Robert-Martin Montag
Fragestunde
Finanzierung der ambulanten Krebsberatung in Thüringen Seit über 30 Jahren bietet die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. kostenfreie psychosoziale und psychoonkologische Beratung und Betreuung für Menschen mit einer Krebserkrankung und deren Angehörige in ganz Thüringen an. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur besseren Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten geleistet. In der ambulanten psychosozialen und psychoonkologischen Krebsberatung der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. arbeiten zwei sogenannte Beratungsteams, welche jeweils aus einer Sozialarbeiterin, einer Psychologin und einer halben Assistenzkraft bestehen. Diese fünf Vollkraftstellen sind in der Förderung des GKV-Spitzenverbands mit einer Förderung von 80 Prozent anerkannt und entsprechend beschieden. Bereits in der Beschlussfassung des Haushalts für das Jahr 2021 hat der Thüringer Landtag die vorgesehene 15-prozentige Landesförderung beschlossen und seitdem den Finanzierungsanteil auch in der Beschlussfassung des Haushalts 2022 erneuert sowie in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche genauen Gründe liegen vor, dass die Thüringische Krebsgesellschaft e. V., als ein aus Spendengeldern finanzierter gemeinnütziger Verein, den gesetzlich vorgesehenen Landesanteil von 15 Prozent zur Finanzierung der ambulanten Krebsberatung bislang nicht erhält? 2. Aus welchen Gründen erhalten Kliniken, wie beispielsweise das Universitätsklinikum Jena und das SRH Klinikum Suhl, für ihre Teams der ambulanten Krebsberatung ebenjenen 15-prozentigen Landesanteil, die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. hingegen nicht? 3. Warum ist entgegen der im parlamentarischen Prozess getätigten Aussage der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine zeitnahe Ausreichung des 15-prozentigen Länderanteils nicht erfolgt? 4. Kann die Thüringische Krebsgesellschaft e. V. kurzfristig mit der Auszahlung der Landesmittel für die Jahre 2021, 2022 und 2023 rechnen?
