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Robert Sesselmann

AfD 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Meine Damen und Herren, ich möchte mich kurzfassen. Eins ist wichtig, dieses Online-Zugangsbzw. dieses wichtige Gesetz, das der Bundesgesetzgeber 2017 auf den Weg gebracht hat, das ist jetzt mittlerweile sechs Jahre her und die Landesregierung hat es bisher versäumt – das muss man hier noch einmal ganz eindeutig und klar hervorheben, sechs Jahre sind vorbei. Zum 01.01.2026 muss die elektronische Akte vorliegen, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, da ist nicht mehr viel Zeit. Sie müssen die Sache zur Chefsache machen und das ist wichtig. Sachsen-Anhalt, nur ein kleiner Hinweis am Rande, hat bereits am 21.05.2021, in der letzten Legislaturperiode, dieses Gesetz, ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht. Das heißt, da sieht man mal, wie weit Thüringen jetzt zurückliegt. Thüringen muss aufpassen, dass es nicht wieder im Bereich der IT die rote Laterne gewinnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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