Henry Worm
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Jetzt ist alles gesagt. Gut. Haben wir jetzt weitere Redewünsche aus den Fraktionen heraus? Herr Abgeordneter Kießling, bitte schön.
