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Laura Wahl

GRÜNE 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zwei Windkraftanlagen stehen in Thüringen im Forst – ganze zwei Stück. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Zwei zu viel!) Ich will Ihnen zu Beginn noch eine Zahl nennen: 18 Prozent. Nach dem Waldzustandsbericht 2022 sind nur noch 18 Prozent der Bäume in Thüringer Wäldern gesund. Was zeigen uns diese Zahlen ganz deutlich? Dass der Wald offensichtlich nicht daran krankt, dass Windenergieanlagen darin stehen, sondern ganz im Gegenteil. Der Wald leidet an der Klimakrise und diese bekämpfen wir eben am effektivsten mit einem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien – auch und gerade der Windkraft. Worum geht es? Leider müssen wir uns auch in dieser Legislaturperiode noch einmal mit einer Gesetzesänderung zum Thema „Windkraft im Wald“ auseinandersetzen. Das ist durchaus erstaunlich, denn die erste, von der CDU und FDP durchgesetzte Gesetzesänderung für ein pauschales Windkraftverbot im Wald wurde erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Niederlage hat die FDP gerade mal drei Wochen gebraucht, um mit der gleichen Intention einen neuen Antrag einzureichen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Einen Gesetzentwurf!) Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss des höchsten Gerichts hat die FDP bei der Erstellung offensichtlich für verzichtbar gehalten. Eine solche Missachtung ist zwar höchst bedauerlich, kommt aber auch nicht völlig überraschend, denn erinnert sei hier nur an die Debatten zur Windkraft im Dezember-Plenum. Der Gruppensprecher der FDP hatte damals eine Rede aus der energiepolitischen Steinzeit gehalten. Herr Kemmerich meinte, den Ausbau der Windenergie als eine – Zitat – „Idiotie“ bezeichnen zu müssen. Ein marktwirtschaftliches Instrument wie die CO -Bepreisung 2 nannte er „idiotisch“. Der Geist solcher Aussagen spiegelt sich leider nun auch in dem Inhalt des uns zur heutigen Debatte vorliegenden Gesetzentwurfs wider. Er ist ein weiteres Beispiel für die Verweigerungshaltung der Thüringer FDP in der Klimaschutzpolitik. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was für ein Unsinn!) Warum dies so ist, möchte ich im Folgenden an einigen Stellen aus dem Antrag verdeutlichen. Unter dem Gliederungspunkt a) sieht die FDP die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Kohlenstoffsenkungsleistung des Waldes durch Windkraftanlagen beeinträchtigt. Ignoriert werden hier – leider – sowohl die umfangreichen Sachverständigenanhörungen, die hier im Thüringer Landtag stattgefunden haben, als auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Denn als Ergebnis aus den Anhörungen konnte weder eine Beeinträchtigung der CO -Speicherfähigkeit des Waldes, noch 2 konnten irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt festgestellt werden – ganz im Gegenteil. (Unruhe AfD) Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, wird durch den Betrieb einer Windenergieanlage im Forst bereits nach einem Tag so viel CO 2 vermieden, wie der Waldboden auf der gleichen Fläche in einem Jahr binden könnte. Das ist ein Fakt und Mathematik. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ach ja!) Noch einmal: Der Wald leidet unter der Klimakrise und ganz sicher nicht unter den Windkraftanlagen. Das Bundesverfassungsgericht stellt diesen Zusammenhang auch im dritten Leitsatz zum Thüringer Windkraftverbot im Wald klar heraus. Mit dem Ausbau der Windkraft wird demnach – Zitat – „ein[…] faktisch unverzichtbare[r] Beitrag zu der […] Begrenzung des Klimawandels [ge]leistet“. Nicht besser wird es in den Ziffern 3 und 4 des Gesetzentwurfs der FDP. Es ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, ob sich die darin formulierten Vorschläge zu den Ausgleichsflächen dieses Mal überhaupt in Gesetzgebungskompetenz des Landes befinden. Doch auch unabhängig von dieser juristischen Einordnung ist das Vorgehen an dieser Stelle strikt abzulehnen. Im Ergebnis würde es nämlich bedeuten, dass für den Ausbau der Windenergie nur noch Offenlandstandorte zur Verfügung stünden. Liest man die von der Gruppe der FDP unter C formulierten Alternativen, scheint das genau Ihr Ziel zu sein. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das steht im Gesetz!) Dann sollten Sie aber auch ehrlicherweise dazusagen, was das insbesondere für die Region Nord- und Mittelthüringen bedeutet. Die nach dem Landesentwicklungsprogrammentwurf vorgesehenen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windvorranggebieten von 3 Prozent und 2,9 Prozent bis 2032 müssten dann nämlich deutlich erhöht werden. Das wollen Sie anscheinend, das müssen Sie dann aber dazusagen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein, das wollen wir nicht!) Doch. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein!) Abschließend lässt sich sagen, dass hier die Gruppe der FDP wieder mal die Interessen der Wirtschaft nicht im Blick hat. Das haben Sie zu Beginn des Plenums schon bei den Spielhallen gezeigt, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe Gruppe der FDP) hier jetzt wieder, indem Sie Waldbesitzerinnen die Möglichkeit nehmen, mit erneuerbaren Energien zum Beispiel die erlittenen Verluste durch den Borkenkäfer auszugleichen oder den Umbau zu einem klimaresilienten Mischwald zu finanzieren. Genau hier kommen Klimaschutz und Schutz des Waldes ganz eng zusammen. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich sage nur: Rot-Rot-Grün ermöglicht den Menschen wirtschaftliche Perspektiven und bringt vor allem den Klimaschutz in Thüringen voran. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. Den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP lehnen wir deswegen konsequenterweise ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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