Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Kindertageseinrichtungen haben einen familienunterstützenden und familienergänzenden Förderungsauftrag. Die Einrichtungen sollen den Erwerb verschiedener Kompetenzen im frühkindlichen Bereich fördern, wie zum Beispiel Selbstständigkeit, Verantwortungsübernahme, Toleranz. Sie unterstützen die Kreativität und Fantasie der Kinder. Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist dabei der vom Ministerium erarbeitete Bildungsplan. Des Weiteren erstellt jede Kindertageseinrichtung eine für sie verbindliche pädagogische Konzeption. Diese enthält die Grundlagen zur Gestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse in der jeweiligen Einrichtung unter Beachtung einer die Gesundheit fördernden Lebensweise sowie der pädagogischen Raumgestaltung. Sie ist kontinuierlich fortzuschreiben. Außerdem würdigt das Konzept die Individualität der Kinder im Kontext der Kindergruppe und befasst sich zum Beispiel mit der Gestaltung der Aufnahme der jüngsten Kinder aus der bis dahin gewohnten elterlichen Umgebung in den Kindergarten. Außerdem trifft sie Aussagen zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule, um den Kindern einen erfolgreichen Übergang und Start als Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Zu Frage 2: In § 17 Thüringer Kindergartengesetz ist geregelt, dass die Leitung einer Kindertageseinrichtung die pädagogischen Prozesse gestaltet, steuert und koordiniert. Sie sorgt dafür, dass die Aufgaben der Kindertageseinrichtung fachlich ordnungsgemäß erfüllt und die rechtlichen, fachlichen und strukturellen Vorgaben eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere die Konzeptionsentwicklung. Zu Frage 3: In Hildburghausen gibt es fünf gemeinschaftlich geführte Einrichtungen, eine Kinderkrippe und einen Kindergarten. In diesen sieben Einrichtungen können 577 Kinder im Alter ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Die durchschnittliche Auslastung lag 2022 bei ca. 85 Prozent, Stichtag war der 01.03.2022. Nach aktuellen Angaben der Träger arbeiten derzeit 65 pädagogische Mitarbeiterinnen und eine Assistenzkraft in den Einrichtungen. Davon sind zwei Fachkräfte langzeiterkrankt, drei Fachkräfte im Erziehungsurlaub sowie eine Fachkraft im Beschäftigungsverbot. Die Bedarfe sind gemäß dem eingestellten Personal gedeckt. Es ist aber regelmäßig ein Krankenstand zu verzeichnen. Die kommunalen Einrichtungen haben im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens 2022 für die Einrichtungen Kinderschutzkonzepte erarbeitet. Die Einrichtungen in freier Trägerschaft sind in der Bearbeitungsphase der Kinderschutzkonzepte. Die Konzeptionsentwicklung wird in der Regel zu Betriebserlaubnisverfahren geprüft. Zu Frage 4: Der Träger kommt seiner Verantwortung gemäß § 6 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz nach. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Einrichtung eine dem Gesetz und dem Bildungsplan konforme Konzession vorgelegt wurde wie auch die geforderte Kinderschutzkonzeption. Zurzeit arbeitet ein Coachingteam daran, mit den pädagogischen Fachkräften die pädagogische Konzeption umzusetzen. Die fachliche Begleitung des Erzieherteams ist noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein Abschluss dieser Maßnahme vorausgesagt werden. Es erfolgen weitere örtliche Prüfungen, um sicherzustellen, dass zum Wohl der Kinder die Qualitätsentwicklung voranschreitet. So weit zu Ihren Fragen.
