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Thomas Gottweiss

CDU 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja durchaus spannend gewesen. Es hat nämlich eine Rechtsfrage geklärt, die man gut begründet unterschiedlich bewerten konnte, ob nämlich die Frage des Verbots von Windkraft im Wald eine Frage des Naturschutzes ist oder des Bodenrechts. Und wir hatten ja gemeinsam mit der FDP die Auffassung vertreten, dass es eine Frage des Naturschutzes ist, was dann in der Gesetzgebungskompetenz der Länder gelegen hätte. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Argumentation diese Auffassung verworfen und ist dazu gekommen, dass es entsprechend eine bodenrechtliche Regelung ist und damit die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Und, lieber Herr Montag, das heißt im Umkehrschluss, dass natürlich der Bund die Aufgabe hätte, das Ziel, was wir ja hier vertreten haben, durchzusetzen. Das heißt, die FDP müsste sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dort dieses Verbot der Windkraft im Wald geregelt würde. Dann wäre es kein Problem, das hat auch das Bundesverfassungsgericht gesagt, und es wäre die eigentliche Aufgabe, daran zu arbeiten. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, geben Sie sich erstens geschlagen in der Frage des Schutzes des Waldes und zweitens fallen Sie auch ein Stück weit auf das Narrativ von RotRot-Grün herein, weil sie quasi versuchen, Hürden für Kalamitätsflächen aufzubauen, was suggeriert, dass der Windkraftausbau im Wald nur auf Kalamitätsflächen stattfindet. Aber das ist gerade nicht so. Wir haben hier schon einige Male diskutiert, dass wir mit dem Osterpaket leider eine bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung haben, wo die Steuerung des Windkraftausbaus im Grunde genommen nicht mehr effektiv möglich ist, und zwar weder im Offenland noch im Wald. Diese Gesetzgebung hat mit dem Osterpaket zwar Herr Habeck vorgelegt, aber Sie von der FDP haben dem natürlich auch zugestimmt, haben das mitgetragen. Das Problem ist tatsächlich, dass erstens viel zu hohe Flächenvorgaben gemacht werden. Gerade in Südwestthüringen, in Ostthüringen bedeutet das, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften, um diese Flächenvorgaben zu erreichen, massiv in den Wald reingehen müssen, und zwar komplett unabhängig davon, ob es gesunder Wald ist oder Kalamitätsflächen. Das, was Sie hier mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen, ist leider nicht geeignet, das Problem zu beheben. Sie wollen die kahlgeschlagenen oder verlichteten Grundflächen noch mal extra als Wald mit aufnehmen. Das Bundeswaldgesetz regelt das schon. Es ist vollkommen klar, dass auch das Waldflächen sind. Sie wollen die Interessenabwägung einer Aufforstung explizit benennen und da will ich auch noch mal auf Ihre bundesgesetzliche Verantwortung hinweisen. Es ist so, dass Sie ebenfalls dem § 2 EEG zugestimmt haben und der regelt, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind und dass sie als vorrangiger Belang in die Abwägung der Schutzgüter einzuführen sind. Das heißt, diese Auflistung macht überhaupt keinen Sinn, weil es sowieso so ist, dass die zuständigen Behörden diese Aspekte in die Abwägung mit einzubeziehen haben und am Ende ist es aber so, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, die Interessen der erneuerbaren Energien eben als vorrangig zu betrachten. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass auch bei gesunden Waldflächen natürlich die Behörden entsprechende Anträge positiv bescheiden müssen und dort die Errichtung von Windkraftanlagen Vorrang hat vor dem Schutz des Waldes. Dass die Ausgleichsaufforstung nicht auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden sollte, das ist natürlich so, dass das durchaus ein Aspekt ist, den man bedenken kann, aber Frau Dr. Wagler hat es schon ganz gut eingeschätzt, dass das natürlich in der Pauschalität schwierig ist, zumal eben die Flächen insgesamt überschaubar sind. Und wenn das gesetzlich geregelt ist, dass sich die Windkraft im Wald durchsetzt, dann muss ja irgendwo die Ausgleichspflanzung stattfinden. Das werden die zuständigen Behörden auch versuchen, in ihre Abwägung mit einzubeziehen, aber das gesetzlich zu regeln ist, glaube ich, ein Stück weit übertrieben. Der fünfte Punkt, den Sie anbringen, ist der, dass der Brandschutz eine besondere Rolle spielen soll. Das ist tatsächlich ein erhebliches Problemfeld, nicht nur im Wald, auch im Offenland, dass oftmals bei den Windparks der Brandschutz gänzlich hinten runterfällt, insbesondere auch keine Vorkehrungen für Löschwasserreserven getroffen werden. Gerade im Wald ist das hochproblematisch, aber das bringt es eben mit sich, wenn man Wind im Wald entwickeln will. Wir als CDU wollen das nicht. (Beifall CDU) Um das auch hier noch mal deutlich zu machen: Von der CDU-Fraktion wird es keine Mitwirkung daran geben, den Wald aufzugeben. Wir werden um jeden Hektar Wald kämpfen. (Beifall CDU) Da uns dieses Thema so wichtig ist, werden wir uns einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss nicht entgegenstellen, um das Thema besprechen zu können. Aber, um es klarzumachen, unsere Zustimmung kann diese Regelung nicht finden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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