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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne. Es ist richtig, es ist schon vieles gesagt worden zum Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. In der Tat ist das ein Stück weit – ich will nicht sagen – revolutionär, aber ein bisschen schon, weil es tatsächlich in der Praxis so ist, dass wir gerade in Gerichten noch sehr intensiv mit ganz viel „Papier“ betraut sind. Mit der Einführung der elektronischen Akte soll sich das ja Schritt für Schritt ändern. Natürlich gilt es dann auch, darüber zu sprechen, wie wir hier bestmögliche Sicherheit, vor allem auch Datenschutz etc., gewährleisten können. Insofern ist es an der Zeit, dass es dieses Gesetz gibt, was wir erst mal ausdrücklich begrüßen, da in der Justiz Datenverarbeitung über Medien der Informations- und Kommunikationstechnik auch immer mehr – zum Glück – zum standardisierten Arbeitsmittel wird. Bisher jedoch wurde die Haltung von Daten und elektronischen Dokumenten für Gerichte und Staatsanwaltschaften dezentral organisiert. Das heißt, das hatte man tatsächlich immer an den einzelnen Gerichtsstandorten. Genau hier setzt das neue Gesetz an und setzt damit auch die Zentralisierungsbestrebungen entsprechend der Landesstrategie um und soll außerdem auch die Zusammenarbeit der Länder verbessern. Das Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer Handlungsgrundlage, um die stetig zunehmende Datenfülle im Rahmen der Digitalisierung tatsächlich auch zu bewältigen. Zu den damit einhergehenden Herausforderungen gehören einerseits – ich sage es mal so, das nennen wir jetzt immer Herausforderungen – begrenzte personelle Ressourcen, das muss man sehr deutlich sagen, und die parallele Umstrukturierung des zentralen IT-Dienstleisters, nämlich vom Thüringer Landesrechenzentrum – hier will ich noch einmal betonen, das Thüringer Landesrechenzentrum ist nicht Teil der Justiz, sondern das ist ein externer Dienstleister und deswegen muss man auch hier sehr genau hinschauen, was wo wie organisiert wird – sowie andererseits die gleichzeitige Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bzw. der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspflege. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll lediglich der abstrakte Rahmen geschaffen werden. Auch wir beantragen selbstverständlich eine Überweisung an den Justizausschuss, um dort weiter intensiv über das Gesetz zu beraten, und – ich habe Herrn Schard auch so verstanden – auch eine umfangreiche Anhörung von Expertinnen selbstverständlich dazu stattfinden zu lassen, um tatsächlich den Bedarf festzustellen. Ich finde auch die Idee von Herrn Schard, länderübergreifend noch einmal zu gucken, wie das eigentlich in den einzelnen Bundesländern geregelt ist – wir haben ja gehört, dieser Gesetzentwurf orientiert sich am schleswigholsteinischen Modell, aber es gibt ja auch noch andere – wirklich gut, genauso natürlich auch die Frage, um welche Daten es eigentlich genau geht. Franziska Baum hat es ja gefragt. Selbstverständlich gibt es auch Video-/Audio-Dateien, über die müssen wir auch sprechen, gerade mit Blick auf Digitalisierung. Wir sehen unter Umständen übrigens auch selbst noch Änderungsbedarfe am Gesetz. Ich will mal ein paar Punkte benennen, wo wir glauben, dass wir einfach darüber diskutieren müssen, ob und wie wir das lösen können. Insbesondere legen wir Wert auf eine Anschlussfähigkeit nach außen, indem zum Beispiel Schnittstellen eingebunden werden. Was meine ich damit? Ich meine damit zum Beispiel die Polizei, die Staatsanwaltschaft – da muss man sehr genau schauen, ob und wie das gelingen kann –, denn es sind sehr sensible Daten, über die wir reden. Die Grundlage des Gesetzes sind die ausgeurteilten Forderungen des Hessischen Dienstgerichtshofs für Richter aus dem Jahr 2010, die sich jedoch teilweise auch mit den Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung decken. Der Schutz der Justiz soll natürlich auch durch EDV-Maßnahmen gewährleistet werden, so müssen beispielsweise Zugriffe von außen verhindert, aber auch Lücken geschlossen werden. Fehler können wir uns hier nicht leisten, denn es geht um extrem sensible Daten. Das Ziel soll jedenfalls sein, dass wir auf diesem Weg eine gemeinsame rechtssichere Grundlage für die Inanspruchnahme von Ressourcen der Exekutive, also sprich zentralen IT-Landesdienstleistern oder anderen externen Dienstleistern im sensiblen Bereich der richterlichen Unabhängigkeit wahren. Das Stichwort „Gewaltenteilung“ sei hier noch einmal genannt. So stärken wir die Justiz und tragen auch dazu bei, sie im Zusammenhang mit der Digitalisierung weiter zukunftsfähig zu machen. Ich freue mich dazu auf die Beratung im zuständigen Ausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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