thueringer-landtag.de ↗

Ute Bergner

fraktionslos 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 hier beschlossene Thüringer Waldgesetz an einigen Stellen für nicht grundgesetzkonform erklärt und der vorliegende Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP geht darauf ein, um es von diesen Verstößen zu heilen. Die Intention dieses Gesetzes war, den notwendigen Schutz der Thüringer Waldbestände zu sichern und damit den angedachten Nutzungsänderungen, speziell der Errichtung von Windrädern im Wald, einen Riegel vorzuschieben. Die in diesem Gesetz verankerte Evaluierung nach zwei Jahren finde ich übrigens sehr gut. Eine regelmäßige Evaluierung sollte in allen Gesetzen mit festen Fristen verankert sein, um unseren Gesetzesdschungel über Sinnhaftigkeit und Wirksamkeitsprüfung zu verschlanken. Die Zeit der Evaluierung des Thüringer Waldgesetzes ist gekommen und rechtzeitig, bevor wir das tun, liegen die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts vor. Der Gesetzentwurf der FDP versucht, das nun zu heilen. Sehr gut. Aus meiner Sicht greift er aber etwas zu kurz. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Interessenabwägung fordert, ich zitiere: „[…], dass die besondere Bedeutung der Schutzgüter des Art. 20a GG und deren Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich gebracht werden müssen […]“. Es geht also um unterschiedliche Interessen und deren Berücksichtigung und Abwägung. Das sogenannte Klima-Urteil vom 24. März 2021 stellt hierbei die Belange des Klimaschutzes besonders heraus und darauf beruft sich auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Waldgesetz. Was ist aber mit dem Naturschutz? Hier geht es um eine gerechte Interessenabwägung zwischen Klimaschutz und Naturschutz, speziell dem Schutz des Biotops Wald. (Beifall AfD) Im Gesetzentwurf der FDP heißt es dazu wie folgt: „Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen.“ Damit wird dem Naturschutz mehr Gewicht verliehen, allerdings kein Weg dafür aufgezeigt, wie eine Interessenabwägung pro Wald wirklich funktionieren soll. Vorrangig sind es Wirtschaftlichkeitsgründe, die Waldbesitzer dazu bewegen, Windräder in ihren Waldflächen aufstellen zu wollen, wie aus den Anhörungen hervorging. Da es beim Klimaschutz um die Senkung des CO 2 Gehalts in der Luft um 0,002 Prozent geht, muss der Wald als CO -Vebraucher in der Abwägung 2 berücksichtigt werden. Ich schlage vor, in diesem Gesetz das Recht der Waldbesitzer auf Vergütung der CO -Absorption zu verankern. Damit schaffen 2 wir einen echten Kreislauf. Um über mehr Windenergie zu verfügen, ist es jetzt erst mal an der Zeit, die Nutzleistung der installierten Nennleistung von 20 Prozent auf das Zwei- bis Vierfache zu steigern. Wie mir aus Fachzeitschriften bekannt ist, ist das technisch möglich, was mir auch vorgestern Abend beim parlamentarischen Abend bestätigt wurde. Genau das muss in die Interessenabwägung einfließen. Wenn wir es mit dem Naturschutz wirklich ernst nehmen, darf nicht aus ideologischen Gründen eine Klimapolitik Natur zerstören. Zukunft braucht einen gesunden Wald. Es gilt also, bei der Novelle des Gesetzes den Nutzen des Waldes noch stärker in den Vordergrund zu stellen und einen finanziellen Ausgleich für die natürliche CO -Entnahme zu implementieren, um einen Inter2 essenkonflikt Klimaschutz vs. Naturschutz gar nicht erst entstehen zu lassen. Ich stimme für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss. Danke.

Alle Reden von Ute Bergner Protokoll ↗