Karawanskij
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum, die ich für die Landesregierung wie folgt beantworten möchte. Ich möchte zunächst noch mal eine Vorbemerkung hier leisten. Bei der Beantwortung gehen wir davon aus, dass im vorliegenden Fall das Schulbauprojekt „Kulturanum“ in Jena-Lobeda gemeint ist. Zu Frage 1: Die Stadt Jena meldete als zuständiger Schulträger fristgerecht das Vorhaben Neubau eines Schulkomplexes aus Schulgebäude und Sporthalle „Kulturanum neu gestimmt“ in Jena zur Programmaufstellung des Schulinvestitionsprogramms 2023 an. Die Programmaufstellung zum Bewilligungsjahr 2023 wird nach derzeitigem Stand noch in diesem Monat, also im Februar, erfolgen können, sodass die staatlichen Schulträger voraussichtlich Anfang März 2023 über das Ergebnis der Programmaufstellung schriftlich informiert werden. Die von allen Schulträgern zum aktuellen Bewilligungsjahr 2023 angemeldeten Investitions- und Förderbedarfe übersteigen jedoch die im Jahr 2023 für neue Vorhaben verfügbaren Mittel um ein Vielfaches. Das ist vielleicht ein Ansporn für die nächste Haushaltsaufstellung in der parlamentarischen Diskussion, wenn ich das noch als persönliche Anmerkung hier beitragen darf. Durch diese mehrfache Überzeichnung des Programms ist bereits abzusehen, dass nicht alle angemeldeten Vorhaben im Rahmen der Programmaufstellung 2023 berücksichtigt werden können. Zu Frage 2: Der Gewährung von EFRE-Mitteln für die Förderperiode 2021 bis 2027 war ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet, an dem sich die Stadt Jena mit dem Vorhaben „Kulturanum neu gestimmt“, Sanierung und Erweiterung Schule mit Neubau 1 und Feldsporthalle beteiligt hat. Über die Wettbewerbsbeiträge wurde bereits entschieden. Das Wettbewerbsergebnis wurde der Stadt Ende November 2022 schriftlich mitgeteilt. Das „Kulturanum“ ist im Wettbewerb für die Förderperiode 2021 bis 2027 ausgeschieden, weil die vollständige Sanierung oder der Neubau von Schulen bzw. Turnhallen im EFRE grundsätzlich nicht förderfähig ist. Nur im Wettbewerb qualifizierte Vorhaben sind nun im zweiten Schritt der Antragstellung zugelassen. Das bedeutet somit für das „Kulturanum“, dass keine Antragsmöglichkeit mehr besteht. Zu Frage 3: Die EFRE-Mittel sind in Förderperioden programmiert, nicht in Haushaltsjahren. Innerhalb dieser Förderperioden – aktuell haben wir die Förderperioden 2014 bis 2020 und die 2021 bis 2027 – ist es in einem gewissen Ausmaß möglich, die Mittel dann auch zwischen den Jahresscheiben zu verschieben. Da die EFRE-Mittel nach Landesrecht umgesetzt und über den Haushalt ausgezahlt werden, gibt es jedes Jahr einen Ansatz an EFRE-Mitteln im Landeshaushalt, der auf der Einschätzung der programmumsetzenden Stellen basiert, wie viele Mittel in diesem Haushaltsjahr ausgezahlt werden können. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist zusätzlich zu beachten, dass das EFRE-Programm erst am 01.06.2022 von der EUKommission genehmigt wurde. Viele EFRE-Maßnahmen müssen nach der Programmgenehmigung noch weitere vorbereitende Schritte umsetzen, beispielsweise Wettbewerbsverfahren, sodass die Förderung nicht sofort nach Programmgenehmigung beginnen kann. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 lässt sich feststellen, dass die Auszahlung im Jahr 2022 geringer, als ursprünglich angenommen, war. Das liegt im Wesentlichen an den weiterbestehenden Lieferkettenproblemen aufgrund der Coronapandemie und an den neu hinzugekommenen Verzögerungen, was die Lieferkettenproblematik durch den russischen Angriff auf die Ukraine betrifft. Diese haben insbesondere die Umsetzung der Bauvorhaben verzögert, sodass nicht alle Mittel, wie geplant, ausgezahlt werden konnten. Es ist aber vorgesehen, dass die Mittel 2023 vollständig umgesetzt werden. Die im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung stehenden EFRE-Fördermittel für den Bereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ sind durch Bewilligungen und Vormerkungen gebunden. Der Fördertopf des TMIL wurde somit ausgeschöpft. Im Landeshaushalt spiegelt sich das aber erst mit den Auszahlungen auf Grundlage der Mittelabrufe der Kommunen wider. Nun zum vierten Bestandteil Ihrer Frage: Die Stadt Jena hat für das Vorhaben weder einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn beantragt, noch wurde ein solcher abgelehnt. Voraussetzungen für einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn bei der EFRE-Förderung sind insbesondere, dass sich das Vorhaben im Wettbewerb qualifiziert hat und der Bewilligungsstelle alle notwendigen Antragsunterlagen vorliegen. Auch im Bereich der Schulbauförderung werden förderunschädliche Vorhabenbeginne erst erteilt, wenn ein Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde und somit auch eine realistische Chance auf Förderung besteht. Vielen Dank.
