Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Zippel möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der Schulbetrieb am Gymnasium hat keine besonderen Auffälligkeiten zu anderen Gymnasien im Altenburger Land. Unabhängig davon ist natürlich die Unterrichtsabsicherung auch hier ein Thema und es wird gemeinsam mit dem Schulamt versucht, entsprechende Lösungen zu finden. Zu Frage 2: Dem TMBJS lag die Petition E-769/21 vor. Am 8. September 2022 führte der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung mit den Petenten und der Landesregierung durch. In der Petition heißt es: Das zuständige Ministerium versucht durch die nunmehr offensichtlich angestrebte Abwicklung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums, eigene Rechtsverstöße zulasten der Schule und der damit betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern zu verdecken. Die Petition ging damit von einer Schließung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums aus. Richtig ist hingegen, dass vonseiten des TMBJS zu keiner Zeit eine Schließung des Gymnasiums am Standort Meuselwitz eingefordert wurde. Zu Frage 3: Das Gymnasium Meuselwitz wird bei der Stellenbesetzung vom Schulamt Ostthüringen nicht benachteiligt. Solche Behauptungen möchte ich für die Landesregierung zurückweisen. 2018/2019 sind acht neue Lehrkräfte eingestellt worden. Darüber hinaus sind seit Februar 2020 für das Gymnasium Meuselwitz 13 Stellen ausgeschrieben worden. Zu Frage 4: Die zu besetzenden Stellen werden regelmäßig veröffentlicht. Hier wird auch die Möglichkeit der Ausschreibung mit Sonderzuschlägen genutzt. Anfragen von Bewerberinnen und Bewerbern werden schnellstmöglich beantwortet. Zudem sollen Lehramtsanwärter dieser Region verstärkt zugewiesen werden, und zwar mit dem Ziel, diese frühzeitig für die Region Altenburg und somit auch für das Gymnasium Meuselwitz zu begeistern. So soll beispielweise die befristete Stelle Sport/Geografie nach Ablauf der Befristung als Lehramtsanwärter weiter in der Region verbleiben. Was den Rechtsstreit mit einer Lehrkraft betrifft, so hat das TMBJS nach wie vor das Ziel, den Lehrer am Gymnasium zu den im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Bedingungen zu halten. Leider wird dies durch die aktuellen Auseinandersetzungen erschwert. Das Ministerium, das Staatliche Schulamt und die Schulleitung sind in dieser Personalangelegenheit weiter gesprächsbereit.
