseres Antrags am heutigen Tag, der aus der Lebensrealität abgebildet dem nachkommt, was wir brauchen, nämlich inzwischen nicht mehr nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräfte in jeder Branche und mit jedem Qualifikationsniveau. Ansonsten ist es sehr schwierig, den Betrieb tatsächlich aufrechtzuerhalten. Wir erleben das jetzt schon, dass in allen Bereichen auf fehlende Fachkräfte und Arbeitskräfte hingewiesen wird. Wir kennen die Zahlen. Deutschland geht davon aus, eine Zuwanderung von fast 400.000 Menschen pro Jahr zu brauchen. Ich finde die Zahl etwas hochgegriffen, aber das an anderer Stelle. Aber auch in Thüringen wissen wir eins, dass zwischen 280.000 und 300.000 Menschen bis zum Jahr 2035 aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausscheiden werden, einfach altersbedingt, und dass wir in keiner Weise in der Lage sind, dieses wieder aufzufüllen. Es gibt mehrere Methoden, die Arbeitslücken zu schließen: Automatisierung, Digitalisierung etc. Aber wir brauchen auch, wie gesagt, Leute, die sich den Arbeitsanforderungen stellen. Wir sehen bei der Zuwanderung nach Thüringen, dass viele Menschen aus dem europäischen Ausland kommen. Häufige Anträge beim Landesverwaltungsamt auf Anerkennung zum Beispiel eines Berufsabschlusses kommen zurzeit aus Bosnien und Herzegowina, aber auch von den Philippinen, aus Serbien für viele Berufe. Nicht, dass hier der Eindruck entsteht: Wir wollen ausdrücklich nicht über Migrationspolitik reden, sondern darüber, wie Thüringen sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann im Kampf um die besten Talente, um die größten Talente auch mit den übrigen Bundesländern, denn die stehen alle vor demselben Problem. (Beifall Gruppe der FDP) Wir fordern in unserem Antrag, dass ab 1. Januar 2024 alle Verwaltungsdokumente, die im Zusammenhang mit den Basisleistungen, welche im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes digitalisiert werden, auch in den Verwaltungen in englischer Sprache bereitgestellt werden. Das ist nicht – es kommt immer gern als Vorwurf – irgendetwas, was wir uns ausgedacht haben, nein, das ist mit der europäischen Verordnung aus dem Jahre 2018 mit der Ziffer 1724 vom 2. Oktober 2018 geregelt worden. Dort wurden die Weichen für die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 für alle europäischen Mitgliedstaaten gestellt. Dies hat zur Folge, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2023 – ja, 2023, das ist Ende dieses Jahres – 21 der wichtigsten Verfahrensbündel im Sinne der europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway vollständig digital und mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden müssen. Um die erforderlichen Informationen und Unterstützungsdienste im Sinne der Single-Digital-GatewayVerordnung anbieten zu können, muss auch das Personal in den zuständigen Verwaltungseinrichtungen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorweisen. Vorzulegende Urkunden und Nachweise müssen zukünftig auf Englisch anerkannt werden, damit keine Übersetzung erforderlich ist. Alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen sollen auch in englischer Sprache angeboten werden. Meine Damen und Herren, das klingt nach einer großen Aufgabe, aber – wie gesagt – wir haben uns als Deutschland dazu verpflichtet, damit trifft das Thüringen genauso. Wir wollen auch nichts Unmögliches fordern, deshalb schlagen wir ein mehrstufiges Verfahren in unserem Antrag vor. Bei Neueinstellungen soll vermehrt darauf geachtet worden, ob Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind. Wir kennen das aus Hotels, aus der Gastronomie, dort tragen die netten Servicemitarbeiter Flaggen, die die Landessprachen signalisieren, die sie sprechen können. Deshalb fordern wir eine Evaluation in den Thüringer Verwaltungen bis zum Ende des Jahres 2023, wie und mit welchen Sprachkenntnissen der Mitarbeiter sie gesegnet sind. Ab 2024 soll es entsprechende Weiterbildungsangebote für Verwaltungsmitarbeiter und Thüringer Beamte im Bereich der englischen Sprache geben, um Sprachkenntnisse zu fördern und weiterzuentwickeln. Auch soll dann im Ausbildungsjahr 2025/2026 in allen Ausbildungen der Verwaltungen und für den öffentlichen Dienst das Fach Verwaltungsenglisch verbindlich mit eingeführt werden. Gern diskutieren wir das mit allen Vertretern der Parteien in dem entsprechenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete Wagler zu Wort gemeldet. Ihr habt niemanden gemeldet? Dann hat sich aber Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet. Das ist jetzt richtig? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Das ist korrekt!) Hervorragend. Dann erhalten Sie jetzt das Wort.

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Raymond Walk CDU

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, zwar nicht hier im Raum, aber dann an den Geräten, die Gruppe der FDP will mit ihrem Antrag „Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen“ diese zusätzliche Verwaltungssprache Englisch stufenweise bis zum Jahr 2030 einführen. Sie begründet dies vor allem mit dem enormen Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland. Im Antrag wird zutreffend beschrieben, dass in allen Branchen und in allen Qualifikationsniveaus ein enormer Arbeitskräftemangel besteht. Realität ist in der Tat, Kollege Kemmerich hat das in der Begründung schon richtigerweise dargestellt: Nicht nur unser Freistaat Thüringen steht hier im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern, sondern Deutschland insgesamt benötigt eine attraktivere Einwanderungspolitik, die den Zugang der dringend benötigten Kräfte aus dem Ausland konkurrenzfähig zu anderen Einwanderungsländern macht. Der Antrag stellt zudem darauf ab, Zitat: „Bundesweit werden jährlich 400.000 Zuwanderer benötigt.“ Egal, ob die Zahl jetzt so exakt ist oder nicht, dem stehen – und das ist entscheidend – 44.800 Qualifikationsanerkennungen im Jahr 2020 gegenüber, das sind gerade mal 11 Prozent. Das zeigt schon das Defizit und das Problem auf, wobei in Thüringen 553 im Ausland erworbene berufliche Ausbildungsnachweise anerkannt wurden. Wir sind uns einig, dass das nicht ausreichend ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Antragskern. Wir teilen ausdrücklich die Auffassung, dass wir mehr Dynamik bei den gezielten Anwerbungen von dringend benötigten Fachkräften brauchen. Deshalb – ich will noch mal daran erinnern – haben wir bereits am 7. Dezember 2022 in der Drucksache 7/6825 einen Plenarantrag mit dem – wie ich finde – griffigen Titel eingereicht „Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern“. Mit unserem Antrag haben wir konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie sich Thüringen in diesem Bereich besser aufstellen kann. Wir wollen unter anderem, dass die Anwerbung ausländischer Fachkräfte vereinfacht wird. Realität ist doch längst – wir wissen es –: In vielen Bereichen werden wir den Fachkräftebedarf nur durch gezielte Anwerbung im Ausland decken können. Klar ist auch, erstens: In Thüringen dauert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse einfach viel zu lange, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, das Thema hatten wir ja gestern schon. Diese Verfahren müssen deshalb beschleunigt und vorhandene Qualifikationen einfacher anerkannt werden. Zweiter Punkt: Die Unterstützung für die Unternehmen darf sich nicht länger ausschließlich auf die sprachliche Vorbereitung der Auszubildenden beschränken, denn wir wissen ja nicht erst seit heute, dass die Unterstützung schon sehr viel früher einsetzen muss, zum Beispiel beim Suchen und beim Finden von geeigneten Bewerbern und dem damit verbundenen komplizierten Prozedere, die Fachkräfte auch tatsächlich ins Land zu bekommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht: Die für diese Maßnahmen benötigten finanziellen Mittel hat ja unter anderem auch unsere Fraktion im Haushalt durchgesetzt, wir haben sie zumindest angeregt und Sie haben mitgestimmt, und damit liegt der Ball jetzt klar bei der Landesregierung, diese Chance auch tatkräftig zu nutzen. So ist beispielsweise das vom Wirtschaftsministerium vorgestellte Konzept der German Professional School nur deshalb möglich, weil der entsprechende Haushaltstitel von unserer Fraktion auch aufgestockt wurde, wie gesagt, alle haben da mitgemacht, deswegen herzlichen Dank. (Beifall CDU) Lassen sie mich an die Adresse des Ministeriums – Herr Tiefensee ist ja auch da – noch mal klar sagen, wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich. Gleichzeitig kann das aber nur ein Teil der Lösung sein. Das klang, denke ich, auch schon bei der Begründung vom Kollegen Kemmerich durch. Wir fordern daher weiterhin eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfteeinwanderung. (Beifall CDU) Ich glaube, das ist wichtig, und diese Zentralstelle – ich will noch mal erklären, worum es geht – soll als sogenannte One-Stop-Agency durch alle notwendigen bürokratischen Schritte führen. Dazu gehören zum einen insbesondere Visa-Angelegenheiten, zum anderen aber auch das Anerkennungs- und das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Die Vorteile, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liegen auf der Hand. Statt aufwendigen und entnervenden Behördenhoppings wollen wir eine Begleitung und Unterstützung aus einer Hand. Die Thüringer Wirtschaft wird nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir in Thüringen auch zwingend eine zentrale Ausländerbehörde benötigen, die genau diese Aufgaben erfüllen kann. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wie bisher von den vielen einzelnen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte durchführen zu lassen – so sehr diese sich auch redlich und engagiert bemühen –, hat sich doch erkennbar als nicht zweckmäßig erwiesen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Dinge sind wichtig, aber noch ein weiterer Punkt, sozusagen als Klammer, ist uns wichtig und entscheidend: Wir brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ein gesellschaftliches Klima des Respekts für Fachkräfte, auch und gerade für ausländische Fachkräfte. Jetzt komme ich noch mal zum Antragskern. Selbstverständlich kann die Einführung einer zusätzlichen Sprache, die den ausländischen Fachkräften die Behördenkommunikation erleichtert ein – ich betone, ein – Baustein in einem komplexen Gesamtkonzept sein. Richtig ist zudem, dass die Einführung von Englisch als zusätzlicher Verwaltungssprache einem Transformationsprozess unterliegt, welcher auch zielorientiert durchlaufen werden muss. Genauso richtig ist es aber, dass eine solche umfassende Einführung nicht so einfach per Erlass oder von heute auf morgen umsetzbar ist. Wir halten es deshalb für zielführend und sinnvoll, dass wir bereits im Vorfeld eines solchen umfassenden Schritts auch gleich über mögliche Alternativen nachdenken, uns Gedanken machen, wie es vielleicht auch anders besser gehen könnte, denn es geht bei einer generellen zusätzlichen Amtssprache ja – was wir wissen – um viel mehr als nur um die Frage der Fachkräfte. Es geht gerade auch um die Fragen der Integration, denn wir wissen, Sprache schafft Identifikation, Sprache schafft Zugehörigkeit, und das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schritt beim Ankommen in Deutschland und der zentrale Schlüssel für Integration. (Beifall CDU) Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sollten sich alle Maßnahmen daran orientieren, dass die Motivation hoch ist, die deutsche Sprache auch zu erlernen. Ich komme damit zum Fazit: Die Intention des Antrags tragen wir ausdrücklich mit, jedoch ist dieser in der hier vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Das Verfahren ist komplex, es ist zeitaufwendig, es ist natürlich auch kostenintensiv. Es braucht daher richtigerweise ein abgestimmtes, aufeinander aufbauendes und systematisches Vorgehen, damit die gewachsenen Strukturen und die gewohnten Prozesse sukzessive weiterentwickelt werden können und rechtzeitig geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ob am Ende dieses Prozesses dann tatsächlich auch Englisch als Amtssprache steht, erscheint mir derzeit noch offen zu sein. Aber der Ansatz ist richtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und deswegen, weil uns das Thema so wichtig ist, wollen wir den Antrag gern auch gemeinsam weiterentwickeln. Die parlamentarischen Möglichkeiten, die dabei zur Verfügung stehen, sind bekannt. Das sieht eine Überweisung an die Ausschüsse vor. Die Gelegenheit wollen wir gern nutzen. In diesem Fall macht es Sinn, den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss damit zu betrauen. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nur ein Teilaspekt, den die FDP hier herausgreift, nämlich das Sprachenproblem. Denn das ist nur ein kleiner Teil des Fachkräftemangels. Natürlich ist der Fachkräftemangel ein immer größer werdendes Problem, was wir in seinen Auswirkungen alle spüren. Das ist eben nicht nur bei den Erzieherinnen der Fall, sondern auch im Handwerk oder inzwischen bei der Bahn, wenn ich zum Beispiel auch immer gucken muss, ob ich jetzt noch mit dem Zug nach Hause komme, dann wird auch immer mal, nicht nur, eingewandt, dass da irgendwas nicht funktioniert oder jemand krank ist, sondern auch, dass zu wenig Menschen die moderne Technik bedienen können. Diskutiert werden deswegen Maßnahmen wie die Einführung einer Bildungszeit, eine Ausbildungsgarantie, bessere Erwerbsanreize auch für Frauen und vieles, vieles mehr. Die FDP hat nun den bestimmten Ausschnitt in den Blick genommen, dass die Verwaltungssprache Englisch Thüringen für internationale Fachkräfte attraktiver machen würde. Der Herr Kollege Walk hat eben dankenswerterweise schon mal drauf hingewiesen, dass natürlich Sprache allein noch nicht freundlich ist, sondern die Willkommenskultur verlangt noch etwas mehr. Aber das haben Sie sicherlich auch nicht generell hier ausgrenzen wollen. Es ist eben nur der Teilaspekt. Allerdings, Herr Kollege Walk, als Sie eben gesagt haben – das ist sicherlich richtig –, dass es sehr schön und vielleicht auch vordringlich sein sollte, dass, wenn Fachkräfte hierherkommen, sie dann auch die deutsche Sprache lernen. Aber mit der deutschen Sprache kommen auch deutsche Arbeitnehmerinnen mittlerweile in der Wirtschaft, glaube ich, nur noch sehr schlecht zurecht. In der zunehmenden Internationalisierung – und gerade Thüringen hat sehr internationale Wirtschaftsbeziehungen – wird irgendeine Fremdsprache, mindestens eine, glaube ich, mittlerweile ganz nützlich sein oder ohne das kommt man auch gar nicht durch. Das Konzept baut ganz wesentlich allerdings auf bisher nicht so richtig rechtlich definierten Begriffen auf, da sind die Worte wie Verwaltungssprache oder Verwaltungsdienstleistungen. Sie fordern zum Beispiel von der Landesregierung, dass ab 1. Januar 2024 alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen auch in englischer Sprache angeboten werden. Die rechtssicher etablierten Begriffe „Amtssprache“, „Verwaltungsleistung“, „Verwaltungsverfahren“ oder „Verwaltungsakt“ tauchen in dem Antragstext bisher nicht auf. All diese Maßgaben werden vom Bund vorgegeben. Wir können im Landtag über eine zusätzliche Verwaltungssprache Englisch reden, aber Wortschöpfungen alleine bringen uns leider nicht dahin. Herr Kemmerich hat darauf hingewiesen, dass Sie aufbauen auf der Single Digital Gateway Verordnung der EU – die SDG-VO, im Kommenden verwende ich dieses Kürzel –, die verlangt, dass bestimmte Verfahrensbündel mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber da muss sicherlich stärker differenziert werden. Es gibt bereits heute ein Portal des Freistaats, in dem sich Menschen auf englischer Sprache über die Voraussetzungen und Abläufe bei bestimmten Verwaltungsleistungen informieren können, zum Beispiel die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Altenpfleger. Das beruht darauf, dass Bund und Länder verabredet haben, dass solche Informationen analog oder eben auch durch Einsatz von Software ins Englische übersetzt werden können. Eine ganz andere Frage als eine automatisierte Übersetzung ist, ob und inwieweit digitale Bescheide auch ins Englische übersetzt werden sollten. Sie verweisen auf das OZG, das sich über den Begriff „Verwaltungsleistung“ auf Verwaltungsverfahren und somit letztlich auch auf Verwaltungsakte bezieht. Also da haben wir noch einen Haufen Kleinarbeit zu erledigen. Im Bereich des BAMF gibt es jetzt schon die Verpflichtung, bestimmte Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen im Asylverfahren auf Englisch zur Verfügung zu stellen. Da gibt es auch manchmal Übersetzungsfehler und daran müssen wir auch noch hart arbeiten. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass bis Ende 2023 die vorhandenen Sprachkenntnisse in den Thüringer Verwaltungen evaluiert werden sollen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, sich einen Überblick zu verschaffen, aber wenn wir wissen, wie viele Beschäftigte wir im Land haben, dann müssten wir das noch besser eingrenzen, wer hier nun künftig einen Sprachtest vorlegen soll oder ob wir wirklich alle Personalakten durchforsten wollen oder müssen, um zu wissen, wer nun welche Sprachkenntnisse hat oder Englisch lernen könnte. Ja, es ist alles ein bisschen wolkig. Herr Walk hat eben am Ende den Schlusssatz oder einen Ihrer Sätze auf der Seite 3 zitiert, der sich wunderschön anhört, aber eben eigentlich Selbstverständlichkeiten wiedergibt, wenn Sie da schreiben: „Die Einführung von Englisch als zusätzliche Verwaltungssprache ist ein Transformationsprozess, welcher zielorientiert durchlaufen werden muss. Dies geht nicht per Erlass oder von heute auf morgen. Es bedarf vielmehr ein abgestimmtes, aufeinander aufbauendes und systematisches Vorgehen, damit die gewachsenen Strukturen und gewohnten Prozesse sukzessiv weiterentwickelt werden können und rechtzeitig geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“ Also bei diesen Selbstverständlichkeiten muss ich das jetzt mal so ein bisschen gemein sagen, wenn Sie jetzt den Satz ins Englische übersetzen müssen, dann fällt Ihnen das vielleicht sogar noch mehr auf. Solche allgemeinen Formulierungen sind nicht so richtig zielstrebig. Dennoch ist das dann kein Grund für uns, Ihren Antrag nicht im Ausschuss weiterzubehandeln, aber als Vorbild für klare, aussagekräftige Verwaltungssprache eignen sich solche Formulierungen dann gerade nicht. Deswegen wollen wir auch künftig das Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir, in welcher Sprache auch immer, Verwaltungshandeln möglichst transparent, aber auch sprachlich verständlich gestalten sollten. Wir stimmen also auch seitens der Koalition einer Überweisung an den Innenausschuss, der eigentlich zuständig ist, zu, und wenn es dann auch noch an den Wirtschaftsausschuss soll, da eher nicht, aber schauen wir mal. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Vielen Dank. Als Nächster hat sich Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD zu Wort gemeldet.

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Robert Sesselmann AfD

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zunächst einmal, Herr Kemmerich, müssten wir definieren – Frau Marx hat es bereits angesprochen –, was Sie jetzt hier konkret wollen. Sie sprechen von Verwaltungssprache, wir haben aber auch eine Gesetzessprache, eine Judikative, Exekutive, Legislative, wir haben die Gewaltenteilung. Das heißt, wir haben eine Gesetzgebersprache, eine Gerichtssprache und eine Amtssprache. Was wollen Sie denn jetzt konkret haben? Das ist das Erste, was geklärt werden muss. Wollen Sie eine zweite Landessprache haben, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Amtssprache!) dann müssen Sie es auch so in Ihren Antrag schreiben. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir meinen das, was dort steht!) Gut, dann haben Sie aber ein Riesenproblem, dann kann die Exekutive, nämlich die Verwaltung, mit der Judikative, wo Sie das nicht wollen, und mit der Legislative überhaupt nicht in Kontakt treten. Das ist ja das nächste Problem. Das müssten Sie an sich dann auch noch mal ausführen. Das heißt, Verwaltungssprache ist nur ein Teil dessen, der Gewaltenteilung, die Sie hier zugrunde legen. Meine Damen und Herren, wenn die Ampel in Berlin so weitermacht wie bisher, wenn wir Sanktionspolitik haben und die Unternehmen aufgrund dieser Energiepolitik in das Ausland abwandern, dann brauchen wir keine 400.000 Fachkräfte mehr, dann ist das Problem auch auf diese Art und Weise gelöst. Dann sind Sie nämlich selber daran schuld. Vielleicht sollten Sie mal Ihre Sanktionspolitik und Ihre Politik, (Unruhe Gruppe der FDP) die Sie im Bund betreiben, überlegen und sich Gedanken machen, wie Sie dort weiter vorgehen. Meine Damen und Herren, es gibt viele Probleme, aber ein Problem haben wir: Das ist die Frage, wie wir die Unternehmen durch Fachkräfte unterstützen können. Da ist es besser, dass Sie, wenn Sie schmackhafte Tomaten wollen, nicht im Nachbargarten klauen, sondern dass Sie die selber aufziehen, dass Sie die hegen und pflegen, (Beifall AfD) ausgeizen und geschützt vor Wind und Regen aufwachsen lassen. Das ist doch das Hauptproblem. Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist doch zunächst einmal eine Willkommenskultur für Kinder und eine attraktive familienfreundliche Sozialpolitik. Wir haben gestern und auch in der ersten Lesung mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen schon einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das haben Sie abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil es völliger Blödsinn war!) Sie wollen lieber – das hatte Frau Ministerin Werner gestern gesagt – die Zuwanderung. Wir wollen attraktive Politik, damit wir unseren eigenen Fachkräftenachwuchs ziehen können, meine Damen und Herren. Herr Thrum hat Ihnen gestern auch eindringlich erklärt, dass wir genug Arbeitslose haben, die es zu qualifizieren gilt – darum geht es doch letzten Endes –, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen es ja wissen!) um die zu Fachkräften zu machen und damit dann hier sozusagen auf den Markt zu bringen. Meine Damen und Herren, wir sollten uns – das hat Ihnen Herr Thrum gestern auch erklärt – an dem Beispiel Ungarn, an dem Beispiel Frankreich orientieren. Die Vereinbarung von Familie und Beruf, die Bereitstellung von zinslosen Krediten oder Geburtsprämien (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was ist die Geburtenrate von Frankreich? 1,7!) wie unser Schülerbonus, was wir jetzt auch auf den Weg gebracht haben, sind doch viel wirksamer als die Gefährdung der Solidargemeinschaft, meine Damen und Herren, durch unkontrollierte Einwanderung in die Sozialsysteme, wie es die FDP letzten Endes hier fordert. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, der Staat – das zeigt die Vergangenheit, das zeigt die Gegenwart – ist nicht in der Lage, zwischen Wirtschaftsflüchtling und qualifizierter Zuwanderung zu unterscheiden und hat völlig die Kontrolle darüber verloren. Wenn wir dies nicht ändern, dann werden Deutschland und auch Thüringen leider nicht in der Lage sein, die Fachkräfteproblematik zu lösen. Mit ihrer unkontrollierten Zuwanderungspolitik öffnet die FDP damit die Büchse der Pandora, das müssen wir hier noch mal eindeutig sagen. Und wir brauchen kein Marxloh in Thüringen. (Beifall AfD) Die Fehler, die hier in der Vergangenheit durch diese falsche Politik gemacht worden sind, mal abgesehen von den Schwierigkeiten in der Verwaltung, sich überhaupt mit der Fremdsprache zu befassen, führen hier nicht zu einer Lösung. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Reden Sie doch mal zum Antrag!) Außerdem haben wir schon mehrere Sprachen in Deutschland, wir haben das Hochdeutsch, das Niederdeutsch, das Dänisch und das Sorbisch. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Frie- sisch!) Das reicht völlig aus. Wir brauchen daher keine weitere Amtssprache, Verwaltungssprache, wie Sie es nennen, und vor allen Dingen auch nicht eine gendergerechte Aussprache, diese neue Sprache, die Sie hier einführen wollen. Deshalb lehnen wir als AfD-Fraktion Ihren Antrag mit Entschiedenheit ab. Und – Herr Walk hat es gesagt – je schneller die Immigranten die Landessprache lernen, desto besser funktioniert Integration in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Als Nächster hat sich Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet. (Beifall Gruppe der FDP)

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Thomas L. Kemmerich FDP

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zugegebenermaßen fast zum Finale dieser Plenarwoche ein in unseren Augen natürlich sehr guter Antrag, der von meinem Vorredner gerade nicht verstanden worden ist. (Beifall Gruppe der FDP) Ich hätte es auch mal auf Englisch erklären können, das hätte genauso nichts gebracht. Aber zu Frau Marx und Herrn Walk: Wenn ich nichts beginne, werde ich ein Ziel nie erreichen. Natürlich ist, wenn ich komplett von vorn anfange, der Diskussionsrahmen ein sehr breiter. Deshalb bringen wir das mit unseren Vorstellungen ein, freuen uns auf die Auseinandersetzung und Weiterentwicklung in den Ausschüssen. Das ist der Prozess, den wir anstoßen wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Es fußt ja auf den europäischen Grundlagen, dass wir uns auf den Weg machen müssen. Die Frage ist: Wie, das ist klar, bleibt uns offen, aber wir müssen ja dahin. Wir müssen viele Dienstleistungen in englischer Sprache nachvollziehbar und überprüfbar anbieten. Wir haben eine Zuwanderung von Fachkräften ganz besonders aus dem europäischen Binnenraum. In Thüringen leben zurzeit ca. 125.000 Ausländer; ungefähr 5 Prozent der Einwohner Thüringens sind mit ausländischem Pass versehen, allein die Hälfte davon kommt aus dem europäischen Ausland. Für einen Spanier, einen polnischen Mitbürger, für wen auch immer, ist es eine Entscheidung, biete ich meine Arbeitskraft in Deutschland in Thüringen oder in Großbritannien oder in Frankreich oder in Ungarn oder wo auch immer an. Ich will eins, dass diese Leute, die ihre Freizügigkeit innerhalb von Europa nutzen können, sagen: Deutschland ist ein serviceoffenes Land, ist ein offenes Land, wo ich mich leicht zurechtfinde. Thüringen ist das vielleicht noch umso mehr. Dann entscheide ich mich als polnischer Koch oder als spanische Pflegerin, nach Thüringen zu kommen. (Beifall Gruppe der FDP) Jede neue Begründung eines Wohnsitzes hat mit Verwaltungen zu tun: Ich muss mich beim Einwohnermeldeamt anmelden, ich muss meinen Pass und meinen Führerschein umschreiben lassen, vielerlei Dinge. Da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, ein Service, dass wir uns in englischer Sprache auseinandersetzen können. Kurz vor der Debatte hier traf ich eine Gruppe von Besuchern, die in der Verwaltung arbeiten. Ich bekam die Frage gestellt: Sprechen Sie heute noch einmal? Ich sagte: Ja, zum Thema „Englisch in der Verwaltung“. Da runzelte einer der Gäste die Stirn und sagte: Mein Englisch ist nicht so gut. Ich sagte: Das ist doch kein Problem. Es geht doch auch darum, Ihnen zu helfen, das besser zu erlernen. Vielleicht kann der Kollege das schon ein Stück besser, dann ist der der erste Ansprechpartner für jemanden, der mit überwiegend englischen Sprachkenntnissen ein Amt betritt. Nochmals: Wenn Sie heute ein gut geführtes Hotel, ein Kreuzfahrtschiff, welche Servicedienstleistungsstelle auch immer betreten, können Sie dort nachvollziehen, wer eine ausländische Sprache spricht. Das ist manchmal sogar mehr als Englisch. Da haben Sie vier, fünf Flaggen auf dem Revers. Dann ist es vielleicht auch noch Spanisch, vielleicht Französisch, vielleicht auch die philippinische Sprache. Deshalb sollten wir da gar nicht so verkrampft rangehen. Neben den gesetzlichen Erfordernissen halten wir es für ganz wichtig, hier voranzugehen. Klar, jetzt kommt wieder der Vorbehalt, auf Baustellen wird kein Englisch gesprochen. Das wissen wir alles, wahrscheinlich bei denjenigen, die sich um unsere Koffer am Frankfurter Flughafen kümmern, auch nicht. Aber nochmals: Wir brauchen die Leute in jeder Qualifikation, in jeder Arbeitsstufe in Deutschland. Und die kommen tatsächlich auch aus dem europäischen Ausland. Wir haben zurzeit in Deutschland, meine sehr verehrten Herren und Damen von der AfD, Rekordbeschäftigung, nur manchmal nicht an den richtigen Stellen. Wir brauchen noch mehr Leute. Sie können hier sonst was an die Wand malen. Wenn wir aber die deutsche Volkswirtschaft nicht mit Arbeitskräften und Fachkräften ausstatten können, dann erleiden wir dermaßen einen Wettbewerbsnachteil. Da ist die Energiekrise zu bewältigen – das kriegen wir in den Griff. Aber keine Leute zu haben, die Ihnen die Heizung reparieren, die unsere Leute pflegen, die das Essen liefern, die Teller abwaschen und, und, und, wenn wir die nicht haben, wenn wir die Prozesse, die wir nicht automatisieren können, nicht von Menschen ausführen lassen können, die zu Gast, willkommener Gast, in unserem Land sind, dann werden wir als deutsche Volkwirtschaft Schiffbruch erleiden. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Staatssekretärin Schenk zu Wort gemeldet.

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Schenk

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Sesselmann, Sie haben gesagt, Sie wünschen sich attraktive Politik. Ich denke, attraktive Politik zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass man zum Thema spricht. Wo in dem Antrag irgendwie Tomaten, Ampeln und Gendern vorkommen, erschließt sich mir nicht. Aber das können wir ja vielleicht später im Ausschuss noch diskutieren. Der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP hat aus Sicht der Landesregierung das Ziel, den Wohlstand in Thüringen dauerhaft zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts auszubauen. Das muss man erst einmal so festhalten. (Beifall Gruppe der FDP) Sie will eine Einwanderungspolitik erreichen und die Zuwanderung fördern. Ob das vorgeschlagene Mittel und der vorgeschlagene Weg, der vorgeschlagene Stufenprozess in der richtigen Reihenfolge und der richtigen Priorität hier im Antrag vorgeschlagen werden, ist eine Frage, die man im Ausschuss durchaus erörtern kann. Es gibt einige juristische Schwierigkeiten und einige Schwierigkeiten in der Umsetzung. Die Abgeordnete Marx hat in ihren Ausführungen bereits darauf hingewiesen, dass es einige Bedürfnisse der Klarstellung gibt, wann wir zum Beispiel von einer Verwaltungssprache sprechen. Wollte man Englisch nämlich wirklich in ernst zu nehmender Weise als eine wie auch immer geartete Verwaltungssprache oder gar Amtssprache einführen, wäre das nicht mit ein paar Sprachkursen der Aus- und Fortbildung getan. Insofern muss ich Ihnen, Herr Kemmerich, widersprechen. Es reicht nicht, einfach nur Flaggen an das Revers zu machen, sondern wir sprechen über ein gewisses Niveau von Ausdrucksfähigkeit. Das hat natürlich eine gewisse Dauer, die man da investieren muss. Man muss dabei auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken und muss … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Da müssen Sie Vorkenntnisse haben! Das muss man erst einmal herausfinden! Das war Teil des Antrags!) Richtig. Deswegen betonte ich eingangs, dass es nur einen stufenweisen Prozess geben kann. Nichtsdestotrotz ist klar geworden – darauf habe ich gerade eben verwiesen –, dass man eine entsprechende Grundlage in Verwaltungsarbeit hat. Das ist eben nicht wie im Servicerestaurant, wo man eine Speisekarte übersetzen muss, sondern wir sprechen hier von tausenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, von Thüringen, von den Kommunen, die derzeit in Deutsch vorliegen und die beziehen sich wiederum auch noch auf Gerichtsentscheidungen, die auch auf Deutsch vorliegen. Sprich: Da hängt eben dann doch ein bisschen mehr dran als bei einer einfachen Kaffeebestellung. Deswegen muss man, um auch rechtssichere Auskünfte erteilen zu können und sich nicht am Ende zu einem Standortnachteil zu entwickeln, natürlich schon die ganze Sache mal ziemlich komplex durchdenken. Auch der Abgeordnete Walk hatte darauf hingewiesen. Mit anderen Worten: Die Landesregierung findet eine Insellösung, in der wir uns im Hau-Ruck-Verfahren aus dem Verbund der anderen Länder ausscheren und versuchen, hier was ohne bundesgesetzliche Rückendeckung zu vereinbaren, nicht tragfähig. Gleichwohl – und das mag dann vielleicht die Verbindung zur Ampel sein, die Herr Sesselmann gesehen hat – kann man ja mal mit dem Bundesminister, Herrn Dr. Buschmann, ins Gespräch kommen und kann diese Gespräche sicherlich auch in diesem Kreis im Ausschuss fortsetzen. Die Landesregierung ist da zumindest offen und freut sich auf den Dialog. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe jetzt weiter keine Wortmeldungen, dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dem Überweisen an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Und wer diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt und wir müssen auch nicht über die Federführung abstimmen, sondern der Antrag geht nur an den Innen- und Kommunalausschuss. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 48 und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 50 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5795 Wird für diesen Antrag das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster erhält Abgeordneter Voigt für die CDU-Fraktion das Wort.

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Mario Voigt CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ja, das Thema ist uns wichtig, aber es liegt halt auch schon ein Dreivierteljahr auf der Anmeldungsliste und wurde nie nach vorn geschoben, insofern sind wir jetzt erst dran, Kollege Blechschmidt. Für uns ist das Gesellschaftsjahr eine entscheidende Frage, in den letzten Wochen ging ja die Diskussion um das Thema „Wehrpflicht“ wieder los. Ich glaube, dass die einfache Rückkehr zur Wehrpflicht die falsche Antwort auf die Fragen der Zeit ist. Politisches Handeln sollte nicht nur nach hinten blicken, sondern vor allem auch die Zukunft im Blick behalten und da geht es um eine neue, zeitgemäße Antwort. Als neue, zeitgemäße Antwort schlagen wir ein Gesellschaftsjahr vor, das im Dienst an der Gesellschaft natürlich auch die Kraft und die Widerstandsfähigkeit unseres Heimatlands stärkt. Das Gesellschaftsjahr für alle Jugendlichen soll auf der einen Seite in den Blick nehmen, dass es viele ehrenamtlich engagierte junge Leute gibt, aber gleichzeitig natürlich nicht als Einschränkung, sondern als Bereicherung gesehen werden. Angefangen von der Bundeswehr, über den Naturschutz bis hin natürlich auch zum sozialen Bereich. Wir sind der Überzeugung, dass ein Jahr dem Gemeinwohl zu dienen niemandem schadet. Wenn man sich das mal anschaut, unser Konzept ist relativ einfach. Jeder Jugendliche soll nach seinem Schulabschluss entscheiden, in welchem Bereich er sich ein Jahr für die Gesellschaft einbringt. Das ist ein Dienst für unser Land. Das geht im sozialen, im ökologischen, aber logischerweise auch im kulturellen Bereich, aber natürlich auch in der Bundeswehr. Im Gegenzug soll das jetzt nicht nur ein Jahr sein, wo er etwas für die Gesellschaft tut, sondern die Gesellschaft natürlich auch sagt, uns ist das ganze Thema „Vergütung“, das ganze Thema „Anerkennung“, „Anrechnung“ im Zweifelsfall auch für etwaige Wartezeiten sehr wichtig, weil wir natürlich wollen, dass auch die Jugendlichen etwas davon haben. Wenn man das als eine gesellschaftliche Aufgabe begreift, dann glauben wir eben auch, dass die europäische Kultur immer davon geprägt gewesen ist, dass es die Zuwendung der Starken zu den Schwachen gibt. Genau aus diesem Grund heraus, diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, kann ein Gesellschaftsjahr wirklich auch befördern. Wir glauben an dieses Miteinander. Wir glauben an die soziale Kompetenz, die dabei vermittelt wird, aber natürlich auch an das Zusammenwachsen unterschiedlicher Herkünfte in einem Gesellschaftsjahr. Von Roman Herzog stammt die Überzeugung, dass ohne den Einsatz jedes Einzelnen für die Gemeinschaft ein Gemeinwesen auf Dauer überfordert ist. Wir glauben, dass Thüringen dort der erste Ort sein kann. Wir können Vorreiter bei der Gestaltung eines solchen Gesellschaftsjahres sein, deswegen haben wir den Antrag eingebracht. Wir glauben, wenn wir dort vorangehen, zeigen wir den 18.000 jungen Menschen, die jedes Jahr in Thüringen die Schule verlassen, auch einen Weg auf, der für sie Zukunft sein kann, aber der vor allen Dingen auch etwas zurückgibt, was wir brauchen, nämlich gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Rothe-Beinlich für Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Freiwilligendienste etwas sehr Gutes, Wichtiges und eine tatsächlich auch unheimlich spannende und lehrreiche Erfahrung für junge Menschen sein können, davon sind wir zutiefst überzeugt. Von sogenannten Pflichtdiensten, der Wiedereinführung der Wehrpflicht oder – ich nenne es einmal – Zwangsdiensten allerdings halten wir als Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich nichts. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Forderung gar nach solchen Pflichtdiensten lehnen wir strikt ab, und das aus guten Gründen. Ich will es noch mal berichten, warum, wieso, weshalb wir uns auch lange für die Abschaffung der Wehrpflicht starkgemacht haben und warum, wieso, weshalb auch der Zivildienst, den viele geleistet haben und, wie Sie es immer formulieren, der auch niemandem geschadet hat, trotzdem nicht immer tatsächlich gut und im Sinne aller war, die damit zu tun hatten, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Reden Sie einmal mit den Trägern, die auch und gerade den Zivildienst angeboten haben, wie schwer es war, wenn Menschen, die dazu eigentlich – in Anführungszeichen – keinen inneren Antrieb hatten, beispielsweise im Umgang mit alten oder Menschen mit Handicaps eingesetzt wurden. Das kann und darf nicht im Sinne des Erfinders oder der Erfinderin sein. Deswegen, das sagen wir ganz deutlich, kann es nicht darum gehen, jungen Menschen Zwangsdienste abzuverlangen. Ihr Antrag ist ja schon sehr alt, Sie haben das gesagt, der ist schon vor über einem Jahr eingereicht worden, das war mitten in der Coronapandemie. Da muss man einfach mal sagen, das war gerade auch in der Zeit, die jungen Menschen extrem viel abverlangt hat. Junge Menschen waren sehr solidarisch im Umgang mit der Gesellschaft, gerade auch mit den Älteren. Junge Menschen haben auf ganz vieles verzichtet und dann kam – in Anführungszeichen – die Antwort, die definitiv keine Antwort sein kann, nämlich einen Pflichtdienst einführen zu wollen oder eben einen Zwangsdienst, ganz wie man es nennen möchte. Da sagen wir ganz klar, das ist das falsche Signal. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sagen allerdings auch, Freiwilligendienste sind es, die es auszubauen gilt. Wenn wir wissen, dass sich in Thüringen jährlich etwa 1.000 junge Menschen in Jugendfreiwilligendiensten engagieren – etwa 1.300 haben 2021 auch einen Bundesfreiwilligendienst übernommen –, dann müssen wir feststellen, dass Freiwilligendienste leider noch nicht bekannt und auch noch nicht attraktiv genug sind, das muss man auch ganz deutlich sagen. Denn die Zahl derjenigen, die Freiwilligendienste übernommen haben, ist etwa um ein Fünftel zurückgegangen. Das hat Gründe. Die liegen einmal in der monetären Anerkennung, das muss man ganz klar sagen. Freiwilligendienste muss man sich im Moment leisten können. Das kann es nicht sein. Wir müssen ganz klar über eine bessere Vergütung reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Freiwilligendienste sollten aber auch mehr Anerkennung erfahren, beispielsweise wenn es um Wartezeiten auf bestimmte Studienplätze geht, wenn es darum geht, weitere Qualifikationen danach zu erwerben oder wenn es auch um den Einstieg in bestimmte Berufe geht. Deswegen, glauben wir, sind Freiwilligendienste eigentlich hochgradig attraktiv. Wo werden sie aber bekannt gemacht? In den Schulen reden wir über Berufsorientierung. Das ist gut, richtig und wichtig. Das haben wir hier auch immer wieder gesagt. Genauso selbstverständlich sollte es sein, dass wir über Freiwilligendienste reden, und zwar in den ganz unterschiedlichen Bereichen. Es gibt inzwischen nicht nur das Freiwillige Ökologische Jahr, es gibt auch das Freiwillige Soziale Jahr, es gibt das Freiwillige Soziale Jahr für Kultur, und es gibt das Freiwillige Soziale Jahr Politik. Das gibt es in ganz vielen Bereichen. Wir müssen aber auch darüber reden, dass nicht alle beispielsweise Freiwilligendienste in Vollzeit übernehmen können. So gibt es junge Menschen, die schon Kinder haben oder die Angehörige pflegen. Deswegen, sagen wir, müssen die Freiwilligendienste beispielweise auch in Teilzeit möglich sein. Das ist auch ein wichtiger Punkt, der im Moment noch keine Berücksichtigung in der Form findet. Das setzt sich zugegebenermaßen fort. Ich habe es schon gesagt, die Finanzierung sieht im Moment so aus, dass wir ein Taschengeld haben, was tatsächlich auch nur ein Taschengeld ist. Davon kann man sich beispielsweise weder ein Zimmer noch eine Wohnung oder Ähnliches leisten. Hinzu kommt, dass Freiwilligendienstleistende mitunter auch das Gefühl haben, quasi als Lückenbüßerin eingesetzt zu werden. Klar ist aber, sie brauchen Anleitung, sie brauchen Mentorinnen, sie brauchen hauptamtliche Menschen, die sie im wahrsten Sinne des Wortes anleiten, weil diese Freiwilligendienste Vorbereitung sein sollen und können auf das, was dann im Leben später folgt im Bereich „Kultur“, „Politik“, „Ökologie“ oder wo auch immer. Da will ich auch noch eines ansprechen, was wir hier auch schon häufig diskutiert haben, da geht es zum Beispiel auch um Mobilität. Freiwilligendienste müssen für alle erreichbar sein. Wir hatten den ÖPNV-Antrag heute. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Beitrag dazu. Aber da geht es zum Beispiel auch um die Frage des Azubi-Tickets – wir haben das ja hier auch schon mal diskutiert –, was sich selbstverständlich dann auch für Freiwilligendienstleistende anwenden lassen muss, weil auch Freiwilligendienstleistende an Mobilität partizipieren können müssen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Ihren Antrag „für Deutschland, für die Gemeinschaft“, der so ein bisschen wie – ich sage mal – die Ansprache aus dem Film „Die Welle“ daherkommt, werden wir ablehnen. Wir machen uns aber vielmehr dafür stark und hoffen, dass wir Sie dafür auch gewinnen, dass wir tatsächlich Freiwilligendienste konsequent ausbauen, Freiwilligendienste vernünftig vergüten, Freiwilligendienste auf Bundes- und Landesebene so attraktiv machen, dass sie für alle Altersgruppen spannend sind – das ist übrigens nicht nur für junge Menschen, so ein Bundesfreiwilligendienst ist beispielsweise auch eine Einstiegsmöglichkeit für Ältere –, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir sie auch in Teilzeit anbieten, dass wir sie auch mit den Angeboten einer Fortbildung und einer guten Begleitung untersetzen. Dann wird ein Schuh draus; so, wie von der CDU vorgeschlagen, aber leider nicht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank. Auch wenn ich den interessanten Blumentransfer gerade beobachtet habe, würde ich Sie darum bitten, das vielleicht ein wenig leiser zu tun. Es ist wirklich sehr laut hier vorn, wenn Sie sich unterhalten. Als Nächster erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Auf mehrfaches Bitten der Kolleginnen und Kollegen versuche ich meine Stimme dem Gesundheitsschutz der Kollegen anzupassen, (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Vielen Dank!) die darauf hingewiesen haben, dass ich wohl hin und wieder etwas zu laut reden würde. (Beifall SPD) Dabei haben Sie recht, die Kraft der Argumente sollten überzeugend genug sein. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Da müssen sie aber auch gut sein!) Ja, sie sind es auch, da muss man sie nicht laut vortragen. Aber zum Antrag der CDU: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unter anderem ein Punkt – ich glaube, da werde ich jetzt auch keine Neuigkeiten vom Pult hier erzählen –, bei dem wir sicherlich nicht einer Meinung sind. Wir haben aktuell beispielsweise auf Bundesebene die Debatte „Pflichtdienst Wehrpflicht“. Die haben wir zusammen auf Druck der FDP damals in dem Regierungsjahr mit der CDU abgeschafft. Sie ist ja nur ausgesetzt, darauf ist auch noch mal deutlich hinzuweisen. Allein die Debatte ist absurd, denn selbst, wenn man sie jetzt sofort wieder einführen würde, hätte man natürlich überhaupt nicht die baulichen Möglichkeiten und Kapazitäten, plötzlich eine ganze Reihe an Wehrpflichtigen wieder auszubilden, sie zu betreuen und unterzubringen. Woran das nun wieder liegt, dass die Bundeswehr so aussieht, wie die Bundeswehr eben so aussieht, ich glaube, darauf wird auf Bundesebene hinreichend oft hingewiesen. Im Antrag geht es aber darüber hinaus – deswegen möchte ich dazu auch etwas sagen – darum, dass es einen Dienst braucht, der im Anschluss an die Schulausbildung verpflichtend ist und wertgeschätzt und finanziell auch angemessen vergütet werden soll. Da frage ich Sie einfach: Was ist denn eine angemessene Vergütung für ein Lebensjahr eines jungen Menschen? Ich glaube, da kommen wir alle individuell zu ganz unterschiedlichen Antworten darauf. Deswegen macht eben ein Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Engagement Sinn. Denn die große Kritik war ja auch, dass unter anderem die Zivildienstleistenden durchaus auch – Frau RotheBeinlich hat es angedeutet – als billige Arbeitskräfte verheizt wurden und eben nicht mal immer ihrer Qualifikation entsprechend, die selten eine adäquate war, eingesetzt wurden. Jetzt ist die Frage, wie sieht es denn aus mit dem Engagement? Wie sieht es denn aus: Gibt es denn Menschen, die sich verpflichtet fühlen, aus einer intrinsischen Motivation heraus dort Dienst zu tun, wo Sie es gern verpflichtend einführen würden? Und da kann man durchaus positiv sagen, wir übernehmen Verantwortung füreinander in diesem Land, auch wenn man das bei häufigem Twitterkonsum oder bei Facebook manchmal nicht mehr glauben möge, aber – Gott sei Dank! – ist die Social-MediaRealität eben wirklich nur dort eine und nicht in der analogen Welt. Wir haben 2021/2022 bundesweit 50.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr gehabt, über 3.000 im Freiwilligen Ökologischen Jahr, 2022 über 35.000 im Bundesfreiwilligen Dienst, weitere Programme auch im Ausland. Der Blick nach Thüringen zeigt uns doch, dass der Respekt und das Miteinander und das Denken nicht rein individualistisch, sondern in einer Gemeinsamkeit eben vorhanden sind, wenn wir auf die Zahl derer schauen, die sich ehrenamtlich engagieren. 750.000 Menschen tun das freiwillig. Uns ist immer wichtig – das hört man hier und dort auch immer in der Debatte –, dass natürlich Ehrenamt auch Ehrenamt bleiben soll. Da wollen wir lieber bürokratische Hürden abschaffen, damit das eben nicht noch zusätzlich belastet wird, wenn sich schon Menschen engagieren. Aber, was es – glaube ich – nicht braucht, ist, eine kurzfristige Antwort auf eine Frage zu finden, die einer solchen Antwort nicht bedarf. Wir sind engagiert alle miteinander, das sind wir hier im Rund, das sind unsere Parteifreundinnen und Parteifreunde in unterschiedlichen Parteien, das ist man im Sportbereich, das ist man überall im Ehrenamt, das ist man eben aber auch in den freiwilligen Diensten – und dass das so ist, das ist gut so. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! In der gesamten Debatte um das Abwägen von Pround Kontra-Argumenten zu einem verpflichtenden Jahr wird ja stets viel über junge Menschen gesprochen – richtig gehört: über. Deswegen freue ich mich, an dieser Stelle als jüngste Abgeordnete und damit auch als Person mit der in dieser Runde geringsten Altersdifferenz zur betroffenen Generation – sage ich jetzt mal – zu Wort zu kommen. (Beifall DIE LINKE) Uns alle eint, glaube ich, das gemeinschaftliche Ziel, das gesellschaftliche Miteinander und das Gemeinwesen zu stärken, genauso wie Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeit zu unterstützen. Aber im vorliegenden CDUAntrag sind Sie der Meinung, dass ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für junge Menschen die Chance bietet, das Bewusstsein für die Grundwerte und das Gemeinwesen zu schärfen und das Verständnis für die Wirkmechanismen und Bedürfnisse unserer Gesellschaft zu fördern. Aber Zusammenhalt durch Zwang? Ich kann Ihnen versichern: Für uns ist das der falsche Weg. Natürlich gibt es bei diesem Thema unterschiedliche Perspektiven und jeweils gute Gründe für und auch gegen freiwillige Angebote oder eben auch den Evergreen der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Und auch in unserer Fraktion und in unserer Partei ist das ein sehr pluraler Diskurs mit ganz unterschiedlichen Ansätzen und auch unterschiedlichen Motiven. Der Antrag der CDU bildet jedoch diesen Diskurs in keiner Weise ab, der sich auf ein einzelnes Modell verbindlich festlegt, in die freie Entfaltung der Menschen eingreift und ein relativ enges Korsett vorgibt. Und ja, Pflicht bedeutet auch, wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Zwang oder Sanktionen rechnen. Ist das dieses Wohl der Gesellschaft und der generationenübergreifende Zusammenhalt, den Sie meinen? Wir haben viele Möglichkeiten für alle, die welche suchen, das wurde vorhin auch schon angesprochen: das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Ökologische Jahr, das Freiwillige Kulturelle Jahr und den internationalen Freiwilligendienst, um hier nur einige zu nennen. Diese Möglichkeiten werden auch gut und gern genutzt, aber das Problem dabei ist einfach die gesellschaftliche Akzeptanz und schlichtweg auch die finanzielle Ausstattung, welche gerade damals im Zivildienst oder heute noch im sozialen Bereich einfach unterirdisch ist. Freiwilliges Engagement muss man sich in diesem Umfang einfach leisten können und ohne Unterstützung aus dem Elternhaus ist diese gesellschaftliche Einbringung und das Sammeln weitreichender Erfahrungen dann schlichtweg oft nicht möglich. Gerade ein Auslandsaufenthalt wie beispielsweise beim Europäischen Freiwilligenjahr, der im Sinne von „raus aus dem eigenen Nest“ jungen Menschen wertvolle neue Perspektiven und auch kulturellen Austausch bieten würde, setzt ein wohlhabendes Elternhaus zur Realisierung eigentlich direkt voraus. Also was tun? Das einfachste ist natürlich, neue Zwangs- und Pflichtmaßnahmen anzuordnen, aber für die Lösung der umfänglichen Problematik sollten wir die Menschen vernünftig bezahlen und die Anreize für freiwilliges Engagement gerade im sozialen Bereich stärken. Aber bevor wir die Frage „Pflicht oder Freiwilligkeit“ überhaupt diskutieren, offenbart der Antrag der CDU ein ganz anderes Problem, nämlich eine beschränkte Vorstellungskraft der Union, was unser gesellschaftliches Miteinander und unseren sozialen Zusammenhalt im Ganzen ausmacht. Im Antrag sind richtigerweise auch gesundheits- und pflegerelevante Sektoren neben der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz genannt. Als fachpolitische Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr finde ich eine Kompensierung der zunehmenden Altersabgänge durch neue Nachwuchskräfte natürlich super, denn – klar – wir suchen überall junge Leute, wir brauchen sie gerade in diesen Bereichen händeringend. Aber wie hoch ist denn eigentlich die Motivation, wenn man zwangsweise unter Androhung von Sanktionen eingesetzt wird, obwohl das eigene Herz nicht dafür brennt? Gerade im Bereich der Feuerwehr brauchen wir doch – Achtung, wortgewandte Metapher – eine lodernde Leidenschaft, oder? Denn hier geht es um nicht weniger als Menschenleben. (Unruhe CDU) Der Dienst muss wertgeschätzt und finanziell vergütet werden – das war sogar eine Alliteration, fällt mir gerade auf – und dabei sollten auch unter anderem Fahrt- und Unterbringungskosten der Dienstleistenden im Rahmen ihrer Dienstpflicht vollständig übernommen werden, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das ist natürlich leicht gesagt. Das bestehende System muss allerdings in Gänze finanziell besser ausgestattet und nicht noch eine mit Aufbau und viel Organisation verbundene riesige Behördenlandschaft geschaffen werden. Der Staat könnte für Menschen, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW oder beispielsweise auch ehrenamtlich bei Rettungsdiensten einbringen, Beiträge in die gesellschaftlichen Rentenversicherungen einzahlen und überall uneingeschränkte Lohnfortzahlungen organisieren, wenn Ehrenamtliche aufgrund eines Einsatzes in der Arbeit ausfallen. Ganz praktische Ansätze also. Ich habe vorhin auch schon ausgeführt, dass das gesellschaftliche Engagement, welches für junge Menschen und die Gesellschaft als Ganzes einen großen Mehrwert hat, viel breiter ist, als im CDUAntrag eigentlich aufgeführt wurde. Kein Wort ist zum Beispiel zu den Bereichen Pädagogik und Sozialarbeit, gerade auch zur Partizipation und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in der Behindertenhilfe, in der Kultur zu finden, auch wenn Herr Voigt gerade eingangs sagte, dass das die kulturellen Bereiche auch abdeckt. Aber ich habe im Antrag gerade noch mal geguckt: Unter II.1 steht jetzt nichts von der Kultur. Gemeinwesen, Arbeit und Gemeindeentwicklung stehen jetzt auch nicht drin, Frauenhäuser, Opferberatung, Obdachlosenhilfe, Integrationsarbeit – ich könnte die Liste noch weiter fortführen, welchen vielfältigen Bedürfnissen beim Gemeinwohl, auch humanitär, jetzt gerade gar nicht richtig Rechnung getragen wird. Natürlich möchte ich jetzt auch noch mal ganz kurz auf die Wehrpflichtdebatte eingehen. Die CDU stellt in ihrem Antrag ja den Sektor der Bundeswehr in besonderer Weise heraus mit dem Programm „Mein Jahr für Deutschland“. Zumindest steht „Mein Jahr für Deutschland“ im Antrag, eigentlich heißt es nämlich „Dein Jahr für Deutschland“, aber mit dem Zitat des Kängurus: „Mein, dein. Das sind doch bürgerliche Kategorien.“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Bundeswehrprogramm bekommen junge Menschen in einem Zeitraum von sieben Monaten eine soldatische Ausbildung. Wir können aber nur immer wieder sagen, die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber. In Deutschland wurden im Jahr 2020 nach eigenen Angaben der Bundeswehr, so steht es aktuell auch noch auf der Webseite, 1.148 Minderjährige an der Waffe ausgebildet, und das sind 1.148 Minderjährige zu viel. Dieses Programm steht nämlich zu Recht in der Kritik, weil die ganze Rekrutierungskampagne darauf ausgelegt ist, in einer romantisierenden Weise Minderjährige unter 18 zum Dienst an der Waffe als Soldatinnen und Soldaten anzuwerben. Das ist offensichtlich. Das besagte Programm hatte bereits im ersten Jahr eine außergewöhnlich hohe Abbrecherquote, und das liegt, man glaubt es kaum, an der körperlichen und physischen Belastbarkeit, über die 17-Jährige einfach noch nicht verfügen, um in der Bundeswehr den Voraussetzungen, die ihnen abverlangt werden, gerecht zu werden. Halten Sie denn gewaltsame Konflikte und die Auseinandersetzung mit Krieg wirklich für einen positiven Einfluss auf die soziale und emotionale Entwicklung von Jugendlichen? Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2014 aufgefordert, die Rekrutierung Minderjähriger einzustellen und Militärwerbung, die auf Kinder und Jugendliche abzielt, wie wir sie auch beispielsweise bei diesen Berufsorientierungen an Schulen immer haben, zu verbieten. Daher sprechen auch wir uns ausdrücklich gegen das Programm und erst recht gegen militaristische Verklärung und Werbung aus. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU) Erst gestern berichtete die „Thüringer Allgemeine“ – vielleicht haben ja einige von Ihnen den Artikel auch gelesen … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Vielleicht können die Herren mal zuhören!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir hören zu!) (Unruhe CDU)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ermahnung obliegt immer noch dem Präsidium. Ich schließe mich in dem Fall aber der Kollegin an und würde darum bitten, dass Sie sich wieder ein bisschen runterkochen, damit wir die Rednerin besser verstehen können.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Also, wenn Sie sich äußern wollen, dann können Sie ja gern zu einer Zwischenfrage vortreten, (Unruhe CDU)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Herr Zippel!

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sie können es aber gern auch lassen. Die „Thüringer Allgemeine“ – um noch mal zum Punkt zurückzukommen – berichtete gestern, dass in den vergangenen Jahren nicht einmal mehr 9.000 Menschen zum freiwilligen Wehrdienst angetreten sind. Diese Zahl zeigt das schwindende Interesse von jungen Menschen für das Einstehen mit einer Kriegswaffe für ihr Deutschland, nenne ich es jetzt mal, wo doch gerade der jungen Generation noch eine ungewisse Zukunft und auch keine gewährleistete Altersversorgung bevorsteht. Ich persönlich weiß nicht, wie meine Altersversorgung aussieht, und ich glaube, ich spreche für meine Generation an sich. Bei Ihnen sieht es wahrscheinlich oftmals irgendwie anders aus. Deswegen sollte man vielleicht kleinere Brötchen backen, wenn man sagt, ein Jahr für Deutschland ist zu viel. Vielleicht erst mal eine meine Woche für Deutschland oder so. Aber Spaß beiseite. Letzter Punkt: Der CDU-Antrag spricht von dem demokratischen Gemeinwesen und dem Gelingen unserer Demokratie. Sehr, sehr wichtiger Punkt, aber wie das in der Praxis aussieht, konnten ehrenund hauptamtlich Engagierte bei den Beratungen zum Haushalt 2023 sehen, als die CDU Gelder in Millionenhöhe bei der Demokratieförderung kürzen wollte. Unter dem Strich sollten wir also die Freiwilligen stärken und aufwerten, eine ausreichende wertschätzende Bezahlung sichern, statt junge Menschen als billige Arbeitskräfte zu benutzen – genau, das Würdigen wurde ja vorhin auch schon verwendet –, individuelle Entwicklung unterstützen und diverse Vereinbarkeiten mit der Lebensplanung ermöglichen, das Ehrenamt mit Anreizen stärken und in der Verfassung verankern – was wir bereits seit einigen Jahren wollen –, (Beifall DIE LINKE) die Demokratieförderung langfristig auf gesetzliche Beine stellen und in der Gesamtbandbreite die Arbeit für das Gemeinwohl anerkennen. Unser Plädoyer: Zwingen Sie junge Menschen nicht zu ihrem Glück, sondern sichern wir bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen im Freiwilligendienst. Motivieren statt abschrecken! Wir lehnen deswegen den CDU-Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank, Frau Vogtschmidt, auch wenn, glaube ich, einige Teile Ihrer Rede hier nicht angekommen sind, weil die Leute die einschlägigen Bücher nicht kennen. Ich will mal ganz kurz etwas Allgemeines sagen. (Unruhe CDU) Genau das ist der Punkt. Das war überhaupt keine Beschimpfung. Es war lediglich eine Feststellung. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist an- maßend, nichts anderes!) So, Herr Zippel, dafür kriegen Sie jetzt von mir erst einmal einen Ordnungsruf. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Mit welcher Begründung, bitte? Das ist eine Frechheit, nichts anderes!) Wenn Sie nicht – nein, es reicht jetzt wirklich. Ich unterbreche die Sitzung für eine halbe Stunde. (Beifall DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung von Tagesordnungspunkt 50. Als Nächster hat sich Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.

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Denny Möller SPD

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Danke sehr. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen auf der Tribüne und Zuschauerinnen am Livestream, da weiß ich gar nicht, mit welchem Zitat ich anfangen soll. Es sollte keins von Marc-Uwe Kling sein, glaube ich. Nichtsdestotrotz fällt mir ein Film zu dieser Debatte ein, nicht zu den Vorgängen hier im Parlament, aber zu der Debatte. Es ist so ein bisschen „Und täglich grüßt das Murmeltier“ – der ein oder andere mag es kennen –, wenn ich an die Pflichtjahrdebatte denke oder auch versus Freiwilligendienst. Insbesondere wenn man das in Bezug auf junge Menschen diskutiert, dann erscheint mir das als eine gängige Überschrift, weil hier wird dieses Motto mehr als nur genutzt. Es wird überstrapaziert, wie ich finde. Die CDU hat mit ihrem Antrag genau das wieder getan, was meiner Meinung nach – vor allem auch als Jugendpolitiker – fälschlicherweise viel zu oft getan wird. Wenn man nicht mehr weiterweiß, dann sollen es die Jugendlichen halt mit der Pflicht machen, weil das in irgendeiner Form sozusagen dazugehört, dass man sich die Teilhabe in unserer Gesellschaft erst mal durch so eine Leistung erarbeiten muss oder weil es zur Erziehung gehört oder, oder, oder. Ich halte diese Herangehensweise für schlicht und ergreifend falsch und ich halte sie gerade in Bezug auf die Debatte, wie sie aufgekeimt ist, nämlich im Rahmen der Coronakrise und der mannigfaltigen Krise, in der unsere Gesellschaft in Sachen Versorgung, in Sachen Katastrophendienst, was hier angesprochen wurde, Nachwuchsgewinnung etc. ist, wirklich für fatal. Wir haben uns über Jahre hier im Thüringer Landtag darum bemüht – und ich glaube, das auch in großer Einmütigkeit zwischen allen Demokratinnen und Demokraten –, jungen Menschen mehr eine Stimme zu geben, ihnen eine gerechtere und eine selbstbestimmtere Beteiligungsmöglichkeit an dieser Gesellschaft zu ermöglichen. Deswegen sprechen wir über Mitbestimmungsrechte, deswegen sprechen wir über Teilhabe, deswegen sprechen wir über mehr Demokratie. Da kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, aber es ist genau das Gegenteil von Pflicht. Es geht nämlich darum, junge Menschen als Teil dieser Gesellschaft ernst zu nehmen und insbesondere auch ihre Lebensperspektive ernst zu nehmen. Diese durch eine Pflicht abzukürzen und zu sagen: Das hast du erst mal zu tun, damit du vollwertiges Mitglied der Gesellschaft bist – in dieser Lesart kann man diese Pflicht sozusagen auch sehen –, ist für mich gänzlich der falsche Ansatz. Viele Kolleginnen und Kollegen hier vorn am Rednerpult haben das schon deutlich gemacht, dass es sehr wohl eine sehr gute Möglichkeit gibt, das Engagement, das insbesondere auch junge Menschen in diese Gesellschaft hineingeben wollen, diese Gemeinschaft, die sie leben wollen, die sie mit Leben erfüllen wollen, auch organisatorisch und inhaltlich umzusetzen, das sind die unterschiedlichsten Freiwilligendienste. Und wir haben in dieser Gesellschaft sogar noch was Zusätzliches gelernt durch den Bundesfreiwilligendienst, den BFD: Dass es eben keine Frage des Alters ist, ob ich mich beteiligen möchte oder ob es sinnvoll ist, sich ein Jahr aus der Lohnarbeit, aus der Leistungsgesellschaft ein Stück weit herauszunehmen und sich in einem ganz anderen Feld freiwillig und ohne besondere weitere Zwänge und Nöte einem Thema, einer Aufgabe zu widmen, sei es im Sozialbereich oder im Dienst an der Gesellschaft in Bezug auf den Katastrophenschutz, sei es als ehrenamtlicher Helfer in der Gesundheit oder auch im Naturschutz. Es ist eine sehr breite Palette und sie ist vor allen Dingen nicht an das Alter gebunden. Ich halte es für absolut notwendig, dass wir darauf auch in der Debatte unseren Fokus ziehen, weil wir – und das will ich noch einmal betonen – sonst in die Gefahr laufen, jungen Menschen eine Pflicht aufzulegen, die wir als Gesellschaft sonst nicht imstande sind zu leisten. Dieser Teil der Debatte gehört zumindest dazu, sie ist angeklungen bei meiner Vorrednerin, sie wird darin deutlich, wenn wir über die Frage sprechen: Können nicht Jugendliche, können nicht junge Menschen – und das geht ja los bei der Verschönerung unserer Städte und Gemeinden, also, sollen die mal im pflegerischen, im grünpflegerischen Bereich tätig sein, sollen die den Müll aufsammeln, bis dahin, dass sie in den Pflegeheimen helfen sollen, wie wir das damals vom Zivildienst kannten, um dort ein Stück weit am Ende des Tages auch Defizite auszugleichen, die wir momentan nicht anders organisiert kriegen als Gesellschaft. Ich möchte mich dagegen verwahren, denn – und das ist der wesentlichste Aspekt aus meiner Perspektive noch einmal, der mich dazu veranlasst, Ihnen zu empfehlen, diesen Antrag abzulehnen: Hier sprechen wir über Kinder und Jugendliche, ausschließlich über junge Menschen, wir sprechen aber nicht mit ihnen und wir haben schon gar nicht die Möglichkeit eröffnet, jungen Menschen auch mal hier die Möglichkeit zu geben, sich zu artikulieren, eigene Vorschläge einzubringen – das tun sie, da gibt es unterschiedliche Gremien und Foren auch bundesweit, das ist durchaus möglich. Ich glaube, dass hier im Rahmen des Jugendlandtags die Debatte hochkochte. Meiner Meinung nach, was ich wahrnehme, ist, dass es insbesondere auch in der organisierten Jugend in Thüringen eine breite Ablehnung des Pflichtjahres gibt. Dem kann ich mich nur anschließen und appelliere sehr daran: Lassen Sie uns darüber diskutieren, wie wir freiwilliges Engagement, wie wir freiwillige soziale Dienste, freiwillige ökologische Dienste attraktiver machen, sodass deren Nutzung eben nicht abhängig davon ist, wie schwer oder wie gut situiert die Eltern sind, sondern dass es für alle, die so eine Erfahrung machen und sich dafür ein Jahr freinehmen wollen, auskömmlich ist. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.

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Corinna Herold AfD

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Einführung eines sogenannten Gesellschaftsjahrs. Dieses Jahr soll verpflichtend für alle jungen Mitglieder unserer Gesellschaft werden und wir haben jetzt ja schon viel für ein Pro und Kontra gehört. Den kritischen Stimmen zu diesem ganzen Vorhaben möchte ich mal zu bedenken geben, vor allem gerade den Damen und Herren aus der Linkspartei: In der DDR gab es das auch und da hat überhaupt keiner drüber diskutiert. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht‘s aber nicht besser!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber kein Argument!) Die jungen Männer mussten alle zur Armee, es gab keinen Wehrersatzdienst. Die jungen Frauen, sofern sie ein Medizinstudium oder ein Studium der Zahnmedizin angestrebt haben, wurden ebenfalls zwangsverpflichtet, vor dem Studium ein Jahr lang in einem stationären Bereich einen gesellschaftlich nützlichen Dienst zu absolvieren. Und die Entlohnung war keinesfalls so, dass man davon ein selbstständiges Leben mit einer eigenen Wohnung bewerkstelligen konnte, sodass da einschlägige Erfahrungen vorliegen, auch was die Akzeptanz angeht und was die Nützlichkeit angeht. Wir beschäftigen uns hier also mit dem Antrag der CDU und ich halte den durchaus für sinnvoll, meine Fraktion natürlich auch. Im Teil I sollen allerdings Feststellungen getroffen werden, die wir in dieser Form so nicht teilen. Die zurückliegenden Entbehrungen der letzten drei Jahren haben jetzt nicht unbedingt dazu beigetragen, eine gewisse – sage ich mal – gesellschaftliche Verdrossenheit hervorzurufen oder auf der anderen Seite Solidarisierungseffekte hervorzurufen. Mittlerweile stellt sich heraus – so stückweise auch eingeräumt von unserem diensthabenden Panikminister für Gesundheit, Herrn Prof. Karl Lauterbach –, dass die Schulschließungen zum Beispiel völlig sinnfrei waren und die Kinder und Jugendlichen und die Eltern über Gebühr belastet haben, ohne dass man heute nachweisen kann, dass es wirklich etwas gebracht hat. Auch die im Antrag zitierte Solidarität und das Mitgefühl mit den ukrainischen Kriegsflüchtlingen ist laut jüngster Medienberichte etwas rückläufig. Das liegt vielleicht auch daran, weil es Kapazitätsprobleme gibt, weil es Streitigkeiten wegen der Bezahlung gibt, der Kostenübernahme. Also über die Begründung zum Teil I sollten wir auf jeden Fall im Ausschuss sprechen. Auch bei II. gibt es Debattenbedarf, vor allem bei der genaueren Eingrenzung der geplanten Tätigkeitsfelder. Da haben wir teilweise Übereinstimmung, aber teilweise auch abweichende Vorstellungen, die wir gern mit den Kollegen der CDU, aber natürlich auch mit den Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen diskutieren möchten. Bei III.: Natürlich stimmen wir der Kostenerstattung und der Übernahme der Entlohnung der Fahrtkosten, der Unterbringungskosten zu. Das sollte dann eine Selbstverständlichkeit sein. Geld dafür ist ja, wie wir alle wissen, in fast allen Haushalten reichlich vorhanden, man muss es eben einfach nur umschichten. (Beifall AfD) Was die zielgerichtete Werbung angeht, kann ich mir vorstellen, dass es sicherlich sinnvoll ist, diejenigen, die es angeht, direkt anzusprechen und keine Werbung auf Plakatwänden mit der Gießkanne zu machen, wie es vor ein paar Jahren für die Pflegeberufe passiert ist, denn da hat sich herausgestellt, das war auch nicht besonders wirksam. Aber wie gesagt, das sind alles Einzelheiten und Feinheiten, die unbedingt einer Ausschussdebatte bedürfen. Zu guter Letzt noch ein paar Sätze zur Begründung des Antrags. Der Rückzug in eigene Resonanzräume in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren hat stattgefunden, ja, auf ganz verschiedenen Feldern, in verschiedenen Gruppen, und es gibt eine Spaltung der Gesellschaft, die wir beklagen. Die wird teilweise hervorgerufen durch die Inhaber der medialen Lufthoheit und auch durch politische Verantwortungsträger, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie Sie!) die sich der Herausforderungen der letzten drei Jahre nicht etwa mit einer breiten, demokratischen und ergebnisoffenen Debatte angenommen haben, sondern mit Ausgrenzung, Beschimpfung, Stigmatisierung, Kriminalisierung, (Beifall AfD) mit Polizeieinsätzen, mit Pfefferspray anstelle ergebnisoffener Debatten. Dem könnten wir mit einem solchen Gesellschaftsjahr möglicherweise begegnen, aber das ist auch kein Allheilmittel. Dazu müsste die gesamte Gesellschaft und nicht nur die jungen Leute auf den Prüfstand und sich fragen lassen, was sie denn eigentlich als Gesellschaft bewirken möchte. Der Katastrophenschutz ist auch nicht das Ziel eines solchen gesellschaftlichen Pflichtjahres. Da braucht es andere Mittel und Methoden, zum Beispiel den Ausbau eines wirkungsvollen Katastrophenschutzes mit verantwortlichen Akteuren, die ihre Aufgaben ernst nehmen und nicht abends um zehn bei Sturmwarnung ins Bett gehen, um am nächsten Morgen festzustellen, dass 100 Menschen ertrunken sind. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was? So ein Unsinn!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN: Zum Thema!) Also in diesem Sinne wünschen wir uns, dass der sinnvolle Antrag der CDU den Weg in den Ausschuss schafft. Wir werden dem zustimmen und wünschen diesem wirklich geglückten Antrag viel Erfolg. Danke sehr. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Voigt zu Wort gemeldet.

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Mario Voigt CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, vielleicht vorneweg: Ich habe jetzt noch keine Entschuldigung gehört, aber das wäre, glaube ich, angemessen, denn es ist irrelevant, ob jemand „Die Känguru-Chroniken“ gelesen hat oder nicht. Ich finde, dass es anmaßend ist, als Präsidentin Abgeordnete zu schulmeistern. Ich glaube, das gehört sich nicht. (Beifall CDU, AfD)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Herr Abgeordneter Voigt, meine Unterbrechung bezog sich auf die allgemeine Unruhe im Raum und auf das Missachten des Präsidiums auch schon vor meiner Aussage. Deswegen sehe ich keinen Grund, mich zu entschuldigen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Vor al- lem sollten Sie jetzt mal aufhören, das zu kommentieren!)

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Mario Voigt CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Na ja, ich finde, sich über frei gewählte Abgeordnete zu erheben, ist schon eine mutige Angelegenheit.

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Herr Voigt, Sie können das gern im Ältestenrat besprechen, Sie können dazu gern einen Ältestenrat einberufen, aber jetzt reden Sie bitte zum Thema.

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Mario Voigt CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Na ja, wenn wir hier schon im Buchclub sind, dann will ich schon eines sagen: Ich würde mir wünschen, dass unsere deutsche Außenministerin das englische Wörterbuch mal gelesen hätte, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja, ge- nau! Diese Arroganz!) dann würde nämlich nicht „war against Russia“ sondern „united we stand with Ukraine“ rauskommen. Ich glaube, das wäre mal erfolgreich. (Beifall CDU, AfD) Dann sind wir nämlich schneller in Wehrpflichtdebatten, als uns lieb ist, wenn wir eben nicht aufpassen, obwohl wir angeblich an der London School of Economics studiert haben, weil, dann landen wir nämlich genau in den Diskussionen, die wir nicht wollen. Ich glaube, so ein allgemeines Dienstjahr muss uns beschäftigen, weil es natürlich um die Frage des Einsatzes für den Nächsten geht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie kann man so über eine Ministerin reden?) Und dieser Einsatz für den Nächsten bedeutet eben, in den Blick zu nehmen, dass wir natürlich in … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Einsatz für den Nächsten per Zwang! Das finde ich immer ganz geil!) Na ja, ich glaube, es ist besser, statt sich hauptberuflich aufs Straßenfest zu kleben und dann privat nach Bali zu fliegen, lieber ein Gesellschaftsjahr für dieses Land zu machen, weil darum geht es nämlich … (Beifall CDU, AfD) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie hat jetzt Herr Voigt das Wort. Ich bitte um Ruhe. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na, aber ein bisschen Niveau darf man doch erwarten!) Und wenn ich heute noch mal zur Ordnung rufen muss, kann ich die Sitzung auch noch mal unterbrechen. Vielleicht hören wir jetzt damit auf und beenden diesen Tagesordnungspunkt.

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Mario Voigt CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Ich glaube, es ist ausreichend deutlich geworden, dass darin auch die Chance besteht, jungen Menschen zu sagen: Ihr seid Teil dieser Gesellschaft. Und Herr Möller, natürlich kann man das über Freiwilligendienste machen, auch wie es von Astrid Rothe-Beinlich oder auch vom Kollegen Montag gesagt worden ist. Aber wenn wir uns die Zahlen mal anschauen, dann werden wir schnell feststellen: In der Zeit von 1961, wo die Wehrpflicht bei der Bundeswehr eingeführt worden ist, bis zu ihrer Aussetzung waren es 8 Millionen, dann die Frage des Zivildienstes 3 Millionen und im letzten Jahr 2010, als er ausgesetzt worden ist, waren es 80.000. Ich war selber Zivildienstleistender an der chirurgischen Intensivstation. Das war für mich wirklich ein sehr bereichernder Moment. Ich glaube, dass das vielen Jugendlichen genauso geht, egal ob sie in der Bundeswehr, im Freiwilligen Ökologischen – aber dann eben tatsächlich ökologischen – Jahr, im sozialen oder kulturellen Bereich unterwegs sind. Ich finde, es ist lohnenswert, (Unruhe DIE LINKE) dafür zu streiten, weil das eben ein Teil ist, auch an eine Gesellschaft zurückzugeben, die ihnen eine gute Bildung, eine große soziale Unterstützung entgegenbringt. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Das Gesellschaftsbild, das ich hier im Hinblick auf die Bundeswehr gehört habe, finde ich bei manchen Rednern schon frappierend. Wenn es darum geht, in Schulen auch dafür zu werben, einen Dienst für sein Land zu tun, das so zu desavouieren, das gehört sich nicht. Das ist ein Werben für einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft und auch das gehört dazu. (Beifall CDU) Deswegen glaube ich, der Zusammenhalt der Gesellschaft ist besser als die Segregationsdiskussion, die wir hier manchmal führen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was ist überhaupt eine Segregationsdiskussion?) Natürlich, Herr Dittes, nerven Pflichten manchmal, aber Pflichten sind eben wichtig. Das ist das Entscheidende, was Sie nicht sehen. (Unruhe DIE LINKE) Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht auch von dem Pflichtjahr und ich kann ihn da nur unterstützen, weil ich nämlich glaube, Zeitenwende findet bei jedem Einzelnen statt. Wenn das gilt, gilt das auch für ein Gesellschaftsjahr. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall CDU, AfD)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zur Wort gemeldet. Bitte schön.

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Heike Werner

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Voigt, Sie haben den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zitiert, als es um eine Frage eines Pflichtjahres ging. Was Sie aber vergessen haben zu sagen, ist, dass er a) gesagt hat, dass es kein ganzes Pflichtjahr sein muss, und b) – das finde ich besonders wichtig –, dass es a) kürzer sein kann, aber b) auch auf mehrere Lebensabschnitte verteilt werden kann. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) Na ja, das haben Sie gar nicht erwähnt, sondern Sie haben relativ stark polarisiert und nur auf eine junge Generation abgehoben. Wenn ich mich aber hier im Landtag so umschaue, denke ich manchmal, dass es ganz gut wäre, wenn es um das Thema geht, Grundwerte zu verinnerlichen, dass da einige andere und Erwachsene eben auch große Probleme hätten und dass es manchmal ganz gut wäre, gerade wenn ich nach rechts schaue, dass sich hier tatsächlich mit Grundwerten intensiver beschäftigt wird, statt zu polarisieren, zu pauschalisieren und zu personalisieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber lassen Sie mich zu dem Antrag der CDUFraktion zurückkommen, was die Frage eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres angeht. Wie gesagt, der Bundespräsident hat es ins Gespräch gebracht und hat unter anderem auch Gründe ins Feld geführt, die sicher nachvollziehbar sind. Aber es ist, glaube ich, auch wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen – das haben hier einige Rednerinnen und Redner auch getan –, dass so eine Pflichtzeit ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit der Menschen ist und deswegen demokratisch gerechtfertigt sein muss. Wenn so was demokratisch gerechtfertigt sein soll, dann braucht es dafür eine wirklich breite gesellschaftliche Debatte, die solchen Vorhaben vorangehen muss. Sicherlich kann man Gründe für so eine Pflichtzeit finden, wie der Bundespräsident erklärt hat, dass eine solche Pflichtzeit für viele Menschen ein Weg sein kann, um sich beispielsweise außerhalb des gewohnten Umfelds für die Gesellschaft, für Menschen, die Hilfe benötigen, und für Menschen, die vielleicht weniger privilegiert sind, einzusetzen. Aber es gibt auch gute Gründe – das haben einige Abgeordnete auch angesprochen –, die gegen so ein Pflichtjahr sprechen. Lassen Sie mich zunächst darauf kommen, dass ich mich beispielsweise frage, ob sich über ein Pflichtjahr tatsächlich gesellschaftlicher Zusammenhalt verbessern lässt, und ob man dadurch tatsächlich Grundwerte eher verinnerlicht. Herr Möller hat es, glaube ich, hier sehr gut ausgeführt, Bildung muss erstens ein ganzes Leben erfolgen und zweitens, um Dinge tatsächlich auch gut zu verstehen und anzunehmen, braucht es hier nicht nur Ressourcen, sondern ganz andere Rahmenbedingungen, damit das gut gelingen kann. Außerdem – das wurde auch schon angesprochen – haben wir ein breites Angebot an Freiwilligendiensten, die sehr gut nachgefragt sind, die aber nachgefragter sein könnten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden. Hier wurden schon einige Gründe oder einiges angemahnt, was sich verbessern könnte. Was aber gerade für mich als Thüringer Ministerin, die auch für das Ehrenamt mit zuständig ist, noch mal ganz wichtig ist: Wenn wir nach Thüringen schauen, dann sehen wir, dass sich fast 800.000 Menschen in Thüringen ehrenamtlich engagieren in den verschiedensten Bereichen und eben nicht nur ein Jahr lang, sondern zum Teil über die gesamte Lebenszeit. Wenn man sich dann noch mal die Alterspyramide an der Stelle anschaut, dann sieht man, dass es insbesondere viele junge Menschen in Thüringen sind, die sich freiwillig engagieren. Bei den 14- bis 19-Jährigen sind das 57 Prozent. Bei den 20- bis 29-Jährigen sind es 52 Prozent. Ich finde, das verdient eine sehr hohe Wertschätzung, über die man als Allererstes reden sollte, ehe man dann auch zu Verpflichtungen an der Stelle kommt. (Beifall DIE LINKE) Ich habe es schon gesagt, es gibt viele Dinge, über die man an der Stelle diskutieren müsste. Der Bundespräsident hat eine gesellschaftliche Debatte angestoßen, die sehr leidenschaftlich geführt wird, mit zahlreichem Für und Wider. Meines Erachtens läuft diese Debatte noch. Mir erscheint es angemessen, dass wir hier in der Diskussion alle Beteiligten hören, auch die, die hier besonders angesprochen wurden. Deswegen würde ich im Namen der Landesregierung hier empfehlen, diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Vielen Dank, Frau Ministerin. Dann würden wir zur Abstimmung zu diesem Antrag kommen. Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Namens meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

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Madeleine Henfling

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Zunächst wollte ich danach fragen, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Nicht? Dann stimmen wir direkt darüber ab. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließen wir die namentliche Abstimmung. Ich bitte um Auszählung der Stimmen.

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Dorothea Marx

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmen sind ausgezählt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 50 darf ich bekannt geben. Es wurden 69 Stimmen abgegeben: Jastimmen 16, Neinstimmen 39 und Enthaltungen 14 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5974 - Neufassung Hier erhält Abgeordneter Montag zur Begründung des Antrags das Wort. Bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich jedem einzelnen Abgeordneten hier für diese Mühe danken, kurz zu reden, sich kurzzufassen, sodass Sie mir, auch wenn die gemeinsame Beratung dieser Anträge am Anfang abgelehnt worden ist, doch noch die Chance geben (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das war weise Voraussicht!) – und das an meinem Geburtstag –, diesen Antrag als möglicherweise letzten Tagesordnungspunkt zu beraten. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank für diese gemeinsame Kollegialität. Ich will etwas ungewöhnlich anfangen, nämlich mit einem netten Gruß eines Ministeriums zum heutigen Geburtstag von mir. Da wurde gesagt und geschrieben, man kann sich nicht jeden Traum erfüllen, aber man ist es sich schuldig, es mal zu probieren. Mein Traum ist, schnellstmöglich einen Krankenhausplan zu haben, (Beifall CDU) der unsere Versorgungsprobleme in den Griff bekommt, der zeitnah kommt, der die Frage der Organisation, der Struktur, aber auch der Finanzierbarkeit in den Blick nimmt. Insofern ist das die Zielstellung dieses Antrags. Ich freue mich insbesondere – auch wenn er leider jetzt gerade raus ist aus dem Rund –, damit die Antwort auf Herrn Dittes seine Zwischenfrage zu geben, wie wir uns denn einen Landeskrankenhausplan vorstellen. Es freut mich außerordentlich, dass ich jetzt ausreichend Zeit habe, genau auf diese Fragestellung eingehen zu dürfen. Aber zur Einbringung: Ich will es nicht verhehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben des Öfteren darüber gesprochen. Ich weiß auch, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat. Sie kennen unsere grundlegende Sorge. Sie kennen auch unsere Kritik, dass es nicht nur zu spät ist. Um wirklich einen Landeskrankenhausplan umzusetzen, braucht man natürlich vorher eine Analyse. Das ist dieses berühmt-berüchtigte Gutachten, was hier immer in den Raum gestellt worden ist, was auch Kollege Zippel mit dem vorgezogenen Antrag eingefordert hat. Wir tun das nicht minder, und das nicht erst seit gestern oder seit vorgestern, sondern nachweislich schon mit konkreten Vorschlägen seit dem Juli letzten Jahres. Aber auch das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon der zweite Schritt. Denn schon im Jahr 2021, im Januar, haben wir Vorschläge gemacht, wie man da ein Stück weit vorankommt, ohne ein Präjudiz dafür geben zu wollen, wie die Grundlagen eines solches Plans aussehen sollten. (Beifall Gruppe der FDP) Das haben wir vor einem halben Jahr konkretisiert. Wenn Sie so wollen, verstehen wir uns ein Stück weit auch als treibende Kraft, gemeinsam mit anderen Abgeordneten und Fraktionen in diesem Haus, dass wir da vorankommen. Das ist unsere Einstellung. Eine gute Gesundheitspolitik ist nicht nur in der Versorgung teamplay, sondern sie ist auch hier in diesem Hohen Haus teamplay. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern verstehen wir uns als konstruktive Kraft. Aber das heißt nicht, dass man unkritisch ist mit dem Weg, den man einschlägt. Insofern bitte ich die Kritik unsererseits immer wieder als eine solche zu verstehen, denn aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, einen Diskurs, einen Diskussionsprozess einzuführen oder anzustoßen, ohne überhaupt eine Grundlage dafür zu haben, worüber diskutiert werden soll. Was sind denn eigentlich die konkreten Auswirkungen dessen, was sich ändern muss, damit man es am Ende mit den Beteiligten in den Regionen – und das ist das ganz Entscheidende, natürlich die Akteure in den Regionen – überhaupt beraten kann? Das ist Diskussion im Stuhlkreis, das kritisieren wir auch, auch manchmal im etwas härteren Wording. Aber es ist substanzlos, solange man nicht ganz konkret über einzelne Standorte diskutieren kann. Ich nehme wahr, dass das nicht nur durch die Landesregierung, sondern auch durch Kolleginnen und Kollegen anders gesehen wird. Das ist auch völlig legitim. Darum geht es mir nicht, aber schon um die Frage, was denn eigentlich Ziel und Zweck sein soll. Sie haben ein Zielbild beschrieben. Das reicht aber nicht aus, weil das nur die Problemlage ist. Ich korrigiere mich: Nicht Sie haben das Zielbild beschrieben, sondern die Akteurslandschaft. Sie haben genau diese gesundheitspolitischen Fragestellungen aufgegriffen, die schon seit 10, 15 Jahren diskutiert werden. Herr Zippel hat richtigerweise gesagt, wir haben kein Erkenntnisproblem in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, wir haben ein Umsetzungsproblem. Ich freue mich, Ihnen gleich noch mal ganz konkret die Punkte näherzubringen, nämlich dann, wenn ich zum zweiten Punkt noch mal reden darf. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern freue ich mich auf eine zielorientierte Debatte. Gemeint ist unser Antrag, und das steht auch hier drin, dass wir hier schnellstmöglich zur Ausschreibung eines Gutachtens kommen, das dann wiederum Grundlage zur Erstellung des Landeskrankenhausplans ist. Vielen Dank. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Vielen Dank, Herr Montag. Dann eröffne ich die Aussprache und als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Zippel von der Fraktion der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier einen fachlich hochwertigen Antrag der FDP Gruppe vorliegen (Beifall Gruppe der FDP) und – wir haben es schon gerade vom Kollegen Robert-Martin Montag gehört – er ist in einem gewissen Maße auch artverwandt zu unserem Antrag von Mittwoch früh. (Beifall CDU) Es fällt daher natürlich doch sehr schwer, hier grundsätzliche Kritiken loszuwerden, deswegen will ich mich auf einige kleine Dingen konzentrieren. Wichtig ist für uns die essenzielle Aussage, es soll ein schnelles Gutachten kommen, es soll zu einer schnellen Vorlage des Krankenhausplans kommen und es sollen Versorgungsstufen eingeführt werden – alles Dinge, die wir am Mittwoch schon ausgiebig diskutiert haben und die unsere volle Unterstützung finden. Worauf ich noch eingehen möchte und wo wir sicherlich in der Tiefe diesen Antrag noch mal diskutieren müssen, ist vor allen Dingen: In I.2 beziehen Sie sich in dem Antrag auf § 4 Abs. 2 Satz 8 Thüringer Krankenhausgesetz, da ist uns nicht ganz klar, welche Regelungen genau gemeint sind. Dann will ich noch zu II. gehen, da steigen Sie ein: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zum zweiten Quartal 2024 den 8. Thüringer Krankenhausplan unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu entwickeln:“ Bei diesem Satz wird es etwas zwiespältig für die CDU-Fraktion. Denn zum einen ist die Forderung, wie ich einstiegsweise ja schon gesagt habe, richtig. Wir haben allerdings ein klein wenig mit dem Kriterienkatalog unser Problem, den wir wiederum als etwas kritisch sehen, denn uns scheint es auf die Art und Weise, dass die FDPGruppe sich damit durchaus bewusst neben den Prozess der Landeskrankenhausplanung stellt, wie er vom Landtag initiiert wurde. Die Formulierung konkreter Kriterien, wie Sie es auch gerade aufgezählt hatten, Herr Kollege, ist unserer Einschätzung nach eher Aufgabe des Ministeriums. Die Ideen des strategischen Denkkreises und auch die wesentlichen Forderungen aus den Werkstätten sollten natürlich auch umgesetzt werden. Wir sehen eher ein Problem darin, dass diese klaren Vorgaben in Ihrem Antrag dies alles einengen könnten, aber es durchaus Absicht und unser aller Wunsch war, die Expertinnen und Experten einzubinden. Hier müsste man sicherlich noch mal über den etwas einengenden Charakter des Antrags diskutieren. Ich will abschließend noch auf eine weitere Sorge, die wir haben, eingehen. So haben Sie in Punkt II.7 die Forderung „Aufbau eines standardisierten und systematischen Leistungscontrollings“. Wir sehen darin durchaus eine gewisse Gefahr, ein enormes Potenzial für den Aufbau zusätzlicher Bürokratie. Wenn wir im Gespräch mit den Krankenhäusern sind, hören wir eher den Hilferuf, dass zu viel Bürokratie vorhanden ist. Deswegen wäre es aus unserer Sicht nicht ratsam, hier noch weitere Controllinginstrumente einzuführen. All dies gilt es zu klären, es gilt einiges noch nachzujustieren. Ansonsten stößt der Antrag genau in diese Lücke hinein, die wir auch schon angesprochen haben. Wir freuen uns, ihn im Ausschuss mit Ihnen zu diskutieren, und werden ihn auch entsprechend überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der SPD-Fraktion.

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Cornelia Klisch SPD

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, man hat fast das Gefühl, hier schließt sich der Kreis. Wir haben unsere Plenardebatte vor einigen Tagen mit einem quasi fast analogen Antrag der CDU zu diesem Thema begonnen. Und wir werden heute wahrscheinlich die Debatte in dieser Woche auch mit diesem Thema beenden. Nichtsdestotrotz, Herr Robert-Martin Montag hat ja heute Geburtstag und hat gesagt, er würde sich als Geschenk so einiges wünschen, wahrscheinlich am liebsten einen fertigen Krankenhausplan, einen 8. Krankenhausplan, aber er hat es ja flankiert mit den Worten „I have a dream“ oder „ich habe einen Traum“. Es wird vielleicht gelingen. Ich denke, wir arbeiten alle daran. Nichtsdestotrotz: Sie haben uns einen umfassenden Antrag vorgelegt mit verschiedenen Prämissen, mit verschiedenen Forderungen gerade im Bereich der Krankenhauslandschaft, aber auch deutlich darüber hinausgehend. Letztendlich ist das ein wirkliches Potpourri im Sinne eines großen Rundumschlags, was natürlich einerseits toll ist, andererseits aber auch Schwächen bietet. Gerade wenn man sehr viel macht, kommt am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr zum Tragen oder wird nicht mehr sichtbar. Ich muss ehrlich sagen, ich habe mich von der Art und Weise ein bisschen an den „Gut-versorgt“-Antrag von der CDU von vor irgendwann erinnert gefühlt, bei dem wir auch am Ende das Problem hatten, dass es sehr viel ist, gut gemeint, aber vielleicht nicht ganz optimal gemacht. Nichtsdestotrotz herzlichen Dank dafür, dass es sehr konkret ist, denn konkret ist definitiv besser als der CDU-Antrag, der nur das Problem beschreibt. Ich möchte jetzt gar nicht auf Ihre ganzen detaillierten Vorschläge eingehen, aber ich möchte das Ziel in den Fokus rücken, das Sie selbst auch genannt haben: das zentrale Vorhaben, den 8. Krankenhausplan schnellstmöglich zu verabschieden. Hier ist natürlich die Frage, wenn Sie „schnellstmöglich“ sagen und gleichzeitig Analysen fordern, bestimmte Anforderungen aufmachen, Bedingungen aufmachen, Sanktionen aufmachen etc., dann packen Sie natürlich noch ganz viel on top in diesen Prozess hinein. Da stellt sich mir natürlich die Frage – wir haben einerseits jetzt gerade den Werkstattprozess abgeschlossen, wir packen jetzt andere Dinge on top hinein –, ob wir das Ganze nicht auch überfrachten oder ob wir da einem Gutachten, was im Raum steht, nicht so viel an Aufgaben mitgeben, dass es fast nicht mehr zu bewältigen ist. Ein Punkt, dem ich wirklich entgegentreten möchte, weil ich finde, das wird nicht wahrer, indem man es immer wieder wiederholt, ist die Behauptung, dass die Landesregierung hier eigenmächtig und mutwillig einen Prozess verzögert hat. Ich denke, sie ist einfach einen anderen Weg gegangen, als Sie, liebe FDP, gehen würden, so kommt das ja raus. Aber man sagt ja immer, viele Wege führen nach Rom, und Demokratie lebt gerade davon, dass wir verschiedene Wege gehen können und trotzdem unser gemeinsames Ziel im Auge behalten können. Sie sagen, das Tempo ist das Kriterium schlechthin. Ich habe schon vor ein paar Tagen gesagt, ich finde, Tempo ist wichtig, mir ist Tempo auch sehr wichtig, aber man sollte beim Tempo nicht wichtige Meilensteine und Wegmarken ignorieren. Eine dieser Wegmarken wird im Sommer – da kommen wir nicht drum herum – das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes sein, was uns ganz neue Klassifizierungen, ganz neue Leistungsgruppen etc. mit auf den Weg geben wird. An denen werden wir uns in der Zukunft ausrichten müssen, das heißt, unser neuer Krankenhausplan wird das tun müssen und wird das mit einbeziehen müssen. Das heißt, zu schnell dürfen wir jetzt quasi auch nicht sein, weil wir das mit einbeziehen müssen. Da kommen wir, glaube ich, nicht drum herum, ansonsten machen wir in einem Jahr nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ schon wieder den nächsten, 9. Krankenhausplan. In einem Punkt gebe ich meinem Vorredner recht. Ich hatte auch das Gefühl, es ist ein bisschen schwierig, wenn Sie sich immer nach hinten wenden nach dem Motto: Na ja, wir wollten es ja eigentlich anders. Ich sagte es gerade, Sie hätten wahrscheinlich einen anderen Weg gewählt, aber am Ende muss man jetzt die Fakten akzeptieren. Wir haben diesen Werkstattprozess gehabt. Meiner Meinung nach hat er auch wirklich dazu beigetragen, noch mal alle Akteure ins Gespräch zu bringen und auf das Ziel zu fokussieren, nämlich dass wir eine Transformation im Gesundheitswesen in Thüringen brauchen, nicht nur in Thüringen, sondern in ganz Deutschland, dass wir das hier auch schaffen können, weil wir ein kleines Bundesland sind, alle Akteure sich kennen. Es wäre gelacht, wenn wir das nicht endlich gemeinsam hinkriegen. Nur, wie Herr Zippel sagte, ist es schwierig, wenn man als FDP neben dem aktuellen Prozess, der läuft, noch einen zweiten Krankenhausplanungsprozess initiieren will. Deshalb meine Bitte, lassen Sie uns die Transformation klug gemeinsam begleiten. Meine Bitte auch noch mal an dieser Stelle wie das letzte Mal: Seien Sie sich alle bewusst, Strukturwandel kostet auch Geld, also sollten wir das auch finanziell unterstützen und natürlich – ich glaube, das ist auch ein ganz besonderes Anliegen von uns rotrot-grünen Fraktionen – brauchen wir auch eine begleitende Kommunikationsoffensive, gerade für offene Fragen vor Ort, damit keine Ängste entstehen, sondern damit klar wird, wir wollen positiv in die Zukunft, wir wollen eigentlich alles besser machen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Plötner von der Fraktion Die Linke.

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Ralf Plötner Die Linke

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, heute sind wieder die Krankenhausplanung und die Krankenhauslandschaft in Thüringen auf der Tagesordnung im Thüringer Landtag. Ich glaube, es ist auch richtig, es bewegt immer viele Gemüter und wir sollten doch hier die verschiedenen Positionen und Argumente austauschen. Um das gleich vorab zu nennen – Kollegin Klisch hat es auch gerade noch mal rausgearbeitet –: Der Antrag der FDP ist nun nicht geeignet, hier zu Verbesserungen zu kommen. Ich möchte auch noch mal wirklich sehr den Werkstattprozess bestärken, der begonnen hat und gut gelaufen ist und mit dem die erste Phase zum Thüringer Krankhausplan schon abgeschlossen ist. Ich möchte unterstreichen, dass dort eben der Punkt ist, dass es dort um alle Dimensionen geht, die für eine gute Krankenhausversorgung in Thüringen wichtig sind, und hier nicht nur alleinig an Zahlen festgemacht wird, wo die Herausforderungen liegen und wie es gelingen kann, die Versorgung mit Krankenhäusern in Thüringen wohnortnah sicherzustellen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen, die der Bund bietet, wie die Krankenhausfinanzierung bis heute noch ist, nicht hinreichend sind, um hier eine gute Versorgung sicherzustellen. Es sind enorme Fehlanreize, die die Fallpauschalen setzen. Gerade die kleinen Krankenhausstandorte – und das sehen wir eben auch in Thüringen – sind in ihrem Bestand gefährdet. Deswegen ist es wirklich mehr als überfällig und sehr zu begrüßen, dass jetzt hier im Bund die ersten Schritte gegangen werden, um hier zu Reformen zu kommen, um diesen Zustand eben zu überwinden. Wir sollten uns wirklich zum Ziel nehmen, dass Thüringen keine Krankenhaustandorte verliert, sondern diese wirklich zwingend und gut weiterzuentwickeln sind. Neben der verstärkten Nutzung von teilstationären Kapazitäten oder eben der Etablierung von Institutsambulanzen kann zukünftig auch die rechtliche Grundlage für sektorenübergreifende Versorgungseinheiten sinnvoll sein. Wir haben das auch sehr intensiv und sehr häufig diskutiert. Auch hier ist in dem Fall der Bund gefragt und meines Erachtens wird er da auch handeln, nach dem, was man alles dort aufnehmen kann. Was auch wichtig ist, worüber wir auch sprechen müssen, ist, bei Leistungen, die ein hohes Maß an Interdisziplinarität erfordern, vorrangig die Krankenhäuser der überregionalen und intermediären Versorgung zu etablieren. Auch das ist ja Bestandteil der Reformpläne aus dem Bund. Wir wissen, dass jetzt die Levelunterteilung in Grundversorgung, Regelversorgung und Maximalversorgung erfolgen soll. Also durchaus auch ein unterstützenswerter Prozess, der aber auch nicht in unserer Hoheit hier im Freistaat liegt. Was gänzlich verboten werden sollte und wo es nicht quasi zum Teil noch Ausnahmeregelungen geben sollte, ist, dass Niederlassungen umgewandelt und dann in durch Investoren geführte MVZ überführt werden sollen. Da ist es nicht sinnvoll, da irgendwelche Ausnahmeregelungen ins Auge zu fassen, sondern da sollte man gänzlich zusehen, dass das unterbunden wird. Denn die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens ist nicht weiter zu unterstützen. Und als letzter Punkt: Im Prinzip noch als unterstützende Maßnahme für die Krankenhauslandschaft ist es sehr, sehr wichtig, dass wir rasch vorankommen, was den weiteren Ausbau von telemedizinischen Strukturen angeht. Ich glaube, das sind auch sinnvolle Effekte, die denen, die die medizinische Versorgung erbringen, helfen können, aber eben auch denen, die sie dann in Anspruch nehmen müssen. Das sind gelingende Aufgaben für eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft. Sehr geehrter Kollege Montag, ich komme auch gern auf Ihren Antrag hier zu sprechen, welche Punkte Sie aufgerufen haben: Da ist zum Beispiel eben auch leider die Betonung auf wirtschaftlichen Krankenhäusern und da ist tatsächlich eben der Punkt, dass Leistungsfähigkeit eben nicht an Gewinnausschüttung und Ähnlichem festgemacht werden sollte, sondern an der bestmöglichen Versorgung der Menschen. (Beifall DIE LINKE) Man kann sich auch wirklich fragen, welchen Stand der Wissenschaft Sie meinen, den Sie hier auch in I.2 aufrufen. Man hat manchmal leider wirklich die Befürchtung, dass es die Wirtschaftswissenschaft ist, die Sie hier im Auge haben. Aber wir sollten doch wirklich die, die hier für die Versorgung und die Medizin zuständig sind, mehr ins Auge fassen und ihnen auch Gehör verschaffen. Auch die Bedarfsprognosen – das wissen Sie – sind in den vergangenen Krankenhausplänen immer wieder die Grundlage gewesen. Das wird auch Planungssicherheit geben. Sie werden natürlich auch wieder erhoben und Teil des Gutachtens und Teil der Grundlage für den Krankenhausplan sein. Wie Sie das hier aber fordern, ich sage mal, ständig Bedarfsanalysen zu erheben, das – keine Ahnung – hält tatsächlich viel auf, gibt keine Planungssicherheit und sorgt für Unsicherheit. Deswegen ist das ein vollkommen falscher Ansatz. Was wir hier auch schon mehrfach im Hohen Haus diskutiert haben, sind die Modellprojekte, die Sie einmal mehr gern etablieren wollen – Stichwort: Beispiel der sektorenübergreifenden Versorgung. Der eine Punkt ist – das Argument bleibt –, dass es nicht sinnvoll ist, irgendwelche Modellprojekte im Land zu etablieren, die nur regional über einen bestimmten Zeitraum Wirkung entfalten, sondern dass es generelle Grundlagen geben muss, die hier eine bessere Zusammenarbeit ermöglichen. Der andere Punkt ist, dass wir trotzdem auch in Thüringen schon Modellprojekte praktizieren, zum Beispiel die sektorenunabhängige Versorgung in der Chirurgie, was ein Hybrid-DRG-Projekt ist. Also, da gibt es schon genug mit Modellcharakter, wir müssen zusehen, dass wir Erkenntnisse dann auch in die Regelversorgung überführen. Dass die Fallpauschalen ganz abgeschafft werden müssen, ist, glaube ich, weiter eine sehr richtige Forderung. (Beifall DIE LINKE) Der Weg, der jetzt vom Bund eingeschlagen wird, gefällt mir durchaus, aber es wird leider nicht dazu führen, dass das Fallpauschalensystem in Gänze überwunden wird. Deswegen haben wir dann ein abgeschwächtes System der Fallpauschalen, das heißt, der Geist geht dort weiter und das ist einfach nicht zu begrüßen. Sie haben auch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hier explizit benannt und wollen das gern in diesen Prozess einflechten. Ich will einfach noch mal daran erinnern, dass die wirklich auch maßgeblich dafür gekämpft haben und daran beteiligt waren, das Fallpauschalensystem einzuführen, und deswegen, glaube ich, nicht der beste Ansprechpartner sind, um zu einer besseren Krankenhausversorgung zu kommen. Es ist tatsächlich so, dass nicht Ökonominnen und Ökonomen das letzte Wort bei der Gesundheitsversorgung erhalten sollen, sondern die, die wirklich diese Gesundheitsversorgung Tag für Tag erbringen und dafür arbeiten, dass es unseren Menschen hier im Freistaat besser geht und sie gesunden können. Deswegen – aus diesen vielerlei genannten Gründen, sehr geehrter Herr Kollege – ist dieser Antrag zurückzuweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag das Wort, der sitzt hier schon die ganze Zeit in den Startlöchern. Bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralf Plötner, danke für Deinen Beitrag. Es war aber ein politischer Beitrag, ich verstehe den auch so, finde aber gut, dass du oder die Kollegen meine Fachbeiträge zu arztfremdem Kapital und den Bedarf an Investoren im Gesundheitswesen gelesen haben. Darüber kann man an anderer Stelle sicherlich noch mal diskutieren. Aber die Frage der Wirtschaftlichkeit hier rauszunehmen, ist gesetzeswidrig. (Beifall Gruppe der FDP) Das kann man politisch wollen, aber ich will hier mal ganz gern § 1 des Landeskrankenhausgesetzes Thüringen vorlesen: „Zweck des Gesetzes ist es, in Thüringen die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sowie die medizinische Versorgung im Krankenhaus in gesicherter Qualität zu gewährleisten.“ § 1 Abs. 1, Zweck des Gesetzes. Also, die Wirtschaftlichkeit gehört in den Blick. Wenn du das InEK kritisierst, muss ich sagen, lies bitte das SGB V, es ist das gesetzlich beauftragte und zugewiesene Institut, das tatsächlich die Kostenstruktur im Krankenhausbereich analysiert und die DRGs aufgrund des SGB V taxiert. Also, das ist genau die zuständige Behörde. Aber ich will noch mal zum besseren Verständnis sagen: Was wir hier gemacht haben, ist am Ende nichts anderes als das, was jetzt im Werkstattprozess oder als Ausfluss passiert. Denn jetzt fehlt die Leistungsbeschreibung, also, was will ich eigentlich untersucht haben für das Gutachten, das man ohnehin braucht. Macht es euch leicht: Copy-and-paste dieses Antrags, weil es genau diese Fragestellungen sind, die sowieso im Zielbild in der Problembeschreibung sind und die auch deutschlandweit in der Debatte sind, und wo wir in Thüringen gar nicht umhinkommen, diese mit diesem Gutachten zu analysieren. Das ist ja keine Freiwilligkeit, das macht man ja nicht aus der Lamäng und weiß sozusagen, was an einzelnen Standorten für ein Versorgungsbedarf besteht, was prospektiv für ein Versorgungsbedarf besteht und was tatsächlich auch versorgt worden ist. Das muss man schon analysieren, das macht jedes Bundesland so und da bricht auch kein Zacken aus der Krone, genau das auch zu wollen. Deswegen ist das die Leistungsbeschreibung. Aber was wollen wir? Die Klassifizierung, Leistungsgeschehen und Leistungsbereiche, wir müssen in der Planung dazu kommen, dass wir wegkommen von erteilten Auslastungsplanungen zu der Frage: Was soll eigentlich versorgt werden? Das sind diese Leistungsgruppen, die muss man aber definieren. Das ist ein Prozess, der im Bund angestoßen ist, der läuft, aber der auch unabhängig in Thüringen selbst erarbeitet werden kann, weil ich umschwenken kann, falls sich die Thüringer Ergebnisse – Sie haben NRW angesprochen – von den Bundesergebnissen unterscheiden sollten. Wir brauchen natürlich die Implementierung eines empirischen Instruments zur Analyse und Auswertung des Versorgungsgeschehens, weil das automatisiert passieren muss. Das ist ein Monitoringsystem, weil ich wissen muss, was wird eigentlich wie in einer Versorgungslandschaft geleistet, und zwar ganz konkret am Patienten. Nicht die Frage der Qualität, sondern hier ist die Frage, welche Bedarfe muss ich denn möglicherweise ändern. Das ist dann die Frage von Zentrenbildung, die daraus folgen muss. Die Frage des leistungsorientierten Planungsansatzes mit geeigneter Qualität: Ich weiß, „Leistung“. Da denkt ihr immer, oh, das kommt von der FDP, was das wohl sein soll. Aber der leistungsorientierte Planungsansatz ist das Pay-for-Performance. Das heißt, dass die Qualitätsvorgaben, die in der Behandlung erbracht sind, honoriert werden und möglicherweise Schieflagen durch Zulagen in der Finanzierung der Krankenhäuser vor Ort ausgeglichen werden können. Das ist sozusagen die alte Frage des Pay-for-Performance und nicht nur pay for „ich habe halt was gemacht“. Also, leistungsorientierter Planungsansatz. Was brauchen wir noch: die Implementierung der digitalen Plattform zur Abgabe der Versorgungsabsichtserklärung. Das ist sozusagen das, wenn ein Krankenhaus – und die Möglichkeiten haben sie ja für sich – feststellt, ich möchte meinen Leistungskatalog erweitern. Das funktioniert heute noch analog. Das sollte in Zukunft einfach digital passieren. Das ist jetzt nicht wirklich herausfordernd, da auch eine Sinnhaftigkeit zu erkennen. So, ich bin bei Punkt 3 – von insgesamt neun Punkten. Ich habe vielleicht noch 45 Sekunden. Wie man sieht, ist es nichts anderes als das, was wir getan haben. Wir haben die konkreten Herausforderungen – das ist kein Sammelsurium, liebe Frau Dr. Klisch –, sondern die ganz konkreten Herausforderungen, die in der Versorgungslandschaft bestehen, in einer Leistungsbeschreibung zusammengefasst, wozu wir ein Gutachten brauchen. Insofern ist das, denke ich, in der Qualität uneindeutig zu begrüßen und ist vor allen Dingen auch im Bedarf uneindeutig zu begrüßen. Und insofern ist der Antrag auch uneindeutig zu begrüßen. Darum würde ich einfach bitten. Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Vielen Dank. Jetzt haben wir als nächste Rednerin Frau Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Zettel. – Wollen die Herren vielleicht auch der nächsten Debattenrednerin lauschen?

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst ganz herzlich von meiner Kollegin Babette Pfefferlein grüßen, die ich hier gesundheitsbedingt vertreten darf. Ich will noch einmal sagen, dass natürlich der 8. Krankenhausplan – da sind wir uns einig – ein ganz wichtiges Anliegen ist. Wir hatten – da gebe ich der Vorrednerin Dr. Klisch recht – eine ähnliche Debatte schon zu Beginn der Plenartage. Der Antrag war auch relativ ähnlich gelagert. Insoweit denke ich, kann ich es relativ kurz machen, weil wir uns einig sind, dass es natürlich eine zukunftssichere Krankenhausplanung braucht. Das ist auch nicht nur in Thüringen so, das ist deutschlandweit wichtig und natürlich muss auch von Bundesebene dafür einiges vorgegeben und bereitgestellt werden. Der in der Krankenhauswerkstatt angestoßene Prozess ist ganz wichtig. Auch die dort gesammelten Erkenntnisse und Ergebnisse sind sehr wertvoll. Ich glaube, entscheidend ist, dass wir jetzt die bisherigen Vorschläge vom Ministerium auch hinsichtlich der Umsetzung im Krankenhausplan gemeinsam bewerten. So weit sind sich, glaube ich, alle einig in diesem Fachbereich. Ein gewisser Ermöglichungsrahmen sollte sehr genau mit klaren Struktur- und Qualitätsvorgaben abgeglichen werden. Deswegen, denke ich, ist das auch etwas, was ein Stück weit – ich will es mal so sagen – schon zum Allgemeinverständnis gehört und wozu es vielleicht diesen Antrag nicht zwingend braucht. Das Kernproblem unserer heutigen bundesweiten Krankenhausstruktur ist doch die Konkurrenz zwischen den Krankenhäusern, weil die Krankenhäuser um Behandlungsfälle konkurrieren. Für Patientinnen und Patienten ist aber letztlich entscheidend, dass die Behandlungsqualität stimmt. Das ist wahrscheinlich immer wieder sinnstiftend bei der Wahl des entsprechenden Krankenhauses. Im Wettbewerb des Krankenhauswesens erwächst auch eine gewisse Qualitätskontrolle, die aber in der Realität auch mal an der erwarteten Behandlungsqualität scheitern kann. Wenn mit vorgegebenen Mindeststandards und Fallpauschalen der finanzielle Anreiz in den Vordergrund gestellt wird, ist aus unserer Sicht schon ein Sparen an der Behandlungsqualität zu befürchten, zum Beispiel in Form von Personal oder auch bei der Ausstattung. Wenn dann noch die nötigen Fallzahlen fehlen, kommt das Finanzierungssystem von Krankenhäusern schnell in die Schieflage. All das ist allerdings nicht erst seit gestern bekannt, wurde aber mit der Coronapandemie noch einmal überdeutlich, weil während der Pandemie eine Menge der bereits vorher bekannten Finanzierungs- und Strukturprobleme nicht so angegangen werden konnte, wie das natürlich bereits geplant war. Deshalb ist es wichtig und notwendig, an einer der Bevölkerungsstruktur angemessenen Anzahl von Kliniken und dem Umbau der Vergütungssysteme zu arbeiten. Auch das ist ja schon ausgeführt worden. Ein Weg wird sein, dass Krankenhäuser, die an gewissen Standorten vielleicht nicht mehr in der jetzigen Form bestehen können, beispielsweise in Gesundheitszentren umgewandelt werden, aber auch das ist schon in der Debatte. Diese können dann in ländlichen und strukturschwachen Regionen wichtige ambulante Versorgungsstrukturen übernehmen. Für diese bundesweite Krankenhausreform müssen Bund und Länder natürlich eng zusammenarbeiten. Die Reform ist nötig. 60 Prozent der Krankenhäuser haben heute erhebliche finanzielle Probleme. Es fehlen medizinische Geräte, aber vor allem auch Personal. Dabei kann es keine Blaupausen für alle Bundesländer geben, weil wir natürlich auch die regionalen Gegebenheiten wie Topografie im wahrsten Sinne des Wortes und natürlich auch die Erwartungen mitberücksichtigen müssen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, genauer der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß, sagte dazu – ich zitiere hier aus dem Deutschen Ärzteblatt, Heft 3 vom 20. Januar dieses Jahres –: „Wir brauchen ein einheitliches Verständnis, wie Versorgung aussehen soll und es ist sehr positiv, dass dies schon bis zur Sommerpause erfolgen soll, denn wir brauchen dringend Planungssicherheit für die Kliniken.“ Ich glaube, das kann im Prinzip fast jede und jeder hier unterschreiben. Auch in Thüringen müssen wir die Reformvorschläge diskutieren und bewerten. Ihr Antrag war dazu vielleicht heute auch ein Beitrag, weil er all das noch einmal auflistet, was wir im Plenum, in Ausschusssitzungen, vielen Gremien und Podien diskutiert haben und auch weiterdiskutieren wollen, aber viel Neues enthält er nicht und deswegen werden wir ihm auch nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, mit dem Antrag werden die Versäumnisse des für die Krankenhausplanung zuständigen Ministeriums kritisiert, wie zum Beispiel das Unvermögen der Landesregierung, fristgerecht den gesetzlich vorgesehenen 8. Krankenhausplan zum 01.01.2023 vorzulegen. (Beifall AfD) Dem Satz in I.1 – ich zitiere –, „Die Landesregierung gefährdet damit die Gesundheitsstandorte in Thüringen.“, kann man nur beipflichten. Auch werden das Fehlen regelmäßiger Bedarfsprognosen, die für eine gezielte Steuerung der stationären Leistungserbringung für unterschiedliche Bereiche notwendig sind, ebenso wie fehlende Qualitätsvorgaben bemängelt. In einem weiteren Punkt wird aufgeführt, dass sektorenübergreifende Behandlungsverläufe nicht adäquat abgebildet werden. Daraus resultieren Steuerungsdefizite zwischen ambulanten und stationären Sektoren und es entstehen Fehlanreize insbesondere bei der stationären Leistungserbringung aufgrund unterschiedlicher Vergütungssystematiken. Wie konnte es so weit kommen, dass die Situation in Deutschland und insbesondere in Thüringen immer prekärer wird? Wie soll damit Planungssicherheit, wie in der Antragsüberschrift gefordert, hergestellt werden? Die Mitarbeiter der Kliniken in Thüringen sind hochgradig verunsichert. Das bestätigt die aktuelle Einschätzung des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen vom Oktober 2022 – na, ja, mittlerweile ist es nicht mehr aktuell, weil der Antrag so lange gebraucht hat –, ich zitiere: „Jeder vierte angestellte Arzt denkt über einen Berufswechsel nach, Pflegekräfte haben in und nach der Pandemie aufgegeben. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine enorme Belastung. Pflegekräfte fehlen überall, und von weniger Arbeitsbelastung für die tapferen ‚systemrelevanten Leistungserbringer‘ kann nicht die Rede sein. Prognosen zufolge werden 70 Prozent der Thüringer Kliniken das Jahr 2022 mit einer Minusbilanz abschließen.“ Im Antrag der Gruppe der FDP steht auch: „Reformpotentiale erkennen“. Das Erkennen allein hilft aber nicht weiter, wenn die Potenziale nicht umgesetzt werden. Seit der Wende – seit 33 Jahren kann ich zurückverfolgen – hieß es unentwegt: ambulant vor stationär. Warum? Weil die ambulante Versorgung, wo es möglich ist, kostengünstiger erfolgen kann. Doch die notwendigen Schritte wurden nie umgesetzt. Dafür hätte man beispielsweise mehr Finanzmittel aus dem stationären Bereich zur ambulanten Medizin transferieren müssen. Das ist den Kliniken, die eh unterfinanziert sind, politisch schwer vermittelbar. Das ist ein Grund, warum sich nichts bewegt. Es braucht für diese Reform angepasste Leistungskataloge zur differenzierten Vergütungssystematik. Das muss der allererste Schritt sein. Das kann aber Thüringen nicht allein entscheiden, hier ist der Bund gefordert. Es lohnt sich für die Leistungserbringer nur, wenn die Vergütung abgesichert ist, weil eine Klinik, aber auch eine Arztpraxis mit Verantwortung für ihre Angestellten planen und rechnen muss. In der ambulanten Versorgung zeigt sich wie im stationären Bereich eine ähnlich kritische, anklagende Stellungnahme des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen – Zitat –: „Sektorübergreifend sind bisher leider nur die Unterfinanzierung und der nicht wertschätzende Umgang mit uns allen. Die fehlende Coronaprämie für die Medizinischen Fachangestellten ist ein gutes Beispiel. Aber auch die ambulant tätigen [Ärzte] sind durch den Wegfall der Neupatientenregelung und den fehlenden Ausgleich der stark gestiegenen Praxiskosten enttäuscht und wütend. […] [Schon] vor […] der Corona-Pandemie [waren] die Fakten offengelegt […]. [D]ie Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems [ist und bleibt] für die Zukunft nicht gesichert.“ Die verantwortlichen Politiker vergessen konsequent die ambulanten Praxen, denn diese haben keine Lobby wie die Kliniken. (Beifall AfD) Daher habe ich im Gesundheitsausschuss bereits auf die akute Gefährdung der Thüringer Dialysepatienten durch die Energiekrise hingewiesen. Da ich erfahrungsgemäß konstatieren muss, dass Frau Werner meine ärztlichen Hinweise ignoriert, benenne ich hiermit nochmals die Brisanz. Mein Berufskollege und Leiter eines ambulanten Dialysezentrums in Gera teilte mir Folgendes mit: Er behandelt 140 chronische Hämodialysepatienten auf 48 Plätzen in zwei Schichten. Der Dialyserhythmus erfordert sechs Tage pro Woche, also 313 Tage im Jahr. Das sind rund 21.850 Dialysen pro Jahr. Bei einem Stromverbrauch von 500 Kilowattstunden pro Tag sind das 156.000 Kilowattstunden im Jahr. Der Strompreis betrug im Jahr 2022 16 Cent pro Kilowattstunde. Somit entstehen Kosten von 25.000 Euro im Jahr. Ab 01.01.2023 sind in seinem neuen Stromvertrag 48 Cent pro Kilowattstunde fällig. Das bedeutet statt 25.000 Euro nunmehr 75.000 Euro im Jahr – 50.000 Euro Mehrkosten. In Thüringen betrifft diese Situation 24 Dialysezentren. Wenn das Ministerium nicht schleunigst reagiert, dann geht in den 24 Dialysepraxen bald das Licht aus und nach spätestens 14 Tagen gibt es keinen der ca. 2.400 Dialysepatienten mehr im Freistaat. Man kann vieles aussitzen, aber in diesem Fall sollte man nicht mehr in einen Spiegel schauen. (Beifall AfD) Ihre Forderung in Ihrem Antrag unter II.7, liebe Kollegen der FDP, nach mehr systematischem Leistungscontrolling und einer automatisierten und standardisierten Überwachung von Qualitätsvorgaben scheint mir unnötig und wird nur mehr Bürokratie erzeugen. Die Kassen verfügen über diese Daten. So haben ja auch die Kliniken leistungsstarke Controlling-Abteilungen. Sie zahlen nur bei erbrachten, überprüften und abrechenbaren Leistungen. Unter Punkt II.9 erwarten Sie in der Verantwortung des Ministeriums, notwendige Sach- und Personalressourcen sowie entsprechende fachliche Kompetenz bereitzustellen und zu bündeln. Ich unterstelle, dass das Ministerium diese nötige Strukturqualität bereits organisiert hat. Falls doch nicht, käme Ihre Forderung natürlich völlig zu Recht. Abschließend stellt sich mir noch eine Frage. Über Jahre wird berichtet, dass die Länder, auch Thüringen, ihren Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Krankenhausinvestitionen nicht zeitnah und vollumfänglich nachkommen, was auch ein Grund für die finanziellen Probleme der Krankenhäuser ist. Da Sie dies nicht in Ihrem Antrag, Herr Montag, monierten, dürfen wir denn nunmehr davon ausgehen, dass dieses Problem nicht mehr existent ist? Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält Frau Ministerin Werner das Wort. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Schon wieder die Letzte heute?)

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Heike Werner

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Ja, das hast du schön gesagt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Anbetracht dessen, dass ich am Mittwoch hier schon sehr ausführlich zum CDU-Antrag Stellung genommen habe, und weil der Parlamentarische Geschäftsführer einer der Koalitionsfraktionen Wert darauf legt, dass die Landesregierung nicht zu lange redet, will ich das hier zumindest relativ kurz fassen, aber natürlich auf das eine oder andere trotzdem eingehen wollen. Zunächst noch einmal, auch weil das jetzt Herr Lauerwald noch mal gesagt hat: Die Behauptung, dass die Gesundheitsstandorte in Thüringen dadurch gefährdet seien, dass zum 1. Januar 2023 kein neuer Krankenhausplan in Kraft treten wird, ist erst mal eine absurde Behauptung, (Beifall DIE LINKE) weil, das eine Jahr wäre an der Stelle aus meiner Sicht nicht das Problem. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich habe nur den Antrag zitiert!) Aber diejenigen, die beantragt haben, dass der Krankenhausplan um ein Jahr verschoben wird, also eigentlich sogar länger verschoben werden soll, war ein Mitglied des Landeskrankenhausplanungsausschusses, und zwar die Landeskrankenhausgesellschaft. (Beifall DIE LINKE) Krankenhaus, also nur noch mal – ich weiß nicht genau, ob das jetzt schon angekommen ist, aber es hatte sehr gute Gründe, warum uns die Krankenhäuser darum gebeten haben. Wir sind dem im Krankenhausplanungsausschuss auch gerecht geworden, indem einstimmig entschieden wurde, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hört, hört!) den Krankenhausplan um ein Jahr zu verschieben. Die Gründe lagen zum Teil in der Pandemie, zum Teil natürlich auch daran, dass es um Auslastungszahlen, Bedarfe usw. geht, die analysiert werden müssen und die durch die Pandemie natürlich verfälscht sind und für die Planung, die in die Zukunft gerichtet sein muss, natürlich nicht gut geeignet. Das heißt also, wir haben einen geltenden Krankenhausplan. Der neue Krankenhausplan ist in Vorbereitung und soll, wie ich bereits am Mittwoch gesagt habe, im II. Quartal 2024 verabschiedet werden. Das heißt, der vorliegende Antrag der FDP – so leid es mir tut, Herr Montag, auch wenn Sie Geburtstag haben, aber Sie fordern etwas, was überflüssig ist, weil es, wie gesagt, in der Erarbeitung ist, und das habe ich auch bereits so zugesagt. Ich habe in meinen Darlegungen zum CDU-Antrag am Mittwoch auch den weiteren Entstehungsprozess für den Krankenhausplan dargelegt. Das kann man gern auch noch mal im Protokoll nachlesen. Ich habe natürlich auch erläutert, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das neben der Beantwortung von Bedarfsanalysen natürlich auch inhaltliche Fragestellungen mit aufgreifen wird. In diesem Gutachten werden auch zu erwartende Veränderungen durch fachliche Entwicklung oder aber auch durch stärkere Ambulantisierung natürlich mitberücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass auch die zweite Forderung des Antrags, nämlich ein Gutachten auszuschreiben, überflüssig ist. Das Gutachten mit den beschriebenen Inhalten ist nicht nur ein selbstverständlicher Bestandteil des Planungsprozesses, sondern wird natürlich auch ausgeschrieben werden. Am Ende des Prozesses für den Plan steht, in Anbetracht der großen Umbrüche und Veränderungen, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland insbesondere durch die Planung des Bundes haben wird, dass es ein Transformationsplan sein muss. Das heißt, dass die Veränderungen nicht im II. Quartal 2024 abgeschlossen sein werden. Der 8. Krankenhausplan wird diese Veränderungen mit abbilden müssen, aber noch nicht alle abbilden können, denn wie Sie selber wissen, gibt es einen Krankenhausreformprozess auf Bundesebene, der derzeit läuft. Der Bund wird hoffentlich entsprechende Vorgaben machen. In diesen Vorgaben wird es auch eine Konvergenzphase geben. Unser Krankenhausplan muss auf der einen Seite diese Konvergenzphase mit berücksichtigen müssen, auf der anderen Seite den Krankenhäusern eben die Möglichkeit geben, genau in dieser Konvergenzphase entsprechend des Krankenhausplans auch reagieren zu können. Weil Sie es noch mal gesagt haben, Herr Montag, dass wir jetzt die Leistungsbereiche bestimmen sollen: In Nordrhein-Westfalen gibt es 64 Leistungsbereiche, die gemeinsam erarbeitet wurden, auf Bundesebene 128. Es macht für die Krankenhäuser überhaupt keinen Sinn, wenn wir als Land Thüringen eine eigene Zahl von Leistungsbereichen oder eigene Leistungsbereiche beschreiben, sondern natürlich werden wir uns an den Leistungsbereichen orientieren, die wir gemeinsam mit den Ländern und auf Bundesebene derzeit erarbeiten. Das wird dann natürlich auch Grundlage für die weitere Entwicklung der Krankenhäuser sein. Insofern arbeiten wir als Land daran, aber eben nicht allein für uns, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. Ich glaube, das ist genau die angemessene Verfahrensweise. (Beifall DIE LINKE) Ein Letztes zu Herrn Lauerwald noch mal: Sie haben sich darüber beschwert, dass ich Ihre Expertise als Arzt nicht berücksichtige. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich in letzter Zeit aufgrund Ihrer Darlegungen zum Thema „Impfen“ und „Maske tragen“ usw. nicht weiß, inwiefern ich die fachlichen Hinweise tatsächlich ernst nehmen kann und bin eher dafür, diese mit Vorsicht zu genießen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich habe natürlich sehr viel Kontakt mit den verschiedensten Ärztinnen und Ärzten. Deswegen habe ich mich natürlich, weil mir die ambulante Versorgung sehr wichtig ist, in verschiedenen Bereichen eingebracht, damit diese gestärkt wird. Wir haben uns als Land Thüringen beispielsweise gegen die Abschaffung der Neupatientenregelung eingesetzt. Das hatte auf Bundesebene leider keine Mehrheit, aber das wäre ein echter Beitrag gewesen, um ambulante Ärztinnen und Ärzte und das Personal insgesamt zu stärken. Wir haben uns als Land Thüringen ganz explizit dafür eingesetzt, dass auch die ambulant niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden in das Programm des Bundes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung aufgrund der hohen Energiekosten. Leider wurden auf Bundesebene nur die stationären Einrichtungen mit einbezogen und die ambulanten hätten es natürlich genauso nötig gehabt, aber natürlich hat sich unser Wirtschaftsminister sehr schnell auch dafür die Verantwortung mit auf den Tisch gezogen, indem eben genau diese Einrichtungen Teil der Energiesicherungsrichtlinie des Landes Thüringen sind. Das heißt, dass genau diese Einrichtungen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, hier mit einbezogen werden können, ihre Anträge auch jetzt schon stellen können. Wie ich gehört habe, ist bis jetzt leider noch nichts eingegangen. Insofern, Herr Montag, alles Gute zum Geburtstag, ich denke, ich konnte heute und auch am Mittwoch schon darlegen, dass viele der Dinge, die Ihnen wichtig sind, jetzt auch schon laufen. Da, wo es Ihnen auf Bundesebene vielleicht nicht schnell genug geht, haben Sie ja als Koordinator der FDP-Gesundheitspolitik auf Bundesebene die Möglichkeit, sich hier ganz explizit auf Bundesebene einzubringen. Wenn es um mehr Ressourcen geht für mehr Krankenhäuser, da haben Sie natürlich meine volle Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wird gewünscht, dass ich das auszähle? Ich habe vorhin während der Rede der Ministerin schon mal gezählt und deswegen komme ich auf 24 Jastimmen und 31 Neinstimmen. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt. Wird das angezweifelt? Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung und damit auch am Ende dieser Sitzung. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Antrag abstimmen!) Ach so, den Antrag selbst müssen wir noch abstimmen, nachdem er nicht überwiesen wurde; so viel Zeit haben wir noch. Den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5974 in der Neufassung stimmen wir jetzt in der Sache ab. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da hat sich nichts geändert an den vorherigen Zahlen. Es sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen gibt es nicht und fraktionslose Abgeordnete sind auch nicht mehr da. Deswegen bleibt es auch hier dabei, dass der Antrag mit Mehrheit abgewiesen wurde. Jetzt sind dieser lange Tag und diese lange Sitzung zu Ende. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Wochenende. Wir sehen uns im März wieder zur Plenarsitzung, am 15., 16. und 17. März. Da ist dann Fastenzeit, da sind wir dann alle ganz artig und nett.

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