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Heike Werner

03.02.2023 Sitzungen 7/102

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Ja, das hast du schön gesagt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Anbetracht dessen, dass ich am Mittwoch hier schon sehr ausführlich zum CDU-Antrag Stellung genommen habe, und weil der Parlamentarische Geschäftsführer einer der Koalitionsfraktionen Wert darauf legt, dass die Landesregierung nicht zu lange redet, will ich das hier zumindest relativ kurz fassen, aber natürlich auf das eine oder andere trotzdem eingehen wollen. Zunächst noch einmal, auch weil das jetzt Herr Lauerwald noch mal gesagt hat: Die Behauptung, dass die Gesundheitsstandorte in Thüringen dadurch gefährdet seien, dass zum 1. Januar 2023 kein neuer Krankenhausplan in Kraft treten wird, ist erst mal eine absurde Behauptung, (Beifall DIE LINKE) weil, das eine Jahr wäre an der Stelle aus meiner Sicht nicht das Problem. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich habe nur den Antrag zitiert!) Aber diejenigen, die beantragt haben, dass der Krankenhausplan um ein Jahr verschoben wird, also eigentlich sogar länger verschoben werden soll, war ein Mitglied des Landeskrankenhausplanungsausschusses, und zwar die Landeskrankenhausgesellschaft. (Beifall DIE LINKE) Krankenhaus, also nur noch mal – ich weiß nicht genau, ob das jetzt schon angekommen ist, aber es hatte sehr gute Gründe, warum uns die Krankenhäuser darum gebeten haben. Wir sind dem im Krankenhausplanungsausschuss auch gerecht geworden, indem einstimmig entschieden wurde, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hört, hört!) den Krankenhausplan um ein Jahr zu verschieben. Die Gründe lagen zum Teil in der Pandemie, zum Teil natürlich auch daran, dass es um Auslastungszahlen, Bedarfe usw. geht, die analysiert werden müssen und die durch die Pandemie natürlich verfälscht sind und für die Planung, die in die Zukunft gerichtet sein muss, natürlich nicht gut geeignet. Das heißt also, wir haben einen geltenden Krankenhausplan. Der neue Krankenhausplan ist in Vorbereitung und soll, wie ich bereits am Mittwoch gesagt habe, im II. Quartal 2024 verabschiedet werden. Das heißt, der vorliegende Antrag der FDP – so leid es mir tut, Herr Montag, auch wenn Sie Geburtstag haben, aber Sie fordern etwas, was überflüssig ist, weil es, wie gesagt, in der Erarbeitung ist, und das habe ich auch bereits so zugesagt. Ich habe in meinen Darlegungen zum CDU-Antrag am Mittwoch auch den weiteren Entstehungsprozess für den Krankenhausplan dargelegt. Das kann man gern auch noch mal im Protokoll nachlesen. Ich habe natürlich auch erläutert, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das neben der Beantwortung von Bedarfsanalysen natürlich auch inhaltliche Fragestellungen mit aufgreifen wird. In diesem Gutachten werden auch zu erwartende Veränderungen durch fachliche Entwicklung oder aber auch durch stärkere Ambulantisierung natürlich mitberücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass auch die zweite Forderung des Antrags, nämlich ein Gutachten auszuschreiben, überflüssig ist. Das Gutachten mit den beschriebenen Inhalten ist nicht nur ein selbstverständlicher Bestandteil des Planungsprozesses, sondern wird natürlich auch ausgeschrieben werden. Am Ende des Prozesses für den Plan steht, in Anbetracht der großen Umbrüche und Veränderungen, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland insbesondere durch die Planung des Bundes haben wird, dass es ein Transformationsplan sein muss. Das heißt, dass die Veränderungen nicht im II. Quartal 2024 abgeschlossen sein werden. Der 8. Krankenhausplan wird diese Veränderungen mit abbilden müssen, aber noch nicht alle abbilden können, denn wie Sie selber wissen, gibt es einen Krankenhausreformprozess auf Bundesebene, der derzeit läuft. Der Bund wird hoffentlich entsprechende Vorgaben machen. In diesen Vorgaben wird es auch eine Konvergenzphase geben. Unser Krankenhausplan muss auf der einen Seite diese Konvergenzphase mit berücksichtigen müssen, auf der anderen Seite den Krankenhäusern eben die Möglichkeit geben, genau in dieser Konvergenzphase entsprechend des Krankenhausplans auch reagieren zu können. Weil Sie es noch mal gesagt haben, Herr Montag, dass wir jetzt die Leistungsbereiche bestimmen sollen: In Nordrhein-Westfalen gibt es 64 Leistungsbereiche, die gemeinsam erarbeitet wurden, auf Bundesebene 128. Es macht für die Krankenhäuser überhaupt keinen Sinn, wenn wir als Land Thüringen eine eigene Zahl von Leistungsbereichen oder eigene Leistungsbereiche beschreiben, sondern natürlich werden wir uns an den Leistungsbereichen orientieren, die wir gemeinsam mit den Ländern und auf Bundesebene derzeit erarbeiten. Das wird dann natürlich auch Grundlage für die weitere Entwicklung der Krankenhäuser sein. Insofern arbeiten wir als Land daran, aber eben nicht allein für uns, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. Ich glaube, das ist genau die angemessene Verfahrensweise. (Beifall DIE LINKE) Ein Letztes zu Herrn Lauerwald noch mal: Sie haben sich darüber beschwert, dass ich Ihre Expertise als Arzt nicht berücksichtige. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich in letzter Zeit aufgrund Ihrer Darlegungen zum Thema „Impfen“ und „Maske tragen“ usw. nicht weiß, inwiefern ich die fachlichen Hinweise tatsächlich ernst nehmen kann und bin eher dafür, diese mit Vorsicht zu genießen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich habe natürlich sehr viel Kontakt mit den verschiedensten Ärztinnen und Ärzten. Deswegen habe ich mich natürlich, weil mir die ambulante Versorgung sehr wichtig ist, in verschiedenen Bereichen eingebracht, damit diese gestärkt wird. Wir haben uns als Land Thüringen beispielsweise gegen die Abschaffung der Neupatientenregelung eingesetzt. Das hatte auf Bundesebene leider keine Mehrheit, aber das wäre ein echter Beitrag gewesen, um ambulante Ärztinnen und Ärzte und das Personal insgesamt zu stärken. Wir haben uns als Land Thüringen ganz explizit dafür eingesetzt, dass auch die ambulant niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden in das Programm des Bundes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung aufgrund der hohen Energiekosten. Leider wurden auf Bundesebene nur die stationären Einrichtungen mit einbezogen und die ambulanten hätten es natürlich genauso nötig gehabt, aber natürlich hat sich unser Wirtschaftsminister sehr schnell auch dafür die Verantwortung mit auf den Tisch gezogen, indem eben genau diese Einrichtungen Teil der Energiesicherungsrichtlinie des Landes Thüringen sind. Das heißt, dass genau diese Einrichtungen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, hier mit einbezogen werden können, ihre Anträge auch jetzt schon stellen können. Wie ich gehört habe, ist bis jetzt leider noch nichts eingegangen. Insofern, Herr Montag, alles Gute zum Geburtstag, ich denke, ich konnte heute und auch am Mittwoch schon darlegen, dass viele der Dinge, die Ihnen wichtig sind, jetzt auch schon laufen. Da, wo es Ihnen auf Bundesebene vielleicht nicht schnell genug geht, haben Sie ja als Koordinator der FDP-Gesundheitspolitik auf Bundesebene die Möglichkeit, sich hier ganz explizit auf Bundesebene einzubringen. Wenn es um mehr Ressourcen geht für mehr Krankenhäuser, da haben Sie natürlich meine volle Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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