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Robert-Martin Montag

FDP 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Fragestunde

Erfassung des Investitionsstaus bei Barrierefreiheit in der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs in Thüringen Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet, den kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln als Grundlage für die Bemessung einer auskömmlichen Kommunalfinanzierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summen wurden aufgrund welcher Ermittlungsgrundlage in den Jahren 2019 bis 2023 – bitte nach Jahresscheiben ordnen – bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Realisierung der gebotenen Barrierefreiheit – barrierefreie Straßen, Wege, Bushaltestellen, Rathäuser, Wahllokale, Internetseiten und dergleichen – in Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Thüringen eingestellt? 2. Wurden bei dieser Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Realisierung der gebotenen Barrierefreiheit – barrierefreie Straßen, Wege, Bushaltestellen, Rathäuser, Wahllokale, Internetseiten und dergleichen – in Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Thüringen die Zahlen aufgrund bereits ausgegebener Summen ermittelt oder erfolgte eine Einschätzung des Finanzbedarfs anhand von Kostenannahmen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen für die noch nicht realisierten Schritte zur Erlangung der Barrierefreiheit? 3. Falls der Finanzbedarf anhand von Kostenannahmen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen eingeschätzt wurde, wie erfolgte die Ermittlung des entsprechenden Bedarfs konkret? 4. Verfügt die Landesregierung über Kostenannahmen, welcher Bedarf in den Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen noch besteht, um die gesetzlich gebotene Barrierefreiheit vollständig zu erreichen, wenn nein, wie will die Landesregierung eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zur Erlangung der Barrierefreiheit erreichen?

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