Martin Henkel
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Da stimme ich Ihnen zu, das ist auch unsere Auffassung, das wäre auch unser Vorschlag. Wir haben uns dahin gehend geeinigt, dass die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, für uns nicht zustimmungsfähig ist, weil der Rechtszustand eben noch ungeklärt ist. Wir halten es aber für absolut notwendig, darüber zu sprechen, und es ist geeignet, das Thema im Ausschuss weiter zu behandeln. Würden Sie den Vorschlag unterbreiten, das Thema an den Ausschuss zu überweisen, werden wir das unterstützen, da gehört es hin.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE)
Was hat das mit Rechtskenntnis zu tun, Herr Bilay? Das erschließt sich mir nicht. Wir haben hier eine ganz rationale Abwägung. Hier geht es um die Versorgung von Menschen im ländlichen Raum, hier geht es um 24-Stunden-Dorfläden. Diese Läden sind das Kind der CDU. Wir haben dafür gekämpft, dass Geld dafür in den Haushalt eingestellt wird.
(Beifall CDU, AfD)
Ihr Ministerium, das SPD-Ministerium, hat die Richtlinie ein Dreivierteljahr liegen lassen, Sie wollten – das Finanzministerium wollte das Geld für die Dorfläden nicht mit ins nächste Jahr übernehmen – die Dorfläden nicht. Es geht einzig und allein um die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum.
(Unruhe DIE LINKE)
Das hat nichts mit Ideologie zu tun.
(Beifall CDU, AfD)
Hören sie doch mal auf, die Ideologie immer hier reinzunehmen! Sehr geehrte Damen und Herren, die Position der CDU ist klar benannt, wir tun was für die Menschen im ländlichen Raum, wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und ländlichem Raum haben und wir wollen die Sachen ideologiefrei besprechen und deshalb plädieren wir für eine Überweisung an den Ausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, AfD)
