Maik Kowalleck
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle unsere Besucher: die Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer von der Gemeinschaftsschule Kaulsdorf. Übrigens ganz passend zum vorherigen Punkt: Die Schüler aus Kaulsdorf hatten eine Seminarfacharbeit zum Baumpflanzen erarbeitet und auch selbst mit angepackt. Also Schüler, die auch selbst Initiative ergreifen. Herzlichen Dank auch noch mal dafür.
(Beifall CDU, AfD)
Ja, meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf muss man bald sagen, es klingt wie „Täglich grüßt das Murmeltier“; wir hatten ja gestern den sogenannten Murmeltiertag. Auch zur Grunderwerbsteuer unterhalten wir uns regelmäßig an dieser Stelle. Allerdings möchte ich meiner Vorrednerin doch noch mal nahelegen: Frau Merz, bitte nehmen Sie sich noch mal unseren Gesetzentwurf und lesen Sie den Gesetzentwurf und sagen Sie auch an dieser Stelle, wie der parlamentarische Ablauf dieses Gesetzentwurfs war! Denn wenn Sie sich den Gesetzentwurf vornehmen und hier oben das Datum lesen, dann sehen Sie auch die Einreichung. Das war nämlich vor Verabschiedung des Haushalts am 07.12.2022.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben im Vorfeld der Haushaltsberatung auch unsere Vorschläge eingebracht und da muss man auch bei der Wahrheit bleiben. Sie wissen auch ganz genau, dass uns gerade dieses Thema schon seit vielen Jahren beschäftigt. Gerade die aktuellen Medienberichte von heute zeigen, dass die Baukosten weiter steigen werden und dass mit der Entscheidung der Europäischen Zentralbank einerseits die Sparer gewinnen, aber andererseits die Kreditnehmer verlieren. Denn die Entscheidung der EZB bedeutet, dass Zinsen steigen, und insbesondere im Wohnbereich hat das entsprechende Auswirkungen. Es gab auch bereits mehrere Anläufe, was die Senkung der Grunderwerbsteuer angeht. Darauf werde ich nachher noch mal zurückkommen. Aber ich verstehe auch nicht, Frau Merz, dass Sie jetzt diese Grunderwerbsteuersenkung als totales Teufelszeug brandmarken. Ich erinnere da an die Worte Ihres ehemaligen Parteivorsitzenden und jetzigen Wirtschaftsministers Tiefensee, der sich auch für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen hat. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären, wie das zusammenpasst. Einerseits sagt die SPD, wir wollen eine Senkung, und andererseits hat sie dann nicht den Hintern in der Hose, um diese Senkung zu unterstützen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Bitte, das ist
lange her!) Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, dass Thüringen durch die Erhöhung dieses Grunderwerbsteuersatz durch Rot-Rot-Grün mit 6,5 Prozent den höchsten Satz in Deutschland hat. Das hat auch entsprechende Auswirkungen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum von hoher Bedeutung. Das eigene Haus und die eigene Wohnung sind dabei mehr als Wohnraum: Es ist Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Gerade die jungen Menschen, die uns heute hier bei der Debatte zuschauen, sind ja zukünftig betroffen. Viele von ihnen wollen mit Sicherheit auch eigenes Wohneigentum schaffen und den Beitrag zur Altersvorsorge leisten.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!)
Gerade die junge Generation müssen wir doch dabei unterstützen, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Dabei ist es doch oft so, dass gerade der hohe Eigenkapitalbedarf die Schaffung von Wohneigentum gerade für Familien erschwert. Um der abnehmenden Bevölkerungszahl in Thüringen entgegenzuwirken, ist es dabei wichtig, dass Thüringen sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Die hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland und besonders auch in Thüringen stellen dabei eine hohe Belastung für die Wohneigentumsbildung dar. Mit der Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf 5 Prozent sollen nicht nur bauwillige Familien entlastet und damit die Altersvorsorge erleichtert werden, sondern auch die regionale Entwicklung soll gefördert werden. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft ist das auch notwendig. Gleichzeitig ist es Ziel der Steuersenkung, die Attraktivität für Investitionen der Wirtschaft in den Standort zu steigern. Dies ist notwendig, da Thüringen mit 6,5 Prozent den bundesweit höchsten Steuersatz zugrunde legt und somit ein deutlicher Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu den anderen Ländern, insbesondere auch den Nachbarbundesländern hinsichtlich der Attraktivität für Familien und Wirtschaft besteht. Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf – ich empfehle Ihnen wiederholt, schauen Sie sich das noch einmal an – wird auch eine Alternative angegeben. Da wissen Sie auch, dass wir, insbesondere im vorigen Jahr, dafür geworben haben, entsprechende Freibeträge hier einzusetzen. Es gibt Bundesländer, die schon in diese Richtung Planungen haben und da ist es auch wichtig, dass es keine Denkverbote gibt, denn insbesondere – das habe ich eben auch gesagt – die Schaffung von Wohneigentum ist wichtig für die Familien und für die weitere Entwicklung in unserem Land. Ich gehe hier auch noch einmal auf den Antrag ein. Eines ist wichtig: Dadurch, dass wir den Antrag nicht im vorigen Dezember behandelt haben, muss natürlich beim Inkrafttreten eine Änderung kommen, aber das sollten wir dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung. Ich denke, wir werden auch von den verschiedenen Verbänden und Institutionen da noch weitere Anregungen bekommen. Wichtig ist, dass wir handeln für die Familien in Thüringen, für die Thüringerinnen und Thüringer und da bitte ich um Ihre Unterstützung. Danke schön.
(Beifall CDU)
