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Ute Bergner

fraktionslos 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Westringkaskade und Apfelstädt sind Thema, seitdem ich hier im Landtag bin, also seit dreieinhalb Jahren. Respekt vor der Vorgehensweise der Bürgerinitiative, die sich aus meinen Beobachtungen durch Sachlichkeit auszeichnet. Sie hat alle demokratischen Mittel eingesetzt, um Gehör zu finden und ihre Heimat zu retten, die Apfelstädtaue vor dem Sterben zu bewahren. Gutachten, Bilder, Filme über Fischsterben, Baumsterben, Rissbildung an Wohnhäusern und viele Gesprächsrunden haben nichts gebracht. Selbst Hilferufe an den Ministerpräsidenten blieben unbeantwortet. Ich habe gestaunt, mit welcher Ignoranz das Umweltministerium mantraartig seine Rechtsauffassung runterbetet, ohne sich auf lösungsorientierte Diskussionen einzulassen. Ein neuer Staatssekretär, ein neuer Geschäftsführer in der TFW ließen Hoffnung aufkeimen – doch vergebens. Nach hoffnungsvollen Gesprächen landeten die Ergebnisse wieder in einer Sackgasse. Jetzt gibt es einen neuen Minister, der mir sagte: Klimaschutz gibt es nur als Einheit mit Umweltschutz. Nur, seine Abwesenheit heute lässt da schon wieder Zweifel aufkommen. (Beifall AfD) Wir Abgeordnete haben uns die ganze Zeit für eine Vermittlung zwischen der Bürgerinitiative und dem Ministerium eingesetzt, alle gemeinsam. Und ich muss sagen: Ich bin entsetzt über die erfolgreiche Hinhaltetaktik der Legislative. Ein Teilerfolg wurde Mitte letzten Jahres erzielt, indem in einem Versuchszeitraum Wasser in der Westringkaskade reduziert und diese Menge in die landschaftsnotwendige Mindestwasserabgabe in die Apfelstädt abgegeben wird, was Herr Gottweiss hier ja schon ausführlich dargestellt hat. Gleichwohl ist das Mitspracherecht der Bürgerinitiative im eingesetzten Begleitausschuss zum fünfjährigen Probebetrieb auf Zuhören beschränkt. Ich unterstütze die Forderung nach aktiver Beteiligungsmöglichkeit des Begleitausschusses in Form von Rede- und Vorschlagsrecht in dem Ausschuss. Die jahreszeitlichen Schwankungen durch unterschiedliche Niederschlagsmengen spielen auch eine Rolle für die Apfelstädtaue. Auch sie müsste über den Zeitraum von einem ganzen Jahr geprüft werden und nicht nur über die Sommermonate, um belastbare Ergebnisse zu erzielen. All diese Probleme sind bis heute nicht gelöst. Der vorliegende Antrag der CDU macht einen erneuten Vorstoß, um einer Lösung näherzukommen. Die Landesregierung wird zu umfangreichen Berichten aufgefordert, bei denen wasserrechtliche Genehmigungen auch eine Rolle spielen. Entgegen der Rechtsauffassung der Landesregierung besagt das von Bürgern eingeholte Rechtsgutachten, dass die wasserrechtliche Erlaubnis vom 15. Mai 2019 gegen § 10 Wasserhaushaltsgesetz verstößt, da die Voraussetzungen nach den §§ 20, 21 Wasserhaushaltsgesetz nicht vorliegen und die Umweltverträglichkeitsprüfung/Vorprüfung nach § 7 unzureichend ist. So vergeht Zeit und mit jedem Tag stirbt ein Stück der Apfelstädtaue. Die im Antrag aufgeführten umfangreichen hydrologischen Untersuchungen werden gesicherte Erkenntnisse über das Verhalten der Apfelstädt bringen. Diese müssen dann Grundlage für Entscheidungen bezüglich des weiteren Betriebs der Westringkaskade sein. Der Preis, den die Natur durch Schädigung eines Schutzgebiets bisher bezahlt hat, ist deutlich zu hoch. Ich befürchte, dass es in fünf Jahren zu spät ist, die Apfelstädtaue zu retten, und ich wünschte, ich habe nicht recht. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Ich wünschte ich hätte nicht recht“, heißt es, Mädel!)

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