Martin Henkel
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Ausführungen von Staatssekretär Götze haben doch gerade gezeigt, dass wir eine erhebliche Rechtsunsicherheit in dem Bereich haben. Und allein die Tatsache, dass man sogar eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen drei Ministerien ins Leben gerufen hat, um sich hier zu verständigen, zeigt, dass man Bedarf hat. In einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen, Herr Staatssekretär: Sie sagten, wir hätten sonst ungleiche Bedingungen zwischen ländlichem Raum und dem urbanen Raum, was die Einkaufsmöglichkeit und die Feiertagsruhe betrifft. Ich will es noch mal wiederholen: Im urbanen Raum habe ich in jeder Stadt eine Tankstelle, wo ich nahezu 24 Stunden versorgt werde mit Personal und Einkaufsmöglichkeit. In jedem Bahnhof – vor allem in Erfurt, gehen Sie nach Erfurt am Sonntag, da können Sie einkaufen gehen, das ist alles möglich. Im ländlichen Raum ist das nicht möglich. Wir haben hier eine Möglichkeit, dass die Menschen ohne Personal versorgt werden können – und das soll nicht passieren. Was machen denn die Menschen? Die setzen sich ins Auto und fahren natürlich in die nächste Stadt an die Tankstelle und holen sich da die Sachen, die sie möglicherweise brauchen. Das ist natürlich sehr ökologisch und das ist auch sehr CO -bewusst, das muss man machen. 2
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Als ob Sie das interessiert!) Und auf der anderen Seite lässt man die Möglichkeiten, die man im ländlichen Raum hat, willkürlich geschlossen. Das kann nicht der Weg sein. Ich würde wirklich darum werben, dass man völlig ideologiefrei an das Thema geht und sich in aller Ernsthaftigkeit im Ausschuss dazu verständigt. Danke.
(Beifall CDU, AfD)
