René Aust
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Herr Henkel, vielen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Sie haben gerade eben selbst ausgeführt, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen gibt. Wäre es da nicht sinnvoll, diese unterschiedlichen Auffassungen auch im Ausschuss zu besprechen? Vielen herzlichen Dank.
